Raiffeisen Handel & Gewerbe Steuer-Frühstück 2010 24. 11. 2010
Profitieren Sie von folgenden Experten: Dr. Reinhard Draschtak Geschäftsführer LBG Draschtak & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH Wolfgang Zwettler Geschäftsführer CONSULTATIO Wirtschaftsprüfung GmbH Stephan Aigner Leiter Betriebliches Vorsorgemanagement Raiffeisen Versicherung Thomas Svoboda Investment Consulting, RLB NÖ-Wien
KMU Gewinnfreibetrag 2010
KMU Gewinnfreibetrag Mag. Dr. Reinhard Draschtak Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Tel.: 01/ 51600-625 mailto: r.draschtak@lbg.at LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. Datum: 24. November 2010 www.lbg.at
Gewinnfreibetrag Wann: ab Veranlagung 2010 (auch WJ 2009/10) Wer: - Bilanzierer, Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Pauschalierung (nur Grundfreibetrag) und betriebliche Einkünfte - für natürliche Personen (Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften) Wieviel: 13% vom laufenden Gewinn max. 100.000 p.a. pro Steuerpflichtigen oder Personengesellschaft Grundfreibetrag: bis Gewinne von 30.000,-- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: für Gewinne > 30.000,-- (Achtung bei Personengesellschaften: Investitionsanteil entsprechend Beteiligung) LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. www.lbg.at 5
Gewinnfreibetrag Welche Wirtschaftsgüter (für investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) abnutzbare, körperliche Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von zumindest 4 Jahren ausgenommen sind insbesondere: PKW geringwertige Wirtschaftsgüter gebrauchte Wirtschaftsgüter Gebäude-, Mieterinvestitionen bestimmte Wertpapiere insbesondere Forderungswertpapiere und Rentenfonds, die für 4 Jahre dem Unternehmen gewidmet werden Wertpapierersatzbeschaffung bei vorzeitiger Tilgung binnen 2 Monaten möglich LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. www.lbg.at 6
Beispiel: Gewinnfreibetrag Ein Unternehmer tätigt folgende Investitionen: Gewinnfreibetrag Geschäftslokal: 50.000 JA! Büroeinrichtung: 10.000 JA! EDV-Anlage: 5.000 JA! PKW: 32.000 NEIN Gewinn 2010 250.000 Grundfreibetrag -3.900 Inv.bed. GFB -28.600 Gewinn endgültig 217.500 Steuerbelastung ohne GFB: 115.235 Steuerbelastung mit GFB: 98.985 Steuerersparnis: 16.250 13% von 250.000 = 32.500 => maximaler Gewinnfreibetrag steht unabhängig von Investitionen zur Verfügung mit der Höhe der Anschaffung von begünstigten Wirtschaftsgütern beschränkt (Geschäftslokal,Offizin- Einrichtung und EDV-Ausstattung). LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. www.lbg.at 7
KMU Gewinnfreibetrag 2010 Ihr Bedarf Anschaffung von begünstigtem Anlagevermögen gemäß dem KMU-Fördergesetz Begünstigte Wertpapiere (Veranlagung nach 14 Abs 7 Z 4) Behaltedauer mindestens 4 Jahre Anschaffung bis zum 31.12.2010 HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
Unsere Lösungen derzeit aktuelle Investments HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
Die Raiffeisen Fixzinsanleihe Emittent: Laufzeit: Tilgung: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG 5 Jahre gesamtfällig am 05.11.2015 zum Nennwert Verzinsung: 2,75 % p.a. zahlbar jährlich jeweils am 5.11. Kurs: Rendite: 98,80 % bis auf Weiteres 3,010 % p.a. bis auf Weiteres Alle Kurse sind freibleibend und verstehen sich indikativ vom: 22.11.2010 HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
