Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/14 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07. November 2013 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 35,5 2. Aufgabenteil: 14,0 3. Aufgabenteil: 19,0 4. Aufgabenteil: 31,5 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
1. Aufgabenteil: (35,5 Punkte) Sachverhalt 1 (21,5 Punkte) Jürgen Schmitz, Olaf Küppers und Heide Milz betreiben in Münster gemeinsam einen Großund Einzelhandelsbetrieb mit Baustoffen in der Rechtsform einer OHG mit mehreren Angestellten. Der Zahlungsverkehr mit Lieferanten und Kunden erfolgt fast ausschließlich bargeldlos. Dem schriftlichen Gesellschaftsvertrag sind u. a. folgende Punkte zu entnehmen: 1 Firma, Sitz, Gesellschafter Die Firma der Gesellschaft lautet Schmitz und Küppers OHG. Der Sitz befindet sich in der Rubenstr. 25, 48143 Münster. Gesellschafter sind Jürgen Schmitz, Rosenstr. 7, 48148 Münster, geb. am 17.05.1979; Olaf Küppers, Pappelallee 8, 48150 Münster, geb. am 02.02.1981; Heide Milz, Prinzenstr. 67, 48162 Münster, geb. am 14.09.1983. 2 Dauer Die Gesellschaft wird zum 01.01.2012 auf unbestimmte Dauer errichtet. 3 Einlagen Die Gesellschafter Schmitz und Küppers haben jeweils eine Bareinlage in Höhe von 160.000,00 und die Gesellschafterin Milz in Höhe von 80.000,00 zu leisten. 4 Ergebnisverteilung (1) Die Gewinnverteilung erfolgt bis zur Höhe von insgesamt 60.000 zu gleichen Anteilen. Ein darüber hinaus gehender Gewinn wird im Verhältnis der Kapitaleinlagen verteilt. (2) Verluste werden im Verhältnis der Kapitaleinlagen verteilt. Bearbeitungshinweise: Die übrigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages entsprechen den Vorschriften des HGB. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 28.11.2011 abgeschlossen. Mit der Geschäftstätigkeit wurde am 02.01.2012 begonnen. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Münster erfolgte am 08.02.2012. Aufgaben a) Überprüfen Sie die Firmierung der Gesellschaft auf ihre Rechtmäßigkeit. Begründen Sie Ihre Überprüfung und geben Sie die genaue gesetzliche Grundlage an.
b) Prüfen und begründen Sie, ob es hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages und der Gründung Formvorschriften gibt. Gesellschaftsvertrag: Gründung: c) Wann wird die Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten wirksam (Datumsangabe erforderlich)? Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie die gesetzliche Grundlage an. d) Im Wirtschaftsjahr 2012 erzielte die Gesellschaft einen Gesamtgewinn in Höhe von 250.000,00. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Gewinnanteile der drei Gesellschafter und bestimmen Sie die Einkunftsart. Kapitalanteile in 1. Gewinnanteil in 2. Gewinnanteil in Gesamtgewinn in J. Schmitz O. Küppers H. Milz Gesamt Einkunftsart:
e) Berechnen Sie unter Angabe des Rechenweges die Eigenkapitalrentabilität der Gesellschafterin Heide Milz. f) Entscheiden Sie durch Ankreuzen, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind. Die Offene Handelsgesellschaft richtig falsch ist keine Handelsgesellschaft im Sinne des HGB. zahlt Körperschaftsteuer. kann nicht klagen und verklagt werden. ist grundbuchfähig. ist buchführungspflichtig.
Sachverhalt 2 (6,0 Punkte) Jürgen Schmitz hatte für die Gesellschaft am 06.02.2013 einen Darlehensvertrag in Höhe von 1.000.000,00 zu einem Zinssatz von 5 % mit der Sparkasse Münster ohne vorherige Absprache mit den anderen Gesellschaftern abgeschlossen. Als Olaf Küppers von der Darlehensaufnahme erfuhr, war er sehr verärgert, da andere Kreditinstitute Darlehensverträge bei sonst gleichen Konditionen zu günstigeren Zinssätzen anbieten. Aufgaben a) Hätte Jürgen Schmitz für den Abschluss des Darlehensvertrages vorher die Zustimmung der Gesellschafter einholen müssen? Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie die gesetzliche Grundlage an. b) Ist ein rechtsgültiger Vertrag mit der Sparkasse zustande gekommen? Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie die gesetzliche Grundlage an.
