Informationsbroschüre für werdende Eltern erstellt von GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG Mai 2009
Mutterschutz Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin vor. (Sollten Ihnen Kosten entstehen, erstatten wir diese.) Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie eine Bescheinigung, die nicht früher als 7 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung ausgestellt sein soll. Bescheinigung voraussichtl. Entbindungstermin... Arbeitszeit Die Schutzbestimmungen für werdende Mütter schließen eine Beschäftigung zwischen 20.00 und 06.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen aus ( 8 MuSchG). Auch gleitende Arbeitszeit und Jahresarbeitszeit können in der Schwangerschaft nur noch eingeschränkt genutzt werden: Schwangere Frauen dürfen täglich nicht mehr als 8 1/2 Stunden (plus 1/2 Stunde Mittagspause) oder 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Schutzfristen Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen 8 Wochen (bei Mehrlingsgeburten bzw. Frühgeburten 12 Wochen) nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Die Gesetzesänderung vom 01.05.02 stellt vorzeitige Geburten den medizinischen Frühgeburten insoweit gleich als sich die Schutzfristen nach der Entbindung zusätzlich noch um die Tage verlängert, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Die Schutzfrist besteht somit für jeden mindestens 14 Wochen. (EG-Richtlinie) Urlaub Während den o. g. Schutzfristen (grundsätzlich 6 Wochen vor Entbindungstermin und 8 Wochen nach Entbindungstermin) bleibt der Urlaubsanspruch erhalten, d.h. für jeden Monat der Schutzfrist steht dem Mitarbeiter 1/12 seines Urlaubes zu. Die Schutzfrist und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs wie normale Arbeitszeiten. Für die Monate in denen Elternzeit beantragt wurde besteht kein Urlaubsanspruch. Beispiel: Die Schutzfrist von Frau Muster beginnt am 01.03. und endet am 13.06., danach geht sie für 3 Jahre in Elternzeit. Ihr tariflicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr. Ihr Anspruch für dieses Jahr errechnet sich wie folgt: 01.01. 28.02. => 2/12 Jahresanspruch = 5 Tage 01.03. 13.06. (bzw. 30.06.) => 4/12 Jahresanspruch = 10 Tage 01.07. 31.12. Elternzeit => kein Anspruch Frau Muster hat einen Anspruch von 15 Tagen für dieses Jahr. Der Urlaubsanspruch kann auch bis nach Beendigung der Elternzeit stehen bleiben, sollte jedoch, sofern es die betrieblichen Belange zulassen, vor Beginn der Schutzfrist genommen werden. Des Weiteren sollten zu Beginn der Schutzfrist Mehrarbeitsstunden abgeglichen sein, insbesondere bei Jahresarbeitszeit. Globus SB-Warenhaus Holding Seite: 2 / 6
Mutterschutz Mutterschaftsgeld Mitarbeiterinnen, die gesetzlich versichert sind, erhalten von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld von bis zu 13,-- pro Kalendertag der Schutzfrist. Das Mutterschaftsgeld ist bei der Krankenkasse zu beantragen! Mitarbeiterinnen, die privat versichert sind (oder nur aushilfsweise beschäftigt sind) erhalten auf Antrag vom: Bundesversicherungsamt Mutterschaftsstelle Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228/619-1888 (Hotline) ein einmaliges Mutterschaftsgeld für die gesamte Schutzfrist in Höhe von 210,--. GLOBUS gleicht die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,-- kalendertäglich (bei privat Versicherten wird von einem fiktiven Mutterschaftsgeld ausgegangen) und Ihrem bisherigen Nettoverdienst durch einen Arbeitgeberzuschuss aus. Urlaubsgeld / Gratifikation Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld richtet sich nach dem Einzelhandels- Manteltarifvertrag des jeweiligen Bundeslandes. Gerne steht Ihnen bei Fragen Ihr Personalleiter zur Verfügung. PLUS 1000 Die Beteiligung bei Plus 1000 kann auch während der Schutzfrist und der Elternzeit aufrecht erhalten werden. Hier ist besonders darauf zu achten, dass in einem Kalenderjahr immer volle Anteile eingezahlt werden. Der AG-Anteil wird letztmalig mit dem letzten Entgelt vor Beginn der Schutzfrist gezahlt. Sprechen Sie bitte mit Ihrer Personalsachbearbeitung bezüglich der Einzahlung während der Elternzeit. Der Mitarbeiter zahlt auf folgendes Konto ein: Commerzbank St. Wendel Bankleitzahl: 590 400 00 Kto-Nr. Koordination GLOBUS-Betriebe GmbH & Co. KG: 560 959 900 Kto-Nr. GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG: 564 814 200 Vermögenswirksame Leistungen (VL) Die vermögenswirksamen Leistungen werden auch hier letztmalig mit dem letzten Entgelt vor Beginn der Schutzfrist gezahlt. Die Anteile müssen danach komplett vom Mitarbeiter beim jeweiligen Institut eingezahlt werden. Der AG-Anteil wird bis zum Beginn der Schutzfrist gezahlt. Globus SB-Warenhaus Holding Seite: 3 / 6
