SKW Schwarz Rechtsanwälte Zollkostenoptimierung im Zusammenhang mit Lizenzen, Know-how und F&E-Tätigkeiten
Gedanken sind zollfrei, aber man hat doch Scherereien. Karl Kraus (Österreichischer Schriftsteller)
Die Herausforderung Im Ausland gefertigte Waren sind mit Eingang in die EU zu verzollen. Als Bemessungsgrundlage (Zollwert) zur Bestimmung der Zollabgaben sind neben dem Kaufpreis Hinzurechnungstatbestände zu berücksichtigen: Lizenzgebühren Forschungs- und Entwicklungskosten geistige Beistellungen (z.b. Skizzen, Rezepturen, technisches Know-how, etc.) Die Zollverwaltung prüft sehr genau, ob die Unternehmen diese Kostentreiber ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet haben. In verschiedenen Fällen führten die Zollprüfungen zu erheblichen Zollnachforderungen (z.b. >300% - vgl. Lizenzgebühren für Spielfilme ) sowie der Einleitung von Strafverfahren!
Beispiele Diverse Gerichtsentscheidungen verdeutlichen das Risikopotential. Die Kosten für Software, die dem Hersteller der Laptops kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, sind bei der Einfuhr in die EU dem Zollwert hinzuzurechnen. (EuGH, Urteil vom 16.11.2006, C-306/04) Lizenzgebühren, die an einen Produzenten von Spielfilmen gezahlt werden, sind in den Zollwert einzubeziehen. Der Zollnachzahlungsbetrag betrug über 300% der ursprünglich angemeldeten Werte. (BFH, Beschluss vom 04.07.2013, VII R 56/11) Eine Zollprüfung bei einem mittelbar Beteiligten ist zur Überprüfung, ob Lizenzgebühren bei der Einfuhrverzollung ordnungsgemäß angemeldet
wurden, zulässig. (BFH, Beschluss vom 28.01.2014, VII R 17/12) Gezahlte Lizenzgebühren für die Benutzung eines Warenzeichens sind zollwertrelevant, d.h. der Lizenzkostenanteil ist bei der Wareneinfuhr mit zu verzollen. (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2002, 4 K 6076/00) Entwicklungskosten sowie Kosten von Prototypen sind i.d.r. bei der Zollwertbestimmung zu berücksichtigen. (BFH, Urteil vom 20.07.1999, VII R 17/98)
Unsere Dienstleistungen Die Experten von SKW Schwarz stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Zollabgaben beratend und unterstützend zur Seite, beispielsweise bei Zollprüfungen sowie in Einspruchsund Klageverfahren. Mögliche Leistungen sind u.a.: Überprüfung von bestehenden Lizenz- oder F&E-Verträgen bzgl. zollrechtlicher Kosten und Auswirkungen. Mitwirkung bei der Vertragsgestaltung, um neue Verträge auch im Hinblick auf Zollabgaben optimal zu gestalten. Zollrechtliche Beurteilung von Geschäftsvorfällen. Bei Umgestaltung oder Neuausrichtung der Lizenzstrukturen oder F&E- Tätigkeiten ist eine Vorabbewertung
der geplanten Struktur unter zollrechtlichen Aspekten empfehlenswert. So könnte z.b. ohne Prüfung der Zollauswirkungen bei einer Verlage rung der Forschungsabteilung in die Schweiz der Kostenvorteil im steuerlichen Bereich durch zusätzliche Zollabgaben egalisiert werden. Vertretung / Verteidigung Ihrer Interessen gegenüber der Zollverwaltung.
Ihr Mehrwert Keine Nachzahlungen aufgrund falscher Zollanmeldungen Sicherstellung der rechtskonformen Einfuhr und damit Vermeidung von Steuerstrafverfahren Einsparpotential durch zolloptimierte Gestaltung der Lizenzverträge und F&E-Vereinbarungen Erstattungen überhöhter Zollzahlungen Verkürzung von personalintensiven Zollbetriebsprüfungen Sicherstellung der konzerninternen Compliance Vorgaben
Unsere Kanzlei SKW Schwarz ist eine unabhängige deutsche Anwaltskanzlei mit über 100 Anwälten an fünf Standorten. Wir beraten Unternehmen von inhabergeführten Firmen bis zu börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Privatmandanten. Unsere Mandatsführung Langjährige Mandatsbeziehungen sind Beleg für unseren auf Kontinuität fokussierten Stil. Gleichzeitig dokumentiert unsere Expertise, dass wir aktuelle und zukünftige Themen mit gestalten. Durch unsere Mitgliedschaften in Kanzleivereinigungen können wir bei internationalen Mandaten und Transaktionen Teams zusammenstellen, die es uns ermöglichen, unseren Mandanten die bestmögliche Beratung für ihre jeweiligen Anliegen zu bieten.
Ihre Ansprechpartner Dr. Jürgen Sparr LL.M. Rechtsanwalt Hamburg T +49 40 334 01-41 j.sparr@skwschwarz.de Tätigkeitsbereiche Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht Mergers & Acquisitions Kartellrecht Handels- und Vertriebsrecht Dr. Jürgen Sparr, LL.M. ist Partner der Sozietät SKW Schwarz Rechtsanwälte. Die Begleitung von Mandanten bei der Lösung unternehmerischer Aufgabenstellungen und ihre rechtliche Gestaltung charakterisieren die langjährige Beratungstätigkeit von Dr. Jürgen Sparr. In seiner jahrzehntelangen Beratungstätigkeit speziell für den Außenhandel hat er vielfältige Erfahrungen zu den Stärken und Schwächen mittelständischer Unternehmen gesammelt. Weitere Information zu Dr. Jürgen Sparr, LL.M. unter: http://www.skwschwarz.de/de/juergen-sparr-ll.m./
Ihre Ansprechpartner Sven Pohl Rechtsanwalt Hamburg T +49 40 334 01-41 s.pohl@skwschwarz.de Tätigkeitsbereiche Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Handels- und Vertriebsrecht Verbrauchsteuerrecht Sven Pohl ist seit 2014 in der Sozietät SKW Schwarz Rechtsanwälte in Hamburg als Rechtsanwalt im Bereich Zoll- und Handelsrecht tätig. Rechtliche und operative Expertise im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie im Energie- und Stromsteuerrecht konnte er in den vergangenen zehn Jahren u.a. als Prokurist einer Big-4 Gesellschaft sowie als leitender Angestellter in der europäischen Steuerabteilung eines amerikanischen Konzerns für den Bereich Zölle & Verbrauchsteuern erwerben. Weitere Information zu Sven Pohl unter: http://www.skwschwarz.de/de/sven-pohl/
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