Gefahrstoffkennzeichnung GHS



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Transkript:

Gefahrstoffkennzeichnung GHS Rita Pfattheicher / Klaus Wünsche SG Arbeitssicherheit www.as.zuv.uni-erlangen.de Februar 2011

Bisher 7 Gefahrensymbole 68 Gefahrenhinweise (R-Sätze) 64 Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

Was ist GHS? Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS ist eine Empfehlung der UN, die von den Staaten verbindlich eingeführt werden muss Weltweite Vereinheitlichung der Gefahrstoffkennzeichnung sowie Harmonisierung mit dem Transportrecht

Ziele des GHS-Systems GHS Handelserleichterung im internationalen Warenverkehr Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit Harmonisierung mit dem Transportrecht für gefährliche Güter Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Beispiel: Coffein mit LD 50 (oral) = 279 mg/kg Körpergewicht EU, Australien, Malaysia, Thailand USA, Kanada, Japan, Korea Indien Neuseeland China Gesundheitsschädlich (Xn) Giftig Nicht giftig Gefährlich Nicht gefährlich

Fristen der Umsetzung Stoffe Gemische bis 01.12.2010 bis 01.06.2015 Danach darf nur noch die neue Kennzeichnung nach GHS verwendet werden Führt ein Gebinde in der Übergangsfrist die neue Kennzeichnung, darf die alte nicht mit abgedruckt werden Sicherheitsdatenblätter müssen bis zum Ablauf der Übergangsfristen beide Einstufungen enthalten

Neuerungen durch GHS - Übersicht Neues Einstufungssystem 28 Gefahrenklassen die in bis zu 5 Gefahrenkategorien abgestuft sind ersetzen die bisherigen 15 Gefahrenmerkmale Neue Einstufungskriterien Neue Grenzen für entzündbare Flüssigkeiten Neue Grenzen für toxische Stoffe Neue Piktogramme statt Gefahrensymbole Signalwörter (Achtung; Gefahr) Gefahrenhinweise (H-Sätze statt R-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze statt S-Sätze)

Nach GHS 9 Piktogramme 71 Gefahrenhinweise (H-Sätze) 135 Sicherheitshinweise (P-Sätze)

Gefahrenklassen Physikalische Gefahren 1. Explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoffen 2. Entzündbare Gase 3. Entzündbare Aerosole 4. Enzündend (oxidierend) wirkende Gase 5. Unter Druck stehende Gase 6. Entzündbare Flüssigkeiten 7. Entzündbare Feststoffe 8. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische 9. Selbstenzündliche (pyrophore) Flüssigkeiten 10. Selbstenzündliche (pyrophore) Feststoffe 11. Selbserhitzungsfähige Stoffe und Gemische 12. Stoffe u. Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 13. Entzündend (oxidierend) wirkenden Flüssigkeiten 14. Entzündend (oxidierend) wirkende Feststoffe 15. Organische Peroxide 16. Auf Metalle korrosiv wirkend Toxikologische Gefahren 1. Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ) 2. Verätzung / Reizung der Haut 3. Schwere Augenschäden /-reizung 4. Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut 5. Keimzell-Mutagenität 6. Karzinogenität 7. Reproduktionstoxizität 8. Spezifische Zielorgan-Toxizität einmalige Exposition 9. Spezifische Zielorgan-Toxizität wiederholte Exposition 10. Aspirationsgefahr Umweltgefahren 1. Gewässergefährdend 2. Ozonschicht schädigend Zur Darstellung des Gefährdungsgrades gibt es innerhalb einer Gefahrenklasse eine Abstufung in Kategorien Kategorie 1 stellt dabei die höchste Gefahr dar In Ausnahmefällen wird in Typklassen (Organische Peroxide) oder in Unterklassen (Explosive Stoffe) untergliedert Anhand der Signalwörter kann unterschieden werden, ob es sich bei einem Gefahrstoff um eine schwerwiegende oder weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorie handelt

GHS 01 Piktogramm: explodierende Bombe Angabe erfolgt bei: Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.1, 1.2., 1.3, 1.4 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A und B Organische Peroxide, Typen A und B

