Überblick zu möglichen Hilfen. Stand: Oktober 2008



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Transkript:

Förderung der Existenzgründung Ursula Paul Überblick zu möglichen Hilfen Stand: Oktober 2008

Zeitlicher Ablauf der Förderung Beginn der Selbstständigkeit Arbeitslosigk eit 3 Wochen 9 Monate 6 Monate Existenzgründe r- seminar Gründungszuschuss I GZ II Coaching im ersten Jahr der Selbständigkeit

Vorbereitung durch Existenzgründerseminare Ziel: Grundlegende Informationen zu ihrer Existenzgründung zu vermitteln und aus Ihrer Idee ein tragfähiges Geschäftskonzept zu entwickeln Dauer: 3 - Wochen Vollzeit in modularer Form Inhalt: Grundlagen der Existenzgründung Persönliche Voraussetzungen Marketing (Markt - u. Standortanalyse, Produktplatzierung)

Maßnahmeinhalt Aufbau des Gründungskonzeptes Rentabilitätsvorschau/ - berechnung Markt- und Standortanalyse Buchführung und Steuern Soziale Absicherung Unternehmens- und Arbeitsrecht Finanzierung (Eigen- und Fremdfinanzierung) Überblick über Kosten- und Leistungsrechnung Informationen über Förderprogramme von Bund und Land

Standort und Termine Wo: RTG/Bildungszentrum für Steuern GmbH Preuschwitzer Straße 20 02625 Bautzen Tel. 03591/ 380 1450 Fax: 03591/ 1459 Beginn: 21. 01.; 11.02. ; 10.03.; 07.04.; 05.05.; 09.06.; 07.07.; 11.08.; 08. 09.; 06.10.; 03.11.; 01.12. und 12.01. 2009

Leistungen Arbeitslosengeld I Lehrgangskosten Fahrkosten Arbeitslose ohne Lohnersatzleistungen erhalten nur die Maßnahmekosten + Fahrkosten kein Alg I 1. Teilnehmer - Platz bei der Bildungsfirma reservieren 2. Antragstellung zur Übernahme der Kosten beim Arbeitsvermittler über SC oder Eingangszone der Agentur Vorbereitende Maßnahmen bei freien Trägern werden nicht angerechnet

Danach Entscheidung, ob tatsächlich der Schritt in die Selbständigkeit gewählt wird Ja Nein Gründungszuschuss Arbeitslosengeld weiter

Gründungszuschuss / Voraussetzungen Beendigung von Arbeitslosigkeit durch hauptberufliche Existenzgründung Anspruch oder Bezug Arbeitslosengeld I mindestens noch von 90 Tagen Tätigkeit gesetzlich zulässig; nicht Gesetzes oder sittenwidrig Fachliche Stellungnahme der Kammer, Fachverbände und Kreditinstitute über Tragfähigkeit des Konzeptes Ärzte wenden sich an die Kassenärztliche Vereinigung Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit Keine Förderung, wenn innerhalb der letzten 24 Monate bereits gefördert wurde Keine Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit RV empfiehlt: Statusprüfung vor Beginn, wenn objektive Zweifel bestehen, ob abhängig beschäftigt oder selbständige Tätigkeit vorliegt www.bfa.de Arbeitgeber und Steuerberater Rubrik Betriebsprüfdienst Statusfeststellungsverfahren Prüfung persönlich: Deutsche Rentenversicherung; Leistungsberater Goschwitzstraße 8 02625 Bautzen

Höhe des Zuschusses Zuschuss, der auf Arbeitslosengeldanspruch angerechnet wird Dauer 9 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes zzgl. Pauschale für Sozialversicherung von 300 Grundsätzlich mit neuem Antrag: Weitere 6 Monate in Höhe von 300, wenn die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen dargelegt wird: Schriftliche Berichte, in denen die/der Geförderte die unternehmerische Tätigkeit darstellt und einen Ausblick auf die Entwicklung der nächsten Monate gibt Belege über Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingänge oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

Aufrechnung des Arbeitslosengeldes In den ersten neun Monaten wird für jeden Tag Förderung ein Tag des verbliebenen Anspruches das Arbeitslosengeld reduziert Das geschieht so lange, bis kein Anspruch mehr besteht Die Dauer der Förderung ist aber unabhängig von der Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld.

Restansprüche Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann wieder geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung noch keine vier Jahre vergangen sind. Das heißt: vom 1. Tag des Arbeitslosengeldbezuges zählt die Frist 4 Jahre Wichtig! Wenn Restansprüche bleiben: Erfragen Sie Ihren letzten Anspruchstag in der Leistungsabteilung der Agentur.

