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Zulassungsantrag der Da Vinci Media GmbH für die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci U. Aktenzeichen: KEK 795.

Zulassungsantrag der Bibel TV Stiftung ggmbh für das Fernsehprogramm J-TV. Aktenzeichen: KEK 410. Beschluss

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Gute Laune TV GmbH. Aktenzeichen: KEK bis Beschluss

Zulassungsantrag der DRF Deutschland Fernsehen Verwaltungsgesellschaft mbh für das Fernsehprogramm DRF1

Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der Fernsehveranstalterin jobtv24 GmbH. Aktenzeichen: KEK 412. Beschluss

Transkript:

K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 4/2009 45. Sitzung der KEK am 4.04.2009 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 8 a 4469 Potsdam Tel.: (03 3) 2 00 63 60 Fax: (03 3) 2 00 63 70 E-Mail: info@kek-online.de http://www.kek-online.de Zulassung Tier TV / United Screen Entertainment Zulassung Animal Planet, Channel, Geschichte, HD und Beteiligungsveränderung / DMAX TV & Co. KG Beteiligungsveränderung / German Car TV Programm Beteiligungsveränderung / DEMEKON Entertainment AG Regionalfensterprogramm für Bayern bei Sat. / Privatfernsehen in Bayern & Co. KG Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassung Tier TV / United Screen Entertainment Die United Screen Entertainment, die auf der Grundlage einer Zulassung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) das bundesweite Fernsehspartenprogramm Tier TV veranstaltet, hat die Verschmelzung der United Screen Entertainment auf die Jade 786. angezeigt. Die Jade 786. führt dabei die Firma des übertragenden Rechtsträgers, also United Screen Entertainment, fort und übernimmt fortan die Programmveranstaltung. Nach den zudem angezeigten Beteiligungsveränderungen hat die NICC Holding ihre Beteiligung an der United Screen Entertainment um 0,2 % erhöht und dazu Anteile in Höhe von 0,05 % von Simoné Debour und in Höhe von 0,5 % von der Andmann Media Holding übernommen. Danach stellt sich die künftige Beteiligungsstruktur wie folgt dar: NICC Holding 52,2 % Jost Arnsperger 40,0 % Simoné Debour 7,0 % Andmann Media Holding 0,8 %

Sämtliche Anteile der NICC Holding hält Dr. Carl A. Claussen, der Geschäftsführer der United Screen Entertainment. Sämtliche Anteile der Andmann Media Holding hält Josef Andorfer. Nach Angaben der Antragstellerin sind die mittelbar und unmittelbar an ihr Beteiligten nicht anderweitig im Medienbereich aktiv oder halten dort Beteiligungen. Dr. Carl A. Claussen NICC Holding 52,2 Jost Arnsperger 40,0 Sim oné Debour 7,0 Josef Andorfer Andm ann M edia Holding Gm bh 0,8 Program m veranstalter T ier TV United Screen Entertainm ent Gm bh Zulassung Animal Planet, Channel, Geschichte, HD und Beteiligungsveränderung / DMAX TV & Co. KG Die DMAX TV & Co. KG ( DMAX TV ) hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bereits teilweise vollzogene Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen angezeigt. Im Zuge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung wurde die Management & Co. KG, an der die Europe Ltd. 99 % der Anteile direkt und % der Anteile über ihre %ige Tochtergesellschaft DNE Music Publishing Ltd. hielt, innerhalb der - Gruppe aufgelöst. Infolgedessen hält die Europe Ltd. nun direkt einen Anteil von 98,02 % an der Deutschland & Co. KG (ehemals: Beteiligungs & Co. KG); die restlichen,98 % hält die DNE Music Publishing Ltd. Daneben wurde auch die Deutschland, Veranstalterin der Pay-TV- Spartenprogramme Channel, Animal Planet, Geschichte und HD auf DMAX TV verschmolzen, so dass DMAX TV nunmehr neben dem Fernsehspartenprogramm DMAX auch diese Sender veranstaltet. Ferner hat sich die Beteiligungsstruktur im Zusammenhang mit dem Börsengang der neu gegründeten, Inc. ( ) geändert. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurden die Holding Company und zumindest auch mittelbar die Commu- 2

nications Holding, LL.C. zu %igen Tochtergesellschaften der neu gegründeten. Künftig soll folgende Beteiligungsstruktur bestehen: Streubesitz 49,5* Advance Newhouse Programming Partnership John C. Malone T. Rowe Price Associates, Inc. Harris Associates LP E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch die Plattformbetreiberin Premiere Fernsehen & Co. KG ( 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV) Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert *: von Kapitalbeteiligung abweichende Stimmrechte 26,0* 32,0*,5* 0,0* Veranstalter, dessen Programm zuzurechnen ist Programmveranstalter, Inc. 33,3 Holding LL.C. (ehemals, Inc.) LL.C. Networks International LL.C. 99 (Z) Ltd. LL.C. 99 Europe Europe Ltd. 66,7 Holding Company 6,4* Ascent Media Holdings 62,5* DHC, Inc. (Z) Productions, Inc. von DNE Music 99 98,02 Content Verwaltungs Komplementärin Deutschland & Co. KG (ehemals: Beteiligungs & Co. KG),98 DNE Music Publishing Ltd. Premiere (Zurechnung eigener und weiterer auf der Plattform veranstalteter Drittprogramme) Premiere Fernsehen & Co. KG (E) Channel Geschichte Animal Planet HD DMAX DMAX TV & Co. KG Komplementärin DMAX TV Verwaltungs Stand: 03/2009 3

