Bundeshaushaltsplan 2012



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Transkript:

Bundeshaushaltsplan Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort... 11 Haushaltsvermerk Ausgaben... 1101 Bundesministerium... 1102 Allgemeine Bewilligungen... 1104 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin... 1105 Bundesarbeitsgericht... 1106 Bundessozialgericht... 1107 Bundesversicherungsamt... 1110 Kriegsopferversorgung und fürsorge sowie gleichartige Leistungen... 1112 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen... 1113 Sozialversicherung und Erstattungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung... 1167 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Einzelplans 1... Abschluss des Einzelplans 1... Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)... Personalhaushalt... 2 3 4 15 28 39 43 47 55 62 68 75 78 79 83

11 Vorwort 2 Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen 3. Arbeitsförderung, Beschäftigungspolitik und Grundsicherung Hierunter fallen alle Grundsatz und Einzelfragen der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere die Arbeitsvermittlung, die Arbeitslosenversicherung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die sonstigen mit dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch zusammenhängenden Fragen. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Das Aufgabengebiet umfasst Grundsatzfragen des Arbeitsrechts, Arbeitsgerichtsbarkeit, Betriebsverfassung, Heimarbeit, Kollektives Arbeitsrecht, Lohn und Tarifwesen, Tarifregister, Recht des Arbeitsverhältnisses, Mitbestimmung, verfassungsrechtliche Fragen des Arbeitsrechts, Internationales Arbeitsrecht, Humanisierung des Arbeitslebens, technischer und sozialer Arbeitsschutz, Unfallverhütung der Berufsgenossenschaften, Arbeitsmedizin. Sozialversicherung Hierzu gehören 3.1 die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, Handwerker und freien Berufe; 3.2 die gesetzliche Unfallversicherung sowie alle gemeinsamen Fragen der Sozialversicherung einschließlich der Selbstverwaltung. 4. 5. 6. Sozialgesetzbuch Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Rechtsgebiete seines Fachbereiches hinaus für den Allgemeinen Teil, das Verfahrensrecht, den Sozialdatenschutz, die Zusammenarbeit der Leistungsträger und die Beziehungen zu Dritten sowie die Weiterentwicklung des Sozialgesetzbuches. Sozialhilfe Hierunter fallen alle grundsätzlichen Fragen des Sozialhilfrechts nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einschließlich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, ferner gesetzgeberische Arbeiten und Grundsatzfragen zum Asylbewerberleistungsgesetz. 7. 8. Soziale Entschädigung, Recht und berufliche Eingliederung behinderter Menschen Bei diesem Aufgabengebiet handelt es sich in der Hauptsache um das Recht der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, die Versorgungsmedizin sowie die berufliche Ein und Wiedereingliederung behinderter Menschen. Internationale Sozialpolitik Hierunter fällt die Federführung für die sozialpolitischen Aufgaben im inter und supranationalen Bereich, insbesondere bei den Europäischen Gemeinschaften, der internationalen Arbeitsorganisation, dem Europarat, den Vereinten Nationen und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ferner die Vorbereitung und der Abschluss von Abkommen über Soziale Sicherheit. Grundsatz und Planungsaufgaben der Arbeitsmarkt und Sozialpolitik Darüber hinaus stellen die zunehmend enger werdende Verzahnung von Sozialpolitik, Beschäftigungspolitik und anderen Politikbereichen sowie ihre Koordinierung im Rahmen einer modernen Gesellschaftspolitik der Bundesregierung wichtige allgemeine Grundsatz und Planungsaufgaben dar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gliedert sich in eine Leitungsabteilung, eine Zentralabteilung (einschl. Informationsverarbeitung) und in die folgenden sechs Fachabteilungen: I II III IV V VI Grundsatzfragen, Zukunft des Sozialstaats, Innovation und Information, Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Sozialhilfe, Belange behinderter Menschen, Rehabilitation, Sozialhilfe, Soziale Entschädigung, Europäische und Internationale Beschäftigungs und Sozialpolitik. Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehören das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht, das Bundesversicherungsamt und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Außerdem führt das Ministerium die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 Haushaltsgesetz (HG) einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Angewandte Kurse: 1 CHF = 0,79974

Ausgaben 3 Vorwort Einsparungen bei folgenden n: Epl. 11 mit Ausnahme der 518.2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap. 1102 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "EinerfürAlleFälle"). Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "EinerfürAlleFälle"). 11

