Gemeinderatssitzung vom 08.02.2012



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Gemeinderatssitzung vom 08.02.2012 1. Kindergartenerweiterung Standortfrage Krippe; Planungsauftrag Zahlen und Informationen Kinder von 2 3 Jahren, max. Anzahl im Jahr. 2012/2013 nach vorläufiger Anmeldung. Entwicklung Kita 40 38 35 34 30 25 24 24 26 Anzahl 20 15 15 18 10 5 0 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Jahr Gesamtanzahl 2-3 Jahre ab 3 Jahre 2010/2011 148 34 114 2011/2012 147 26 121 2012/2013 145 38 107 Gastkinder Gesamtanzahl 2-3 Jahre ab 3 Jahre Gastkinder 2010/2011 20 11 9 Gastkinder 2011/2012 13 4 9 Zahlungen für Betreuung außerhalb der Gemeinde: 2010/2011 2011/2012 Einnahmen 38.317,21 27.035,00 Ausgaben Kindergärten 76.634,34 54.065,00 Ausgaben Tagespflege 4.143,09 4.500,00 Kosten 42.460,22 31.530,00 Investitionsaufwand Kindergrippe Die Verwaltung hat nun nochmals die verschiedenen Optionen für die Schaffung von Kita- Plätzen für Kleinkinder von 1 3 Jahren geprüft. Hierbei haben sich folgende Varianten und vorläufige Kosten ergeben: 1

2

Die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten und Standorte werden von Herrn Perleth, Architekt, ausführlich erläutert. Auch geht er auf die notwendigen Kosten ein. Folgende Überlegungen müssen bei der Entscheidung der Varianten mit einbezogen werden: Bedarf Kindergartenstandorte - kommen zwei Kleinkindgruppen nach Grettstadt, müssen zwingend die 1 2 Jahre alten Kinder nach Grettstadt gebracht werden. örtliche Gegebenheiten Kosten Auf Grund der nun vorliegenden Anmeldungen, alle Kindergärten sind vollständig ausgebucht, wurde erneut über den Bedarf an Kleinkindgruppen diskutiert. Im Grunde bleibt es bei der Bedarfsbegründung vom 14.12.2011. Da jedoch nach den bereits vorhandenen Anmeldungen ein sprunghafter Anstieg der unter Kinder unter drei Jahren zu verzeichnen ist, kann ein Mindestbedarf von 36 Kindern festgestellt werden. Diese Einschätzung wird auch dadurch bestätigt, dass auf Grund der vorhergehenden Diskussionen im Gemeinderat und der damit verbundenen Presseartikel bereits eine erhöhte Anfrage an Kita-Plätzen für einjährige eingegangen ist. Beschluss Auf Grund der neusten Zahlen in Verbindung mit einer belegten Zukunftsprognose wird ein Bedarf von 36 Krippenplätzen festgestellt. Variante F soll verwirklicht werden. 2. 7. Änderung des Flächennutzungsplans Verfahrensablauf 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen In seiner Sitzung am 17.11.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, um eine Sondergebietsflächen für die Windenergienutzung auf der Grundlage einer gesamtgemeindlichen Standortanalyse auszuweisen. Die Gemeinde Grettstadt beabsichtigt damit, die Errichtung von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet räumlich steuern und an geeigneten Standorten zu konzentrieren. Am 16.11.2011 hat der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Fassung vom 09.11.2011 zur Kenntnis genommen und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 1 BauGB) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB mit öffentlicher Auslegung des Vorentwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 09.11.2011 hat in der Zeit vom 05.12.2011 bis 13.01.2012 stattgefunden. 3

Aus der Bevölkerung sind keine Anregungen oder Einwände eingegangen. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 05.12.2011 über den Vorentwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 09.11.2011 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 13.01.2012 gebeten. Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden gewürdigt und abgewägt. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt billigt den vorliegenden Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung (Stand 08.02.2012) zur Darstellung eines Sondergebiets für die Errichtung von Windkraftanlagen als Fläche für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß 35 Abs. 3 BauGB einschließlich der durch Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB veranlassten planerischen Anpassungen und Ergänzungen. 3. Die Verwaltung / das Planungsbüro arc.grün landschaftsarchitekten wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen 4

Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen. 3. Bauanträge (1) Vorhaben: Neubau einer Holzlege (isolierte Befreiung) auf Fl.Nr. 4027/12, Gemarkung Obereuerheim Das Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt. 3. Bauanträge (2) Formlose Bauvoranfrage Errichtung eines Wohnhauses im Stadtvillenstil mit Doppelgarage (Dachform Zeltdach, Dachneigung 20, 2-geschossig). Die erforderlichen Stellplätze werden vorgesehen. Die Höhenentwicklung und die natürlichen Höhen sind in den Plänen berücksichtigt. Folgende Befreiung wäre aus heutiger Sicht hierfür notwendig: 1. Befreiung von der Dachform Hauptgebäude (Zeltdach statt Satteldach) 2. Befreiung von der Dachform Nebengebäude (Flachdach statt Satteldach) 3. Befreiung von der Dachneigung Hauptgebäude (20 statt 25-30 ) 4. Befreiung von der Dachneigung Nebengebäude (0 s tatt 8 ) 5. Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Abstandsfläche (3m statt mind. 5m) Aus der Sicht der Verwaltung könnte das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden. Das BV würde sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Städtebauliche Gründe stehen nicht entgegen. Den Befreiungen wird zugestimmt 4. Bestätigung FFW Kommandant und stellv. Kommandant UEH 1. Bestätigung als Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim (Art. 8 Abs. 4 BayFwG) Nach Art. 8 Abs. 2 BayFwG und 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehr wurde Herr Christian Schießl, geb. 20.03.1983, wohnhaft in 97508 Grettstadt-Untereuerheim, Am Oberhohn 16, am 20.11.11 zum Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim ordnungsgemäß gewählt. Der Kreisbrandrat, Herr Georg Vollmuth, hat mit Schreiben vom 18.01.12 zugestimmt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG. Mit der Bestätigung von H. Schießl als Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim besteht Einverständnis. 2. Bestätigung als stellvertretender Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim (Art. 8 Abs. 4 BayFwG) 5

Nach Art. 8 Abs. 2 BayFwG und 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehr wurde Herr Marco Lukoszus, geb. 15.09.1986, wohnhaft in 97508 Grettstadt-Untereuerheim, Am Oberhohn 16, am 20.11.11 zum stellv. Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim ordnungsgemäß gewählt. Der Kreisbrandrat, Herr Georg Vollmuth, hat mit Schreiben vom 18.01.12 zugestimmt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG. Mit der Bestätigung von H. Lukoszus als stellvertretender Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim besteht Einverständnis. 5. Restaurierung Katasterbuch 1796 Beim wertvollen Katasterbuch der Gemeinde Grettstadt aus dem Jahre 1796 wurde vom Kreisarchivpfleger Herrn Spiegel starker Tintenfraß und Säureschäden festestellt. Eine umfassende Restaurierung dieses Bandes wird auf Grund der Einmaligkeit für die Historie der Gemeinde empfohlen. Angebot der Fa. Obermeier, Rottenburg: Band auseinander nehmen und im angereichertem Wasser wässern. Blätter entsäuern, mit Tylose nachleimen und die durch Tintenfraß ausgebrochene Schrift mit 4 gr. Japanpapier sichern. Lagen neu heften und wieder in Schweinslederdecke einarbeiten. Ein haltendes Schließteil ergänzen, Gebrochenen Holzdeckel sichern und bei Einband Fehlstellen schließen. Dokumentation mit Bildern der Bearbeitung erstellen. Bruttokosten 2.951,20 Das Katasterbuch wird vollständig zum Preis von 2.951,20 restauriert. 6. Standesamtsentwicklung Mainbogengemeinden Standesamtentwicklung, die Bürgermeister des Schweinfurter Mainbogens befassten sich in einer Sitzung mit dem Thema Veränderungen im Standesamt, Einführung des Zentralen Personenstandsregister in Bayern ZEPR zum 01.01.2014 und den daraus resultierenden Veränderungen pro Gemeinde und evtl. wirtschaftlichen Einsparungsmöglichkeiten. Durch eine Bestandsaufnahme der Koordinationsstelle Schweinfurter Mainbogen, von Personaleinsatz, EDV-Programmen und Kosten ab 2014, Organisation und Rahmenbedingungen in den einzelnen Gemeinden, wurde es möglich, mit der Aufsichtsbehörde, Herrn Niesner, mögliche Verbesserungen, Strukturänderungen und Kosteneinsparung durchzusprechen. Ein gemeinsames Standesamt und damit große Übertragungen der hoheitlichen Aufgabe wurde als effektiv herausgearbeitet. Oberster Wunsch der Bürgermeister lautete dabei, den Bürgerservice im Rathaus zu erhalten. Nach eingehender Diskussion waren sich die Bürgermeister im Mainbogen einig, aufgrund der vorliegenden Fakten und rechtlichen Veränderungen, die Zusammenlegung der Standesämter weiter zu prüfen und die einzelnen Gremien über das Vorhaben zu informieren. Stimmen die Gemeinden nach eingehender Prüfung einer Übertragung der hoheitlichen Aufgabe Standesamt zu, so würde es, nach jetzigem Sachstand und Zeitplan ab 01.01.2013 ein gemeinsames Mainbogen Standesamt (Name muss noch geklärt werden) geben. Der Service vor Ort im Rathaus erfolgt jedoch mit dem bestehenden Personal, dem entsprechenden EDV-Programm, 6