Sachverhalt 3 (8,0 Punkte) Heide Milz beabsichtigt mit ihrer Freundin Doris Müller einen Textilgroßhandel in der Rechtsform einer OHG zu eröffnen, um sich in einer anderen Branche ein zweites Standbein zu schaffen. Von ihren Plänen erzählt sie vorerst niemandem. Olaf Küppers hingegen kündigt am 19.05.2013 seine Mitgliedschaft in der Schmitz und Küppers OHG zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Aufgaben a) Ist das Vorhaben von Heide Milz rechtlich zulässig? Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie die gesetzliche Grundlage an. b) Wann tritt Herr Küppers aus der Gesellschaft aus? Geben Sie das konkrete Datum und die gesetzliche Grundlage an. c) In der Buchführung der OHG ist noch eine nicht zu beanstandende unbeglichene Eingangsrechnung vom 31.10.2013 in Höhe von 11.900,00 der Firma Mörtel KG erfasst worden, die am 31.01.2014 fällig wird. Haftet Herr Küppers noch nach seinem ordentlichen Austritt aus der Gesellschaft für diese Verbindlichkeit? Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie die gesetzliche Grundlage an.
2. Aufgabenteil: (14,0 Punkte) Die Schmitz und Küppers OHG möchte für allgemeine betriebliche Fahrten einen PKW erwerben. Der Gesamtpreis (= Listenpreis zuzüglich Sonderausstattung und Umsatzsteuer) beträgt 25.000,00. Die Gesellschafter der OHG möchten den Kaufpreis des PKW fremdfinanzieren. Bei sofortiger Begleichung des Gesamtpreises gewährt der Autohändler einen Rabatt von 5 %. Es liegen folgende Angebote vor: Finanzierungsangebot des Autohändlers: 36 Monatsraten à 800,00 Finanzierungsangebot der Hausbank: Zinssatz: 6,0 % p. a. Auszahlung: 98 % Kreditprovision: 0,5 % vom Darlehensbetrag, einmalig Bearbeitungsgebühr: 0,25 % vom Darlehensbetrag, einmalig Rückzahlung: in einer Summe nach 3 Jahren Bearbeitungshinweis: Die Kreditprovision und die Bearbeitungsgebühr sind nicht in die Darlehensaufnahme miteinzubeziehen. Aufgabe Entscheiden Sie anhand einer übersichtlichen rechnerischen Darstellung, welche der o. a. Finanzierungsangebote (Angabe in ) die günstigere ist.
Finanzierungsangebot des Autohändlers: Finanzierungsangebot der Hausbank:
3. Aufgabenteil: (19,0 Punkte) Sachverhalt 1 (9,0 Punkte) Am 03.04.2013 hatte die Schmitz und Küppers OHG an die Eheleute Bernd und Christiane Kemper Platten für die Terrasse und für einen Stellplatz ihres Einfamilienhauses geliefert. Es liegt folgende Rechnung vor (Auszug): Wir lieferten am 03.04.2013: Münster, 10.04.2013 Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis Platten Exxo 40x40 60 qm 21,50 1.290,00 Platten Terra 30x90 30 qm 32,00 960,00 Fracht pauschal 25,00 Rechnungsbetrag netto 2.275,00 zzgl. 19 % USt 432,25 Rechnungsbetrag brutto 2.707,25 Der Rechnungsbetrag ist spätestens am 10.05.2013 fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Aufgaben a) Der Rechnungsbetrag ist bis heute nicht eingegangen. Regelungen bzgl. der Berechnung von Verzugszinsen gibt es nicht. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Fristenberechnung, wann die Forderung verjährt ist, falls die OHG nichts unternehmen sollte.
b) Mit Datum vom 02.10.2013 schreibt die OHG eine Mahnung, in der sie bis einschließlich zum 02.10.2013 Verzugszinsen geltend macht und Mahngebühren in Höhe von 5,00 in Rechnung stellt. Berechnen Sie den neuen Rechnungsbetrag. Bearbeitungshinweise: Der Monat ist mit 30 Zinstagen, das Jahr mit 360 Zinstagen anzusetzen. Der Basiszinssatz beträgt in Punkten: bis zum 30.06.2013-0,13 % ab dem 01.07.2013-0,38 % c) Nachdem die Eheleute auf die Mahnung vom 02.10.2013 nicht reagiert haben erwirkt die OHG die Zustellung eines Mahnbescheides. Stellen Sie fest, wie sich dieser auf die Verjährung auswirkt.
Sachverhalt 2 (10,0 Punkte) An die Bauunternehmung Mannheimer GmbH lieferte die Schmitz und Küppers OHG am 09.08.2013 Klinkersteine (Verblender), die bis zum heutigen Tag nicht bezahlt wurden. Es liegt folgende Rechnung vor (Auszug): Wir lieferten am 09.08.2013: Münster, 16.08.2013 Anzahl Einzelpreis Gesamtpreis Verblender Neubrandenburg 140 qm 30,80 4.312,00 Fracht pauschal 50,00 Rechnungsbetrag netto 4.362,00 zzgl. 19 % USt 828,78 Rechnungsbetrag brutto 5.190,78 Der Rechnungsbetrag ist spätestens am 16.09.2013 fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Zwei Mahnungen im Oktober blieben erfolglos. Ein Mitarbeiter ruft schließlich im November bei der Mannheimer GmbH an und erklärt, dass die OHG vom Vertrag zurücktritt und die Klinker wieder abholen lassen wird. Aufgaben a) Stellen Sie begründet fest, ob die Schmitz und Küppers OHG grundsätzlich zur Abholung befugt wäre. Gehen Sie davon aus, dass die Mannheimer GmbH sich in Zahlungsverzug befindet. b) Der Geschäftsführer Gerd Mannheimer teilt mit, dass die Klinker bereits von einem Kunden der Bauunternehmung erworben, bezahlt und danach verbaut worden sind. Ist das Eigentum an den Klinkern tatsächlich auf den Kunden übergegangen? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der genauen gesetzlichen Grundlage.
