KRANKENHAUS-REFORM? SO NICHT!



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Transkript:

KRANKENHAUS-REFORM? SO NICHT!

Für eine Krankenhaus-Reform, die wirklich hilft Vorwort Unser Gesundheitswesen findet weltweit hohe Anerkennung. Die rund 2.000 Krankenhäuser bundesweit tragen dazu maßgeblich bei. Sie stehen rund um die Uhr an 365 Tagen für alle Notfälle bereit und sie sind nah bei den Menschen, im städtischen wie im ländlichen Raum. 1,2 Mio. qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern die medizinische Leistungsfähigkeit und die hohe Qualität der Versorgung von 40 Mio. Patientinnen und Patienten im Jahr. Die Krankenhäuser stehen vor großen Herausforderungen und Problemen. Der demografische Wandel, der medizinische Fortschritt und die steigenden Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auf der einen, zunehmende Personalengpässe, hohe Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und anhaltende finanzielle Nöte auf der anderen Seite gefährden den Fortbestand des Erreichten und eine positive Weiterentwicklung zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Der Gesetzentwurf für die Krankenhaus- Reform verkennt vollständig die Lage in Deutschlands Krankenhäusern und gibt auf die großen Zukunftsfragen keine Antworten. Er liefert keine Lösungen für Probleme, die den Krankenhäusern am meisten unter den Nägeln brennen und was noch schlimmer ist zum Teil werden diese noch verschärft. Wo Hilfe drauf steht, sind in Wirklichkeit neue Lasten drin. Die maßgeblichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser werden von der Gesetzgebung bestimmt. Nach zahlreichen Reformansätzen in den vergangenen Jahren brauchen wir jetzt endlich eine Krankenhaus- Reform aus einem Guss, die die Probleme dauerhaft löst. Wir brauchen eine tatsächlich am Wohl des Patienten orientierte Krankenhaus-Reform, die diesen Namen verdient, und damit eine Reform, die insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Krankenhäuser wieder die Luft zum Atmen gibt. Die vorliegende Broschüre erläutert, wie das Gesetz am Ende aussehen muss, damit die Krankenhäuser sich auf das konzentrieren können, was sie gerne leisten gute und qualitätsgesicherte Medizin für alle. Thomas Reumann, Landrat Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft 03

Die wirklichen Probleme der deutschen Krankenhäuser Sicherung des Personals Die Personalkosten für die 1,2 Millionen Beschäftigten und ihr jährlicher Anstieg müssen mit den Einnahmen aus den gesetzlich geregelten Budgets gedeckt werden können. Das ist nicht der Fall und wird durch die Reform noch verschlechtert. Investitionen für die Zukunftssicherung Seit Jahren wird die Substanz der Krankenhäuser ausgezehrt. Statt notwendiger 6 Milliarden Euro pro Jahr für Investitionen ein von Bund und Ländern anerkannter Bedarf werden nur 2,7 Milliarden bereitgestellt. Die Reform bringt keine grundlegende Änderung der Investitionsmisere. Sicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit Der Behandlungsbedarf der Bevölkerung steigt seit Jahren. Die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt führen zu steigenden Anforderungen. Dafür müssen ausreichend zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Reform sieht aber überzogene Kürzungen vor. Verbesserung der Patientenorientierung Seit Jahren steigt die bürokratische Belastung des Personals. Es bleibt weniger Zeit für Patienten. Die Reform bringt eine neue Bürokratie- und Kontrollflut in die Krankenhäuser. Sicherung der Notfallversorgung Die Ambulanzen der Krankenhäuser sind überlaufen. Die Vergütungen sind nicht ansatzweise kostendeckend. Die Reform bringt auch hier keine wesentliche Hilfe. Für die Krankenhäuser bietet diese Reform keine tragfähige Lösung. Sie gibt keine Antworten auf die existenziellen Zukunftsfragen, sondern sie vergrößert die bestehenden Probleme. Statt des versprochenen Befreiungsschlags kommt Kahlschlag. 04 05