Nach der Entbindung HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!! Bitte senden Sie eine Fotokopie der Geburtsurkunde an den (KOO-Mitarbeiter) bzw. Personalabteilung. Diese benötigen wir u. a. auch als Nachweis für ihre Elterneigenschaft und den somit wegfallenden Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung. Denken Sie bitte auch an Ihre Krankenkasse, die ebenfalls eine Geburtsurkunde braucht! Zusätzlich sind noch viele andere Dinge zu erledigen: * Die Lohnsteuerkarte wird geändert. Bitte geben Sie auch während Ihrer Elternzeit Ihre Lohnsteuerkarte im / Personalabteilung ab. * Bei der Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit müssen Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt monatlich: für das erste und zweite Kind jeweils 164,00 für das dritte Kind 170,00 für das vierte und jedes weitere Kind 195,00 Der Kindergeldzuschlag Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken. Der Kindergeldzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld in Höhe von max. 140,00 im Monat pro Kind, längstens gezahlt für 36 Monate. Er wird ausschließlich für minderjährige Kinder gezahlt und kann bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden. Globus SB-Warenhaus Holding Seite: 4 / 6
Elternzeit Erziehungsurlaub = Elternzeit Sie haben Anspruch auf Elternzeit wenn sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Ihres Kindes. Jedoch kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden. Sie können sich dabei die Elternzeit auf bis zu 2 Zeitabschnitte aufteilen. Eine Verteilung auf mehr Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Sie ist jedoch auf bis zu drei Jahre für jedes Kind begrenzt. Wenn Sie Elternzeit beanspruchen möchten, müssen Sie bis spätestens sieben Wochen vor Beginn einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen und gleichzeitig mitteilen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden. ( 16 Abs. 1 BErzGG). Folgendes sollten Sie aber noch beachten: Wenn Sie nur für das 1. Lebensjahr Ihres Kindes Elternzeit beantragen, ist eine Verlängerung auf das 2. Lebensjahr nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich. Elternzeit ab Beginn des 3. Lebensjahres benötigt allerdings keine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Das Anmeldeformular für die Elternzeit finden Sie unter dem folgenden Link: www.uni-magdeburg.de/verwaltung/formulare/antragsformulare/elternzeit.pdf Die Mutterschutzfrist (ab der Geburt des Kindes) wird der Elternzeit mit angerechnet. Sie dürfen während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich bei GLOBUS arbeiten ( 15 Abs. 4 ff. BEEG), wenn Sie bereits vorher eine bestehende Teilzeitbeschäftigung von höchstens 30 Stunden/Woche bei uns fortsetzen möchten oder Sie in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht erst ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. In diesem Fall können Sie die Verringerung Ihrer Arbeitszeit auf mindestens 15 und höchsten 30 Stunden pro Woche verlangen. Achtung: Während des Bezugs von Elterngeld ist das Arbeiten ohne finanzielle Einbußen grundsätzlich nicht möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Jugendamt über die genauen Möglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilzeitarbeit während der Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich bei uns beantragen. Wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständige(r) während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten möchten bedarf es der Zustimmung von GLOBUS. Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dem Anspruch auf Teilzeitarbeit entgegenstehen. Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung der Arbeitszeitverringerung innerhalb von vier Wochen mit einer schriftlichen Begründung dem Arbeitnehmer zukommen lassen. Globus SB-Warenhaus Holding Seite: 5 / 6
Arbeiten nach Ablauf der Mutterschutzfrist Arbeiten nach Ablauf der Mutterschutzfrist / Stillzeiten Sie möchten direkt nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder Ihre Arbeit aufnehmen, dann haben Sie unter Fortzahlung der Vergütung folgenden Anspruch für Ihre Stillzeiten: mindestens zwei mal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich 1 Stunde. Elterngeld Elterngeld: Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren werden, ist ein sogenanntes einkommensabhängiges Elterngeld eingeführt worden. Ein Elternteil erhält dabei 67 % des Netto-Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800,- monatlich für 12 Monate ab der Geburt des Kindes. Die Zahlung des Elterngeldes kann um 2 Vätermonate verlängert werden, sofern der Partner mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt. Alleinerziehende können die Vätermonate zusätzlich für sich beanspruchen. Da die Berechnung des Elterngeldes von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wenden Sie sich bitte für detaillierte Informationen an das zuständige Jugendamt oder informieren Sie sich im Internet unter: www.bmfsfj.de Globus SB-Warenhaus Holding Seite: 6 / 6