Anspruchsvoraussetzungen Der Gründerzuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände ( Säumniszeiten; Sperrzeiten ) vorliegen. Nach Ablauf dieser Zeiten wird Gründerzuschuss für die Dauer von 9 Monaten geleistet Achtung: Bei Herbeiführung von Arbeitslosigkeit, gleich ob mit Aufhebungsvertrag oder Kündigung, ohne dass dafür ein wichtiger Grund vorliegt, entsteht Sperrzeit. Die Aufnahme der Selbständigkeit ist kein wichtiger Grund. Lassen Sie sich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Leistungsabteilung beraten.

Wichtige Formalitäten Beantragung vor Gewerbeeröffnung in der Arbeitsagentur Gewerbeanmeldung bei den örtlichen Gewerbeämtern Freiberufler Bestätigung des Finanzamtes über die Eintragung als Unternehmer (auf Beginndatum achten! ) Gewerbeerlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerben Versicherungsvermittler Antrag auf Registereintrag bei IHK Persönliche Absicherung Absicherung der betrieblichen Risiken

Persönliche Absicherung Absprachen mit Ihrer Krankenkasse und Deutschen Rentenversicherung über Status der Versicherung, Höhe der Beiträge und Versicherungsleistung führen, um erworbene Ansprüche zu erhalten Rentenversicherung: Gründerzuschuss keine Versicherungspflicht aber Art der Unternehmung entscheidet ob pflichtig oder nicht: Pflichtig z.b. Handwerker, Künstler, Publizisten, Hebammen, freiberufliche Lehrer ( auch Golf und Aerobic) und Erzieher, Tagesmütter, Heil- und Pflegeberufe Krankenversicherung: Freiwillige Weiterversicherung bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung ( KV) Private KV die Beträge bei jüngeren Versicherten oft günstiger, als in gesetzlichen Kassen, sie steigen aber mit zunehmenden Alter Lassen Sie sich erst beraten, bevor sie Verträge mit Privaten Versicherungen abschließen!

Wann spricht das Sozialgesetzbuch III von Haupterwerb? wenn die Tätigkeit nicht als bloßer Zusatz- oder Nebenerwerb ausgeübt wird wenn der zeitliche Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit auf der Selbständigkeit liegt wenn eine zusätzliche ( abhängige) Beschäftigung nur Nebensache ist bzw. bleibt

Fachliche Stellungnahme Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung insbes. IHK, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute, Steuerberater Kammer prüft: ob gesetzlich zulässig und die Rahmenbedingungen der Gewerbe- und Handwerksordnung eingehalten werden und ob Kaufmännische Kenntnissen und Fähigkeiten vorliegen Die Kammer und die Agentur kann die Teilnahme an Vorbereitungsmaßnahmen verlangen Vordruck ist im Antrag GZ enthalten, die Kopfleiste muss von der Agentur ausgefertigt sein

Fachliche Stellungnahme IHK und HWK sind unabhängige, neutrale und kompetente Partner für Existenzgründer Sobald Ihre Geschäftsidee vorliegt, sollten Sie mit der jeweiligen Kammer vor der Fertigstellung des Konzeptes sprechen Beratungsgespräche sind kostenlos Fachliche Stellungnahme kostet ca. 42

Unterlagen für die Fachliche Stellungnahme an die Kammer Tabellarischer Lebenslauf Nachweise entsprechender Qualifikation, auch für die kaufmännisch unternehmerische Vorlage des Konzeptes, Vorhabensbeschreibung, Einschätzung, Konkurrenzfähigkeit Ertragsvorschau für 3 Jahre Aussagen zum Kapitalbedarf Aussagen zum Standort, Miet- und Pachtvertrag der Gewerbeflächen

Existenzgründersprechstunden bei der IHK IHK Geschäftstelle Bautzen; Karl-Liebknecht-Straße 2 Wann: 26. Februar 25. März 27. Mai 24. Juni 30. September 28. Oktober 25. November Interessenten werden gebeten, sich anzumelden: Telef. 03591 / 3513-04

Existenzgründerzuschuss / Land Sachsen Wer: Arbeitslose ohne Arbeitslosengeld I und II mit Hauptwohnsitz und Existenzgründung in Sachsen Was: Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes Höhe ersten 12 Monate, monatlich 500 Euro = max. 6.000 Eingehen verbindlicher Verpflichtungen oder Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung Finanzamt erst nach Bewilligung des Zuwendungsbescheides! Antrag auf vorzeiteigen Beginn: SAB hat Antrag auf vorzeitigen Beginn schriftlich zugestimmt Keine Wiederholungsförderung Übergang aus der Arbeitslosigkeit muss nahtlos sein