Das sind die Fakten Deutsche Krankenhäuser arbeiten äußerst wirtschaftlich. Das belegen aktuelle Zahlen auch im europäischen Vergleich. So sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Krankenhäuser seit zehn Jahren konstant obwohl die Zahl der Patienten seither massiv gestiegen ist und ein immer größerer Teil der Einnahmen in die Personalkosten fließt. Nach einer Erhebung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) lagen 2012 die Ausgaben pro Fall in Deutschland bei 4.673 Dollar. Damit behaupten sich die deutschen Krankenhäuser nicht nur in der Qualität ihrer Leistungen, sondern auch in puncto Wirtschaftlichkeit. KRANKENHAUSLEISTUNGEN IN DEUTSCHLAND GÜNSTIGER ALS IN DEN MEISTEN EUROPÄISCHEN LÄNDERN Niederlande* Schweiz Luxemburg Norwegen 7.522 8.018 9.657 11.966 Belgien 6.568 Spanien 6.410 Island 5.937 ANTEIL DER KRANKENHAUSAUSGABEN AN DEN GKV-LEISTUNGSABGABEN RÜCKLÄUFIG 2004 Gesamt: 131,16 Mrd. Euro 36% 35% Krankenhausbehandlung 47,17 Mrd. Euro bei 16,8 Mio. Patienten 2014 Gesamt: 193,63 Mrd. Euro Krankenhausbehandlung 67,86 Mrd. Euro bei 18,8 Mio. Patienten Frankreich Österreich Deutschland Finnland Polen Tschechische Republik Slowakei Estland 2.701 5.503 2.282 2.095 5.491 5.089 4.673 4.008 Krankenhauskosten pro Fall 2012 in Dollar *Fallzahl aus 2010 Quelle: OECD Ungarn 1.948 Quelle: Statistisches Bundesamt; BMG KRANKENHÄUSER ARBEITEN EXTREM WIRTSCHAFTLICH IMMER GRÖSSERER ANTEIL DER KRANKENHAUSEINNAHMEN FLIESST IN DIE PERSONALKOSTEN Personalkosten 46 Mrd. Euro 2009 2013 Erlöszuwachs: 15,8 % Personalkostenzuwachs: 17,5% 60,9% 61,5% Personalkosten 54 Mrd. Euro Slowakei Deutschland Ungarn Österreich Tschechische Republik Estland Belgien 12,98 12,80 16,27 16,87 21,33 21,15 26,39 Sachkosten: 29,5 Mrd. Euro Sachkosten: 33,8 Mrd. Euro Irland Frankreich 10,58 12,60 Krankenhausfälle je Mitarbeiter 2012 Anmerkung: Vollkräfte Quelle: Statistisches Bundesamt; BMG Schweiz 9,40 Quelle: OECD Dänemark 8,31 06 07

Kürzungen statt dringender finanzieller Hilfen In unseren Krankenhäusern und in unseren Verbänden lösen die Pläne der Bundesregierung großen Unmut und eine Welle von Kritik und Empörung aus. Das ist nicht mehr zu ertragen Mit diesem Satz wandten sich viele Krankenhäuser vor dem Beschluss über die Krankenhaus-Reform an das Bundeskanzleramt. Neben den Schwachpunkten der Reform sind für die Ablehnung vor allem die geplanten Kürzungen verantwortlich. Allein 2017 würde den Krankenhäusern 1 Milliarde Euro entzogen: Die Streichung des seit 2013 bestehenden Versorgungszuschlags in Höhe von 0,8 Prozent reißt ein Loch von 500 Millionen Euro. Dies entspricht den Personalkosten von 10.000 Pflegekräften. Neue, überzogene Abschläge sind bei der Vergütung von zusätzlichem Leistungsbedarf vorgesehen. Mit diesen Abzügen können die Kosten nicht gedeckt werden. Bei der jährlichen Anpassung der Fallpauschalenpreise an die gestiegenen Kosten sieht das Reformgesetz neue Kürzungen vor. Diese und weitere Verschärfungen vermitteln den Eindruck, dass CDU/CSU und SPD den Finanzierungsrahmen der Krankenhäuser so knapp wie möglich halten wollen obwohl bekannt ist, dass mehr als 40 % der Krankenhäuser schon heute die Kosten nicht mehr decken können und sich in der Verlustzone bewegen. Nahezu alle befinden sich in einer angespannten finanziellen Lage. Dass in dieser schwierigen Situation neue Kürzungen vorgesehen sind, ist absolut unverständlich und löst massiven Protest aus. Die Krankenhäuser erkennen an, dass der Gesetzentwurf in Einzelfällen auch Verbesserungen wie Sicherstellungs-, Zentrums- und Qualitätskostenzuschläge oder das Pflegeförderungsprogramm und den Investitionsstrukturfonds vorsieht. Dies löst aber nicht die grundsätzlichen Unzulänglichkeiten der Krankenhausfinanzierung und ist schon gar kein Ausgleich für die neuen Kürzungen. 08 09

