Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB



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Transkript:

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 1 Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB INHALT 1. KURZDARSTELLUNG DER ZIELE DER FNP-ÄNDERUNG... 2 2. UMWELTSCHUTZZIELE ÜBERGEORDNETE VORGABEN... 3 3. METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG... 5 4. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT... 6 4.1 KONZENTRATIONSFLÄCHE KF-W 1...6 4.2 KONZENTRATIONSFLÄCHE KF-W 2...8 4.3 KONZENTRATIONSFLÄCHE KF-W 3... 10 4.4 KONZENTRATIONSFLÄCHE KF-W 4... 12 5. ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN... 14 5.1 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES VORHABENS... 14 5.2 PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DES VORHABENS... 14 6. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINIMIERUNG, AUSGLEICH... 16 7. STANDORTALTERNATIVEN... 16 8. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER UNTERLAGEN... 16 9. ZUSAMMENFASSUNG... 17 LITERATUR... 18

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 2 1. KURZDARSTELLUNG DER ZIELE DER FNP-ÄNDERUNG Die Nutzung regenerativer Energien gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Der Windenergie wird dabei ein sehr großes Potential zur Erzeugung von Strom auch in den windschwächeren Gebieten eingeräumt. Die Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn weist geeignete Standorte als Konzentrationsflächen für Windenergie im Gemeindegebiet aus und nutzt hierzu das Instrument des Teilflächennutzungsplanes. Damit lenkt die Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn die ansonsten privilegierte Errichtung von Windkraftanlagen. Die Konzentrationsflächen gelten auch für nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 10 m. Als Ergebnis der durchgeführten Standortanalyse definiert die Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn vier Bereiche des Gemeindegebietes als Konzentrationsflächen für Windenergie. Es ist planerischer Wille der Gemeinde, die Windenergieanlagen auf diese Zonen zu konzentrieren. Konzentrationsfläche KF-W 1 Die Konzentrationsfläche 1 liegt nördlich von Unterumbach, entlang der Gemeindegrenze. Der nördliche Teil besteht aus circa 5,2 ha Waldfläche. Der südliche Teil entspricht in etwa 4,1 ha Offenland, welches hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt wird. Somit weist die Konzentrationsfläche 1 eine Größe von 9,3 ha auf. Innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche liegen angedachte potentielle Ausgleichflächen der Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn. Die landwirtschaftlichen Flächen sind als erosionsgefährdet gekennzeichnet. Konzentrationsfläche KF-W 2 Die Konzentrationsfläche 2 hat insgesamt eine Größe von 15,58 ha und befindet sich nördlich von Oberumbach, südlich der Gemeindegrenze und besteht aus zwei Teilflächen. Teilfläche KF-W 2.1 liegt komplett innerhalb eines Waldgebietes und ist 9,80 ha groß. Der östliche Bereich der 5,77 ha großen Teilfläche KF-W 2.2 besteht ebenfalls aus Wald, der westliche Bereich aus Offenland. Dieses wird zum größten Teil ackerbaulich genutzt. Konzentrationsfläche KF-W 3 Die drei Teilflächen von Konzentrationsfläche 3 liegen westlich von Weitenried. Sie sind geprägt durch den Wechsel von Nadelwald mit eingestreuten Laubbäumen und Offenland, welches weitestgehend Agrarflächen darstellt. Im Süden der Teilfläche KF-W 3.3 liegen angedachte potentielle Ausgleichsflächen der planenden Gemeinde. Insgesamt beläuft sich die Konzentrationsfläche 3 auf eine Größe von 42,30 ha, die sich wie folgt auf die einzelnen Teilflächen aufteilt: Teilfläche KF-W 3.1 2,86 ha Teilfläche KF-W 3.2 7,61 ha Teilfläche KF-W 3.3 31,83 ha Konzentrationsfläche KF-W 4 Teilfläche KF-W 4.1 weist eine Größe von ca. 5,75 ha auf und befindet sich südwestlich von Bayerzell. Sie besteht hauptsächlich aus Nadelwald mit eingestreuten Laubgehölzen. Die Teilflächen KF-W 4.2 und KF-W 4.3 erstrecken sich im gesamten Süden von Bayerzell. Sie prägen Offenland und der beide Teilflächen querende Rettenbach. KF-W 4.2 ist 9,90 ha, KF-W 4.3 16,75 ha groß. Entlang des Rettenbachs sind Schwerpunktbereiche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Flächennutzungsplan dargestellt. Insgesamt beläuft sich die Größe der Konzentrationsfläche KF-W 4 auf ca. 32,41 ha. Die vier dargestellten Konzentrationsflächen ergeben mit insgesamt 99,70 ha ca. 15,2 % der privilegierten Fläche bzw. 4,7 % der Gesamtfläche des Gemeindegebietes. Damit ist nach Auffassung der Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn der Windkraft substantieller Raum gegeben.