Wichtige Änderungen Neue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten GHS 02 Piktogramm: Flamme Angabe erfolgt bei: Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1 Entzündbare Aerosole, Gefahrenkategorie 1, 2 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1, 2, 3 Entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorie 1, 2 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F Pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 Pyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorie 1, 2 Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben, Gef. Kat. 1, 2, 3 Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F Kategorie Siedepunkt Alt Flammpunkt Neu Neue Bezeichnung 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C Extrem entzündbar 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C Leicht entzündbar 3 Entzündlich - 21 55 C 23 60 C entzündbar Entzündliche Stoffe werden gefahrensymbolpflichtig 4 Brennbar * - - > 60 93 C ---- *nicht nach EU-GHS-Verordnung Viele Chemikalien werden neu eingestuft neue Gefahreneinstufung der Arbeitsplätze erforderlich!

GHS 03 Piktogramm: Flamme über Kreis Angabe erfolgt bei: Oxidierende Gase, Gefahrenkategorie 1 Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1, 2, 3 Oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorie 1, 2, 3

GHS 04 Piktogramm: Gasflasche Angabe erfolgt bei: Gase unter Druck Verdichtete Gase Verflüssigte Gase Tiefgekühlte verflüssigte Gase Gelöste Gase

GHS 05 Piktogramm: Ätzwirkung Angabe erfolgt bei: Auf Metall korrosiv wirkend, Gefahrenkategorie 1 Hautätzend, Gefahrenkategorie 1A, 1B, 1C Schwere Augenschädigungen, Gefahrenkategorie 1

GHS 06 Piktogramm: Totenkopf mit gekreuzten Knochen Angabe erfolgt bei: Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorie 1, 2, 3 Neue Einstufungsgrenzen für toxische Stoffe Viele Chemikalien werden neu eingestuft neue Gefahreneinstufung der Arbeitsplätze erforderlich!

GHS 07 Piktogramm: Ausrufezeichen Angabe erfolgt bei: Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorie 4 Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2 Augenreizung, Gefahrenkategorie 2 Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3 Atemwegsreizung Narkotisierende Wirkungen

GHS 08 Piktogramm: Gesundheitsgefahr Angabe erfolgt bei: Neue Zuordnung zu den Kategorien der KMR-Stoffe Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorie 1 Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorie 1A, 1B, 2 Karzinogenität, Gefahrenkategorie 1A, 1B, 2 Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorie 1A, 1B, 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Expositition), Gefahrenkategorie 1, 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exopsitition), Gefahrenkategorie 1, 2 Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1 bisher GHS KMR Kategorie 1: Beim Menschen nachgewiesen KMR Kategorie 2: Im Tierversuch nachgewiesen KMR Kategorie 3: Verdachtstoffe KMR Kategorie 1 A: Beim Menschen nachgewiesen KMR Kategorie 1 B: Im Tierversuch nachgewiesen KMR Kategorie 2: Verdachtstoffe Gefahr Gefahr Achtung

GHS 09 Piktogramm: Umwelt Angabe erfolgt bei: Gewässergefährdend akut gewässergefährdend der Kategorie 1 chronisch gewässergefährdend der Kategorien 1, 2

Regeln zum Vorrang von Gefahrenpiktogrammen Totenkopf ersetzt Ausrufezeichen Ätzsymbol ersetzt Ausrufezeichen (für Augen- oder Hautreizung) Gesundheitsgefahr ersetzt Ausrufezeichen (für Hautsensibilisierung oder Haut- und Augenreizung) Bei Explosion sind Flamme und Brennender Kreis fakultativ. Es gibt aber Ausnahmen.

Signalworte Zusätzlich zu den Piktogrammen werden je nach Einstufung des Stoffes noch Signalworte verwendet: Schwerwiegende Gefahrenkategorie Gefahr Weniger Schwerwiegende Gefahrenkategorie Achtung

Zuordnung der Signalworte Akute Toxizität Karzinogenität Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 1 2 3 4 5 1 2 1 2 3 4 Gefahr Achtung Wurde in EU-Verordnung nicht übernommen

H- und P-Sätze Bisherige R- und S-Sätze waren keiner bestimmten Systematik unterworfen H-Sätze (bisher R-Sätze) H 3 01 P-Sätze (bisher S-Sätze) P 1 02 Laufende Nummer Laufende Nummer Gruppierung 2 Physikalische Gefahren 3 Gesundheitsgefahren 4 - Umweltgefahren Hazard Statement (Gefahrenhinweis) Zusätzliche, europaweit eingeführte H-Sätze, die vom UN-Vorschlag abweichen, wird ein EU vorangestellt (z. B. EUH 059) Gruppierung 1 - Allgemein 2 Vorsorgemaßnahmen 3 Empfehlungen 4 Lagerhinweise 5 Entsorgung Precautionary Statement (Sicherheitshinweis)

Neue Etiketten Name und Produktidentifikatoren Piktogramme H-Sätze Nennmenge P-Sätze (max. 6 Stück) Name, Anschrift Telefonnummer des Lieferanten Signalwort

Auswirkungen des GHS auf angrenzende Rechtsgebiete Betriebssicherheitsverordnung z. Zt. werden nur Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von max. 55 C erfasst. Zukünftig liegt die relevante Flammpunktgrenze bei 60 C 4. BImSchV: Genehmigungsbedürftige Anlagen 12. BImSchV: Störfallanlagen Chemikalienrecht Stoffe RL 67/548/EG Anh. I: Stoffliste Anh. II: Gefahrensymbole und bezeichnungen Anh. III: R-Sätze Anh. IV: S-Sätze VwVwS Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen wird auf R-Sätze Bezug genommen; Umstellung auf die H-Sätze notwendig Gefahrgutrecht Flammpunktobergrenze: 60 C LD 50 -/ LC 50 -Werte geändert Abfallverzeichnisverordnung AVV Gefährliche Abfälle: Flammpunktgrenze: 55 C Zukünftig bei 60 C GHS Zubereitungen RL 1999/45/EG Anh. II u. III: Grenzwerte Sicherheitsdatenblätter RL 91/155/EWG Inhalt detailierter Gefahrstoffverordnung Chemikalienverbotsverordnung

Auswirkungen des GHS auf den Betrieb Prüfungs- und Änderungsbedarf bei allen Abläufen in Verbindung mit Umgang, Lagerung und Weitergabe von Chemikalien Etiketten (Kennzeichnung) der Gebinde ändern (analog der neuen Sicherheitsdatenblätter) Gefahrstoffverzeichnisse anpassen Betriebsanweisungen überarbeiten Explosionsschutzdokument überarbeiten Gefährdungsbeurteilung anpassen Unterweisungsmaterial anpassen und Beschäftigte intensiv schulen Übergangsfristen beachten Paralleles Kennzeichnungssystem sollte nicht länger als erforderlich aufrecht erhalten werden

Innerbetriebliche Kennzeichnung AGS-Bekanntmachung 408: 4.4 (2) Da in der GefStoffV die Bezüge auf die bisherigen Einstufungsvorschriften bis zum Ablauf der Übergangsfristen am 1.6.2015 erhalten bleiben, ist auch die Verwendung der bisherigen Kennzeichnung in den Betrieben grundsätzlich zulässig. Jedoch kann in Abhängigkeit von dem innerbetrieblichen Informationsstand zu den neuen Kennzeichnungsvorgaben die neue Kennzeichnung während der Übergangsfristen bereits angewendet werden. Dabei sind die Grundsätze der TRGS 200 zur (vereinfachten) Kennzeichnung bei Tätigkeiten zu beachten.

Informationen zu GHS im Internet United Nations Economic Commission für Europe http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html Piktogramme http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html European Commission Enterprise and Industry http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/classification/index_de.htm Umweltbundesamt http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung http://www.dguv.de/ifa/de/fac/ghs_verordnung/index.jsp Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS) http://www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank Suchindex für Sicherheitsdatenblätter http://www.eusdb.de

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