Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14

Ähnliche Dokumente
Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Öffentliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 7

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

H a u s h a l t s s a t z u n g

am: um: Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr vom 15. Juni 2015

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Lesefassung. 1 Allgemeines

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Informationschreiben 85 / 2015

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Satzung. der Stadt Aschersleben

H a u s h a l t s s a t z u n g

Datum Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

Nr Januar Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

7. Jahrgang Ausgabetag Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014

Amtliches Bekanntmachungsblatt

20. Jahrgang 14. Juni 2016 Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am Seite 175. Inhalt:

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Amtsblatt. für die Gemeinde Letschin

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G

Transkript:

Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Mehr Informationen zu den Ausstellungen finden Sie ab Seite 11. Amtliche Bekanntmachungen Seite 3 Informationen aus den Ortsteilen Seite 14 Informationen der Kindertagesstätten Seite 18 Informationen der Agentur für Arbeit Seite 20 Informationen aus dem Rathaus Seite 11 Geburtstage Seite 16 Informationen der Schulen und Bildungsträger Seite 17 Vereine und Verbände Seite 18 Veranstaltungen Seite 20 DANKE DEN VIELEN NEUEN MITGLIEDERN DIE SICH FÜR QUALITÄT UND SERVICE ENTSCHIEDEN HABEN WWW.FACEBOOK.COM/PAGES/PHYSIOCENTRUM-WITTENBERG NOCH BIS 15.07 ANMELDEN BEI MONATLICH KÜNDBAREM VERTRAG

2 www.gasthaus-jaegerheim.de + Facebook Garten- und Landschaftsbau Rolf Duckstein Wittenberg OT Reinsdorf, Südstr. 29 Partyservice Grillservice EntfEuchtung Entsalzung trockenhaltung Wir bieten die perfekte, saubere & dauerhafte Lösung! Tel.: + 49 (0) 3491-44 04 48 Mobil: + 49 (0)162-631 58 98 Charlottenstraße 35 06886 Luth. Wittenberg Di. 18.30 h, Do. 19.30 h offene Stunden (für Jedermann) bei schönem Wetter auf der Wiese. Lindenstr. 30, Reinsdorf, Info: www.andrea-gadau-yoga.de (Mo-Do 10-14h) Anmeldung: Mail: andrea-yoga@t-online.de, 03491 / 6696001 Jens Kraußlach Rechtsanwalt Mediator Sommer Spezial! Geschwister-Scholl-Straße 23 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 0 34 91/69 72 83 Fax: 0 34 91/69 72 84 Die IT-Spezialisten: Neueröffnung! Servicebüro Computer Service Handel in 06886 Wittenberg - Dessauer Str. 33. Wir beheben Ihre PC-Probleme schnell & diskret zu Pauschalpreisen! Wir sind von Mo bis Fr 10 12 und 14 18 Uhr für Sie da! Telefon: 03491-8741630 Zaunbau / Carport Pflasterarbeiten Futtermittel Mittwoch 16.00-18.00 Uhr Samstag 10.00-12.00 Uhr / Fax 61 34 43 Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Neues Rathaus Lutherstraße 56 Zentrale Tel.-Nr.: 03491 4210 Zentrale Fax-Nr.: 03491 421299 Ideen- und Beschwerdemanagement, Online-Service www.wittenberg.de (Stadtleben/Bürgerservice) Tel.: 03491 421888 Bürgerbüro Tel.-Nr.: 03491 421410 E-Mail: buergerbuero@wittenberg.de Montag - Donnerstag 8.00-18.00 Uhr Freitag von 8.00-12.00 Uhr Sonnabend 9.00-12.00 Uhr Oder Sie besuchen eines unserer Bürgerbüros in den Ortsteilen zu den nachstehenden Zeiten: Regelmäßige Sprechstunden: Straach, Berkauer Str. 3 (Büro Bürgerservice) jeden 1. Montag im Monat 14.00-17.00 Uhr Kropstädt, Am Schlosspark 25 (Gemeindevertretung) jeden 2. Montag im Monat 14.00-17.00 Uhr Abtsdorf, Friedh.-Gärtner-Str. 2/Eing. Siedlerallee jeden Dienstag 14.00-17.00 Uhr Reinsdorf, Schulplatz 5 jeden Mittwoch 14.00-17.00 Uhr Pratau, Alte Wittenberger Str. 10 jeden Donnerstag 14.00-17.00 Uhr Telefonisch sind alle Bürgerbüros der Ortsteile über die Tel.-Nr. 03491 42117421 zu erreichen. Leitstelle Landkreis Wittenberg, Tel.: 03491 19222 Tourist-Information Lutherstadt Wittenberg, Tel.: 03491 498610 Januar: Montag - Freitag 10.00-16.00 Uhr Samstag und Sonntag geschlossen Februar: Montag - Freitag 10.00-16.00 Uhr Samstag 10.00-14.00 Uhr Sonntag geschlossen März Montag - Freitag 10.00-16.00 Uhr Samstag und Sonntag 10.00-14.00 Uhr April - Oktober: Montag - Freitag 09.00-18.00 Uhr Samstag und Sonntag 10.00-16.00 Uhr November - Dezember: Montag - Freitag 10.00-16.00 Uhr Samstag und Sonntag 10.00-14.00 Uhr Öffnungszeiten Schwimmhalle und Sauna unter: www.baeder.wittenberg.de, Tel.: 03491 506240 Öffnungszeiten Freibad Montag bis Freitag Samstag, Sonntag, Feiertage Sommerferien durchgehend 12:00 bis 20:00 Uhr 10:00 bis 20:00 Uhr 10:00 bis 20:00 Uhr Stadtbibliothek, Schlossstr. 7, Tel.: 03491 402160 Montag - Donnerstag 10.00-18.00 Uhr Freitag geschlossen weitere Zweigbibliotheken gibt es in Friedrichstadt, Piesteritz und in den Ortsteilen Abtsdorf, Mochau und Pratau Schiedsstelle: Lutherstraße 56, Raum 1.27 gerade Kalenderwoche: donnerstags 10.00 bis 11.00 Uhr ungerade Kalenderwoche: donnerstags 16.00 bis 17.00 Uhr Sprechzeiten Regionalbeamte des Polizeireviers Wittenberg (in der Schiedstelle) montags 13.00 bis 17.00 Uhr Weltkulturerbestätte, Museen und Ausstellungen Lutherhaus, Tel. 03491 4203118 April - Oktober täglich 09.00-18.00 Uhr November - März Dienstag - Sonntag 10.00-17.00 Uhr montags geschlossen Melanchthonhaus, Tel. 03491 4203110 April bis Oktober täglich 10.00-18.00 Uhr November bis März Dienstag - Sonntag 10.00-17.00 Uhr montags geschlossen Stadtkirche St. Marien, Tel. 03491 404415 Predigtkirche Luthers, Cranach-Altar und -Epitaphe Öffnungszeiten der Stadtkircheninformation (Tel.: 404415) Karfreitag bis 31. Oktober Montag - Samstag 10.00-18.00 Uhr Sonntag 11.30-18.00 Uhr 1. November bis Gründonnerstag Montag - Samstag 10.00-16.00 Uhr Sonntag 11.30-16.00 Uhr Mittagsandacht in der Fronleichnamskapelle Montag - Freitag 12.00 Uhr Sonntagsgebet im Katharinensaal (Bugenhagenhaus) 10.00 Uhr Kirchenführung täglich und nach Vereinbarung 15.00 Uhr Schlosskirche Allerheiligen, Tel. 03491 402585 Thesentür, Gräber Luthers und Melanchthons Zum Reformationsjubiläum 2017 wird die Schlosskirche umfassend restauriert. Die Kirche muss für den Besucherverkehr leider völlig geschlossen bleiben! Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bitte besuchen Sie auch das Info-Center vor der Schlosskirche. Es hat, auch während der Schließzeiten der Kirche, täglich geöffnet: Öffnungszeiten Info-Center Schlosskirche (Änderungen vorbehalten) Karfreitag - 31.Oktober Montag - Samstag 10.00-12.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr Sonntag 13.00-17.00 Uhr 1. November - Gründonnerstag Dienstag - Samstag 10.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Sonntag 13.00-16.00 Uhr Während dieser Veranstaltungen sind keine Führungen in der Kirche möglich: Sonntag Gottesdienst (Ort in Gottesdienstübersicht) 10.00 Uhr Cranach-Haus, Markt 4, Tel. 03491 4201911 Dienstag - Samstag (Ausstellungen und Lädchen ) 10.00-17.00 Uhr Sonntag und Feiertage (nur Ausstellungen) 13.00-17.00 Uhr Altes Rathaus - Ausstellung, Tel. 03491 421720 Dienstag - Sonntag 10.00-17.00 Uhr Städtische Sammlungen, Wallstraße 1 Information, Tel. 03491 62841-28 Ratssammlungen/Stadtgeschichte, Tel. 03491 62841-24 Ratsarchiv, Tel. 03491 62841-25 Dienstag u. Mittwoch 09.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Museum im Zeughaus Dauerausstellung Kronjuwelen, Juristenstr. 16a, Tel. 03491 4324455 Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 09:00-17:00 Uhr letzter Einlass: 16:30 Uhr Wittenberger Haus der Geschichte Tel. 03491 409004 Montag - Freitag 10.00-17.00 Uhr Samstag/Sonntag u. Feiertage

Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 3 Folgende Beschlüsse wurden in der 12. Sitzung des Stadtrates am 24.06.2015 gefasst Übernahme einer heimatgeschichtlichen Sammlung Beschluss-Nr.: I/123-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, das Vermächtnis des Verstorbenen anzunehmen und der Alleinerbin einen Ausgleichsbetrag gem. 2318 BGB Zug-um-Zug gegen Übertragung des Eigentums und Herausgabe des Vermächtnisgegenstandes zu zahlen. Einstimmig angenommen Verkauf des Grundstückes in Wittenberg, Flur 2, Flurstück 28/1 Beschluss-Nr.: I/124-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf des Grundstückes in Wittenberg, Flur 2, Flurstück 28/1 mit 1.218 qm. Einstimmig angenommen Verkauf der Flurstücke 121, 116/12 und 116/9 der Flur 3 in der Gemarkung Nudersdorf Beschluss-Nr.: I/125-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf der Flurstücke 121 (3.896 qm), 116/12 (2.254 qm) und 116/9 (372 qm) der Flur 3 in der Gemarkung Nudersdorf. Nein-Stimmen: 2 Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 508/50 der Flur 24 in der Gemarkung Wittenberg Beschluss-Nr.: I/126-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 508/50 mit ca. 44 qm der Flur 24 in der Gemarkung Wittenberg. Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 170 der Flur 10 in der Gemarkung Wittenberg Beschluss-Nr.: I/127-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 170 mit ca. 550 qm der Flur 10 in der Gemarkung Wittenberg. Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 4 Verkauf des Flurstückes 26 der Flur 38 der Gemarkung Wittenberg Beschluss-Nr.: I/128-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf des Flurstückes 26 mit 392 qm der Flur 38 in der Gemarkung Wittenberg. Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 4 Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Euper zum Ehrenbeamten Beschluss-Nr.: I/129-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Steffen Lehmann zum 01. Juli 2015 für den Zeitraum von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Euper der Lutherstadt Wittenberg zu ernennen. Einstimmig angenommen Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Straach der Lutherstadt Wittenberg Beschluss-Nr.: I/130-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Stefan Lindner zum 01. Juli 2015 für den Zeitraum von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Straach der Lutherstadt Wittenberg zu ernennen. Einstimmig angenommen Abberufung des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Lutherstadt Wittenberg Beschluss-Nr.: I/131-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Stefan Langrock zum 30.06.2015 von seinem Amt als stellvertretender Stadtwehrleiter der Lutherstadt Wittenberg zu entbinden und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abzuberufen. Einstimmig angenommen Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Wittenberg zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Beschluss-Nr.: I/132-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Wittenberg vom 29. Mai 2015 zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015. Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 Hauptsatzung der Lutherstadt Wittenberg Beschluss-Nr.: I/133-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Hauptsatzung der Lutherstadt Wittenberg gemäß Anlage 1. Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 Gesetzliche Mitgliederzahl: 41 anwesende Mitglieder: 34 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg und seine Ausschüsse sowie für die Ortschaftsräte Beschluss-Nr.: I/134-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg und seine Ausschüsse sowie für die Ortschaftsräte gemäß Anlage 1. Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 2 Gesetzliche Mitglieder: 41 anwesende Mitglieder: 34