Hosting und Pflege (hier erhebliche Kosteneinsparung möglich), und einer Gesamtleitung des Standesamtes mit einem erweiterten Angebot für die Bürger. Die Gemeinden, die sich für das Projekt Zusammenlegung der Standesämter entscheiden, bilden eine Arbeitsgruppe aus Koordinationsstelle, Bürgermeistern, Leitern der Standesämter und Geschäftsleiter, um die vertraglichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Der Vertrag muss von der Rechtsaufsicht geprüft werden. Mit mindestens 2/3 Mehrheit des gesamten Gremiums pro Gemeinde ist die Übertragung der hoheitlichen Aufgabe in den einzelnen Gremien mit Vertrag zu verabschieden. Die Umstellungsphase der Standesämter könnte von Juli bis Dezember 2012 erfolgen, so daß ab 01.01.2013 ein gemeinsames Mainbogen Standesamt in jedem Rathaus des Mainbogens, die Arbeit aufnehmen kann. Für nicht zusammenschließende Gemeinden ist ein Vertragsabschluss der EDV dann mit der AKDB oder evtl. einem anderen Anbieter ab März 2012 sinnvoll. Um den Zeitplan der Umstellung bzw. EDV-Vertragsabschlüsse einzuhalten ist es notwendig zum jetzigen Zeitpunkt die Weichen zu stellen. Grundsätzlich wird die Zusammenlegung der Standesämter zu einem gemeinsamen Standesamt befürwortet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verhandlungen zu führen und notwendige Vorentscheidungen zu treffen. 7. Bestellung von Frau Marlona Koßler zur Kassenverwalterin Frau Marlona Koßler nimmt seit 01.02.2012 die Tätigkeit der Kassenverwalterin wahr und ist somit gemäß Art. 100 Abs.2 Satz 1 GO zur Kassenverwalterin zu bestellen. Frau Marlona Koßler wird mit Wirkung vom 01.02.2012 zur Kassenverwalterin bestellt. 8. Bestellung von Frau Marlona Koßler zur Datenschutzbeauftragten Alle Gemeinden, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen gemeindlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz - BayDSG). Mehrere Gemeinden können auch gemeinsam oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen einen ihrer Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG). Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Gemeinde hinzuwirken. Frau Marlona Koßler wird ab dem 01.02.2012 zur Datenschutzbeauftragen der Gemeinde Grettstadt bestellt. 9. Bekanntgaben und Anfragen 7

Der Vorsitzende Ewald Vögler teilte folgendes mit: - In Dürrfeld wurden aus Sicherheitsgründen Pappeln gefällt. - Am 05.03.2012 findet in Grettstadt der 1. Energieinfoabend statt. Themen: Mögliche energetische Konzepte zur Sanierung eines Wohnhauses. Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten bei Sanierungen. Referenten: Architekt und Energieberater Horst Gebauer Sven Maierhöfer, VR Bank Schweinfurt Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. 8