Krankenhaus-Reform 10 Kürzungen... obwohl jeder weiß, dass die Krankenhäuser unterfinanziert sind 7. Absenkung von Fallpauschalen Die gesetzliche Vorgabe zur Absenkung der Bewertungsrelationen und damit letztlich der Fallpauschalenpreise ist für die Krankenhäuser eine zum Teil massive Preiskürzung. 10. Rückzahlungen für Psychiatriestellen Eine Ausfinanzierung der regulären Stellen hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Die Tariflohnerhöhungen sind durch die gesetzlichen Deckelungen nie vollständig in die Budgets eingeflossen. Rückzahlungen sind nicht gerechtfertigt. 1. Wegfall des Versorgungszuschlags ab 2017 Seit 2013 werden die Landesbasisfallwerte (Punktewerte) für die Bepreisung der Fallpauschalen zusätzlich um 0,8 % erhöht. Der ab 2017 vorgesehene Wegfall ist eine Kürzung. Die Kassen sparen ab 2017 jährlich 500 Mio. Euro. 2. Neue Preiskürzungen Für die Verhandlungen über die Fallpauschalenpreise gibt die Reform den Kassen drei neue Kürzungskriterien (Produktivität, Fehlbelegungsvermutung, vermutetes ambulantes Potenzial) an die Hand. 3. Neue Mehrleistungsabschläge bis 2018 Für Leistungszuwächse in 2016 werden den betroffenen Krankenhäusern noch in 2017 und 2018 25 % Mehrleistungsabschläge abverlangt. Aus Sicht der betroffenen Krankenhäuser eine unverhältnismäßige Fortsetzung hoher Kürzungen. 4. Überzogen hohe Fixkostendegressionsabschläge Im Vergleich zu den Mehrleistungsabschlägen werden die Fixkostendegressionsabschläge deutlich höher, deutlich länger und mit deutlich weniger Ausnahmen versehen. Zudem werden die Abschläge nicht durch die mit der Reform vorgesehenen Entlastungseffekte ausgeglichen. 5. Ergänzende Fixkostendegressionsabschläge Zusätzlich zu den landesweit festgelegten Abschlägen sollen die Kassen weitere Preisabschläge bei bestimmten Leistungen von den Häusern verlangen können Kürzungen durch Rabatte. 6. Kürzungen beim Bundesbasisfallwert ab 2020 Bislang wird der Bundesbasisfallwert als Maßstab für die Anpassung der Landesbasisfallwerte (im Rahmen der Konvergenz der Landespreise an den durchschnittlichen Bundespreis) durch die Grundlohnrate weiterentwickelt. Ab 2020 soll die regelmäßig niedrigere durchschnittliche Vereinbarungsrate für die Landesbasisfallwerte der Maßstab sein eine Kürzung, die insbesondere die neuen Bundesländer trifft. 8. Qualitätsabschläge Ein höchst streitbehaftetes neues Kürzungsinstrument, das in keinem anderen Bereich des Gesundheitswesens und fast nirgendwo auf der Welt praktiziert wird. 9. Verschlechterung der Rahmenbedingung des Sicherstellungszuschlags Der Sicherstellungszuschlag soll nur noch gewährt werden, wenn das gesamte Krankenhaus ein Defizit vorweist. Bisher war dies keine gesetzlich verankerte Voraussetzung. Ein Gesetz gegen die Patienten 10 11

Personalkosten: Finanzierungslücke immer größer Eine Reform, die wirklich hilft, muss die laufenden Kosten der Krankenhäuser besser absichern. Das geht nur, wenn unabwendbare Kostensteigerungen, insbesondere für das Personal, bei den jährlichen Vergütungsanpassungen voll berücksichtigt werden. Größter Ausgabenblock der Krankenhäuser sind die Personalkosten, die rund zwei Drittel der Betriebskosten ausmachen. Während die Tariflöhne seit 2006 um über 25 Prozent gestiegen sind, haben sich die Vergütungspreise für die Behandlungen der Patienten nur um 16,2 Prozent erhöht. Diese Finanzierungslücke, Tarifschere genannt, zwingt die Krankenhäuser zu einem immer knapper bemessenen Personaleinsatz. Denn Krankenhäuser dürfen nicht wie die Bahn einfach die Preise erhöhen. Die Schere kommt dadurch zustande, dass die jährlichen Preisanpassungen per Gesetz begrenzt und damit gedeckelt sind. Die Personalkosten steigen infolge von Tarifvereinbarungen, während die Preise für die Krankenhausbehandlungen seit 10 Jahren deutlich zurückbleiben. Die Finanzierungslücke beträgt inzwischen 5 Milliarden Euro und wird jedes Jahr größer. Für dieses existenzielle Problem vieler Krankenhäuser gibt es im Gesetzentwurf keine Lösung stattdessen sogar noch Verschlechterungen. 30% 25% 20% 15% 10% 5% TARIFSCHERE gewichteter Landesbasisfallwert (inkl. Ausgleiche) Hoch qualifizierte Arbeit in Krankenhäusern muss gut bezahlt werden. Doch wenn die Tarifabschlüsse den Vergütungen über Jahre davoneilen, bleibt den Krankenhäusern kein anderer Weg, als weiter am Personal zu sparen, das schon jetzt überlastet ist. Viele Fachkräfte scheiden vorzeitig aus dem Beruf aus, zu wenige rücken nach. Die Attraktivität des Arzt- und Pflegeberufs nimmt Schaden. Patienten beklagen zunehmend die fehlende Zuwendung durch Pflegekräfte und Ärzte. Obwohl die Politik die Personalengpässe erkennt, setzt sie weiter auf finanzielle Kürzungen. Das als Ausgleich angekündigte Pflegeförderprogramm mit rund 6.000 zusätzlichen Stellen und 330 Millionen Euro im Jahr 2018 kann nur wirksame Hilfe bringen, wenn die Grundfinanzierung für die 1,2 Mio. Beschäftigten der Krankenhäuser gesichert ist. Dazu ist ein Reformgesetz erforderlich, das hohe Tarifabschlüsse vollständig ausgleicht die 500 Millionen Euro aus dem Versorgungszuschlag nicht kürzt keine neuen Kürzungen der Landesbasisfallwerte bei den jährlichen Preisanpassungen bringt TVöD-Anstieg Δ 9 % 5 Mrd. Euro Unterdeckung * inkl. Berücksichtigung von Tarifrate und Versorgungszuschlag Weniger Geld für Kliniken? REFORM GEFÄHRDET ARBEITSPLÄTZE Die Krankenhaus- Reform sieht vor, bei den jährlichen Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zusätzlich Abschläge für Produktivitätsentwicklung einzuführen. Das heißt: Wenn einzelne Krankenhäuser ihre Produktivität erhöhen, indem sie mehr Patienten mit dem vorhandenen oder mit weniger Personal behandeln, führt dies zu Vergütungskürzungen für alle Krankenhäuser. Damit konterkariert die Bundesregierung ihre eigene Politik: die des Gesundheitsministeriums, das den Fachkräftemangel in Krankenhaus und Pflege durch attraktive Arbeitsplätze verbessern will, und die des Familienministeriums, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern will. Mehr Qualität durch weniger Geld und Personal diese Formel geht nicht auf. Die von der Bundesregierung angestrebte Stärkung der Pflege am Bett kann so unmöglich erreicht werden. 0% 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013* 2014* 2015* Quelle: eigene Berechnungen Fazit: Tariflöhne steigen schneller als die Preisanpassung 12 13

Behandlungsbedarf steigt: Wartezeiten und Rationierung drohen Notfall-Ambulanzen: Hoffnungslos unterfinanziert Über die Hälfte aller ambulanten Notfälle werden inzwischen in Krankenhäusern versorgt. Doch diese erhalten dafür eine viel zu geringe Vergütung. Eine neue Regelung für dieses drängende Problem sucht man im Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes vergeblich. Die durchschnittlichen Kosten einer Notfallbehandlung im Krankenhaus betragen 120 Euro bezahlt werden aber nur 32 Euro. Die Differenz von 88 Euro müssen die Krankenhäuser aus eigenen Mitteln finanzieren. Bei über 10 Millionen ambulanten Notfällen sind das hochgerechnet rund 1 Milliarde Euro jährlich. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Entlastung von 40 Millionen Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Dringend notwendig sind: als Sofortmaßnahme eine deutliche Erhöhung der Vergütungen als langfristig wirkende Maßnahme eine komplette Neuordnung des ambulanten Notfallbereichs Zu Beginn eines jeden Jahres vereinbaren die Krankenhäuser mit den Krankenkassen die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen. Werden mehr Leistungen vereinbart als im Vorjahr, müssen die Krankenhäuser in Zukunft mit erheblich höheren Preisabschlägen rechnen als bisher. Auch die Krankenhäuser akzeptieren, dass mehr Behandlungsfälle nicht automatisch zu hundertprozentigen Fallkostensteigerungen führen, denn die Fixkosten verteilen sich auf eine größere Zahl von Fällen. Das ist die sogenannte Fixkostendegression. Umgesetzt wurde sie bislang in Form von Preisminderungen zu Lasten aller Krankenhäuser auch solcher, die gar keine Fallsteigerungen hatten. Die Reform sieht vor, diesen Abzug auf die Häuser zu beschränken, die tatsächlich Mehrleistungen erbringen. Das ist im Grundsatz zu akzeptieren. Doch die künftigen Degressionsabschläge sind so überzogen hoch, dass die Kosten, die durch zusätzliche Leistungen entstehen, mit den gekürzten Vergütungen nicht mehr gedeckt werden können und daher Verluste drohen. Die Reform fordert hohe Preisreduzierungen über 5 Jahre und nimmt nur wenige Leistungen davon aus. Das Risiko von mehr Erkrankungen und Behandlungen wird einseitig auf die Krankenhäuser abgewälzt. Krankenhäuser, die zusätzliche Patienten behandeln müssen, werden so in Finanzprobleme getrieben. Am Ende stehen Wartezeiten und die Rationierung medizinischer Leistungen. Die Regierung will Qualitätswettbewerb und Spezialisierung. Wenn aber Krankenhäuser infolgedessen mehr Patienten behandeln, werden sie bestraft. Auch wenn mehr Notfallpatienten kommen ein absoluter Widerspruch. Die Vergütung zusätzlicher Leistungen muss sachgerecht und fair ausgestaltet sein. Die Fixkostendegressionsabschläge müssen in Höhe und Dauer deutlich gemindert werden. Notwendig sind auch deutlich mehr Ausnahmen als bislang vorgesehen. 14 15

Investitionsstau: Risiko für die hochwertige Versorgung Qualitätsoffensive: Ja aber ohne Qualitätsabschläge In keinem Bereich des Gesundheitswesens gibt es so umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen wie in Krankenhäusern zu einem großen Teil von externen Einrichtungen kontrolliert. Umfangreiche Datenauswertungen und Veröffentlichungen schaffen größtmögliche Transparenz. Gleichwohl sehen auch die Krankenhäuser Möglichkeiten, die Qualitätssicherung weiterzuentwickeln, und unterstützen die von der Koalition ausgerufene Qualitätsoffensive. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Qualitätsabschläge verbessern die Qualität aber nicht. Es ist nicht erkennbar, warum und wie mit diesem Instrument eine noch bessere Qualität erreicht werden soll. Es gibt keine Indikatoren für rechtssichere Kürzungsentscheidungen. Diese müssten in langwierigen und aufwendigen Verfahren erst entwickelt werden. Bürokratieaufwand und Geld, das besser für die Patientenversorgung eingesetzt wäre. In den USA, dem Ursprungsland dieses Instruments, hat sich gezeigt, dass Patienten mit hohen Risiken und schlechten Behandlungsprognosen Schwierigkeiten haben, Krankenhäuser und Ärzte zu finden, die sie behandeln. Dieser Ansatz ist deshalb falsch. Auch die Krankenkassen lehnen das ab. Qualität und Patientensicherheit brauchen aber ausreichende Ressourcen personell und finanziell. Diese Mittel bereitzustellen, wäre ein wirklicher Beitrag zur Qualitätssicherung. Krankenhausreformgesetz: Schlag ins Gesicht Investitionen in Gebäude, Gerätetechnik und Informationstechnologie der Krankenhäuser sind per Gesetz Pflicht des jeweiligen Bundeslandes. Doch seit Jahren investieren die Länder zu wenig in ihre Krankenhäuser: Dem auch von Bund und Ländern anerkannten jährlichen Investitionsbedarf von bundesweit rund 6 Milliarden Euro stehen tatsächliche Investitionen von nur 2,7 Milliarden pro Jahr gegenüber. Der Gesetzentwurf sieht einen Strukturfonds vor, mit dem die Schließung und Umwidmung von Krankenhäusern in ambulante Versorgungs- und Pflegezentren finanziell unterstützt wird. Dieser Fonds ist jedoch keine Lösung für das zentrale Problem aller Krankenhäuser: die unzureichende reguläre Investitionsfinanzierung. Investitionen sind die Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit, Qualität, Patientensicherheit und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser als Träger des medizinischen Fortschritts. Die Zukunftsperspektive der gesundheitlichen Versorgung ist gefährdet, wenn weiter viel zu wenig Investitionsmittel bereitgestellt werden. Wenn, wie in anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, zu erkennen ist, dass die Bundesländer alleine die erforderlichen Mittel nicht aufbringen können, muss der Bund ergänzende Mittel zur Verfügung stellen. Eine von Bund und Ländern konzipierte Krankenhaus-Reform muss das Investitionsproblem nachhaltig lösen. MDK ALS KRANKENHAUS-KONTROLLEUR UNGEEIGNET Die Einhaltung der Qualitätsvorgaben soll künftig der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kontrollieren. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte und dominierte Institution würde über Vergütungen und das Fortbestehen von Krankenhausabteilungen entscheiden. Es wäre damit zu rechnen, dass ständig kleinste oder irrelevante Qualitätstatbestände geltend gemacht würden, um Sanktionen oder Mittelkürzungen durchzusetzen. Die Krankenhäuser müssten dem MDK Einblicke in ihre innere Organisation bis hin zu Dienstplänen und Personalunterlagen gewähren und so ihre Souveränität indirekt an die Krankenkassen übertragen. Die Überprüfung von Qualitätsvorgaben kann nur von neutralen Institutionen vorgenommen werden, etwa von den Landesstellen für Qualitätssicherung, die schon seit Jahren die externe Qualitätssicherung in den Krankenhäusern durchführen. Der MDK ist für diese Aufgabe denkbar ungeeignet. 16 17

Appell der Krankenhäuser: Wir brauchen eine echte Reform Es muss gelten: Ein Krankenhaus, das wirtschaftlich arbeitet und bedarfsnotwendig ist, muss unabwendbare Kostensteigerungen etwa für Personal, Energie und Versicherungen refinanziert bekommen. Dies muss der Maßstab sein. Wenn dies gewährleistet ist, dann ist eine gute Grundlage für eine konsequente Patientenorientierung geschaffen. Die Krankenhäuser appellieren an die Bundesregierung und die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, den Regierungsentwurf für die Krankenhaus-Reform in folgenden zentralen Punkten zu überarbeiten: Sicherstellung der Finanzierung tariflicher Personalkostensteigerungen Weiterführung des Versorgungszuschlags Konsequente Beendigung der Kollektivhaftung Schluss mit Kürzungen bei allen Krankenhäusern, wenn einzelne mehr Patienten behandeln müssen. Keine neuen Absenkungen für Produktivität usw. Faire Vergütung der Leistungszuwächse deutliche Reduzierung des Abschlags in Höhe und Dauer Neue Grundlage für die kostengerechte Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen Mehr Personal und Investitionen für Qualität keine Qualitätsabschläge Nicht noch mehr Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und weniger Bürokratie 18 19

Stimmen der Empörung: Die Kritik in den Medien Krankenhausreformgesetz: Schlag ins Gesicht (17. Juli 2015) Ein Gesetz gegen die Patienten (13. Juni 2015) Brandbrief der Landräte (13. Juli 2015) Das ist nicht mehr zu ertragen (12. Juni 2015) Neues Gesetz kostet Klinikum eine Million Euro (8. Juli 2015) Krankenhausgesetz: Große P rotest-allianz formiert sich (26. Mai 2015) Weniger Geld für Kliniken? (7. Juli 2015) Ärztepräsident kritisiert Entwurf zur Klinikreform (7. Mai 2015) Krankenhausgesellschaft und Verdi protestieren gegen Krankenhausreform (24. Juni 2015) Ein klares Nein zur Krankenhausreform (7. Mai 2015) 20 21

Kampagne der Krankenhäuser für eine bessere Reform In Krankenhäusern überall in Deutschland informiert die DKG über die geplante Krankenhaus-Reform und stellt ihre Positionen dar. Zielgruppe sind Patienten, Angehörige und das Personal. Von der Notfall-Versorgung bis zur stationären Pflege, von der Geburtshilfe bis zur Diagnostik und Therapie mit modernster Medizintechnik: Die Plakatserie zeigt zentrale Kompetenzfelder der deutschen Krankenhäuser. Sie unterstreicht das Selbstverständnis der deutschen Krankenhäuser: zu helfen und für die Patienten da zu sein ohne Wenn und Aber. Und sie bringt auf den Punkt, woran die geplante Krankenhaus-Reform krankt. Weitere Informationen: www.ihre-krankenhaeuser.de 22 23

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. (DKG) Wegelystraße 3, 10623 Berlin Tel.: (030) 3 98 01-0 Fax: (030) 3 98 01-30 00 E-Mail: dkgmail@dkgev.de