4 Dienstkraftfahrzeugvereinbarung mit dem Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg Beschluss-Nr.: I/135-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, die anliegende Dienstkraftfahrzeugvereinbarung mit dem Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg zu schließen. Enthaltungen: 1 Straßenbaumaßnahme Kirchhofstraße 2. Bauabschnitt Beschluss-Nr.: I/136-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Ausbau der Kirchhofstraße im 2. Bauabschnitt von der Dresdener Straße bis zur Thomästraße. Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 4 3. Änderung zum Gaskonzessionsvertrag Beschluss-Nr.: I/137-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die 3. Änderung zum Gaskonzessionsvertrag zwischen der Lutherstadt Wittenberg und der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH vom 24.02.2010. Einstimmig angenommen Rechtsformwechsel der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG (KOWISA KG) Beschluss-Nr.: I/138-12-15 1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Rechtsformwechsel der Kommunalwirtschaft Sachsen- Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG (KOWISA KG) nach 190 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gemäß 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG LSA. 2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass der Oberbürgermeister ermächtigt wird, auf der Gesellschafterversammlung der KOWISA KG dem Rechtsformwechsel zuzustimmen und alle für die Durchführung notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Enthaltungen: 3 Vertretung der Lutherstadt Wittenberg in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Fläming-Elbaue Beschluss-Nr.: I/139-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Torsten Zugehör als Vertreter der Lutherstadt Wittenberg in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Fläming- Elbaue zu entsenden. Enthaltungen: 1 Bestätigung des Oberbürgermeisters als Mitglied des Aufsichtsrates der WIGEWE Gesellschaft für Wohneigentum mbh Wittenberg Beschluss-Nr.: I/140-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bestätigt den Oberbürgermeister Herrn Torsten Zugehör als Aufsichtsratsmitglied der WIGEWE Gesellschaft für Wohneigentum mbh Wittenberg mit Wirkung seines Amtsantrittes zum 6. Juli 2015. Einstimmig angenommen Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Bestätigung des Oberbürgermeisters als Mitglied des Aufsichtsrates der Senioren- und Pflegezentrum Am Lerchenberg gemeinnützige GmbH Beschluss-Nr.: I/141-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bestätigt den Oberbürgermeister Herrn Torsten Zugehör als Aufsichtsratsmitglied der Senioren- und Pflegezentrum Am Lerchenberg gemeinnützige GmbH mit Wirkung seines Amtsantrittes zum 6. Juli 2015. Einstimmig angenommen Änderung des Gesellschaftsvertrages der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH Beschluss-Nr.: I/142-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH entsprechend Anlage. Enthaltungen: 1 Entsendung und Bestätigung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH durch den Stadtrat Beschluss-Nr.: I/143-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg entsendet folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH (LWM): CDU-Fraktion: Dr. Bettina Lange Fraktion DIE LINKE: Uwe Loos Fraktion Freie Wähler: Dr. Volker Werner SPD-Fraktion: Bernhard Naumann Der Stadtrat bestätigt die Besetzung des Aufsichtsrates der LWM durch weitere Mitglieder (Gesellschaftervertreter): Gesellschaftervertreter Stadt: Oberbürgermeister Gesellschaftervertreter Stadtwerke: Hans-Joachim Herrmann Nein-Stimmen: 1 Bebauungsplan W15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt / Entwurf Beschluss-Nr.: I/144-12-15 1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg nimmt die Begründung zum Entwurf des Bauleitplanes Bebauungsplan W15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Entwurf (Anlage 2) bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen. 3. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bestimmt den Entwurf des Bauleitplanes Bebauungsplan W15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt, einschließlich Begründung zur öffentlichen Auslage nach 3 Abs. 2 BauGB und zur Unterrichtung der von der Planung berührten und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden im Sinne des 2 Abs. 2 BauGB. Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 4 Gesetzliche Mitgliederzahl: 41 anwesende Mitglieder: 30 davon Befangen gem. 33 KVG LSA: 0

Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 5 Verkauf der Flurstücke 378 und 376 der Flur 1 in der Gemarkung Reinsdorf Beschluss-Nr.: I/145-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf der Flurstücke 378 (1144 qm) und 376 (6 qm) der Flur 1 in der Gemarkung Reinsdorf. Nein-Stimmen: 1 Ankauf und Verkauf diverser Flurstücke in der Flur 1 und 3 in Mochau Beschluss-Nr.: I/146-12-15 Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Ankauf der Flurstücke 449 (18 qm), 442 (11 qm), 443 (1 qm), 179/7 (66 qm), 451 (1 qm), 453 (22 qm), 177 (23 qm) und 445 (87 qm) der Flur 3 sowie Flurstücke 357 (8 qm), 359 (4 qm) und 351 (4 qm) der Flur 1 und den Verkauf des Flurstückes 447 (11 qm) der Flur 3 in der Gemarkung Mochau. Einstimmig angenommen Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung hat die Lutherstadt Wittenberg die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 22.04.2015 beschlossene Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf 72.989.100 EUR b) Gesamtbetrag der Aufwendungen 85.511.400 EUR 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 65.720.300 EUR b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 78.990.800 EUR c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufender Investitionstätigkeit 17.751.000 EUR d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 21.244.900 EUR e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 6.524.700 EUR f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 7.387.500 EUR festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.493.900 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 15.377.600 EUR festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 45.000.000 EUR festgesetzt. 5 Für die Steuersätze (Hebesätze) zur Erhebung der Realsteuern gelten für das Haushaltsjahr 2015 die Festlegungen lt. Hebesatz-Satzung: Lutherstadt Wittenberg (ohne die nachfolgend einzeln aufgeführten Ortschaften) 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 312 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): 385 2. Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 375 Abtsdorf Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Abtsdorf (Stand 31.12.2008) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 307 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): 390 2. Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 255 Mochau Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Mochau (Stand 31.12.2008) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 274 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): 335 2. Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 305 Straach Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Straach (Stand 31.12.2009) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 247 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): 300 2. Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 255

