SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft



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Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

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Transkript:

SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit Kiel Landeshauptstadt Kiel

Struktur des SGB II Stärkung der Eigenverantwortung Grundsatz des Forderns aktive Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit Eingliederungsvereinbarung Einsatz der Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes Leistungsgrundsätze Leistungen zur Vermeidung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit besondere Herangehensweise bei Menschen unter 25 Jahren Geldleistungen nur dann, wenn die Bedürftigkeit nicht anders beseitigt werden kann

Begriff der Erwerbsfähigkeit ( 8) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Feststellung durch die Agentur für Arbeit Einigungsstelle für Streitfälle

Leistungen des SGB II Leistungen zur Eingliederung ( 16) alle Eingliederungsleistungen nach SGB III (AA) Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen* Schuldnerberatung(*=Kommune) Psychosoziale Betreuung* Suchtberatung* Anreize und Sanktionen (Einstiegsgeld, 29; Freibeträge bei Erwerbstätigkeit, 30; Absenkung und Wegfall von ALG II, 31 Arbeitslosengeld II ( 20) Regelleistung 345 90% von der Regelleistung für zwei volljährige erwerbsfähige Haushaltsangehörige 80% für weitere volljährige erwerbsfähige Haushaltsangehörige Sozialgeld ( 28) 60% der Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren 80% der Regelleistung für Kinder ab 14. Lebensjahr Mehrbedarf ( 21) Unterkunftskosten, Einmalige Hilfen* ( 22, 23 Abs. 3)

Zuständigkeit ( 6, 6a) Arbeitsgemeinschaftsmodell ( 6) Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Zuständigkeit der Kommunen Leistungen zur Eingliederung (kommunale soziale Dienstleistungen), 16 (2) Nrn. 1 bis 4 Leistungen für Unterkunft und Heizung, 22 einmalige Leistungen (Erstausstattung Wohnung und Bekleidung, mehrtägige Klassenfahrten), 23 (3) Optionsmodell ( 6a) Kommunen können sich entscheiden, die Trägerschaft für das SGB II zu übernehmen. Modalitäten werden in einem gesonderten Bundesgesetz geregelt.

Leit- und Ausgangsfrage für die Umsetzung des SGB II Welche organisatorischen Regelungen kommen unter Berücksichtigung der vorhandenen und bewährten Infrastruktur den Leistungsberechtigten am besten entgegen? Anforderungen Nutzung der bestehenden Infrastruktur Sozialraum- und Stadtteilorientierung seinbindung bürgernahe Unterstützung Hilfeleistung "aus einer Hand" gemeinsame Steuerung der Hilfeentscheidung "Mitarbeiterperspektive"

Eckpunkte des gemeinsamen Vorschlags Zentrale Anlaufstelle für alle Bezieher/innen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist das im Stadtteil. Nutzung der Kompetenzen der Agentur für Arbeit (z.b. Reha-Team, Arbeitgeberservice) Die Geschäftsstelle im übernimmt die Antragsaufnahme und bleibt auch im weiteren Verfahren "erste" Anlaufstelle Die wirtschaftliche Leistungsgewährung erfolgt in einer zentralen Leistungsabteilung. Die Erstberatung zielt auf die gründliche Erfassung der Gesamtsituation der Leistungsempfänger/innen. Das Fallmanagement erfolgt durch spezialisiertes und qualifiziertes Personal im. Zentrales Fallmanagement für Jugendliche

Das im Stadtteil als (Teil des) Jobcenter Leistungsempfänger (SGB II) E r s t k o n t a k t in der Geschäftsstelle des s Informationen... Service und Hilfe... Anträge, Unterlagen... E r s t b e r a t u n g im Clearing nach SGB II Verknüpfung von Hilfen nach SGB II mit z. B. Jugendhilfe sozialräumliche Einbettung Zusammenwirken von und Jobcenter Fallmanagement SGB II Fallmanagement Leistungen nach dem SGB II (wirtschaftliche Hilfen, ggf. außerhalb des SZ)

Fallmanagement nach dem SGB II S o z i a l z e n t r e n Fall-Clearing u. Feststellung der Erwerbsfähigkeit im Hilfen nach SGB VIII, IX, XII Hochschulteam der Agentur für Arbeit Direktvermittlg. durch Arbeitgeberservice Fallmanagement Kinderbetreuung Reha-Team der Agentur für Arbeit Fallmanagement für unter 25-Jährige Arbeitsmarktinstrumente (SGB III) in Zusammenarbeit mit Dritten sowie... Suchtberatung und Schuldnerberatung Psychosoziale Betreuung Zweiter Arbeitsmarkt

Vorhandene Strukturen für das SGB II nutzen Mitte Nord Ost Hochschulteam Mettenhof Süd Gaarden Reha- Team Arbeitgeberservice

Die nächsten Schritte: Entwicklung von Standards für Clearing/Feststellung der Erwerbsfähigkeit Fallmanagement Kommunale soziale Dienstleistungen für das SGB II Kinderbetreuung Schuldner- Suchtberatung Psychosoziale Betreuung Unterstützung junger Menschen Aufbau eines zentralen Leistungszentrums Anforderungen an Hilfe aus einer Hand Zweiter Arbeitsmarkt Vertrag für eine Arbeitsgemeinschaft Finanzfragen