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 3 2. UMWELTSCHUTZZIELE ÜBERGEORDNETE VORGABEN Im Folgenden werden für die Planung relevante Ausschnitte aus den übergeordneten einschlägigen Planungen zitiert. EEG 1 Zweck des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. (2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mindestens zu erhöhen auf 1. 35 % spätestens bis zum Jahr 2020, 2. 50 % spätestens bis zum Jahr 2030, 3. 65 % spätestens bis zum Jahr 2040 und 4. 80 % spätestens bis zum Jahr 2050 und diese Strommengen in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren. (3) Das Ziel nach Absatz 2 Nummer 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 % zu erhöhen. Landesentwicklungsprogramm B I 1 Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen 1.1 Naturhaushalt (G) Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken als natürliche Lebensgrundlagen dauerhaft gesichert und wo möglich wieder hergestellt werden. 1.3 Pflanzen und Tiere 1.3.1 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, die Lebens- bzw. Teillebensräume der wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften so zu sichern, dass das genetische Potenzial der Arten erhalten wird. Der vorrangigen Sicherung und Weiterentwicklung der Lebensräume für gefährdete Arten kommt besondere Bedeutung zu. B I 2 Sicherung, Pflege und Entwicklung der Landschaft 2.2.1 Landschaftliches Leitbild (G) Es ist anzustreben, Natur und Landschaft bei Planungen und Maßnahmen möglichst so zu erhalten und weiter zu entwickeln, dass aufbauend auf natürlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten jeweilig vorhandene naturräumliche Potenziale besondere Berücksichtigung finden. B V 3. Energieversorgung 3.1.1 (G) Zur Wahrung nachhaltiger Lebensbedingungen heutiger und künftiger Generationen ist anzustreben, dass Energie stets in ausreichender Menge kostengünstig, sicher und umweltschonend in allen Landesteilen zur Verfügung steht. 3.1.2 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix aus den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas und Kernenergie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 4 3.2.1 (G) Auch im europaweit liberalisierten Energiemarkt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglichst so zu gestalten, dass der in Bayern benötigte Strom auch künftig möglichst verbrauchsnah im eigenen Land erzeugt werden kann. 3.2.3 (G) Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten und weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft werden. 3.6 (G) Es ist anzustreben, erneuerbare Energien Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie verstärkt zu erschließen und zu nutzen. B VI Nachhaltige Siedlungsentwicklung 1. Siedlungsstruktur (G) Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu. Dabei sind die Bewahrung der bayerischen Kulturlandschaft und die Förderung der Baukultur anzustreben. Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild ist möglichst zu achten. Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München 2011) Natur und Landschaft 1.1 Landschaftliches Leitbild 1.1.2 (B) Im ländlichen Raum der Region soll insbesondere die Sicherung eines stabilen Naturhaushaltes angestrebt werden. Im Verbund mit dem Verdichtungsraum soll mit Nachdruck auf ein ökologisches Gleichgewicht hingewirkt werden. 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete 1.1.2 (B) In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden. Siedlungstätigkeit, Bebauung und bauliche Infrastrukturen sollen sich in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten nach den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten. 1.2.2.05 (B) Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Glonntal ( ). Hierfür werden folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen vorgeschlagen: - Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, Ufervegetation und Wiesen in der Glonn- Auenlandschaft - Stabilisierung und Sicherung des Naturhaushaltes - Anbau von flur- und bachbegleitenden Gehölzen und von Hecken 1.4 Erhaltung und Gestaltung der Landschaft 1.4.5 (B) Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden. 4.1 Siedlungsstruktur 4.1.2 (G) Die für die Region typische Siedlungsstruktur soll grundsätzlich erhalten und unter Beibehaltung der großräumig auf den Verdichtungskern zuführenden Freiräume so weiterentwickelt werden, dass keine durchgehenden Siedlungsbänder entstehen. 4.1.5 (Z) Hangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden. 2.10 Energieversorgung 2.10.1 (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass ein an die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung, an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und an die regionale Versorgungssi-