Wichtige Voraussetzungen Aussagefähiges Konzept zur geplanten Gründung Bestätigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Kammer, Steuerberater nicht zugelassen bei Freiberuflern anerkannter Verband Keine Förderung wenn Betrieb / Betriebsteil von Ehegatten oder Verwandten 3. Grades übernommen wird und bei Erweiterung einer bestehenden Unternehmung Nicht bei abhängiger Erwerbstätigkeit (Scheinselbständigkeit)- > wenn ausschließliche Anbindung an einen Auftraggeber Unternehmung kann bereits im Nebenerwerb ausgeübt worden sein Existenzgründung muss Haupterwerbsquelle sein Antrag soll mindestens 6 Wochen vor Vorhabensbeginn bei SAB vorliegen

Zuständigkeit Sächsische Aufbaubank- Förderbank ( SAB) Pirnasche Straße 9 01069 Dresden Tel: 0351 / 4910 4930 ( Service Center) Fax: 0351 / 4910 1015 Internet: www.esf-in-sachsen.de E-Mail: servicecenter_sf@sab.sachsen.de

SAB Beratungstage in der Region Die Beratungstage der Sächsischen Aufbaubank bieten Existenzgründern umfassende Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds IHK Geschäftstelle Bautzen; Termine: 25.04.; 4.09.; 8.11. Karl-Liebknecht-Straße 2 Tel.: 03591/351-300 IHK Geschäftstelle Görlitz Termine: 20.05.; 26.08.; 18.11. Jokobstraße 14 Tel: 03581 / 421-210 IHK-Geschäftsstelle Zittau Termine: 22.05.; 25.09. Bahnhofstraße 30 Tel: 03583/ 502 230 Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten!

Einstiegsgeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II zeitlich befristeter Arbeitnehmerzuschuss bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit Zuschuss zur Regelförderung Höhe und Dauer werden festgelegt nach Dauer Arbeitslosigkeit und Größe Bedarfsgemeinschaft maximal bis zu 24 Monate möglich

Coaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Sicherung und Begleitung in der Selbständigkeit Ziel: Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltige Sicherung Wichtige grundsätzliche Überlegungen: Wo liegt mein Coachingbedarf? Was möchte ich vom Coach wissen? Welcher Berater passt zu mir und meinem Unternehmen?

Verfahren / Zuständigkeiten ab 1.10. 2008 neu geregelt Ansprechpartner: IHK- Hauptgeschäftstelle Dresden IHK- Geschäftstelle Görlitz Auszahlung über die KfW Mittelstandsbank Ablauf: Folgende Unterlagen einreichen: Detailliertes Unternehmenskonzept Lebenslauf Unternehmen bereits 3 Monate wirtschaftlich aktiv BWAs ( Einnahmen-/ Überschussrechnung) der letzten 3 Monate

Verfahren Gewerbean-/-ummeldung/ Handelsregistereintrag Bewilligungsbescheide über Förderung der Agenturen oder Argen Gesprächstermin IHK: Existenzgründer stellt plausibel seinen Beratungsbedarf dar IHK prüft die formalen Fördervoraussetzungen und gibt Empfehlung an KfW Auf dieser Basis entscheidet die KfW über die Gewährung des Zuschusses Nach der Erteilung der Zusage wählt der Existenzgründer den Berater aus der Beraterbörse aus: www.kfw-beraterboerse.de Achtung: Coachingvertrag darf erst nach schriftlicher Zusage abgeschlossen werden!

Gründercoaching Förderhöhe: 4.000 davon 90% Förderung d.h. 10 % Eigenanteil = Zuschusshöhe 3.600 Dauer: Innerhalb 12 Monate nach Gründung des Unternehmens ab Unterzeichnung Coachingvertrag Bearbeitungskosten IHK 60 Weitere Informationen www.gruender-coaching-deutschland.de www.existenzgründung-sachsen.de

Coaching- Inhalte Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Nicht förderfähig: Vorgründungsbereich Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen Ausarbeitung von Verträgen Aufstellung des Jahresabschlusses Buchführungsarbeiten Erarbeitung von EDV-Software Gutachterliche Stellungnahmen Öffentliche Zuschüsse

Freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 1. 2. 2006 Personenkreis: Pflegepersonen, die Angehörige ( mit Pflegestufe) pflegen mit wenigstens 14 Stunden wöchentlich Selbständige, mit mindestens 15Stunden wöchentlich Arbeitnehmer im Ausland außerhalb der EU oder assoziierten Staaten ( Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) Voraussetzung: Innerhalb der letzten 12 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeldbezug

Freiwillige Arbeitslosenversicherung Antragstellung Spätestens innerhalb von 1 Monat bei der Agentur nach Aufnahme der Selbständigkeit Beitrag: Monatlich 17,33 Euro fällig am 1. des Monats oder als einmalige Jahreszahlung Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung begründen einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld ( 12 Monate = 6 Monate Alg - Bezug )

Bearbeitungsstelle Formlose Antragstellung an das Team 143 Arbeitsagentur Bautzen Neusalzaer Straße 2 02625 Bautzen Telefonische Anfragen 03591 / 66 2661

Dauer und Höhe des neuen Anspruches Die Restansprüche zzgl. neuer Anspruch Insgesamt die Höchstdauer des Anspruches nach Ihrem Alter und der Dauer des Versicherungspflichtverhältnises = Dauer der eingezahlten Monate Z.B. ab 50 Jahre bei 30 Monaten 15 Monate Anspruch ab 55 Jahre bei 36 Monaten 18 Monate Anspruch ab 58 Jahre bei 48 Monaten 24 Monate Anspruch Höhe des Arbeitslosengeldes I: Richtet sich nach den Qualifikationsstufen und worauf die Vermittlungsbemühungen künftig ausgerichtet werden

Einstellungszuschuss bei Neugründungen Voraussetzungen Arbeitgeber: Innerhalb der ersten 2 Jahre bei Neugründungen nicht bei: Umgründungen; Betriebsübernahmen oder Eröffnung unselbständiger Filialen, nicht in den Bereichen Kohle; Stahl; Schiffbau; Verkehr; Landwirtschaft und Fischerei Unternehmen darf nicht mehr als 5 AN beschäftigen Unbefristete Beschäftigung auf neu geschaffenen Arbeitplatz Voraussetzungen Arbeitnehmer Mindestens 3 Monate arbeitslos mit Alg I oder Transferkurzarbeitergeld und ohne die Förderung nicht dauerhaft eingegliedert werden kann

Einstellungszuschuss bei Neugründung Umfang der Förderung Höchstens für 2 Arbeitnehmer gleichzeitig Dauer: max. 12 Monate in Höhe von 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts Kontakt vor der Einstellung: Arbeitgeberservice der AA Bautzen Tel: 03591 / 66 1666

Förderprogramme des Landes Sachsen www.foerderfibel.sachsen.de Liste von thematisch sortierten Förderprogrammen Für Unternehmen und Landwirtschaft Für Kommunen, verbände und Vereine, private Haushalte Existenzgründung / Mittelstandsförderung

Förderung von Frauen im ländlichen Raum Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen In Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohnern Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens bis 25T Für die Unternehmenssicherung, wenn das Unternehmen mindestens 2 Jahre besteht Zuwendung als Festbetragsfinanzierung von max. 5 T und max. 90% der Ausgaben Zuwendung zur Existenzgründung und Unternehmenssicherung desselben Unternehmens können im Abstand von 2 Jahren je einmal gewährt werden. 5 Jahre Zweckbindung, d.h. Unternehmen muss bestehen

Antragstellung Regierungspräsidium Dresden Gleichstellungsbeauftragte Frau Petra Eisfeldt Postfach 10 06 53 01076 Dresden Tel.: 0351 / 825 1050 Fax: 0351 / 801 4514 Termine: Gründung im 1. Halbjahr August - Oktober Gründung im 2. Halbjahr Februar - April

Existenzgründerwettbewerbe in Sachsen Businessplan-Wettbewerb Sachsen Auftakt futuresax 2009 am 25.September 2008 www.futuresax.de Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb Kostenfreie Seminarveranstaltungen Abgabetermin Unernehmenskonzept 8. Okt. 2008 www.lausitzer-gruenderwettbewerb.de info@lausitzer-gruenderwettbewerb.de Ansprechpartnerin Andrea Rudolph Tel.: 03573 / 364 409

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Betriebsnummer Kontaktdaten des Betriebsnummern-Service Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr Anschrift: Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) Eschberger Weg 66121 Saarbrücken Telefon: 01801 / 66 44 66 (3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise.) Telefax: 0681 / 849-499 E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de Internet:www.arbeitsagentur.de Unternehmen Sozialversicherung Betriebsnummern-Service

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