4 1101 Bundesministerium Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 011 Vermischte Einnahmen 30 30 11 132 01 011 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 742 Übrige Einnahmen 282 09 011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : 547 09. Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 4 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 544 04 und 547 1 Ausgenommen ist Tit. 544 0 Personalausgaben F 412 01 011 Kosten der Tätigkeit der Bundeswahlbeauftragten oder des Bundeswahlbeauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Sozialversicherungsträger 45 45 52 Aus den Ausgaben dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. 3. Bezeichnung Entschädigung für die Budeswahlbeauftragte oder den Bundeswahlbeauftragten... Aufwandsentschädigung für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter... Reisekosten und andere sächliche Verwaltungsausgaben... Zusammen... 12 10 23 45 Die durch die Tätigkeit der oder des Bundeswahlbeauftragten entstehenden Kosten trägt nach 82 Abs. 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) in Verbindung mit 56 SGB IV der Bund. Nach 6 Abs. 1 Satz 1 SVWO i. V. m. 56 SGB IV erhalten die oder der Bundeswahlbeauftragte sowie seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter, wenn sie ehrenamtlich tätig sind und nicht im öffentlichen Dienst stehen, Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Über die Aufwandsentschädigung entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

5 Bundesministerium 1101 F 421 01 011 Bezüge der Bundesministerin und der Parlamentarischen Staatssekretäre 439 439 396 Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F 422 01 011 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 34 719 31 728 30 485 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 686 5 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden n geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 01 und 272 0 Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F 422 02 011 Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 2 402 2 000 1 850 Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F 424 01 011 Zuführung an die Versorgungsrücklage 390 389 Die Ausgaben sind mit Ausnahme des Versorgungskapitels zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. F 427 09 011 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 4 135 3 160 3 131 Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F 428 01 011 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 19 841 21 596 19 571 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 686 5 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden n geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 01 und 272 0 Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F 441 01 940 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 200 3 200 3 315 Die Ausgaben sind mit Ausnahme des Versorgungskapitels zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt.

6 1101 Bundesministerium F 443 01 940 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen 40 40 29 Die Ausgaben sind mit Ausnahme des Versorgungskapitels zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. F 443 02 254 Inanspruchnahme überbetrieblicher betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienste, von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit 250 250 264 Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. F 452 02 223 Unfallkasse des Bundes 100 100 100 Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. F 453 01 011 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 300 300 408 Sächliche Verwaltungsausgaben F 511 01 011 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 2 000 2 000 1 855 F 514 01 011 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 200 200 149 Bezeichnung personengebundene Pkw... 7 7 F 517 01 011 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 7 000 6 000 5 301 F 518 01 011 Mieten und Pachten 520 1 100 602

7 Bundesministerium 1101 518 02 011 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 1 000 Verpflichtungsermächtigung... 30 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2016 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2017 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2018 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2019 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2020 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2021 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2022 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2023 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2024 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2025 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2026 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2027 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2028 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2029 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2030 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2031 bis zu... 1 000 T im Haushaltsjahr 2032 bis zu... 1 000 T ab dem Haushaltsjahr 2033 bis zu... 12 000 T Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen n oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigenbaumaßnahme zu realisierende Unterbringung (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) genehmigte Gesamtkosten Verausgabt bis Bewilligt Veranschlagt voraussichtliche Übergabe Vorbehalten für 2013 ff. Jährlicher Mietzins 1 2 3 4 5 6 7 8 Erweiterungsbau in BerlinMitte... 12 000 2 000 10 000 1 000 2015 F 519 01 011 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 675 550 599 F 525 01 011 Aus und Fortbildung 1 245 1 100 564 F 526 01 011 Gerichts und ähnliche Kosten 330 330 381 Für erwartete Verfassungsgerichtsverfahren. F 526 02 011 Sachverständige 250 250 132 F 526 03 011 Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 100 100 84 1 2 Bezeichnung Ärztliche Sachverständigenbeiräte und Unterausschüsse beim BMAS "Versorgungsmedizin"... "Berufskrankheiten"... 25 15