6 Kropstädt Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Kropstädt (Stand 31.12.2009) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 313 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): 351 2. Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 255 Boßdorf Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Boßdorf (Stand 31.12.2009) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 292 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): 340 2. Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 285 6 1. Innerhalb der gebildeten Budgets und Deckungskreise (Anlage) sind mit Ausnahme von zweckgebundenen Mitteln, internen Leistungsbeziehungen, Personalaufwand, Abschreibungen, Sonderposten sowie der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen die Aufwendungen sowie die dazugehörenden Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. 2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entsprechend 105 KVG gelten bis zu einem Betrag von 15.000 Euro im Einzelfall als unerheblich. 3. Mehraufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen (Konto 57), internen Leistungsbeziehungen (Konto 58), Umsatzsteuer, Umschuldungen sowie Zinsen für Kassenkredite gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen. 4. Mehrauszahlungen für Umschuldungen, Umsatzsteuer und Zinsen für Kassenkredite gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen. 5. Durch zweckgebundene Mehrerträge und -einzahlungen (z.b. Spenden) bewirkte Mehraufwendungen und -auszahlungen gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen können in das Folgejahr übertragen werden und stehen als Aufwendungen und Auszahlungen zur Verfügung. 6. Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen können bei Bedarf gemäß 20 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik in das Folgejahr übertragen werden. 7. Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten gelten Beträge bis 150,00 Euro als unerheblich. 8. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb einer Wertgrenze von 100.000 Euro sind einzeln in den Teilhaushalten darzustellen. 9. Für die Erfassung von Vorräten gelten Beträge bis 10.000 Euro als unerheblich. Lutherstadt Wittenberg, den 25.06.2015 Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Anlage: Auflistung Budgets und Deckungskreise Teilhaushalte zugeordnete Produkte (Budgets) (Deckungskreise) Oberbürgermeister [01] 111102 Zentrale Verwaltungssteuerung 111201 Beteiligungsmanagement 111801 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 211150 Grundschulen 272101 Bibliothek 365102 Kindertageseinrichtungen 575101 Tourismus Fachbereich (FB) Innerer Service [10] 111302 Zentrale Dienste 111401 Personalmanagement 111402 Rechtsberatung und Rechtsvertretung 111403 Personalüberhang 111601 Technikunterstützte Informationsverarbeitung 111602 Organisationsangelegenheiten 121101 Statistik und Wahlen 122102 Schiedsstelle Büro für Ratsangelegenheiten [11] 111101 Betreuung städtischer Gremien 253158 Tierpark Abtsdorf 281202 Kulturförderung der Ortsteile 291102 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Ortsteile 331102 Förderung der Wohlfahrtspflege Ortsteile 366102 Spielplätze der Ortsteile 366151-366162 Jugendeinrichtungen der Ortsteile (12) 421102 Sportförderung der Ortsteile 424201 Strandbad Reinsdorf 424151-424162 Sportstätten der Ortsteile (12) 551102 Öffentliches Grün der Ortsteile Personalrat [12] 111103 Personalvertretung Gleichstellung [13] 111104 Gleichstellungsaufgaben Rechnungsprüfungsamt [14] 111202 Rechnungsprüfung FB Finanzen und Controlling [20] 111203 Finanzmanagement 111204 Rechnungswesen 111205 Steuerwesen 111207 Controlling 531101 Elektrizitätsversorgung 532101 Gasversorgung 533101 Wasserversorgung 538101 Abwasserbeseitigung 552101 Öffentliche Gewässer 573201 Anteile an Unternehmen 611101 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 612101 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 7 FB Bürgerservice [33] 111206 Hundesteuer 111304 Bürgerbüro - Service extern und intern 122101 Ordnungsbehördliche Aufgaben 122201 Gewerbeangelegenheiten 122501 Straßenverkehrsrecht 122701 Meldewesen - Personaldokumente 122702 Personenstandswesen 253150 Tierpark Wittenberg 281201 Kulturförderung Wittenberg 291101 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Wittenberg 331101 Förderung der Wohlfahrtspflege Wittenberg 346101 Wohngeld 362101 Außerschulische Jugendbildung 366150 Jugendeinrichtungen Wittenberg 421101 Sportförderung Wittenberg 553101 Städtische Friedhöfe FB Brandund Katastrophenschutz [37] 126101 Brandschutz, Gefahrenabwehr u. -vorbeugung 128101 Katastrophenschutz Städtische Sammlungen [41] 252201 Städtische Sammlungen FB Öffentliches Bauen [60] 111301 Zentrales Vergabewesen 366101 Spielplätze Wittenberg 511202 Städtebauliche Verträge 523101 Denkmalpflege 541101 Gemeindestraßen - Bau und Unterhaltung 541201 Gemeindestraßen - Verkehrsanlagen 542101 Kreisstraßen - Bau und Unterhaltung 543101 Landesstraßen - Bau und Unterhaltung 544101 Bundesstraßen - Bau und Unterhaltung 545101 Straßenreinigung und Winterdienst 545102 Straßenbeleuchtung 546101 Parkplätze 547101 Einrichtungen des ÖPNV 551150 Öffentliches Grün Wittenberg 554101 Baumschutz 573101 Werbung im öffentlichen Verkehrsraum FB Stadtentwicklung [61] 511101 Räumliche Planung 511201 Begleitung internationaler und nationaler Projekte 511203 Städtebauliche Sanierung 511401 Geoinformationsdienste, Geodatenmanagement 511501 Grundstücksneuordnung u. grundstücksbezogene Ordnungsmaßnahmen 521101 Bauordnerische Tätigkeiten 571101 Wirtschafts- und Tourismusförderung FB Gebäudemanagement [65] 111303 Versicherungen 111701 Objektbetreuung 111702 Immobilien- und Liegenschaftsmanagement 111703 Hochbau 424149 Stadthalle 424150 Sportstätten Wittenberg 573102 KTC 573103 Exerzierhalle 573104 Stadthaus Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 Die vorstehende Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 98 bis 120 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.05.2015 unter dem Aktenzeichen 15.2/Ke erteilt worden. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gemäß 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme vom 13.07. bis 21.07.2015 (an den Werktagen) im Bürgerbüro des Neuen Rathauses, Lutherstraße 56 zu dessen Sprechzeiten öffentlich aus. Mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Landkreises Wittenberg ergingen folgende Entscheidungen: 1. Von einer Beanstandung des Stadtratsbeschlusses der Lutherstadt Wittenberg über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, Beschluss-Nummer I/109-9-15, und über das Haushaltskonsolidierungskonzept 2015, Beschluss-Nummer I/108-9-15, vom 22. April 2015 wird vorerst abgesehen. 2. Es wird angeordnet, dass durch den Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung für den Haushalt eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Lutherstadt Wittenberg rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind oder für Vorhaben, die gefördert werden. Des Weiteren wird angeordnet, dass Förderprogramme nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Maßnahmen fortgeführt werden sollen bzw. bei neuen Maßnahmen mindestens eine 80 %ige Förderung erfolgen wird. Unter diesem Fördersatz sind keine neuen Förderprogramme zu beantragen. Ausgenommen davon sind Fördermaßnahmen zur Wahrnehmung der Pflichtaufgaben und zu den Fördermaßnahmen im Rahmen des STARK III Programms. 3. Die Genehmigung des im 2 der Haushaltssatzung auf 3.493.900 EUR festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird in Höhe von 3.493.900 EUR erteilt. 4. Die Genehmigung des im 3 der Haushaltssatzung auf 15.377.600 EUR festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen, welcher der Genehmigungspflicht unterliegt, wäre für einen Betrag in Höhe von 13.780.500 EUR zu erteilen. Der genehmigungspflichtige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 7.586.100 EUR erteilt. Für den weiteren genehmigungspflichtigen Teil erfolgt die Genehmigung in Höhe von 6.194.400 EUR unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Verpflichtungsermächtigungen erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Förderwürdigkeit festgestellt wird und die Fördermittelbescheide vorliegen.