c) Welche Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung bezüglich des Eigentumsvorbehalts hätte die Schmitz und Küppers OHG, um künftig solche Probleme zu vermeiden? Nennen und beschreiben Sie diese Möglichkeiten.
4. Aufgabenteil: (31,5 Punkte) Sachverhalt 1 (22,0 Punkte) Fritz Michel ist Inhaber eines Einzelhandelsgeschäfts für Elektrogeräte aller Art in Gladbeck. Zum 01.08.2013 hat er den 20-jährigen kinderlosen Fachverkäufer Peter Kurz in Vollzeit eingestellt. Aus dem Arbeitsvertrag gehen folgende Regelungen für die Berechnung des Bruttogehalts hervor: Bruttogehalt: 2.800,00 Peter Kurz erhält auf alle Einkäufe im Geschäft von Fritz Michel einen Personalrabatt in Höhe von 30 % auf den Bruttoverkaufspreis. Weihnachtsgeld in Höhe von 25 % des Bruttogehalts wird nach Ablauf der 3-monatigen Probezeit mit der Gehaltsabrechnung für den Monat November gezahlt. Dem Arbeitgeber liegt für die Erstellung der Gehaltsabrechnung die Mitteilung der aktuell gespeicherten Daten (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale/ELStAM) des Finanzamtes Marl vor (Beachte Anlage 1). Am 06.11.2013 erwarb Peter Kurz im Geschäft seines Arbeitgebers eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner mit einem Gesamtbruttoverkaufspreis in Höhe von 1.400,00. Im Oktober hatte er bereits Waren für insgesamt 3.000,00 erworben. Die Bezahlung des Einkaufs im November soll über die Gehaltsabrechnung 11/2013 erfolgen. Bearbeitungshinweis: Die Pauschalierung der Lohnsteuer soll nicht vorgenommen werden. Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung das Bruttogehalt für Peter Kurz im November 2013. 2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Auszahlungsbetrag November 2013. Gehen Sie von einem Lohnsteuersatz von 17,14 % aus. (Sozialversicherungssätze: s. Anlage 2) Zu 1.: Ermittlung des Bruttogehalts
4. Aufgabenteil: Sachverhalt 2 Anlage 2 Beitragssätze zur Sozialversicherung 2013 Gesamt Arbeitnehmer Arbeitgeber Krankenversicherung 14,6 % + 0,9 % 7,3 % + 0,9 % 7,3 % Pflegeversicherung 2,05 % (+ 0,25 %) 1 1,025 % + (0,25 %) 1 1,025 % Rentenversicherung 18,9 % 9,45 % 9,45 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % 1,5 % 1,5 % Summe 39,45 % (+ 0,25 %) 20,175 % (+ 0,25 %) 19,275 % Beitragsbemessungsgrenzen 2013: Krankenversicherung/Pflegeversicherung: 3.937,50 Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung: 5.800,00 (West) 1 Für Kinderlose zwischen 23 und 65 Jahren.
Zu 2.: Ermittlung des Auszahlungsbetrags Punkte
Sachverhalt 2 (9,5 Punkte) Michael Lang ist ebenfalls bei Fritz Michel angestellt und zwar als Geschäftsführer einer Filiale in Gelsenkirchen mit einem Bruttogehalt in Höhe von 5.000,00. Zusätzlich steht ihm ein Firmenfahrzeug auch für private Fahrten zur Verfügung. Der Bruttolistenpreis betrug 30.035,00. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fallen nicht an, da Michael Lang im Haus neben der Filiale wohnt. Michael Lang ist verheiratet, konfessionslos, hat zwei Kinder und ist privat krankenversichert. Er zahlt an seine private Krankenversicherung einen Beitrag in Höhe von 698,70 für die Basisversorgung (Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag). Die Erstattung durch den Arbeitgeber erfolgt in Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberanteils. Aufgabe Berechnen Sie in einer übersichtlichen Darstellung das Bruttogehalt und den Auszahlungsbetrag für November 2013. Gehen Sie von einem Lohnsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag von 15,78 % aus. (Sozialversicherungssätze: s. Anlage 2)