8 1101 Bundesministerium Noch zu 526 03 Bezeichnung Orthopädie 1 Beirat für Orthopädietechnik bei BMAS... 2 Arbeitsgruppe für orthopädischfachliche Fragen... 3. Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen und vorbereitender Ausschuss... 4. Bundesausschuss der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenenfürsorge und Unterausschüsse... 5. Kosten des Sozialbeirates... 6. Heimarbeits und Entgeltausschüsse... 7. AdhocBeratungseinrichtungen... Zusammen... 3 3 10 3 30 10 1 100 526 04 011 Regierungsdialog Rente 120 182 F 527 01 011 Dienstreisen 1 988 1 988 1 846 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap. 1102 Tit. 272 0 F 527 03 011 Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 220 220 194 Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. 529 01 011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 70 70 47 Die Erläuterungen sind verbindlich. Bezeichnung 1 2 3 4 5 6 7 Zur Verfügung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales... der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten... der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundessozialgerichts... der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes... der Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin... der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts... Für sonstigen Aufwand im Ministerium... 55 000 6 000 1 000 1 000 1 000 1 000 5 000 Zusammen... 70 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt.

9 Bundesministerium 1101 F 539 99 011 Vermischte Verwaltungsausgaben 480 1 100 785 3. 4. Bezeichnung Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern... Umzugs und Verlegungskosten... Planungskosten... Sonstiges... Zusammen... 100 100 100 180 480 542 01 013 Öffentlichkeitsarbeit 9 000 10 300 8 016 Die Ausgaben sind übertragbar. Einnahmen nach Nr. 3 dieses Haushaltsvermerks fließen den Ausgaben zu. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 5. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden. Die Mittel dienen auch zur Information der begleitenden Kommunikation bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben im Rahmen der Zusammenarbeit und Kommunikation mit den nach 6a SGB II zugelassenen kommunalen Trägern geleistet werden. Im Einzelplan 11 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit 1101 542 1... 1102 542 5... Fachinformation 1101 543 0... 1104 543 0... 1104 543... 1105 543 0... 1106 543 0... 480 450 800 393 483 10 10 F 543 01 011 Veröffentlichung und Dokumentation 800 800 1 100 Einnahmen nach Nr. 2 dieses Haushaltsvermerks fließen den Ausgaben zu. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.

10 1101 Bundesministerium 544 01 175 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 6 000 5 500 5 467 Verpflichtungsermächtigung... 6 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 3 000 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 2 000 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 1 000 T Die Ausgaben sind übertragbar. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : 981 0 3. Einnahmen insbesondere aus Rückflüssen, Rückforderungen oder Schadensersatzansprüchen aus Forschungsvorhaben oder aus entgeltlich abgegebenen Forschungs oder Kongressberichten fließen den Ausgaben zu. 4. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden. Aus dem wird der Forschungsbedarf im Bereich der Zuständigkeit des BMAS finanziert. Die Einzelmaßnahmen werden mit den jeweils beteiligten Ressorts abgestimmt. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die wissenschaftliche Begleitung bei praktischer Erprobung und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen geleistet werden. Aus den Ausgaben können auch Zuwendungen gewährt sowie Sachverständigengutachten bezahlt werden. 544 03 175 Gremien nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz und dem ArbeitnehmerEntsendegesetz, flankierende Forschung 980 1 650 Verpflichtungsermächtigung... 680 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 380 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 200 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 100 T Die Ausgaben sind übertragbar. F 544 04 175 Ausgaben für Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs 1 800 1 600 544 05 175 Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 3 500 T Die Ausgaben sind übertragbar. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß 23 BHO gewährt werden. 3 800

11 Bundesministerium 1101 544 06 175 FachkräfteOffensive 1 000 Verpflichtungsermächtigung... 500 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 200 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 200 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 100 T Aus dem Ansatz dürfen bis zu einer Höhe von 100 T auch Ausgaben für Konzeption, Produktion und Vertrieb begleitender zielgruppenspezifischer Informationsmaterialien (Print) geleistet werden. F 545 01 011 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 90 90 85 Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. F 546 88 012 Förderung des Vorschlagwesens 20 20 Die Ausgaben sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. 547 09 011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) F 634 03 011 Zuweisungen an den Versorgungsfonds 1 990 1 500 972 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap. 1167 Tit. 232 57. 688 06 011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EURecht Ausgaben für Investitionen F 711 01 011 Kleine Neu, Um und Erweiterungsbauten 1 000 1 300 913 Einjährige Maßnahmen Kellersanierung... Sanierung AbwasserKanalnetz... 3. Brandschutzrechtliche und technische Aufrüstung der Eingangshalle... 4. Erneuerung von Heizungsleitungen (Außenbereich)... Zusammen... 250 250 250 250 1 000