Beteiligungsveränderung / German Car TV Programm Die GET ON AIR hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Umschreibung der German Car TV Programm UG (haftungsbeschränkt) in die German Car TV Programm sowie eine neue Gesellschaftsstruktur der German Car TV Programm angezeigt. Die ehemalige Alleingesellschafterin der German Car TV Programm UG, die GET ON AIR, deren alleiniger Gesellschafter Jochen Kröhne ist, verringert ihre Beteiligung an der German Car TV Programm auf künftig 5 %. Die weiteren Gesellschaftsanteile tragen zu 65, % die MotorVision Holding AG, zu 5 % Markus Rudolf Reischl und zu 4,9 % Raimund Köhler, der zugleich Geschäftsführer der German Car TV Programm wird. Gegenstand der Mehrheitsgesellschafterin der MotorVision Holding AG ist der Erwerb sowie die Beteiligung an und das Halten von Medienunternehmungen aller Art. Die Gesellschaft erbringt Management- und Marketingdienstleistungen an verbundene und dritte Unternehmen, welche im Film- und Televisionsbereich tätig sind. Die Anteile an der MotorVision Holding AG verteilen sich wie folgt: Hans Büchler: 68,0 %, Sayany Consult AG: 28,6 %, Lutz Müller:,4 % sowie Hein Gericke und Dr. Rolf Versen jeweils zu %. Die Sayany Consult AG ist im alleinigen Anteilsbesitz von Tindaro Florio. Die MotorVision Holding AG hält 87,4 % an dem Produktionsunternehmen MotorVision, das Programme im Bereich Auto, Motor, Verkehr, Motorsport, Reisen und Mobilität produziert und über ein umfassendes Programmarchiv verfügt. Hein Gericke Jochen Kröhne,4 28,6 Dr. Rolf Versen,4 Lutz Müller Sayany Consult AG Tindaro Florio 68 Hans Büchler GET ON AIR MotorVision Holding AG Markus Rudolf Reischl Raimund Köhler 5 65, 5 4,9 MotorVision Germ an Car TV Program m Programmveranstalter Stand: 03/2009 4

Beteiligungsveränderung / DEMEKON Entertainment AG Die DEMEKON Entertainment AG ( DEMEKON ), an der nach dem zuletzt von der KEK als unbedenklich bestätigten Stand (vgl. PM 2/2008) die FIDOR AG 95,92 %, die FiveWorks 3,69 %, Gabriele Reschauer 0,24 % und Martin Mille 0,5 % der Anteile hielten, hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angezeigt, dass im Rahmen einer Kapitalerhöhung die FIDOR AG ihre Geschäftsanteile an der DEMEKON in die Demekon Holding als Sacheinlage einbringe. Demnach hält die Demekon Holding durch Übernahme der DEMEKON Aktien der FIDOR AG nun selbst Geschäftsanteile an der DEMEKON i. H. v. 95,92 %. Die Geschäftsanteile der Demekon Holding halten die Blitz D08-sieben-vier-sieben zu 60 % und die FIDOR AG zu 40 %. Sämtliche Geschäftsanteile der Blitz D08-sieben-vier-sieben hält als Alleingesellschafter Werner Jentzer. Demnach ergeben sich nach Durchführung der Kapitalerhöhung und Übernahme der neuen Stammeinlagen folgende Anteilsverhältnisse bei der Veranstalterin: Jaqueline Kröner 50 Matthias Kröner 50 Peter Wamsler 6,0 Michael Werber 43,4 Streubesitz La Banque Postale S.A. Werner Jentzer 43,6 56,4 Professional Development Martin Kölsch XAnge Private Equity S.A. Streubesitz 3,5 3,5 3,0 44,0 Nick Riegger Christian Heyer Ulrich Rainer Knud Kirschner 22,2 22,2,0,2 Blitz D08-siebenvier-sieben 60 FIDOR AG 40 Gabriele Reschauer Demekon Holding FiveWorks Martin Mille 0,24 95,92 3,69 0,5 Programmveranstalter UProm.TV DEMEKON Entertainment AG (vormals Sparschwein AG) Stand: 04/2009 5