Die variable Raiffeisen Anleihe Emittent: Laufzeit: Tilgung: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG 5 Jahre gesamtfällig am 06.07.2015 zum Nennwert Verzinsung: variabel: vierteljährliche Anpassung an den 3-Monats-Euribor Mindestzinssatz: Höchstzinssatz: 2,00 % p.a. 5,00 % p.a. Kurs: 99,65 % bis auf Weiteres Alle Kurse sind freibleibend und verstehen sich indikativ vom: 22.11.2010 HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
Die Raiffeisen- 14-Fondspalette für risiko- und ertragsbewusste Unternehmer Raiffeisen- 14-Rent Raiffeisen- 14-Mix veranlagt in Euro-Anleihen veranlagt zu rund 52% in Anleihenfonds und zu rund 40% Aktienfonds ca. 8% alternative Investments können beigemischt werden Raiffeisen- 14-MixLight veranlagt zu rund 63% in Anleihefonds und zu und 25% Aktienfonds ca. 12% alternative Investments können beigemischt werden Bei den obigen Investmentfonds können sie zwischen einer ausschüttenden und einer thesaurierenden Tranche wählen. HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
Sprechen Sie Sie mit mit uns oder vereinbaren Sie Sie einen Gesprächstermin mit mit Ihrem Berater! Thomas Svoboda Investment Consulting Tel. 05 17 00 / 922 94 HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
Ein kostenloses Weihnachtsgeschenk für Ihre Mitarbeiter
Steuerfrühstück Steuern sparen durch Gehaltsumwandlung Stephan Aigner 24.10.2010 15 Verfasser, Präsentationstitel 15
Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter: Bis zu EUR 300,- p.a. kann der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen als Prämien für eine Lebens- Unfall- oder Krankenversicherung aufwenden. Vorteile für das Unternehmen: günstigste Form der Gehaltserhöhung gute Möglichkeit Mitarbeiter zu belohnen 16 Verfasser, Präsentationstitel
Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters Vorteile für den Mitarbeiter: Keine Auswirkung auf die gesetzliche Pension, da die Sozialversicherungsbeiträge weiterbezahlt werden Attraktiver Steuervorteil für den Mitarbeiter durch Steuerzuschuss von 36,50% bis zu 50% Die Kapitalauszahlung der Versicherung bei Vertragsende ist für den Mitarbeiter steuerfrei! 17 Verfasser, Präsentationstitel
Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters Vorteile für das Unternehmen: Kostenneutral für die Firma Einfache Abwicklung durch Abzug vom Monatsgehalt im Wege der Lohnverrechnung Ermöglichen Sie als Dienstgeber Ihren Mitarbeitern diesen attraktiven Steuervorteil! 18 Verfasser, Präsentationstitel
Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Sozialversicherung wird weiterbezahlt aber: Lohnsteuerfrei: 36,5%, 43,2%, 50% Beispiel 36,5%: Prämie für Pensionsvorsorge 25,00 Davon zahlt Finanzminister 36,5% 9,12 Einsatz pro Monat 15,88 19 Verfasser, Präsentationstitel
Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Auszahlung Aufwand Gewinn Alter 20 45.014.- 8.570,- 36.444,- Alter 30 25.604.- 6.665,- 18.938,- Alter 40 13.569.- 4.761,- 8.808,- Alter 50 6.107.- 2.857,- 3.250,- Renditen zwischen 8 % und 12 % vor KESt! * Quelle: Tarife der Raiffeisenversicherung inkl. unverbindlicher Gewinnanteile 20 Verfasser, Präsentationstitel
Zukunftssicherung 3/1/15a EStG 9,12 Weiterhin an das Finanzamt zahlen Lohnsteuer von 25,- p.m. 9,12 ODER für die eigene Pensionsvorsorge verwenden!