8 5. Die Genehmigung des im 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits in Höhe von 45.000.000 EUR wird für einen Betrag in Höhe von 35.000.000 EUR erteilt. Für den Restbetrag von 10.000 EUR wird die Genehmigung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Betrag nur in Anspruch genommen werden darf, wenn durch die nicht zeitnahe Bereitstellung der Fördermittel die Vorfinanzierung von Maßnahmen über den Liquiditätskredit gesichert werden muss. 6. Die Genehmigung zu Ziffer 5 wird mit folgenden Auflagen verbunden: - Die Lutherstadt Wittenberg hat zukünftig bei Genehmigungspflicht des Liquiditätskredites eine prüffähige Liquiditätsplanung gemäß 19 Absatz 1 S. 1 GemKVO Doppik vorzulegen. - Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 ist ein Programm zum Abbau der Liquiditätskredite zu beschließen und mit den Haushaltsunterlagen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. 7. Die Genehmigung ergeht gemäß 36 Absatz 2, Ziffer 4 VwVfG LSA nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen: a. Die Lutherstadt Wittenberg hat bis zum 30. September 2015 eine 1. Nachtragshaushaltssatzung mit allen Bestandteilen und Anlagen zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. b. Das durch den Stadtrat mit Beschluss-Nummer I/108-9-15 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis zum 30. September 2015 zu überarbeiten und der Kommunalaufsicht vorzulegen. Mit der Vorlage ist eine Aufstellung der Maßnahmen beizufügen, welche haushaltswirksam im Haushaltsjahr 2015 umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden. c. Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. d. Durch die Lutherstadt Wittenberg sind der Kommunalaufsichtsbehörde bis zum 30. September 2015 ein Kassenabflussplan und die Kassenliquidität für die Monate Oktober bis Dezember vorzulegen. Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Die beabsichtigte Einziehung wurde im Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg Die neue Brücke Nr. 6/2015 vom 19.03.2015 angekündigt und begründet. Im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 3 Monaten wurden keine Einwendungen erhoben. Damit steht der o. g. Teilabschnitt mit dem Tage der Bekanntmachung nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung. Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtsplan. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg einzulegen. Lutherstadt Wittenberg, den 25.06.2015 Den Haushaltsplan können Sie auch auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg www.wittenberg.de/stadtleben/ Stadtrat und Verwaltung/Stadtverwaltung/Haushaltspläne einsehen. Bekanntmachung Einziehung des Teilabschnittes Fahrradabstellanlage des Bahnhofsvorplatzes Auf der Grundlage des 8 Straßengesetz für das Land Sachsen- Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBI. LSA S. 334) in der z. Z. gültigen Fassung verfügt die Lutherstadt Wittenberg die Einziehung des Teilabschnittes Fahrradabstellanlage des Bahnhofsvorplatzes. Dieser Teilabschnitt befindet sich auf dem Flurstück 148 der Flur 56 in der Gemarkung Wittenberg. Mit der Einziehung entfallen gemäß 8 Abs. 5 StrG LSA Gemeingebrauch ( 14 StrG LSA) und Sondernutzung ( 18 Abs. 1 StrG LSA).

Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 9 Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan W15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 24.06.2015 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen und die Begründung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Entwurfsunterlagen sind zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Folgende Planziele sollen im o. g. Bebauungsplan Berücksichtigung finden: Weitestgehende Übernahme der Festsetzungen und Darstellungen aus dem gesamten Plangebiet des derzeit rechtskräftigen B-Planes W14 Gewerbegebiet mit Gewächshausanlage westlich Heuweg. Der B-Plan mit einem Geltungsbereich von insgesamt ca. 68 ha soll eine schrittweise Erweiterung der Gewächshausanlage in weiteren Bauabschnitten ermöglichen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Hans-Heinrich-Frank-Straße. Schutzgut Pflanzen: - Vegetation/Biotoptypen: Wälder: Nadelholz-Reinbestände nicht heimische Baumarten (reine Schwarzkiefer-Bestände), Nadelholz-Reinbestände heimische Baumart (Gemeine Kiefer) Mischbestände aus Laubholz Mischbestand Nadelholz-Laubholz (heimische und nichtheimische Baumart), Ruderalfluren mit Landreitgrasbestand Waldrand Gehölze: Baumgruppe (überwiegend heimisch/nicht heimisch) Einzelbaum, Einzelstrauch, Gebüsch trocken-warmer Standorte (überwiegend nicht heimisch) Gebüsch stickstoffreicher Standorte (überwiegend heimisch) Strauchhecke (überwiegend heimisch) Intensivacker - Bäume: Gemeine Kiefer, Schwarzkiefer, Traubeneiche und Zitterpappel, Sandbirke, Stieleiche, Robinie, Esche, Faulbaum, Bergahorn, Weide - Sonstige Pflanzen: Schwarzer Holunder, Eingriffliger Weißdorn, Gemeine Berberitze, Hundsrose, Brombeere, Schlehe, Wildstaudenarten trockener Ausprägung Die erforderlichen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen werden entsprechend den ermittelten Untersuchungsergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Waldumwandlung und der Umweltprüfung nach BauGB dargestellt und gesichert. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung vorzunehmen ist, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Diese Umweltprüfung in Form eines Umweltberichtes ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende umweltbezogene Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben: Im Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Bestandsaufnahmen und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu: Schutzgut Tiere: - Brutvögel: Grauammer, Wendehals, Sperbergrasmücke, Nachtigall, Turteltaube, Feldlerche, Haubenlerche, Grünspecht, Neuntöter, Flussregenpfeiffer, Brachpieper, Heidelerche, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Dorngrasmücke, Sumpfrohrsänger - Reptilien: Zauneidechse, Schlingnatter, Blindschleiche - Amphibien: Erdkröte, Grasfrosch, Teichmolch, - Fledermäuse: Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr - weitere Arten: Heuschrecken, Brauner Feuerfalter, Wegerich-Scheckenfalter, Weißklee-Gelbling, Kleines Wiesenvögelchen und Gemeiner Bläuling - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der vorgenannten Arten Schutzgut Boden: Versiegelung, Altlastverdachtsflächen Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächenwasser Schutzgut Luft: Frischluftentstehung, Schutzgut Klima: Makro- und Regionalklima, Lokalklima, Schutzgut Landschaft/Erholung: Visualisierung, Fernwirkung, Schutzgut Mensch: Wohnumfeld, Freizeit, Schutzgut Kultur und Sachgüter: Archäologie, Bodendenkmal Es liegen gutachterliche Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten/Themenblöcken vor: Natur (Tiere)/Artenschutz: BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2011): Faunistische Sonderuntersuchungen für die geplante Erweiterung des Bebauungsplanes W 14 Gewächshausanlage westlich Heuweg in Wittenberg BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2012): Artenschutzbeitrag, Bebauungsplan W 15 Gewerbegebiet Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2012): Faunistische Sonderuntersuchungen, Ergänzende Erfassungen zur Avifauna, Bebauungsplan W 15 Gewerbegebiet Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2012): Dokumentation zur Umsiedlung der Zauneidechse (Lacerta agilis), Bebauungsplan W 15 Gewerbegebiet Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2014): Faunistische Erfassungen für die UVP zur Waldumwandlung im Rahmen des Bebauungsplanes W 15 Gewerbegebiet Gewächshausanlage 1. bis 3. BA der Lutherstadt Wittenberg Immissionen: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG (2012): Stellungnahme zur Emissions- und Immissionsrelevanz der geplanten Erweiterung vom 07.06.2012 TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG (2012): Geräuschimmissionsprognose zum Vorhaben Gewächshausanlage mit Logistikzentrum (Stand: 12.06.2012)

10 Klima: Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG (2012): Lokalklimatisches Gutachten zum B-Plan W 15 (Stand: Juni 2012); Stellungnahme zu Auswirkungen von geplanten Gewächshäusern auf das Lokalklima vom 24.09.2012 In Bezug auf die mit dem Bebauungsplan zielende Waldumwandlung wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) erarbeitet: StadtLandGrün (2015): Bebauungsplan W 15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. - 3. BA, Umweltverträglichkeitsstudie zur Waldumwandlung Telle, Dr. Rainer (2014): Forstfachliches Gutachten im Rahmen der UVS zur Waldumwandlung Wittenberg (Stand: Mai 2014, Aktualisierung April 2015) Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen zu folgenden Belangen aus: Tiere: Zauneidechse, Schlingnatter, Brutvögel, Fledermäuse, Pflanzen: bestehende Biotope, Wald (Erhalt und Waldumwandlung), Ausgleichsmaßnahmen, Boden: Versiegelung, Altlasten, Wasser: Niederschlagsversickerung, Löschwasser, Immissionen: Visuelle Abschirmung, Kulturgüter: Denkmalpflege, Bodendenkmale, Landschaft: Landschaft, Ortsbild, Mensch: Wohnqualität Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 20.07.2015 für die Dauer eines Monats im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über diese Entwurfsplanung gemäß 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Entwurfsunterlagen können Sie auch auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg www.wittenberg.de/stadtleben /Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen. Lutherstadt Wittenberg, den 25.06.2015 Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Die Planunterlagen zum Entwurf einschließlich der Begründung und die umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom Eckard Naumann Der Oberbürgermeister

Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 11 Freiwillige Feuerwehr Straach Nachruf Manfred Pulz geboren 16.02.1935 gestorben 17.06.2015 Manfred Pulz zählte zu den ältesten und auch dienstältesten Kameraden unserer Feuerwehr. Er wurde 1954 Mitglied und erhielt im vorigen Jahr die Treuemedaille für eine 60-jährige Mitgliedschaft. 1982 wurde er aus dem aktiven Dienst in die Brandschutzgruppe und 1991 in die Altersabteilung übernommen. Er war in allen Bereichen ein stets pflichtbewusster Feuerwehrmann. 1996 gehörte er mit zu den Organisatoren unserer Partnerschaft mit den Kameraden aus Wassenberg/ Orsbeck. Wir, die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Straach, werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Oberbürgermeister Ortswehrleiter Ortsbürgermeister Lutherstadt Freiwillige Feuerwehr Ortschaft Wittenberg Straach Straach Informationen aus der Stadtbibliothek Projekt: Lesestart Seit dem vergangenen Jahr beteiligt sich die Stadtbibliothek an dem bundesweiten Projekt Lesestart - Drei Meilensteine für das Lesen. Was aber ist das? Der Lesestart ist ein Programm zur Sprach- und Leseförderung, welches sich schon an unsere Jüngsten, speziell an die Dreijährigen, richtet. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen durchgeführt. Interessierte Eltern können sich gemeinsam mit ihrem Kind in der Stadtbibliothek Wittenberg oder in der Zweigbibliothek Piesteritz, Fritz-Heckert-Straße den bunten Beutel abholen. Darin befindet sich ein tolles Bilderbuch, ein Wimmelbild-Plakat und einige Informationen, die an die Eltern gerichtet sind. Das Lesestart -Set erhalten Sie kostenlos. Nutzen Sie bei Ihrem Bibliotheksbesuch die Gelegenheit, unser breites Medienangebot für sich und Ihre Kinder oder Enkel zu entdecken. Viele schöne Kinderbücher warten darauf, von Ihnen oder Ihren Kindern entdeckt zu werden. Einen Überblick über den Medienbestand der Stadtbibliothek bietet dazu unser Online-Katalog Findus Wussten Sie schon, dass es in der Stadtbibliothek einen hübschen, grünen und ruhigen Innenhof mit schönen Sitzmöbeln gibt? Dieser lädt bei schönem Wetter zum Lesen und Vorlesen ein. Sommer - Sonne und ein schönes Buch, was kann es Schöneres geben??? Unser Buch-Tipp passend zur Reisezeit: Nina Sedano Die Ländersammlerin - Wie ich in der Ferne mein Zuhause fand. Die meistgereiste Frau Deutschlands erzählt. Neu im Bestand der Stadtbibliothek sind aktuelle Bestseller u. a. von Dörte Hansen Altes Land, Jussi Adler-Olsen Verheißung, Michel Houellebecq Unterwerfung, Paul Sahner Merci, Udo!, Jürgen Todenhöfer Inside IS - 10 Tage im Islamischen Staat, Wolfgang Joop Dresscode - Stilikonen zwischen Kult und Chaos oder Julia Friedrichs Wir Erben -Was Geld mit Menschen macht. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Team der Stadtbibliothek Die Entdeckung eines Meisters Landesausstellung Sachsen-Anhalt öffnet ihre Pforten Weltweit erste Ausstellung zu Leben und Werk von Lucas Cranach dem Jüngeren Es ist eine Weltpremiere: Mit der Landesausstellung Sachsen- Anhalt Cranach der Jüngere 2015 stehen zum ersten Mal Leben und Werk von Lucas Cranach dem Jüngeren im Mittelpunkt einer Ausstellung. Zu seinem 500. Geburtstag tritt der Künstler aus dem Schatten seines gleichnamigen Vaters, Lucas Cranach des Älteren. Am 26. Juni öffnete die Schau in Wittenberg an drei Standorten ihre Pforten. Ausstellungen in Dessau und Wörlitz sowie die Cranach-Kirchen in der Region setzen weitere Akzente im Cranach-Jahr 2015. Lucas Cranach der Jüngere Entdeckung eines Meisters Für die Landesausstellung ist das Augusteum, das Vordergebäude des Lutherhauses, erstmals für die Öffentlichkeit zugänglich. Auf knapp 850 Quadratmetern Fläche präsentiert die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt die Ausstellung Lucas Cranach der Jüngere Entdeckung eines Meisters. Zu sehen sind 120 Werke von Lucas Cranach dem Jüngeren, die aus Museen und Sammlungen aus der ganzen Welt zusammengetragen wurden. Zahlreiche Werke waren zuvor noch nie ausgestellt. Die Schau präsentiert Cranach den Jüngeren als fassettenreiche Persönlichkeit: als fürsorgliches Familienoberhaupt, angesehenen Ratsherrn und findigen Unternehmer. Vor allem aber lenkt sie den Blick auf den Künstler, der dem malerischen Können seines Vaters keineswegs nachstand. Lucas Cranach der Jüngere war bereits früh in die Malerwerkstatt eingebunden und dort selbstständig tätig. Seit 1550 führte der Sohn die Cranach-Werkstatt nicht nur mit unvermindert hoher Qualität fort, sondern entwickelte sie zu einer der größten und erfolgreichsten Kunstwerkstätten Europas. Die Ausstellung präsentiert Lucas Cranach den Jüngeren als Maler reformatorischer Epitaphien und Altäre, als fürstlichen Auftragnehmer und vor allem als Porträtisten. In der Porträtmalerei liegen seine besonderen Qualitäten. Hier löst er sich am deutlichsten von der Tradition des Vaters und wandelt dessen idealisierende Bildnisform zu lebensvollen und wirklichkeitsnahen Charakterstudien. Besonders brillant sind die kraftvollen und sensiblen Porträtstudien von 13 sächsischen Fürsten und ihren Verwandten, die aus dem Museum der Schönen Künste in Reims ausgeliehen werden konnten. Die Zeichnungen sind, als absoluter Höhepunkt der gesamten Landesausstellung, in einer Schatzkammer präsentiert. Sie stammen nach neuesten Forschungen alle von Lucas Cranach dem Jüngeren. Seit Jahrzehnten waren sie nicht mehr gemeinsam ausgestellt und in Deutschland noch nie zu sehen. Die Ausstellung Lucas Cranach der Jüngere Entdeckung eines Meisters wurde von Dr. Katja Schneider, Jutta Strehle und Roland Enke kuratiert. Die Ausstellungsarchitektur und -gestaltung stammt vom Berliner Büro gewerk design. Für die Realisie-