12 1101 Bundesministerium F 712 01 011 Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 im Einzelfall 571 Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff 1 2 3 4 5 6 7 Sanierung Kantinengebäude Haus V... 4 500 701 3 799 F 811 01 011 Erwerb von Fahrzeugen 496 F 812 01 011 Erwerb von Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen 600 500 622 Einjährige Maßnahmen Ersatzbeschaffung... 600 Besondere Finanzierungsausgaben F 972 88 989 Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl. 11 981 01 990 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen () Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: 544 0 gruppe 01 Tgr. 01 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (773) (513) F 412 11 252 Aufwandsentschädigung für die Beauftragte oder den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 31 31 28 Aufwandsentschädigungen werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F 427 19 252 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 60 60 7 F 511 11 253 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 13 13 13 F 514 11 252 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 19 19 10 Bezeichnung personengebundene Pkw... 1 1 F 518 11 011 Mieten und Pachten 4 4 4

13 Bundesministerium 1101 Noch zu gruppe 01 F 526 12 252 Sachverständige 55 25 19 F 526 13 252 Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 55 55 35 Beirat und Unterausschüsse der Koordinierungsstelle für die Belange behinderter Menschen nach Art. 33 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. F 527 11 252 Dienstreisen 51 51 38 542 11 013 Öffentlichkeitsarbeit 480 250 250 Einnahmen nach Nr. 2 dieses Haushaltsvermerks fließen den Ausgaben zu. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen sowie für Sachverständigengutachten zu leisten. F 547 11 253 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 5 5 F 811 11 011 Erwerb von Fahrzeugen gruppe 55 Tgr. 55 Ausgaben für die Informationstechnik (5 240) (4 940) F 511 55 011 Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung 290 290 270 F 518 55 011 Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software 9 9 2 F 525 55 011 Aus und Fortbildung 380 380 338 F 532 55 011 Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen 3 300 3 000 2 340 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 1 000 T F 812 55 011 Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen, Software 1 261 1 261 1 454 Bezeichnung 1 2 1 Erstbeschaffung Hardware... Software... Ersatzbeschaffung Hardware... 195 165 641

14 1101 Bundesministerium Noch zu 812 55 (gruppe 55) Bezeichnung 2 Software... Zusammen... 260 1 261 Abschluss des Kapitels 1101 Einnahmen Verwaltungseinnahmen... Übrige Einnahmen... Gesamteinnahmen... Ausgaben Personalausgaben... Sächliche Verwaltungsausgaben... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)... Ausgaben für Investitionen... Besondere Finanzierungsausgaben... Gesamtausgaben... Flexibilisierte Ausgaben nach 5 HG im Kapitel 1101 Aus Hauptgruppe 4... Aus Hauptgruppe 5... Aus Hauptgruppe 6... Aus Hauptgruppe 7... Aus Hauptgruppe 8... Aus Hauptgruppe 9... Zusammen... 30 30 65 952 44 349 1 990 2 861 115 152 65 952 21 899 1 990 1 000 1 861 92 702 30 30 62 949 39 251 1 500 3 061 106 761 62 949 21 299 1 500 1 300 1 761 88 809

15 Allgemeine Bewilligungen 1102 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 011 Vermischte Einnahmen 5 950 Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : 681 0 Bezeichnung Vermischte Einnnahmen... Erstattung des Verbandes Deutscher Reeder e. V... Zusammen... Übrige Einnahmen 162 03 252 Zinsen aus Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die Rehabilitation Behinderter 600 600 471 In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert. 182 03 252 Tilgung von Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die Rehabilitation Behinderter 3 250 3 300 2 967 In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert. 232 01 290 Einnahmen aus der Ausgabe von Wertmarken für die Beförderung von Schwerbehinderten 15 000 15 000 15 133 272 01 252 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds 6 199 Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Kap. 1101 Tit. 422 01, 428 01, 527 01 und Kap. 1102 Tgr. 0 272 02 252 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds 526 998 Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Kap. 0633 Tit. 684 06, Kap. 0901 Tit. 427 09, Kap. 0902 Tit. 686 05, 686 07, 686 08, Kap. 1101 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1102 Tit. 686 61, Tgr. 05, Kap. 1112 Tit. 685 11, Kap. 1225 Tit. 686 09, Kap. 1701 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 1702 Tit. 684 07, 684 11, 684 12, 684 21, 684 22, 684 71, 684 73, Kap. 3001 Tit. 427 09, Kap. 3002 Tit. 685 20, 685 41, 685 42, 685 43, Kap. 3003 Tit. 685 07, 685 16, 685 17 und Kap. 3004 Tit. 683 24. Der Europäische Sozialfonds (Art. 146 ff EGVertrag) dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Hier werden die ESFMittel, deren Zahlung nur auf Antrag und gegen Nachweis entsprechender Ausgaben erfolgt, vereinnahmt

16 1102 Allgemeine Bewilligungen Noch zu 272 02 und an die programmumsetzenden Stellen weitergeleitet (Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesministerium des Innern). 272 03 252 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : 687 0 381 07 990 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben () Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Epl. 1 Ausgaben Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : 681 0 Sächliche Verwaltungsausgaben 531 01 013 Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 50 1 038 Die Ausgaben sind übertragbar. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. Aus diesem dürfen auch Zuwendungen geleistet werden. 532 01 011 Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeitsund Sozialpolitik 300 300 264 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 06 234 Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Bundes für Fürsorgezwecke 550 550 469 1 2 3 4 Anteil des Bundes an den Aufwendungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für die Tuberkulosehilfe nach dem Vergleich vom 18. Januar 1966/1 Februar 1970... Ausgaben für die vom Bund aufgrund zwischenstaatlicher Verpflichtungen und im Rahmen gegebener Zusicherungen zu tragenden Aufwendungen für Hilfeempfänger im Ausland und für Verwaltungskosten sowie für die Krankenversorgung für Empfänger von Unterhaltshilfe ( 276 Abs. 3 und 4 LAG) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland... 550 550 469

17 Allgemeine Bewilligungen 1102 Noch zu 632 06 1 2 3 4 (Ausgaben für die Heimführung von Deutschen aus dem Ausland, die aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit das Gastland verlassen müssen, sind bei Kap. 0502 Tit. 686 01 veranschlagt)... Zusammen... 550 550 469 636 01 034 Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes 245 245 233 Nach 35 Abs. 2 Satz 2 und 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes erstattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes entstehen (Verwaltungskosten, Aufwendungen nach 26 Arbeitssicherstellungsgesetz). 681 01 254 Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher Seeschiffe Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Kap. 110 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: 119 99. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes trifft den Bund die Kostentragungspflicht für die Heimschaffung von Seeleuten nach Maßgabe des 74 Abs. 6 Sätze 2 und 3 Seemannsgesetz. Danach muss das Seemannsamt die Kosten der Heimschaffung verauslagen, wenn der Reeder seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt. Der Reeder muss dem Bund diese Auslagen erstatten. Der Verband Deutscher Reeder e. V. hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht beitreiben kann. 684 02 290 Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen 414 485 369 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 150 T Bezeichnung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W).. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG S)... 3. Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen... 257 117 40 Zusammen... 414 684 04 254 Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände 29 29 25

18 1102 Allgemeine Bewilligungen 684 05 680 Maßnahmen zur Förderung der Produktsicherheit und von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 534 534 534 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 534 T Die Ausgaben sind übertragbar. Bezeichnung Förderung von Projekten des DIN zur Produktsicherheit und für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit... 534 Es werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Produktsicherheit und der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit gefördert. Diese Vorhaben bewirken, dass die Anforderungen der Rechtssetzung in der Praxis sachgerecht wirksam werden. 684 06 254 Zuschüsse zu den Kosten der Kommission Arbeitsschutz und Normung in der EU 1 020 1 020 912 Die Ausgaben sind übertragbar. Aus den Ausgaben können neben Personalausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben und Investitionskosten auch Ausgaben für Expertisen, Gutachterhonorare und Reisekosten geleistet werden. 684 08 254 Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSRMaßnahmen) 430 540 200 Verpflichtungsermächtigung... 200 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 100 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 100 T Die Ausgaben sind übertragbar. 684 09 175 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 122 122 Verpflichtungsermächtigung... 142 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 42 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 50 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 50 T 687 01 022 Beiträge an internationale Organisationen 25 925 22 600 26 831 Erstattungen auf die Mitgliedsbeiträge zur Internationalen Arbeitsorganisation fließen den Ausgaben zu.

19 Allgemeine Bewilligungen 1102 Noch zu 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft 1 Internationale Arbeitsorganisation in Genf... Rechtsgrundlage: Vertrag Zweck: Internationale Arbeitsnormen Sonstige... Zusammen... Differenzen durch Rundung möglich in Prozent 2 Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) 8,0 in Tausend Fremdwährung (gerundet) 3 32 189 CHF in (gerundet) 4 25 743 182 25 925 Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in (gerundet) 5 Zusammen Spalte 4 + 5 in 6 25 743 182 25 925 687 02 252 Maßnahmen im Zusammenhang mit TwinningProjekten der EU Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: 272 03. 687 03 029 Förderung des sozialen Dialogs mit den Sozialpartnern aus den EUBeitrittsländern Besondere Finanzierungsausgaben 981 07 990 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben (4 498) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Epl. 1 gruppe 01 Tgr. 01 Förderung überregionaler Einrichtungen und von Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation sowie der medizinischen Prävention (1 150) (1 670) Die Ausgaben folgender sind gegenseitig deckungsfähig: 684 11 und 893 1 Einnahmen aus ZuschussRückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. 525 11 252 Aus und Fortbildung 684 11 252 Zuschüsse zu den Kosten von Einrichtungen, der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und der Dokumentation, Tagungen und Kongresse 550 885 778 Verpflichtungsermächtigung... 400 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 250 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 100 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 50 T

20 1102 Allgemeine Bewilligungen Noch zu gruppe 01 893 11 252 Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung der Einrichtungen 600 785 285 Verpflichtungsermächtigung... 200 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 100 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 50 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 50 T gruppe 02 Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) () () Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: 272 0 Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Die wegen negativen Förderbescheides ausbleibenden Einnahmen sind noch im Jahr des Förderbescheides bei anderen Ausgaben im Epl. 11 in gleicher Höhe außerhalb gesetzlicher Leistungen haushaltsmäßig einzusparen. 542 21 013 Öffentlichkeitsarbeit Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 50 T 544 21 252 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 150 T 686 21 252 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 5 736 Verpflichtungsermächtigung... 20 800 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 17 300 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 3 500 T 686 22 252 Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: 686 53.

21 Allgemeine Bewilligungen 1102 gruppe 03 Tgr. 03 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) (4 965) (4 297) 632 31 175 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 4 338 4 081 4 107 Die Ausgaben sind mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: 882 3 Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des Zuweisungsbetrages zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Die Betragshöhe der Selbstbewirtschaftungsmittel gilt für die Ansätze der Tit. 632 31 und 882 31 insgesamt. Adresse und Bezeichnung 1 Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 2 3 4 5 6 WGLEinrichtungen (ehemals Blaue Liste) NordrheinWestfalen... 1 Forschungsgesellschaft für Arbeitsphysiologie und Arbeitsschutz (IfA), Dortmund... aus Kap. 1102 Tit. 632 3... aus Kap. 1102 Tit. 882 3... Zusammen... Summe Tit. 632 31... Summe Tit. 882 31... 50,00 (4 965) 4 965 4 338 627 4 965 4 338 627 (4 297) 4 297 4 081 216 4 297 4 081 216 (4 467) Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. 4 467 4 107 360 4 467 4 107 360 882 31 175 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 627 216 360 Die Ausgaben sind mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: 632 3 Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des Zuweisungsbetrages zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Die Betragshöhe der Selbstbewirtschaftungsmittel gilt für die Ansätze der Tit. 632 31 und 882 31 insgesamt. WGLEinrichtungen (ehemals Blaue Liste): Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 3

22 1102 Allgemeine Bewilligungen gruppe 05 Tgr. 05 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe (62 211) (57 763) Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: 272 0 Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus ZuschussRückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU) ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Er fördert innerhalb der Europäischen Union Maßnahmen, die die nationale Arbeitsmarktpolitik ergänzen. Im Jahr können sowohl Restmittel der Förderperiode 2000 2006 als auch Mittel der neuen Förderperiode 2007 2013 zur Auszahlung kommen. Bei Nachweis entsprechender Ausgaben können in für die Förderperiode 2000 2006 von der EUKommission Zahlungen von bis zu 100 Mio. geleistet werden. 3. Die nationalen Kofinanzierungsmittel für die technische Hilfe sind ab dem Haushaltsjahr 2003 in dieser gruppe zusammengefasst. Für das Jahr werden ESFMittel im Rahmen der technischen Hilfe in Höhe von 8,0 Mio. erwartet, die als zweckgebundene Einnahme bei Tit. 272 02 verbucht und über die 427 59 bis 547 51 sowie Tit. 686 51 bis 686 53 ausgezahlt werden. 427 59 253 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 500 490 345 Die Ausgaben sind übertragbar. 459 59 253 Vermischte Personalausgaben 290 280 501 Die Ausgaben sind übertragbar. 542 51 013 Öffentlichkeitsarbeit 450 450 569 Die Ausgaben sind übertragbar. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.

23 Allgemeine Bewilligungen 1102 Noch zu gruppe 05 544 51 253 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 000 1 000 1 616 Verpflichtungsermächtigung... 350 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 100 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 150 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 100 T Die Ausgaben sind übertragbar. 547 51 253 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 250 250 155 Verpflichtungsermächtigung... 240 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 80 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 80 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 80 T Die Ausgaben sind übertragbar. 686 51 253 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu laufenden Maßnahmen 102 114 Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen n, insbesondere bei den n 427 59, 459 59, 542 51, 544 51 und 547 51 dienen. 686 52 253 Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds 10 000 Die Ausgaben sind übertragbar. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden n: Kap. 0633 Tit. 684 06, Kap. 0901 Tit. 427 09, Kap. 0902 Tit. 686 05, 686 07, 686 08, Kap. 1101 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1102 Tit. 686 61, Kap. 1112 Tit. 685 11, Kap. 1225 Tit. 686 09, Kap. 1701 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 1702 Tit. 684 07, 684 11, 684 12, 684 21, 684 22, 684 71, 684 73, Kap. 3001 Tit. 427 09, Kap. 3002 Tit. 685 20, 685 41, 685 42, 685 43, Kap. 3003 Tit. 685 07, 685 16, 685 17 und Kap. 3004 Tit. 683 24. 3. Vor Verwendung der Mittel ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die damit zu finanzierenden Maßnahmen zu unterrichten.

24 1102 Allgemeine Bewilligungen Noch zu gruppe 05 686 53 253 Kofinanzierung der ESFBundesprogramme 2007 2013 59 721 55 293 101 160 Verpflichtungsermächtigung... 55 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 20 000 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 20 000 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 15 000 T Die Ausgaben sind übertragbar. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : 686 2 gruppe 06 Tgr. 06 Förderung der Eingliederung behinderter Menschen (246 707) (235 030) 682 61 290 Erstattung von Fahrgeldausfällen 241 000 231 000 224 956 Die Ausgaben sind übertragbar. Kostenerstattung an Verkehrsunternehmen im Rahmen der "unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" gemäß 145 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ausgewiesen ist der Anteil des Bundes gemäß 151 SGB IX. 684 61 252 Förderung zentraler Einrichtungen und von Maßnahmen des Behindertensports und der Eingliederung behinderter Menschen 350 400 575 Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Bezeichnung Förderung zentraler Einrichtungen des Behindertensports sowie der Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Sportärztinnen und Sportärzten... Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und der beruflichen Rehabilitation... 290 60 Zusammen... 350 684 62 236 Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Anschub und zur Verbesserung der Inanspruchnahme Persönlicher Budgets nach 17 SGB IX 596 684 63 236 Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen 424 424 397 Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

25 Allgemeine Bewilligungen 1102 Noch zu 684 63 (gruppe 06) Adresse und Bezeichnung 1 Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)... aus Kap. 1102 Tit. 684 63 100,00 424 424 397 684 64 236 egovernmentleistungen zur Teilhabe behinderter Menschen, Aktionsplan zur Behindertenpolitik, Neukonzeption des Behindertenberichts 4 000 2 100 701 Verpflichtungsermächtigung... 2 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 1 250 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 500 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 250 T 684 65 252 Förderung von bundesweiten Projekten zur verstärkten Inanspruchnahme des Instruments der Zielvereinbarung 500 500 686 684 67 236 Förderung von Projekten zur Stärkung der Handlungskompetenz der Verbände bezüglich ihrer prozessualen Rechte nach AGG, BGG und SGB IX 173 143 684 68 236 Förderung der unabhängigen Stelle nach Art. 33 Abs. 2 des VNÜbereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 433 433 691 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 100 T Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 0702 Tit. 685 1 686 61 252 Beteiligung des europäischen Sozialfonds an der Initiative "Jobs ohne Barrieren" 3 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: 686 5 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: 272 0 gruppe 07 Tgr. 07 Strukturwandel der Arbeitswelt (10 200) (10 500) Die Ausgaben sind übertragbar. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Einnahmen aus ZuschussRückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. 5. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

26 1102 Allgemeine Bewilligungen Noch zu gruppe 07 427 79 254 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 533 71 254 Transfer und Medienarbeit, Kampagnen, Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 1 500 1 500 1 214 Verpflichtungsermächtigung... 1 500 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 500 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 500 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 500 T Aus diesem dürfen auch Ausgaben für Honorare und Reisekosten geleistet werden. 684 71 254 Initiative "Neue Qualität der Arbeit" 4 700 5 000 3 865 Verpflichtungsermächtigung... 5 000 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 2 000 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 1 500 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 1 500 T Zu Lasten dieser Ausgaben dürfen auch Aufträge und Dienstleistungen erteilt werden. 684 72 254 Maßnahmen zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen 4 000 4 000 2 919 Verpflichtungsermächtigung... 3 500 T davon fällig: im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 500 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 1 500 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu... 1 500 T Zu Lasten dieser Ausgaben dürfen auch Aufträge und Dienstleistungen erteilt werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene 632 01 234 636 02 221 Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erstattung an die Deutsche Rentenversicherung Bund für Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 582 000 5 000 517 544 3 497 684 07 175 Initiative "Neue Qualität der Arbeit" 972 01 989 Globale Minderausgabe 972 02 989 Globale Minderausgabe wegen Rentenanpassungsgesetz 2008

27 Allgemeine Bewilligungen 1102 Abschluss des Kapitels 1102 Einnahmen Verwaltungseinnahmen... Übrige Einnahmen... Gesamteinnahmen... Ausgaben Personalausgaben... Sächliche Verwaltungsausgaben... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)... Ausgaben für Investitionen... Besondere Finanzierungsausgaben... Gesamtausgaben... 18 850 18 850 790 3 500 349 285 1 227 354 802 18 900 18 900 770 3 550 917 414 1 001 922 735

28 1104 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Vorbemerkung Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist durch Zusammenlegung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin am Juli 1996 errichtet worden. Die Bundesanstalt hat einen Sitz in Berlin und Außenstellen in Dresden und Chemnitz. Mit Wirkung vom Oktober 1996 hat sie das Gesundheitsdatenarchiv der Wismut GmbH übernommen. Sie untersteht unmittelbar dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Bundesanstalt unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes, einschließlich des medizinischen Arbeitsschutzes. Sie beobachtet und analysiert die Arbeitssicherheit, die Gesundheitssituation und die Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen. Sie entwickelt Problemlösungen unter Anwendung sicherheitstechnischer, ergonomischer und sonstiger arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Zur Erfüllung dieser Aufgaben forscht sie im notwendigen Umfang selbst oder vergibt Forschungsaufträge an Dritte. Die Bundesanstalt fördert die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse, Grundsätze und Lösungsvorschläge in der Praxis u. a. durch Veröffentlichung von Informationsmaterialien und Berichten, Mitarbeit bei der Regelsetzung, Entwicklung und Durchführung von Aus und Fortbildungsveranstaltungen. Die Bundesanstalt betreibt eine Deutsche Arbeitsschutzausstellung (DASA) als ständige Einrichtung. Die Bundesanstalt ist Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz sowie Zulassungsbehörde für Biozidprodukte nach dem Biozidgesetz und von der Bundesregierung auch als Bewertungsstelle bestimmt. Sie nimmt die ihr nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz übertragenen Aufgaben wahr. Sie ist deutsches Zentrum der Internationalen Dokumentationszentrale für Arbeitsschutz (CIS) bei der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf. Die Bundesanstalt führt die Sekretariate der errichteten Sachverständigenausschüsse im Bereich des Arbeitsschutzes. Zur Durchführung ihrer Aufgaben unterhält die Bundesanstalt Laboratorien, eine öffentliche Fachbibliothek mit Standorten in Berlin und Dortmund sowie Dokumentationseinrichtungen. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 254 Gebühren, sonstige Entgelte 80 80 310 Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : 422 0 Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen bis zur Höhe von 44 Prozent dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Hgr. 4, Hgr. 5 und 711 01 mit Ausnahme folgender : Tgr. 01, Tgr. 02 und Tgr. 03. Für das Haushaltsjahr wird im PICVerfahren (Prior Informed Consent) mit einer Einnahme von 80 T gerechnet. Dieser Betrag basiert auf den eingereichten Anträgen der vergangenen Jahre. Pro Antrag ist gemäß Gebührennummer 3.2 eine Gebühr von 100 zu entrichten. Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die ChemikalienKostenverordnung (ChemKostVO) vom Juli 2002 (BGBl. I S. 2090). Bezeichnung Chemikalien, Allgemeines... Biozide... 80 Zusammen... 80