Steuerfrühstück Pensionszusage Stephan Aigner 24.10.2010 22 Verfasser, Präsentationstitel 22
Die 3 Säulen der Pensionsvorsorge Zur Absicherung der Grundbedürfnisse Zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards 23 Verfasser, Präsentationstitel Seite 23
Die 3 Säulen Beiträge Leistungen 33,0 33,1 1,2 5,2 1,0 2,3 24 Quelle: WIFO, Betriebliche und private Altersvorsorgeformen in Österreich, Thomas Url, Oktober 2004; Angaben in Mrd. Euro Verfasser, 24 Präsentationstitel
Erwerbstätige pro Pensionist 1990 2015 2030 25 Verfasser, Präsentationstitel Seite 25
Die Auswirkungen der Pensionsreformen Letztbezug: 3.500 (netto 2.139) Pensionshöhe: 2003: brutto 2.100 (netto 1.557 = 75%) PSR: brutto 1.650 (netto 1.314 = 63%) Pensionskonto: brutto 1.520 (netto 1.245 = 60%) Verlust zum Aktiveinkommen: 40% 26 Angestellter, Biennalsprünge Korridorpension mit 62 Jahren, 38 Vers.Jahre Verfasser, Präsentationstitel Seite 26
Was kosten 1000,-- Euro Pension Frau Mann 30 jährig EUR 3.794,- EUR 3.567,- 40 jährig EUR 6.250.- EUR 5.848,- 50 jährig EUR 12.150.- EUR 11.300,- Für EUR 1.000,-- 12 x p.m. zum 65 LJ. 27 Verfasser, Präsentationstitel 27
Gehaltserhöhung versus Firmenpension Gehaltserhöhung Dienstgeber-Aufwand 1.000,-- Altersvorsorge im Betrieb Dienstgeber-Aufwand 1.000,-- abzüglich Lohnnebenkosten 238,-- Brutto: 762,-- abzüglich Sozialversicherung 141,-- abzüglich Lohnsteuer 205,-- NETTOLOHN Dienstnehmer 416,-- NETTO Dienstnehmer 1.000,-- *) Annahmen: LSt 38,33%, 6% SZ, SV-Beitrag 18,62%; 17,62% bei SZ; LNK 31,21% Verfasser, Präsentationstitel 28
Gehaltserhöhung versus Firmenpension Altersvorsorge privat Altersvorsorge im Betrieb 3.686,- Einzahlung Garantierte Rente RV 563 Netto nach BewG 1.000,- 1.020,- Einzahlung Gesamterfolg 5% Gewinnbeteiligung 415,- 1.540,- Gewinnbeteiligung Garantierte Rente BKR001 2.444,- Netto Annahme: 30 jähriger Mann, Pension mit 65, 60% Witwe, Grenzsteuersatz 38,33%, Jahressechstel berücksichtigt Angaben in Jahresprämien und Jahresrente (valorisiert mit 1,75 p.a.) 29 Verfasser, Präsentationstitel Seite 29
Unsere Lösung - Die Pensionszusage Leistungszusage Pensionszahlung Unternehmen Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen Versicherung / Wertpapierdeckung Alterspension Hinterbliebenenvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge Arbeitnehmer 30 Verfasser, Präsentationstitel 30
Leistungszusage - für wen? Versorgter Personenkreis ist grundsätzlich frei wählbar Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung Stärkere Mitarbeiterbindung Unverfallbarkeitsfrist bis zu 10 Jahre möglich Mitarbeiter, die größeren Wert auf eine Abfindung legen Immer noch möglich, aber voll besteuert Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Anteilen am eigenen Unternehmen 31 Verfasser, 31 Präsentationstitel
Ihr Unternehmer-Vorteil: Betrieblich finanziert Gewinnmindernde Rückstellungsbildung Ersparnis von Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber Reduktion von Ertragssteuern beim Arbeitnehmer Risikodeckungen volle Betriebsausgabe Eventuell begünstigte Versteuerung bei Pensionsantritt Hohe Flexibilität bei der Auswahl der Teilnehmer 32 Verfasser, 32 Präsentationstitel
Bonusmodell Statt Barauszahlung des Bonus erhalten Sie bzw. Ihr Mitarbeiter: Eine wertgleiche direkte Pensionszusage Rückgedeckt durch eine Versicherung Unverfallbar und unwiderruflich Kein Risiko für das Unternehmen 33 Verfasser, 33 Präsentationstitel