12 rung der Ausstellung stand ein Budget von 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Katalog ist im Hirmer-Verlag erschienen. Junge Landesausstellung: Pop up Cranach Im Augusteum wird mit Pop up Cranach eine weitere Ausstellung präsentiert, die sich als spezielle Mitmachausstellung an Kinder, Jugendliche und Familien richtet. Mit Pop up Cranach verwandelt sich das zweite Obergeschoss des Augusteums in eine lebendige Bilderwelt zum Entdecken, Selbermachen und Forschen. Wie erkennt man eine Fälschung? Was soll der Löwe im Zimmer? In acht verschiedenen Modulen können junge Ausstellungsbesucher zu Kunstdetektiven werden und den Rätseln in der Bilderwelt der Cranachwerkstatt nachspüren. Parallel zur Ausstellung bietet eine Bildungswerkstatt die Möglichkeit zum Malen, Werken und Experimentieren. Die Ausstellung Pop up Cranach ist ein Projekt des Alice Museum für Kinder im FEZ-Berlin und der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Sparkasse Wittenberg ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern den Besuch der Landesausstellung. Dazu wurde ein spezielles Schülerreise-Programm entwickelt. Cranachs Kirche Originale am originalen Ort Die Stadtkirche Sankt Marien in Wittenberg beherbergt zahlreiche Originalgemälde von Lucas Cranach dem Jüngeren. Sie ist zudem ein authentischer Ort, der das Leben des Malers von Anfang bis zum Ende bezeugt. Hier befinden sich das Grab und das Grabmal Lucas Cranachs des Jüngeren, hier hörte er die Predigten der Reformatoren, hier wurde er getauft und getraut. Für die Ausstellung wurden die Cranachwerke restauriert, darunter etwa der bekannte Reformationsaltar, an dem Lucas Cranach der Jüngere zusammen mit seinem Vater gearbeitet hat. Weitere wichtige Werke sind die Epitaphe für Johannes Bugenhagen und Paul Eber, letzteres besser bekannt unter dem Titel Der Weinberg des Herrn. Die Werke sind wichtige Zeugnisse der Reformationsgeschichte. Weiterführende Erläuterungen und Texte werden die Kunstwerke ergänzen, die Restaurierungsarbeiten dokumentieren und die Wirkungsgeschichte der Gemälde vorstellen. Veranstalter sind die Evangelische Stadtkirchengemeinde und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland. Zur Ausstellung ist ein Begleitband im Sax-Verlag erschienen. Cranachs Welt Das Geburtshaus Lucas Cranachs des Jüngeren ist ein prachtvolles und bis heute eindrucksvoll erhaltenes Haus am Wittenberger Markt. Es spiegelt ein authentisches Bild eines Werkhofs des 16. Jahrhunderts wider. 2007 wurde das Gebäude, zusammen mit dem Cranach-Hof in der Schlossstraße, zum Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung erklärt. Die Cranach- Stiftung präsentiert im Cranach-Haus am Markt die Ausstellung Cranachs Welt. Die Ausstellung stellt die Künstlerfamilie vor und vermittelt einen Überblick über das an Themen und Motiven reiche malerische Werk der Cranachs. Dabei wird auch der Werkstattprozess beleuchtet: Wie entstand ein Tafelgemälde? Welche Farben wurden in der Cranach-Werkstatt benutzt? In einem gesonderten Kapitel der Ausstellung werden unter dem Thema Cranach und Luther Aufbruch in eine neue Zeit Leihgaben der Stiftung August Ohm aus Hamburg präsentiert, darunter Werke von Cranach und Botticelli. Die Ausstellung Cranachs Welt reiht sich in das Vorhaben CranachCity ein. Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Cranach in Anhalt. Vom alten zum neuen Glauben Die Anhaltische Gemäldegalerie Dessau präsentiert im Rahmen der Landesausstellung im Johannbau die Schau Cranach in Anhalt. Vom alten zum neuen Glauben. Durch die enge Beziehung des Fürsten Georg III. von Anhalt zu Luther war Dessau ein besonders wichtiger Ort für die Ausbreitung des Protestantismus und ein Hauptschaffensort von Cranach dem Jüngeren. Die Cranach-Werkstatt zog es immer wieder aus dem 40 Kilometer entfernten Wittenberg hierher, um für das Fürstenhaus tätig zu werden. Geblieben ist noch heute ein reicher, für die Reformation programmatischer Bildbestand. Schönstes und eindrücklichstes Zeugnis dafür ist die Dessauer Abendmahltafel, auf der Luther, Melanchthon, Georg III. von Anhalt und andere Reformatoren gemeinsam mit Christus das Abendmahl feiern. Cranach der Jüngere setzt sich dabei als Mundschenk ins Bild. Mit den beeindruckenden Epitaphien in der Johanniskirche, den Hauptwerken seines Vaters Cranach des Älteren, Werken Altdeutscher Malerei aus der Anhaltischen Gemäldegalerie Dessau sowie mit zahlreichen Leihgaben zeichnet die Ausstellung ein fassettenreiches Bild des jüngeren Cranach. Ihr besonderes Anliegen ist es, die für die Kunst der Cranach-Werkstatt wegweisenden theologischen Hintergründe nachvollziehbar zu machen. Mit dem Johannbau, der zur Cranachzeit entstandenen Residenz der anhaltischen Fürsten, findet die Ausstellung ihren passenden Rahmen und Präsentationsort. Der Katalog zu dieser Ausstellung ist im Imhof-Verlag erschienen. Cranach im Gotischen Haus in Wörlitz Die Kulturstiftung DessauWörlitz präsentiert die Ausstellung Cranach im Gotischen Haus in Wörlitz. Dort, im Gotischen Haus des Wörlitzer Parks, begründete Fürst Franz von Anhalt- Dessau im 18. Jahrhundert eine der weltweit ersten und umfangreichsten Sammlungen von Gemälden der beiden Cranachs. Die Sammlung mit rund 20 Werken ist in wesentlichen Teilen erhalten geblieben. In der Ausstellung werden diese und andere Werke in originaler Hängung präsentiert. Damit wird der ursprüngliche Sammlungszusammenhang mit allen kunsthistorischen, zeitgeschichtlichen und philosophischen Bezügen wieder erlebbar. Zur Ausstellung ist ein Katalog im Hirmer-Verlag erschienen. Cranach-Kirchen in der Region Die Bedeutung von Lucas Cranach dem Jüngeren und dem Älteren für die Kunst- und Kulturlandschaft gerade in Sachsen- Anhalt ist überragend. Neben Museen beherbergen bis heute zahlreiche Kirchen nicht zuletzt in der Region Dessau-Wittenberg wertvolle Cranach-Gemälde und Cranach-Altäre. Im Rahmen der Landesausstellung Cranach der Jüngere 2015 können sie nun erstmals in einem Zusammenhang betrachtet werden. Das Korrespondenzprojekt Cranach-Kirchen in der Region nimmt ausgewählte Cranach-Kirchen in den Blick und macht sie mit Gottesdiensten, Theaterstücken, Konzerten, Publikationen, Ausstellungen und verlässlicher Öffnung für eine breite Öffentlichkeit erfahrbar. Beteiligte Kirchen sind St. Johannis Dessau, St. Marien Dessau, die Patronatskirche Klieken, St. Nicolai Coswig, St. Petri Wörlitz, St. Bartholomäi Zerbst, die Stadtkirchen Wittenberg und Kemberg sowie die Dorfkirchen in Dabrun und Dietrichsdorf. Die Landesausstellung Cranach der Jüngere 2015 steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff.