Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07. April 2011 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 31,0 2. Aufgabenteil: 16,0 3. Aufgabenteil: 17,0 4. Aufgabenteil: 36,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
1. Aufgabenteil: (31,0 Punkte) Sachverhalt 1 (13,0 Punkte) Die im April 1996 ins Handelsregister eingetragene Bach KG aus Düsseldorf befasst sich mit dem Verkauf von vitaminreichem Obst und Gemüse. An der Bach KG sind wie folgt beteiligt: Gesellschafter Rechtsstellung Kapital Nico Bach Komplementär 3.000,00, davon 0,00 eingezahlt Sven Knapp Komplementär 150.000,00 voll eingezahlt Sandra Stahl Kommanditistin 50.000,00, davon 35.000,00 eingezahlt Kai Lemmer Kommanditist 20.000,00 voll eingezahlt Jahr des Eintritts in die KG 1996 2008 1996 2010 Gestern (06.04.2011) war ein Fälligkeitsdarlehen über 100.000,00, das die Bach KG im Jahr 2001 für die Finanzierung betrieblicher Investitionen aufgenommen hatte, in einer Summe zurückzuzahlen. Die Bach KG hat den Darlehensgeber darüber informiert, dass zurzeit aus Liquiditätsgründen die Rückzahlung des Darlehens aus betrieblichen Mitteln nicht möglich sei. Daraufhin hat der Darlehensgeber mitgeteilt, dass er nunmehr beabsichtigt, die Rückzahlung des Darlehensbetrages direkt von den Gesellschaftern zu verlangen. Aufgaben Nehmen Sie zu den folgenden Ansichten der Gesellschafter jeweils Stellung und prüfen Sie, von wem die Rückzahlung des Darlehens tatsächlich verlangt werden kann. Nennen Sie jeweils die gesetzliche(n) Grundlage(n). Ansichten der Gesellschafter: a) Nico Bach erklärt, mit der Rückzahlung des Darlehens nichts zu tun zu haben, zumal sein Kapitalanteil mit 3.000,00 lächerlich gering sei. b) Sven Knapp meint, dass er nicht für die Rückzahlung des Darlehens in Frage kommen könne, da er zurzeit der Darlehensaufnahme nicht Gesellschafter der Bach KG war. c) Sandra Stahl wendet ein, dass sie ja lediglich Kommanditistin sei und deshalb für die Verbindlichkeiten der Bach KG nicht persönlich haften müsse. d) Kai Lemmer behauptet, ihn ginge die ganze Sache nichts an, da seit Darlehensaufnahme im Jahr 2001 bis zu seinem Eintritt in die Bach KG im Jahre 2010 bereits mehr als fünf Jahre vergangen sind.
Lösungen: zu a) zu b) zu c) zu d)
Sachverhalt 2 (4,0 Punkte) Nach dem Gesellschaftsvertrag der Bach KG sind Nico Bach und Sven Knapp einzeln zur Geschäftsführung und Vertretung der KG berechtigt. Dies ist auch im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. Nachdem Sven Knapp sein nebenher betriebenes Jurastudium erfolgreich abgeschlossen hatte, zog es ihn in eine Düsseldorfer Großkanzlei. Er schied daher vereinbarungsgemäß mit Wirkung zum 01.03.2011 aus der Gesellschaft aus. Eingetragen und bekannt gemacht wurde dies jedoch erst heute (07.04.2011). Aufgaben 1. War das Ausscheiden des Sven Knapp aus der Bach KG zum Handelsregister anzumelden? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 2. Zu welchem Zeitpunkt (Angabe des Datums erforderlich!) ist Sven Knapp aus der Bach KG ausgeschieden und welche Wirkung hat die Handelsregistereintragung? Lösungen: zu 1. zu 2. Sachverhalt 3 (14,0 Punkte) Bereits am 10.03.2011 bestellte Nico Bach im Namen der Bach KG 300 kg Bananen zum Preis von 500,00 bei der Plantos-GmbH. Weil zu diesem Zeitpunkt die finanzielle Situation der Bach KG angespannt war, verbürgte sich der Kommanditist Kai Lemmer telefonisch gegenüber dem Geschäftsführer der Plantos-GmbH für die Zahlung der Verbindlichkeiten aus der Lieferung. Die Bananen wurden am 17.03.2011 geliefert, die Bach KG zahlte jedoch nicht. Der Geschäftsführer der Plantos-GmbH weiß, dass Nico Bach völlig mittellos ist. Deshalb möchte er wissen, ob er Sven Knapp oder aber den vermögenden Kommanditisten Kai Lemmer in Anspruch nehmen kann.
Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie, ob die Plantos-GmbH gegen Sven Knapp einen Anspruch auf Zahlung von 500,00 hat? Gehen Sie davon aus, dass die Plantos-GmbH keine positive Kenntnis von dem Ausscheiden des Sven Knapp aus der Bach KG gehabt hat. 2. Ist Kai Lemmer in seiner Eigenschaft als Kommanditist Kaufmann i. S. des HGB? Begründen Sie Ihre Entscheidung. 3. Prüfen und begründen Sie, ob die Plantos-GmbH mit Erfolg den Kai Lemmer als Bürgen in Anspruch nehmen kann. Nennen Sie die gesetzliche(n) Grundlage(n).
2. Aufgabenteil: (16,0 Punkte) Der Einzelhändler Ralf Bahn e. K. aus Köln handelt mit Campingartikeln. Sachverhalt 1 (5,0 Punkte) Am 12.12.2009 veräußerte Ralf Bahn zehn Zelte für jeweils 952,00 (inkl. 19 % USt) an Berthold Langemann e. K., der in Neuwied einen Campingplatz betreibt. Die Zelte wurden noch am gleichen Tage von Berthold Langemann abgeholt. Ein Eigentumsvorbehalt wurde nicht vereinbart. Die ordnungsgemäße Rechnung vom 14.12.2009 enthält die nachfolgende Zahlungsbedingung: Aufgabe Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug am 14.01.2010 fällig. Bestimmen Sie unter Angabe des Datums die Fälligkeit, den Beginn und das Ende der Verjährungsfrist und nennen Sie jeweils die gesetzliche Grundlage. Sachverhalt 2 (2,0 Punkte) Berthold Langemann hat zum vereinbarten Termin den Kaufpreis nicht gezahlt. Deshalb wurden ihm von Ralf Bahn zusätzlich Verzugszinsen und Mahngebühren in Höhe von insgesamt 84,00 in Rechnung gestellt. Aufgabe Wann verjähren die zusätzlich in Rechnung gestellten Verzugszinsen und Mahngebühren? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage.
Sachverhalt 3 (3,0 Punkte) Weil Berthold Langemann den Kaufpreis nicht bezahlt hat, verlangte Ralf Bahn am 08.02.2011 von ihm die Herausgabe der zehn Zelte. Berthold Langemann lehnt die Herausgabe der Zelte mit der Begründung ab, die Zelte seien sein rechtmäßiges Eigentum. Aufgabe Prüfen und begründen Sie, ob Berthold Langemann rechtmäßiger Eigentümer der Zelte geworden ist und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. Sachverhalt 4 (6,0 Punkte) Am 29.03.2011 gingen auf dem betrieblichen Bankkonto des Ralf Bahn 500,00 ein. Als Verwendungszweck ist angegeben: Abschlagzahlung auf die Rechnung vom 14.12.2009. In einem Telefongespräch, das Berthold Langemann am 29.03.2011 mit Ralf Bahn geführt hat, bat dieser aufgrund finanzieller Engpässe um eine Stundung des Restbetrages für drei Monate. Ralf Bahn ist damit einverstanden. Aufgaben 1. Welche Bedeutung hat die Abschlagzahlung vom 29.03.2011 auf die Verjährung? Begründen Sie Ihre Entscheidung. 2. Welche Bedeutung hat der gewährte Zahlungsaufschub? 3. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Fristenberechnung das endgültige Ende der Verjährungsfrist. Lösungen: zu 1. zu 2. zu 3.
3. Aufgabenteil: (17,0 Punkte) Der Großhändler Peter Kramer möchte einen größeren Warenposten, der ihm günstig angeboten wurde, unverzüglich einkaufen. Der Kaufpreis beträgt 180.000,00. Die Zahlungsbedingungen lauten: Zahlbar bei Lieferung unter Abzug von 2 % Skonto oder 1 Monat nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug Da Kramer das zur Bezahlung der Ware erforderliche Geld erst in 145 Tagen nach der Lieferung zur Verfügung stehen wird, müsste er den Kaufpreis in entsprechender Höhe finanzieren. Folgende Finanzierungsmöglichkeiten sind gegeben: a) Überziehung seines betrieblichen Bankkontos bei seiner Hausbank Die Hausbank berechnet für den Überziehungskredit einen Zinssatz von 15,75 % p. a. b) Aufnahme eines Bankdarlehens Die Bank berechnet für dieses Darlehen einen Zinssatz von 11 % p. a. zzgl. einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % vom Darlehensbetrag. Aufgaben Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Einzelberechnung die Finanzierungskosten bei 1. Inanspruchnahme des Skontoabzugs: a) im Falle des Überziehungskredits, b) bei Aufnahme des Bankdarlehens 2. Ausnutzung des Zahlungsziels: a) im Falle des Überziehungskredits, b) bei Aufnahme des Bankdarlehens, Bearbeitungshinweise 1. Die Monate sind mit 30 Tagen zu rechnen. 2. Verwenden Sie für Ihre Lösung die beigefügten Lösungsblätter.
Name: Lösungsblätter zum 3. Aufgabenteil 1. Inanspruchnahme des Skontoabzugs: a) Überziehungskredit b) Aufnahme des Bankdarlehens
2. Ausnutzung des Zahlungsziels: a) Überziehungskredit b) Aufnahme des Bankdarlehens
4. Aufgabenteil: (36,0 Punkte) Großhändler Birke e. K. aus Krefeld handelt mit Elektroartikeln. Er hat den neuen Mitarbeiter Peter Küster aus Hamburg für den Einkauf gewinnen können. Peter Küster, geboren am 12.04.1980, ist ledig und evangelisch. Er hat keine Kinder und ist bei der Barmer Ersatzkasse pflichtversichert. Einstellungstermin war der 01.01.2011. Sachverhalt 1 (3,0 Punkte) Peter Küster erschien pünktlich am 03.01.2011 bei seinem neuen Arbeitgeber. Dieser bat ihn seine Arbeitspapiere vorzulegen. Aufgabe Um welche Unterlagen handelte es sich dabei? Drei Angaben werden erwartet. Sachverhalt 2 (3,0 Punkte) Im Zusammenhang mit der zu erstellenden Lohnabrechnung war der Arbeitnehmer Peter Küster auch für die Zwecke der Sozialversicherung anzumelden. Aufgaben 1. Wo war diese Anmeldung vorzunehmen? 2. Welche Frist war dabei zu beachten? Lösungen: zu 1. zu 2.
Sachverhalt 3 (22,0 Punkte) Für Peter Küster ist die Gehaltsabrechnung für den Monat April 2011 durchzuführen. Berücksichtigen Sie dabei folgende Angaben: monatliches Bruttogehalt 3.950,00 An den notwendigen Umzugskosten von Hamburg nach Krefeld hat sich der Großhändler Birke beteiligt. Folgende Leistungen sollen mit der Gehaltsabrechnung für April 2011 verrechnet werden: a) Für die Beförderung des Umzugsgutes soll ein einmaliger steuerfreier Zuschuss von 500,00 gewährt werden. b) Für die entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen am Umzugstag wird eine einmalige Vergütung von 50,00 gezahlt. Der Umzug dauerte insgesamt 12 Stunden. Steuerabzugsbeträge (LSt, KiSt, SolZ) insgesamt 24 % Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für April 2011 das Nettogehalt und den Auszahlungsbetrag. Bearbeitungshinweise Beitragssätze zur Sozialversicherung Krankenversicherung 15,5 % (Arbeitnehmeranteil: 8,2 % Arbeitgeberanteil: 7,3 %) Pflegeversicherung 1,95 % (Zusatzbeitrag für Kinderlose: 0,25 %) Rentenversicherung 19,9 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung: 3.712,50 Renten- und Arbeitslosenversicherung: 5.500,00 Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 4.125,00
Bitte wenden!
Sachverhalt 4 (8,0 Punkte) Großhändler Birke hält den neu eingestellten Einkäufer bereits nach kurzer Zeit für wenig geeignet. Am 09.05.2011 entschließt er sich deshalb, dem Einkäufer sofort zu kündigen. Er geht in das Büro des Peter Küster und sagt: Zum nächsten Kündigungstermin sind Sie gekündigt. Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie, zu welchem Kündigungstermin (Angabe des Datums erforderlich!) die Kündigung nach der gesetzlichen Regelung frühestens möglich ist, wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit von zwei Monaten vereinbart worden ist. Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 2. Ist die ausgesprochene Kündigung rechtswirksam erfolgt? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzliche Grundlage.