Eigenvorsorge mir Steuerbonus statt Bonuszahlungen Zukünftiger freiwilliger Bonus in Form einer Wertgleichen Pensionszusage Unternehmen Pensionszahlung Arbeitnehmer Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen Versicherung 34 Verfasser, Präsentationstitel Prämien Rückversicherung Leistungen Versicherer 34 steuerfreie Zuwendung - Bruttosparen Verpfändungserklärung
Der Nutzen für Sie bzw. Ihren Mitarbeiter steuerfreies Ansparen Einkommenssteuerpflicht verschoben auf Zeitpunkt der Auszahlung der Pension an den Mitarbeiter Keine Ertragssteuern (KESt) für Wertzuwachs in der Versicherung Unabhängig vom Unternehmensbestand durch volle Rückdeckung sofortige Unverfallbarkeit 35 Verfasser, 35 Präsentationstitel
Raiffeisen - Steuerfrühstück Wolfgang ZWETTLER Steuerberater und Partner der CONSULTATIO Wolfgang Zwettler 36 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
STEUERLICHE REGELN FÜR PENSIONSZUSAGEN STEUERLICHE PENSIONSRÜCKSTELLUNG RÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG BEITRAGSORIENTIERTE DIREKTE LEISTUNGSZUSAGE Wolfgang Zwettler 37 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Steuerliche Pensionsrückstellung 14 (6) EStG Für bilanzierende Steuerpflichtige: Regeln: schriftliche, rechtsverbindliche, unwiderrufliche Zusagen direkte Leistungszusagen is Betriebspensionsgesetz (BPG) Versicherungsmathematische Berechnung 80 % - Grenze für Zusage Rechnungszinsfuß 6 % Deckung von 50% der Rückstellung durch Wertpapiere Wolfgang Zwettler 38 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Rückdeckungsversicherung Gründe für Abschluss: zu geringe Liquidität zum Pensionierungszeitpunkt nur 50% der Rückstellung durch Wertpapiere zu decken zu geringer Barwert (6%!) früherer Leistungsanspruch (Tod, Berufsunfähigkeit, etc.) Wolfgang Zwettler 39 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Rückdeckungsversicherung Arbeitgeber = Versicherungsnehmer + Begünstigter Arbeitnehmer = versicherte Person Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben jährliche gewinnerhöhende Aktivierung des Deckungskapitals Volle Anrechnung des versicherungsmäßigen Deckungskapitals auf das Wertpapierdeckungserfordernis Wolfgang Zwettler 40 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Der Tipp vom Steuer-Experten
STEUERTIPPS BUDGETBEGLEITGESETZ 2011 2014 Einkommensteuergesetz 1988 Gebührengesetz 1957 BETRUGSBEKÄMPFUNGSGESETZ 2010 Körperschaftsteuergesetz 1988 BUDGETBEGLEITGESETZ JUSTIZ 2011 2013 Unternehmensgesetzbuch Wolfgang Zwettler 42 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Budgetbegleitgesetz Einkommensteuergesetz (EStG) 27 - Kapitalvermögen NEU: Vermögenszuwachsbesteuerung Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Wertpapieren und Derivaten besonderer Steuersatz von 25% mit Endbesteuerungswirkung für privaten und betrieblichen Bereich eingeschränkter Verlustausgleich, kein Verlustvortrag anzuwenden auf Erwerbe nach dem 31.12.2010 Besteuerung ab dem 1.7.2011 Wolfgang Zwettler 43 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Betrugsbekämpfungsgesetz Körperschaftsteuergesetz (KStG) 22 - Steuersätze NEU: Sonderkörperschaftsteuer neuer 22 Abs. 3: zusätzlicher Zuschlag von 25% für Auszahlungen mit ungenauer Gläubigeroder Empfängernennung bisher nur Aberkennung als Betriebsausgabe Wolfgang Zwettler 44 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Budgetbegleitgesetz Justiz Unternehmensgesetzbuch (UGB) 283 - Zwangsstrafen NEU: Zwangsstrafverfügung gegen jedes Organ und gegen Gesellschaft je 700,- Strafe, nach 2 Monaten weitere 700,-, für mittelgroße GmbH (< 38,5 Mio. Umsatz) ab zweitem Versäumnis 3-fache Strafe für große GmbH ab zweitem Versäumnis 6-fache Strafe Einspruchsfrist 14 Tage Inkrafttreten 1.1.2011, Altfälle ab 1.3.2011 Wolfgang Zwettler 45 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Budgetbegleitgesetz Gebührengesetz (GebG) 33 Tarifpost (TP) 8 und 19 NEU: Keine 0,8% auf Kreditverträge Gegengeschäft zur Stabilitätsabgabe für Banken Gebühr für Darlehensverträge (TP8) und Kreditverträge (TP 19) entfällt Ersatztatbestand Gesellschafterdarlehen entfällt Inkrafttreten ab 1.1.2011 Wolfgang Zwettler 46 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Wolfgang ZWETTLER Tel.: 01 / 27775-230 Wolfgang.Zwettler@consultatio.at Wolfgang Zwettler 47 Raiffeisen-Steuerfrühstück 24.11.2010
Steuertipps Mag. Dr. Reinhard Draschtak Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Tel.: 01/ 51600-625 mailto: r.draschtak@lbg.at LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. Datum: 24. November 2010 www.lbg.at
Steuertipps zum Jahresende Aktiva: Anlagevermögen: Abschreibungsdauer Teilwertabschreibungen Abgänge Wirtschaftsgüter Bewertung Wertpapiere Aktivierung Instandhaltung Umlaufvermögen: Vorräte "Verlustfreie Bewertung" Entmodung, Verderb, Ladenhüter Ansatz Rabatte & Skonti Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Werthaltigkeit Einzel- und pauschale Einzelwertberichtigungen Fremdwährungskurse Imparitätisches Realisationsprinzip LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 49 www.lbg.at
Steuertipps zum Jahresende Passiva: Rückstellungen: Entsprechende Personalrückstellungen Sonstige Rückstellungen - Vorsichtsprinzip z.b. - Prämien Mitarbeiter, GF Bezug, Retourwaren Kontaminierung, Umweltschutz, Umweltauflagen Gutachten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Verrechnungsabgrenzungen Fremdwährungsbewertung (z.b. CHF Kredit) Leistungsabgrenzung - Abstimmung mit Vorräten Imparitätisches Realisationsprinzip Sonstige Verbindlichkeiten: Beauftragte Leistungen Dauerschuldverhältnisse LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 50 www.lbg.at
Wir beraten Sie gerne Optimale Lösungen werden individuell für Sie und mit Ihnen erarbeitet. Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung in einem kostenlosen Erstgespräch durch eine seriöse, langjährige, Branchen orientierte Beratung von Apotheker/innen in Österreich. LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 51 www.lbg.at
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 30 STANDORTE ÖSTERREICHWEIT Burgenland Eisenstadt Großpetersdorf Mattersburg Neusiedl/See Oberpullendorf Oberwart Kärnten Klagenfurt Villach Wolfsberg Niederösterreich Gänserndorf Gloggnitz Gmünd Hollabrunn Horn Korneuburg Mistelbach Neunkirchen St. Pölten Waidhofen/Thaya Wr. Neustadt Oberösterreich Linz Ried Steyr Salzburg Salzburg Stadt Steiermark Bruck/Mur Graz Leibnitz Liezen Tirol Innsbruck Wien UNSERE KLIENTEN: LBG Wirtschaftstreuhand Österreich: Ein Unternehmen 30 regionale Beratungs-Teams 400 Mitarbeiter österreichweit Ihr persönlicher Berater in Ihrer Nähe Betriebswirtschaft, IT-Lösungen Steuerberatung & Rechtsformwahl, Gutachten Buchhaltung & Bilanz, Wirtschaftsprüfung Personalverrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Kalkulation, Planung, Kostenrechnung Familienbetriebe, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Unternehmensgruppen, Konzerntöchter. LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 52 www.lbg.at
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