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 5 cherheit angepasstes Energieangebot bereitgestellt wird. Auf sparsame und rationelle Energieverwendung ist hinzuwirken. 2.10.2 (Z) Umweltfreundlichen und erneuerbaren Formen der Energieversorgung soll möglichst der Vorrang eingeräumt werden. 2.10.4 (Z) Geeignete Standorte für Windenergieanlagen sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt nicht stören. 3. METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG In der vorliegenden Umweltprüfung erfolgt eine Bestandsaufnahme und Analyse der umweltrelevanten Schutzgüter, die durch die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen betroffen sein können. Als Grundlage für die Bestandsaufnahme und Bewertung dienen die Aussagen des LEP, des ABSP, des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde sowie die Analyse des Gemeindegebietes zur Findung konfliktarmer Bereiche für Windkraftanlagen. Für die Standortuntersuchungen wurden die vom LfU zur Verfügung gestellten Unterlagen der Artenschutzkartierung ASK ausgewertet und die dort erfassten und für Windkraft relevanten Arten in der Standortfindung berücksichtigt.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 6 4. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT 4.1 KONZENTRATIONSFLÄCHE KF-W 1 Boden und Wasser Beschreibung Nach der Standortkundlichen Bodenkarte Bayerns (Blatt L 7732, Altomünster) liegen innerhalb der Konzentrationsfläche überwiegend Braunerden vor. Der ökologische Feuchtegrad ist als frisch, in Hangfußlagen sogar als sehr frisch zu bewerten. Die Durchlässigkeit dieser Böden reicht von mittel bis gering, das Filtervermögen wird ebenfalls als mittel charakterisiert. Im Allgemeinen ist der Boden als grundwasserfern einzustufen, da dieses meist tiefer als 2 m unter der Geländeoberkante liegt. Oberflächengewässer liegen nicht vor. Die Böden sind überwiegend als unempfindlich einzustufen, bei mittlerem Filtervermögen und mittlerer bis geringer Durchlässigkeit besteht eher weniger die Gefahr von Stoffeinlagerungen in Boden und Grundwasser. Klima und Luft Die Waldflächen produzieren Sauerstoff und wirken klimatisch ausgleichend, die Offenlandflächen neigen zu stärkerer Abkühlung und bilden Kaltluft. Waldflächen weisen allgemein eine wichtige klimatische Funktion auf. Sie filtern die Luft und binden CO2. Die Offenlandfläche mit der Entstehung von Kaltluft hat keinen direkten Siedlungsbezug. Arten und Biotope Die Waldflächen in und um die Konzentrationsfläche 1 sind von einer überwiegenden Nadelholznutzung gekennzeichnet. Neben Aufforstungs- und Jungwaldbeständen liegen größtenteils Fichtenbestände unterschiedlicher Altersklassen vor. Die Waldbestände werden forstlich, die Ackerflächen landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die Artenschutzkartierung des LfU verzeichnet im Gebiet keine relevanten Arten. Natura 2000 oder Vogelschutzgebiete liegen nicht vor. Durch die überwiegende forstwirtschaftliche Nutzung mit Nadelhozreinbeständen ist hier ebenfalls ein eher monotones Arten- und Biotopvorkommen anzutreffen. Orts- und Landschaftsbild Die Landschaft um die Konzentrationsfläche 1 wird geprägt durch den Wechsel von Wald- und Offenlandflächen. Das Gebiet ist nur leicht topografisch bewegt es hat ein schwaches Süd- Nord-Gefälle. Südlich der Konzentrationsfläche 1 befinden sich die Staatsstraße 2051 sowie aktuelle und mögliche Abbauflächen für Sand- und Lehm (Darstellung als Konzentrationsfläche für den Abbau von Bodenschätzen gem. Teilflächennutzungsplan Rohstoffabbau der Gemeinde Pfaffenhofen. a. d. Glonn). Die Wald- und Ackerflächen bilden mit der leicht bewegten Topografie die Landschaftskulisse nördlich von Unterumbach. Durch die forst- und landwirtschaftliche Nutzung der Umgebung, die Staatsstraße und die Konzentrationsflächen für Sand- und Lehmabbau im Süden ist das Gebiet anthropogen überprägt.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 7 Schutzgut Mensch Die Waldflächen mit ihrer hauptsächlichen Nadelholzreinbestandnutzung sind wenig abwechslungsreich. In unmittelbarer Siedlungsnähe bis hin zur Konzentrationsfläche bestehen Ackerflächen. Mit der Bestandsbildung aus überwiegend Fichte sind die Waldflächen recht monoton. Durch die angrenzende Staatsstraße lässt sich für die Erholungsnutzung eine nur wenig geeignete und damit untergeordnete Bedeutung ableiten. Die (großflächige) Erholungseignung des Gebietes wird durch den Verkehrslärm der nahe liegenden A8 weiterhin herabgesetzt. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Kultur- oder Sachgüter sind im Gebiet derzeit nicht bekannt.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 8 4.2 KONZENTRATIONSFLÄCHE KF-W 2 Boden und Wasser Beschreibung Nach der Standortkundlichen Bodenkarte Bayerns (Blatt L 7732, Altomünster) liegen innerhalb der Konzentrationszone überwiegend Braunerden vor. Der ökologische Feuchtegrad ist als frisch, in Hangfußlagen sogar als sehr frisch zu bewerten. Die Durchlässigkeit dieser Böden reicht von mittel bis gering, das Filtervermögen wird ebenfalls als mittel charakterisiert. Im Allgemeinen ist der Boden als grundwasserfern einzustufen, da dieses meist tiefer als 2 m unter der Geländeoberkante liegt. Oberflächengewässer liegen nicht vor. Die Böden sind überwiegend als unempfindlich einzustufen, bei mittlerem Filtervermögen und mittlerer bis geringer Durchlässigkeit besteht eher weniger die Gefahr von Stoffeinlagerungen in Boden und Grundwasser. Klima und Luft Die Waldfläche produziert Sauerstoff und wirkt klimatisch ausgleichend, die Offenlandfläche neigt zu stärkerer Abkühlung und bildet Kaltluft. Waldflächen weisen allgemein eine wichtige klimatische Funktion auf. Sie filtern die Luft und binden CO 2. Die Offenlandfläche mit der Entstehung von Kaltluft hat keinen Siedlungsbezug. Arten und Biotope Die Waldflächen in und um die Konzentrationsfläche 2 sind von einer überwiegenden Nadelholznutzung gekennzeichnet. Es liegen hauptsächlich Fichtenbestände unterschiedlicher Altersklassen vor. Vereinzelt sind ein paar Laubwaldinseln eingestreut. Die Waldbestände werden forstlich, die Offenlandflächen landwirtschaftlich genutzt. Die Artenschutzkartierung des LfU verzeichnet im Gebiet keine relevanten Arten. Natura 2000 oder Vogelschutzgebiete liegen nicht vor. Durch die überwiegende forstwirtschaftliche Nutzung mit Nadelholzreinbeständen ist das Biotoppotenzial der Waldfläche eingeschränkt. Landschaftsbild Das Landschaftsbild nördlich von Oberumbach wird hauptsächlich durch den Wechsel von Wald und Offenland gekennzeichnet. Die bestehenden Waldflächen sind dabei durch Nadelholzreinbestände geprägt. Die Topografie des Geländes ist durch ein leichtes Nord-Südost- Gefälle bewegt. Nördlich der Konzentrationsfläche und des Gemeindegebietes befindet sich das Gewerbegebiet von Freienried. Die Wald- und Ackerflächen bilden mit der leicht bewegten Topografie die Landschaftskulisse im östlichen Gemeindegebiet. Durch die forst- und landwirtschaftliche Nutzung der Umgebung und des Gewerbegebietes ist das Gebiet anthropogen vorgeprägt. Schutzgut Mensch Die Waldfläche wird durch forstwirtschaftliche Wege erschlossen und durch die Staatsstraße 2051 durchtrennt. Durch die vorherrschende Nutzung mit Nadelholzreinbeständen ist das Naturempfinden wenig abwechslungsreich.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 9 Mit der Bestandsbildung aus überwiegend Fichte sind die Waldflächen meist monoton. Auch durch die benachbarte landwirtschaftliche Nutzung lässt sich für die Erholungsnutzung eine nur wenig geeignete und damit untergeordnete Bedeutung ableiten. Die (großflächige) Erholungseignung des Gebietes wird durch die Trennung der Waldfläche durch die Staatsstraße 2051 und deren Verkehrslärm sowie dem Lärm der nahe liegenden A8 weiterhin herabgesetzt. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Kultur- oder Sachgüter sind im Gebiet derzeit nicht bekannt.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 10 4.3 KONZENTRATIONSFLÄCHE KF-W 3 Boden und Wasser Beschreibung Nach der Standortkundlichen Bodenkarte Bayerns (Blatt L 7732, Altomünster) liegen innerhalb der Teilflächen der Konzentrationsfläche KF-W 3 überwiegend Braunerden vor. Der ökologische Feuchtegrad ist als frisch, in Hangfußlagen sogar als sehr frisch zu bewerten. Die Durchlässigkeit dieser Böden reicht von mittel bis gering, das Filtervermögen wird ebenfalls als mittel charakterisiert. Im Allgemeinen ist der Boden als grundwasserfern einzustufen, da dieses meist tiefer als 2 m unter der Geländeoberkante liegt. Oberflächengewässer liegen nicht vor. Die Böden sind überwiegend als unempfindlich zu beurteilen, bei mittlerem Filtervermögen und mittlerer bis geringer Durchlässigkeit besteht eher weniger die Gefahr von Stoffeinlagerungen in Boden und Grundwasser. Klima und Luft Die Waldflächen produzieren Sauerstoff und wirken klimatisch ausgleichend, die Offenlandflächen neigen zu stärkerer Abkühlung und bilden Kaltluft. Waldflächen weisen allgemein eine wichtige klimatische Funktion auf. Sie filtern die Luft und binden CO2. Die Offenlandfläche mit der Entstehung von Kaltluft hat keinen direkten Siedlungsbezug. Arten und Biotope Die Waldflächen in und um die Teilflächen der Konzentrationsfläche KF-W 3 sind von einer überwiegenden Nadelholznutzung gekennzeichnet. Neben Aufforstungs- und Jungwaldbeständen liegen größtenteils Fichtenbestände unterschiedlicher Altersklassen vor. Die Waldbestände werden forstlich, die Ackerflächen landwirtschaftlich genutzt. Die Artenschutzkartierung des LfU verzeichnet im Gebiet keine relevanten Arten. Natura 2000 oder Vogelschutzgebiete liegen nicht vor. Durch die überwiegende forstwirtschaftliche Nutzung mit Fichtenreinbeständen ist hier ebenfalls ein eher monotones Arten- und Biotopvorkommen anzutreffen. Landschaftsbild Das Landschaftsbild westlich von Weitenried wird hauptsächlich durch den Wechsel von Wald und Offenland gekennzeichnet. Nadelholzreinbestände prägen dabei die bestehenden Waldflächen. Die Topografie des Geländes ist durch ein leichtes Nord-Südost-Gefälle bewegt. Die Staatsstraße 2052 teilt Teilfläche KF-W 3.2 von Teilfläche KF-W 3.3. Die Wald- und Ackerflächen bilden mit der leicht bewegten Topografie die Landschaftskulisse im westlichen Gemeindegebiet. Durch die forst- und landwirtschaftliche Nutzung sowie den Straßenverlauf der Staatsstraße sind die Umgebung und das Gebiet der Konzentrationsfläche anthropogen vorgeprägt. Schutzgut Mensch Die Waldflächen werden durch forstwirtschaftliche Wege, die Ackerflächen durch landwirtschaftliche Wege erschlossen. Das Waldgebiet im Bereich der Teilflächen KF-W 3.1, KF-W 3.2 und

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 11 im Norden von KF-W 3.3 wird durch die Staatsstraße 2052 durchtrennt. Die vorherrschende Nutzung mit Nadelholzreinbeständen macht das Naturempfinden wenig abwechslungsreich. Mit der Bestandsbildung aus überwiegend Fichte sind die Waldflächen meist monoton. Auch durch die benachbarte landwirtschaftliche Nutzung lässt sich für die Erholungsnutzung eine nur wenig geeignete und damit untergeordnete Bedeutung ableiten. Die Trennung der Waldfläche durch die Staatsstraße 2052 und deren Verkehrslärm führt zur Minderung der Erholungseignung des ausgedehnten Waldgebiets der Teilflächen KF-W 3.1, KF-W 3.2 und nördlichen KF- W 3.3. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Kultur- oder Sachgüter sind im Gebiet derzeit nicht bekannt.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 12 4.4 KONZENTRATIONSFLÄCHE KF-W 4 Boden und Wasser Beschreibung Nach der Standortkundlichen Bodenkarte Bayerns (Blatt L 7732, Altomünster) liegen innerhalb der Teilfläche 4.1 überwiegend Braunerden vor. Der ökologische Feuchtegrad ist als frisch, in Hangfußlagen sogar als sehr frisch zu bewerten. Die Durchlässigkeit dieser Böden reicht von mittel bis gering, das Filtervermögen wird ebenfalls als mittel charakterisiert. Im Allgemeinen ist der Boden als grundwasserfern einzustufen, da dieses meist tiefer als 2 m unter der Geländeoberkante liegt. Oberflächengewässer liegen nicht vor. Im Bereich der Teilflächen 4.2 und 4.3 besteht der Boden überwiegend aus Braunerde- Pseudogley. Der ökologische Feuchtegrad ist als mäßig feucht bis sehr frisch bei Entwässerung einzustufen. Die Durchlässigkeit dieser Böden reicht von mittel bis gering, das Filtervermögen wird als hoch charakterisiert. In niederschlagsreichen Perioden kann auch während der Vegetationszeit Staunässe bis an die Oberfläche reichen. Der Rettenbach durchzieht beide Teilflächen. Klima und Luft Die Waldfläche produziert Sauerstoff und wirkt klimatisch ausgleichend, die Offenlandfläche neigt zu stärkerer Abkühlung und bildet Kaltluft. Waldflächen weisen allgemein eine wichtige klimatische Funktion auf. Sie filtern die Luft und binden CO 2. Die Offenlandfläche mit der Entstehung von Kaltluft hat keinen Siedlungsbezug. Arten und Biotope Die Waldflächen in und um die Konzentrationsfläche 4 sind von einer überwiegenden Nadelholznutzung gekennzeichnet. Es liegen hauptsächlich Fichtenbestände unterschiedlicher Altersklassen vor. Vereinzelt sind ein paar Laubwaldinseln eingestreut. Die Waldbestände werden forstlich, die Offenlandflächen überwiegend landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die Artenschutzkartierung des LfU verzeichnet im Gebiet keine relevanten Arten. Natura 2000 oder Vogelschutzgebiete liegen nicht vor. Durch die überwiegende forstwirtschaftliche Nutzung mit Nadelholzreinbeständen ist das Biotoppotenzial der Waldfläche eingeschränkt. Das Offenland besteht aus überwiegend ausgeräumten Ackerflächen, so dass lediglich entlang des Rettenbachs von einem mäßigen Biotoppotential ausgegangen werden kann. Landschaftsbild Das Landschaftsbild westlich bzw. südlich von Bayerzell wird durch den Wechsel von Wald und Offenland sowie den Bachlauf des Rettenbachs geprägt. Fichtenbestände dominieren die Waldflächen, das Offenland prägt ackerbauliche Nutzung. Die Topographie ist t mit einem leichten Ost-West- bzw. Nord-Süd-Gefälle bewegt. Die Wald- und Ackerflächen bilden mit der leicht bewegten Topografie die Landschaftskulisse im südwestlichen Gemeindegebiet. Durch die forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist die Umgebung und das Gebiet der Konzentrationsfläche anthropogen vorgeprägt.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 13 Schutzgut Mensch Die Waldfläche im Bereich der Teilfläche KF-W 4.1 wird durch forstwirtschaftliche Wege, die Ackerflächen der Teilflächen KF-W 4.2 und KF-W 4.3 werden durch landwirtschaftliche Wege erschlossen. Das Naturempfinden ist durch die vorherrschende Nutzung mit Nadelholzreinbeständen bzw. durch die ackerbauliche Nutzung des Offenlands wenig abwechslungsreich. Mit der Bestandsbildung aus überwiegend Fichte wirken die Waldflächen in und um die Konzentrationsfläche monoton. Auch durch die benachbarte landwirtschaftliche Nutzung lässt sich in diesen Bereichen für die Erholungsnutzung eine nur wenig geeignete und damit untergeordnete Bedeutung ableiten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Kultur- oder Sachgüter sind im Gebiet derzeit nicht bekannt.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 14 5. ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 5.1 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES VORHABENS Ohne die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Darstellung von Konzentrationsflächen ist davon auszugehen, dass gemäß 35 BauGB Windkraftanlagen in privilegierter Form im gesamten Gemeindegebiet entstehen können. Für die Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn würden sich somit keine Möglichkeiten ergeben, lenkend und im Sinne der Gemeinde und der Bevölkerung die Windkraftnutzung zu steuern. Durch die Ausweisung von Konzentrationsflächen werden bestimmte Bereiche festgelegt, auf die sich die Windkraftnutzung beschränken soll. Nennt die Gemeinde keine Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen, besteht die Gefahr der unkontrollierten Entwicklung im gesamten Gemeindegebiet. Mit der gezielten Steuerung werden mögliche Beeinträchtigungen auf einzelne weniger empfindliche Bereiche in der Gemeinde beschränkt und der Windkraft substantieller Raum verschafft. Ohne diese Steuerung ist davon auszugehen, dass sich erheblich mehr negative Auswirkungen im Gemeindegebiet durch die unkontrollierte Entwicklung von Windkraftanlagen ergeben. 5.2 PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DES VORHABENS Boden und Wasser Mit der Errichtung von Windkraftanlagen wird für die Erschließung sowie die Fundamentierung der natürlich anstehende Boden überbaut. Diese Eingriffe sind aber grundsätzlich sehr gering und durch die Kleinflächigkeit vernachlässigbar. Klima und Luft Negative kleinklimatische Auswirkungen sind durch Windräder nicht gegeben. Im Laufe der Betriebszeit amortisiert sich der bei der Herstellung erforderliche Energieeinsatz, so dass sich der Betrieb von Windkraftanlagen letztendlich positiv auf die Energiebilanz auswirkt. Mit der regenerativen Stromgewinnung durch Windkraft kann ein wesentlicher Beitrag zur Senkung des CO 2 Ausstoßes und somit ein Beitrag zum globalen Klimaschutz geleistet werden. Arten und Biotope Für die Erschließung sowie die Errichtung der Windräder sind ggf. kleinflächig Bäume zu roden. Wesentliche Lebensräume gehen dadurch nicht verloren. Auswirkungen auf das Ökosystem Wald sind damit nicht verbunden. Greifvögel und Fledermäuse kommen an Windrädern immer wieder zu Schaden. Artennachweise besonders empfindlicher Vogelarten konnten nach Auswertung der vorhandenen LfU-Daten der Artenschutzkartierung nicht innerhalb der Konzentrationsflächen verortet werden. Über die Fledermausarten in den Konzentrationsflächen liegen derzeit keine genauen Informationen vor, auch die Artenschutzkartierung macht hierzu keine Angaben. Grundsätzlich ist aber aufgrund der bestehenden Waldstrukturen, Aufforstungsflächen und Jungwald von waldbewohnenden und im Wald jagenden Fledermäusen auszugehen. Gemäß ABSP und der Artenschutzkartierung des LfU für den Landkreises Dachau ist südöstlich der Konzentrationsfläche 2 der Schwarzspecht angesiedelt. In den Bereichen der Abbauflächen für Sand und Lehm südlich der Konzentrationsflächen für Windenergie kommen gemäß ABSP Steilwand bewohnende Vogelarten, wie z.b. die Uferschwalbe und der Bienenfresser oder der in verlassenen Sand- und Kiesgruben lebende Neuntöter vor. Zur Sicherung der räumlichen kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Arten wie Vögel und Fledermäuse, sind vor der Errichtung faunistische Untersuchungen erforderlich und ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 15 Hinsichtlich der waldbewohnenden Avivfauna sind dagegen keine wesentlichen Tötungen durch Rotorenschlag zu erwarten. Die Jagd der Arten erfolgt nicht im Wirkbereich der Rotoren. Der besonders bedrohte Rotmilan ist im Gebiet nicht bekannt. Im Nördlich angrenzenden Landkreis Aichach-Friedberg sind keine Artengefährdungen zu erwarten, bzw. sind derzeit keine Vorkommen bekannt. Im südlich angrenzenden Landkreis Fürstenfeldbruck sind im näheren Bereich zur Gemeindegrenze derzeit ebenfalls gemäß ASK (LfU) keine windkraftempfindlichen Arten zu erwarten. Landschaftsbild Mit der Errichtung von Windrädern in den von Wald bestockten bzw. von Wald umgebenen Konzentrationsflächen für Windenergie geht eine wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes in Folge der landschaftsfremden Bauwerke einher. Vorhandene Beeinträchtigungen wie das Gewerbegebiet in Freienried oder die Staatsstraßen 2051 und 2052 sind hier diesbezüglich eher untergeordnet zu sehen. Die heute technisch machbare Gesamthöhe der Windräder von bis zu 200 m wird die bestehende Waldfläche deutlich überragen und die bisher von optischen Störungen weitgehend freien Areale technisch überprägen. Andererseits lässt sich mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen auf vier Bereiche im Gemeindegebiet die räumliche Verteilung deutlich einschränken. Die im Gemeindegebiet besonders sensiblen und besonders schützenswerten Gemeindeteile bleiben mit der Flächennutzungsplanänderung frei von Windrädern. Schutzgut Mensch Mit den ausgewiesenen Konzentrationsflächen werden zu Siedlungsgebieten im Innenbereich mindestens 900 m Abstand, zu Siedlungsgebieten im Außenbereich mindestens 600 m Abstand gewahrt. Unzulässige Lärmeinwirkungen durch die Rotoren in den Siedlungsbereichen können damit ausgeschlossen werden. Auch sind die Entfernungen ausreichend, um optisch bedrängende Wirkungen in den Siedlungsgebieten zu vermeiden. Schädliche Umweltauswirkungen durch Infraschall in Wohnungen konnten bisher nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt werden. Ab einem Abstand von 250 Metern von einer Windkraftanlage sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall zu erwarten. Innerhalb von Waldflächen verringert sich die optische Wirkung der Anlagen deutlich. Eine besondere Erholungsfunktion der Waldflächen liegt nicht vor. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Besonders schützenswerte Ensembles oder Baudenkmäler sind nicht betroffen.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 16 6. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINIMIERUNG, AUS- GLEICH Zur Ermittlung konfliktarmer Bereiche für die Windenergienutzung im Gemeindegebiet Pfaffenhofen a. d. Glonn wurde ein mehrstufiges Analyseverfahren durchgeführt. Mit den dadurch selektierten Standorten leistet die Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn einen wesentlichen Beitrag zur Minderung möglicher Beeinträchtigungen durch Windräder. Aufgrund der Dimension der heute üblichen Anlagen sind Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes nur eingeschränkt und insbesondere durch die Standortwahl oder die Konzentration von Anlagen sowie der Höhenbeschränkung möglich. Bekannte Artenvorkommen, die besonders unter Windkraftanlagen leiden können, wurden dabei berücksichtigt. Die Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn sieht in den definierten Konzentrationsflächen unter Abwägung aller Belange die am günstigsten gelegenen, am besten geeigneten und mit der größtmöglichen Akzeptanz in der Bevölkerung ausgestatteten Areale im Gemeindegebiet. 7. STANDORTALTERNATIVEN Die Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn hat hinsichtlich der Konzentrationsflächen das Gemeindegebiet analysiert. Standortanforderungen und Nutzungsrestriktionen wurden berücksichtigt. Aufgrund dieser Ergebnisse erfolgte die Aufnahme von 4 Konzentrationsflächen in den Teilflächennutzungsplan. Weitere mögliche Potentialflächen kamen von Beginn an aufgrund der Restriktionen oder der zu geringen Flächengröße nicht in Betracht. Andere konfliktarme Standorte mit geeigneten Voraussetzungen sind im Gemeindegebiet aufgrund konkurrierender Ansprüche nicht vorhanden. 8. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTEL- LUNG DER UNTERLAGEN Grundlage für die Erarbeitung des vorliegenden Umweltberichts waren folgende Unterlagen: ABSP für den Landkreis Dachau Flächennutzungsplan Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn Standortsuche für Windkraftanlagen (Brugger 2010/2011) Standortkundliche Bodenkarte von Bayern BayLfU: Schalltechnische Planungshinweise für Windparks BayLfU: Artenschutzkartierung NABU: Auswirkungen des "Repowering" von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse BaySTM: Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (20.12.2011) Aus den o. g. Unterlagen konnten die überwiegenden Daten zum geplanten Vorhaben entnommen werden.

Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 17 9. ZUSAMMENFASSUNG Die Darstellung der 16. FNP-Änderung ist das Ergebnis einer intensiven Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes mit dem Ziel, konfliktarme Bereiche für die Windenergienutzung zu definieren. Zur Ermittlung der Konzentrationsflächen wurde ein mehrstufiges Analyseverfahren durchgeführt. Mit den dadurch selektierten Standorten ist sichergestellt, dass für die Windenergienutzung im Gemeindegebiet Pfaffenhofen a. d. Glonn die am wenigsten sensiblen Gemeindeteile herangezogen werden. Für die Schutzgüter Boden und Wasser sind keine nachteiligen Änderungen zu erwarten. Mit der Gewinnung von Strom durch Windkraft erfolgt auch keine Veränderung des Lokalklimas. Global betrachtet leisten die Anlagen einen Beitrag zum erforderlichen Klimaschutz sowie Ersatz von Atom- und Kohlestrom. Die betroffenen Waldareale erfahren durch mögliche Windenergieanlagen keine wesentlichen Lebensraumbeeinträchtigungen. Die meisten Waldbewohner sind dadurch nicht betroffen. Für potentiell im Wald lebende und dort pot. jagende Fledermausarten können die Windräder aber nachteilige Auswirkungen mit sich führen. Hier sind bei der konkreten Anlagenplanung Untersuchungen zu veranlassen und ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Populationen zu ergreifen. Windkraftempfindliche Vogelarten sind derzeit nicht im Gemeindegebiet und der näheren Umgebung gemäß ASK (LfU) bekannt. Bei konkreten Anlagenplanungen müssen jedoch diesbezüglich genaue Untersuchungen veranlasst werden. Hinsichtlich des Landschaftsbildes erfolgt eine technische Überprägung, die durch die Gesamthöhen der heutigen Anlagen weit über den Standort hinaus wirkt. Gleichzeitig bleiben aber sensiblere Bereiche im Gemeindegebiet frei. Wie diese Eingriffe in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren auszugleichen sind, regelt der Winderlass. Das Umfeld der Siedlungen wurde mit Abständen abgepuffert, die eine unzulässige Lärmeinwirkung durch die Rotoren ausschließt. Mit der Errichtung von Anlagen innerhalb der als Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen gelegenen Wald- und Offenlandflächen leidet aufgrund der sehr anthropogenen Überprägung der Landschaft mit Verkehrswegen die Freizeitund Erholungseignung dieser Gebiete nicht besonders. Dennoch wird die Attraktivität der Wälder durch optische Beeinträchtigungen oder mögliche Geräuschkulissen gemindert.

LITERATUR Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn 18 BAYGLA (Bayerisches Geologisches Landesamt) 1986: Standortkundliche Bodenkarte von Bayern M 1: 50.000, Blatt Nr. L 7732 Altomünster BAYSTMLU (1992/2007) Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, (Hrsg.). Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Dachau BAYLFU 2006/2011: Schalltechnische Planungshinweise für Windparks BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2011): Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA), gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsminiserien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20. Dezember 2011 (Az: IIB5-4112.79-057/11, B4-K5106-12c/28037, 33/16/15-L 3300-077-47280/11, VI/2-6282/756, 72a-U8721.0-2011/63-1 und E6-7235.3-1/396 REGIONALER PLANUNGSVERBAND REGION AUGSBURG 1996-2006: Regionalplan der Region München (14). München. BAYSTM (20.12.2011): Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen BAYSTMWIVT (2006) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, (Hrsg.). Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006. München. BK 1990: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz. Fortführung der Biotopkartierung Bayern Flachland, Dachau. Maßstab 1 : 5.000. München. Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan SEIBERT 1968: Übersichtskarte der natürlichen Vegetationsgebiete von Bayern mit Erläuterungen.