Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie



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Transkript:

Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Amtschefskonferenz am 11. Mai 2010 in Berlin Wirtschaftsministerkonferenz am 17./18. Juni 2010 in Göhren-Lebbin für TOP 2.3: Umsetzung der europäischen Zielvorgaben zu schnelleren und einfacheren Gründungen in der EU 1. Aktuelle Entwicklungen der Gründungsdauer und Gründungskosten in den EU-Mitgliedstaaten Basierend auf dem europaweiten Vergleich der Gründungsdauer und kosten in den EU-Mitgliedstaaten sind in 2009 gegenüber den Vorjahren weitere Fortschritte erzielt worden. Im EU-Durchschnitt betragen die Gründungsdauer 7,2 7,7 Kalendertage (2008: rd. 9 Tage; 2007: rd. 12 Tage) und die Kosten 417 (2008: 463, 2007: 485 ). 18 Mitgliedstaaten haben inzwischen flächendeckend zentrale Anlaufstellen für Gründungen ( One-Stop-Shops ) aufgebaut. Lediglich in zwei Ländern (Dänemark, Slovenien) ist das Gründungsverfahren einschließlich der Gründung einer Gesellschaft ohne Kosten möglich. Im Vergleich der 27 EU-Mitgliedstaaten liegt Deutschland jeweils besser als der Durchschnitt. Die Gründungsdauer in Deutschland konnte auf 4,5 Tage (13. Rang) reduziert werden. Die Gründungskosten einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft betragen166 (8. Rang). Trotz der inzwischen nach einer Recherche des Instituts für Mittelstandsforschung (IFM) in Bonn ermittelten rd. 220 One-Stop-Shops, z.b. Startercenter, erfüllt Deutschland das Kriterium eine Anlaufstelle nicht. In Deutschland ist wie in anderen Ländern bei den zugrunde liegenden GmbH-Gründungen u.a. die Beteiligung eines Notars erforderlich.

- 2-2. Ausgangssituation und EU-Zielvorgaben Ausgehend von der Lissabon-Strategie in 2006 haben die Europäische Kommission und der Europäische Rat in verschiedenen Mitteilungen und Ratsschlussfolgerungen, u.a. Mitteilung der Small Business Act, Mitteilung Europäisches Konjunkturprogramm, mehrfach Zielvorgaben zur Beschleunigung und Vereinfachung der administrativen Gründungsverfahren in den Mitgliedstaaten gemacht. Die Vorgaben umfassen die Bereiche: Einrichtung von zentralen Anlaufstellen ( One-Stop-Shops ) oder entsprechende Verfahrenserleichterung für Gründungen, damit Gründer an einer einzigen Stelle alle notwendigen Prozesse erledigen können; Zeitaufwand des Gründungsverfahrens; Kosten des Gründungsverfahrens. Die Europäische Kommission führt weiterhin jährlich ein Monitoring durch, das im Rahmen der Berichterstattung zur Lissabon-Strategie veröffentlicht wird. Darüber hinaus werden die Fortschritte zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen der sogenannten Start-up-Koordinatoren erörtert. Aktuell gelten folgende Zielvorgaben: Gründung eines Unternehmens binnen drei Tagen, Keine Kosten für das Gründungsverfahren, Erledigung der Formalitäten bei einer einzigen Anlaufstelle. Mit Ausnahme der Einrichtung der zentralen Anlaufstellen sind keine zeitlichen Vorgaben für die Erreichung der Ziele vorgegeben. Der Europäische Rat hatte sich im Frühjahr 2006 dafür ausgesprochen, die zentralen Anlaufstellen oder entsprechende Vorkehrungen für schnelle und einfache Gründungen bis Ende 2007 zu etablieren. 3. Entwicklung der Gründungsdauer und Gründungskosten in Deutschland 3.1. Vorbemerkung Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, die administrativen Verfahren von Unternehmensgründungen zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie insgesamt Bürokratie abzubauen. In den letzten Jahren konnte der Zeitaufwand und die zur Gründung eines Unternehmens erforderlichen Kosten durch die verschiedenen Maßnahmen von Bund und Ländern sowie den am

- 3 - Gründungsprozess beteiligten Institutionen deutlich verringert werden. Aufgrund der föderalen Struktur und Zuständigkeitsverteilung in Deutschland liegen wesentliche Aufgaben im Gründungsverfahren in der Verantwortung der Länder und kommunalen Gebietskörperschaften. Die Einrichtung der angestrebten zentralen Anlaufstellen kann in Deutschland letztlich nur auf Ebene der Länder umgesetzt werden. Beispielsweise sind in einzelnen Ländern die Kammern ermächtigt, rechtsverbindlich Gewerbeanmeldungen vorzunehmen. Darüber hinaus ist durch elektronische Verfahren, z.b. Formularserver, und engere Zusammenarbeit der am Gründungsprozess beteiligten Stellen das Verfahren insgesamt beschleunigt und vereinfacht worden. Die Einflussmöglichkeiten des Bundes zur Beschleunigung und Vereinfachung der Gründungsprozesse setzen daher vor allem in Bereichen an, in denen Gesetzgebungskompetenz besteht sowie in der Initiierung von Modell- und Pilotprojekten, um Verbesserungspotentiale aufzuzeigen und deren Implementierung anzuregen. 3.2. Gründungskosten gesenkt und Gründungsdauer beschleunigt Nach aktuellen Analysen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn betragen die durchschnittlichen Gründungskosten für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft 166. Im Vergleich zu den vom IfM ermittelten durchschnittlichen Kosten einer GmbH-Gründung in 2008 ergibt sich eine Kostenreduzierung von 574. Die Kostenersparnis resultiert aus niedrigeren Notariatsgebühren sowie dem Wegfall der Publizierung der Handelsregistereintragung in Tageszeitungen ab 1. Januar 2009. Darüber hinaus konnte nach neuen Berechnungen der durchschnittlichen Gründungsdauer von 4,5 Tagen das Gründungsverfahren um rund 1 ½ Tage beschleunigt werden. Die Fortschritte sind vor allem mit der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erreicht worden. Vor allem Existenzgründer nutzen häufig die neue Rechtsformvariante haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die ohne bestimmtes Mindestkapital gegründet werden kann. Im Zeitraum von November

- 4-2008 bis März 2010 wurden rd. 29.000 haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften im Handelsregister eingetragen. Auf Grundlage einer bundesweiten Recherche hat das IfM Bonn in Deutschland insgesamt 219 One-Stop-Shops identifiziert. Die zusammengestellte Liste der One-Stop-Shops spezifiziert die zentralen Anlaufstellen in den Bundesländern, deren Trägerschaft und die angebotenen Leistungen zur gebündelten Abwicklung der Gründungsformalitäten, z.b. Anmelde- und Registrierungsverfahren. 4. Umsetzung der EU-Zielvorgaben in den Mitgliedstaaten im Einzelnen Die EU-Kommission bewertet die Fortschritte der Mitgliedstaaten hinsichtlich Dauer und Kosten von Gründungen in der Rechtsform einer GmbH (bzw. private limited company), obwohl nur ein geringer Anteil der jungen Unternehmen diese Rechtsform in der Startphase wählt. Auf Basis des Vergleichs der EU-Kommission sind in 2009 gegenüber dem Vorjahr insgesamt Fortschritte in den Mitgliedstaaten erzielt worden. Im EU- Durchschnitt betragen die Gründungsdauer 7,2 7,7 Kalendertage (2008: rd. 9 Tage; 2007: rd. 12 Tage) und die Kosten 417 (2008: 463, 2007: 485 ). 18 Mitgliedstaaten haben inzwischen flächendeckend zentrale Anlaufstellen für Gründungen ( One-Stop-Shops ) aufgebaut. Im Übrigen erfüllen bisher nur zwei Länder (Dänemark, Slovenien) die neue EU-Zielvorgabe keine Kosten.

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