DEMEKON veranstaltet das bundesweite Fernsehspartenprogramm UProm.TV. Das Programm, das sich aus zuschauergenerierten Inhalten und von der Veranstalterin redaktionell aufbereitetem Programmmaterial unterschiedlicher Art zusammensetzt, wird frei empfangbar digital über Satellit (Astra) und im Internet, mit einer angeschlossenen Online-Video-Plattform, ausgestrahlt. DEMEKON betreibt ferner Endkundenplattformen im Internet, wie etwa der Betrieb der Musik-Web-2.0-Plattform musicmonster.fm., welche Musikaufnahme- und Downloadservices anbietet, sowie die Vermittlung von Kapitalanlagen nach 34 c GewO und Dienstleistungen und Beratungen im Bereich Lifestyle. Des Weiteren betreibt die Veranstalterin auch den Gesundheitsratgeber Neue Lebensweise und eine Seite mit Gewinnspielen. Die FIDOR AG ist eine an der Frankfurter Börse notierte Aktiengesellschaft. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Finanzdienstleistungen und Internet/E-Commerce. Die FIDOR AG ist auf den internetbasierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen spezialisiert. Das Unternehmen betreibt eigenentwickelte Web 2.0 Finanz-Communities und -Plattformen, die eine Informationsbasis für Finanzentscheidungen und einen spielerischen Zugang zu Themen des Kapitalmarktes bieten. Weitere Entscheidungen Regionalfenster / Privatfernsehen in Bayern & Co. KG Gegen die von der BLM beabsichtigte Verlängerung der Zulassung der Privatfernsehen in Bayern & Co. KG als Regionalfensterveranstalterin für Bayern im Hauptprogramm der Sat. Satelliten- Fernsehen ( Sat. ) bestehen keine Bedenken aus Gründen der Sicherung der Meinungsvielfalt. Diese Feststellung erfolgt im Rahmen der Benehmensherstellung zwischen der BLM und der KEK gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV. Sat. ist neben RTL eines der beiden zuschaueranteilsstärksten bundesweiten privaten Vollprogramme, daher sind in das Programm gemäß 25 Abs. 4 Satz RStV regionale Fensterprogramme aufzunehmen. Aufgrund dieser Verpflichtung werden derzeit im Rahmen des Hauptprogramms Sat. in der Zeit montags bis freitags zwischen 7:30 und 8:00 Uhr in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz/Hessen, Niedersachsen/Bremen sowie Hamburg/Schleswig-Holstein Regionalfensterprogramme gesendet. Gegenwärtig veranstaltet die Privatfernsehen in Bayern & Co. KG aufgrund einer befristeten Genehmigung der BLM montags bis freitags von 7:30 bis 8:00 Uhr das landesweite Regionalfernsehfenster für Bayern im Programm von Sat. ( Sat. 7:30 live für Bayern ). Die BLM hat die geplante Verlängerung der Zulassung der Privatfernsehen in Bayern & Co. KG als Regionalfensterveranstalterin für Bayern im Hauptprogramm von Sat. bis zum 3.2.207 angezeigt. Damit verbunden ist eine Beteiligungsveränderung bei der Privatfernsehen in Bayern & Co. KG. Die künftige Beteiligungsstruktur stellt sich danach gegenüber der bisherigen wie folgt dar: 6

bisher künftig tv weiß-blau Rundfunkprogrammanbieter 49,9 % 0,0 % mbt Mediengesellschaft der bayerischen Tageszeitungen für Kabelkommunikation mbh & Co. Programm- und Werbegesellschaft 23,8 % 30,0 % Bayern Tele Fernsehproduktion bayerischer Zeitschriftenverlage,8 % 20,0 % RT. 8,7 % 5,0 % Bruckmann TV 3,3 % 5,0 % Alexander Stöckl 2,5 % 20,0 % Der vormals erfüllte Verbundtatbestand zwischen der Privatfernsehen in Bayern & Co. KG und Sat. über die tv weiß-blau Rundfunkprogrammanbieter, die eine %ige Tochtergesellschaft von Sat. ist, besteht aufgrund der verringerten Beteiligungshöhe der tv weiß-blau Rundfunkprogrammanbieter an der Antragstellerin auf nunmehr 0 % nicht weiter fort. Die rechtliche Unabhängigkeit der Regionalfensterveranstalterin von Sat. ist damit gegeben. Auch die übrigen Zulassungsvoraussetzungen liegen vor: Durch die Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages der Antragstellerin und der Satzung der Komplementärin wurde die redaktionelle Unabhängigkeit der Privatfernsehen in Bayern & Co. KG sichergestellt; ebenso sind die Anforderungen zu zeitlichem Umfang, inhaltlicher Differenzierung, Regionalbezug und Gewährleistung der angemessenen Finanzierung des Regionalfensters erfüllt. Potsdam, 5. April 2009 Informationen zu Beteiligungsverhältnissen, Zuschaueranteilen, medienrelevanten verwandten Märkten sowie zur KEK finden Sie im Internet unter http://www.kek-online.de. 7