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Transkript:

GloballyHarmonisedSystem Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter (Unterweisung) GHS Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter (Unterweisung) Inhalte: GHS - Motive und Ziele EU GHS Verordnung Übergangsfristen Neue Elemente der Kennzeichnung Signalwörter Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Neue Piktogramme Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag Beispiele zur neuen Einstufung und Kennzeichnung 1

GHS wo alles begann Warum GHS? 2

Was ist GHS? Das Globale Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen ist Grundlage für die weltweite Harmonisierung der Vorschriften für die Einstufung/Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Güter die weltweite Angleichung der nationalen bzw. regionalen Systeme für die Einstufung/Kennzeichnung Die Angleichung an internationale Transportvorschriften GHS ist eine Empfehlung der UN, die von den Staaten verbindlich eingeführt werden muss. Dabei ist keine 1 : 1 Übernahme erforderlich. Motive für das GHS Wachsender internationaler Handel Unterschiedliche Behandlung von gleichen Produkten in verschiedenen Ländern Schaffung weltweiter gleicher Sicherheitsstandards Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter und die Vorschriften für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind unterschiedlich! 3

Ziele des GHS Weltweite Vereinheitlichung der Vorschriften für die Klassifizierung und Einstufung von Gefahrgütern (Gefahrgutrecht) Gefahrstoffen (Chemikalienrecht) Erleichterung des internationalen Handels (Hilfe für Länder ohne anerkannte Chemikaliensicherheit) Globaler Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Mehrfachprüfungen von Tierversuchen verringern/vermeiden UN-GHS ist eine Empfehlung (Umsetzung in nationales Recht durch einzelne Staaten) EU-GHS-Verordnung Teile des UN Standards inklusiver zusätzlicher EU-spezifischer Regelungen wurden von der Europäischen Union in die am 3. September 2008 verabschiedete EU-GHS-Verordnung übernommen Die EU-GHS-Verordnung (CLP-Verordnung) wurde am 31. Dezember 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht Seit 20. Januar 2009 in den EU Staaten anzuwenden Was bedeutet das für SIE? Seit dem 20.01.2009 können in der EU neue Regelungen zur Klassifizierung, Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen angewendet werden und die ersten Unternehmen nutzen diese Möglichkeit bereits 4

EU-GHS-Verordnung Beispiel: Kennzeichnungsetikett der Firma Merck EU-GHS-Verordnung Die EU-GHS-Verordnung Soll die Stoffrichtlinie (67/548/EWG) mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2010 ersetzen Soll die Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015 ersetzen In der Zwischenzeit ist nach dem alten System oder gemäß GHS einzustufen und zu kennzeichnen. Doppeletikettierung ist aber verboten 5

Übergangsfristen Geltungsbereich GHS gilt für Stoffe und Gemische im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 und 2 der REACH-Verordnung GHS gilt nicht für radioaktive Stoffe und Gemische Stoffe und Gemische, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen und nicht behandelt oder verarbeitet werden nicht isolierte Zwischenprodukte nicht in Verkehr gebrachte Stoffe und Gemische für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung Abfälle für den Endverbraucher bestimmte Stoffe und Gemische in Form von Fertigerzeugnissen (Arzneimittel, kosmetische Mittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Futtermittel) 6

Übergangsfristen Auswirkungen auf die Kennzeichnung von Gebinden. Stoffe: Einstufung und Kennzeichnung nach dem alten System noch bis 30.11.2010 zulässig Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS-Verordnung seit 20.01.2009 zulässig und ab 01.12.2010 verbindlich Gemische / Zubereitungen Einstufung und Kennzeichnung nach dem alten System noch bis 31.05.2015 zulässig Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS-Verordnung seit 20.01.2009 zulässig und ab 01.06.2015 verbindlich Lagerbestände dürfen noch jeweils zwei weitere Jahre verkauft werden (Stoffe bis 2012 und Gemische / Zubereitungen bis 2017) Neue Begriffe Gefahrenklasse und kategorie (1) Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt. z. B. Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1), Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut (3.4), Entzündbare Flüssigkeiten (2.6), Auf Metalle korrosiv wirkend (2.16) (2) Gefahrenkategorie: untergliedert die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr. z. B. Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1), oral Kategorie 1, 2, 3 oder 4 7

Neue Elemente der Kennzeichnung Je nach Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie werden einem Stoff ein bestimmtes Gefahrensymbol Piktogramm ein Signalwort Danger (Gefahr) oder Warning (Achtung) ein Gefahrenhinweis Harzard statement (H) (vergleichbar den alten R-Sätzen) ein Vorsorgehinweis Precautionary Statements (P) (vergleichbar den alten S-Sätzen) zugeordnet Neue Elemente der Kennzeichnung Neu Signalwort informiert über den relativen Gefährdungsgrad und signalisiert dem Nutzer die potenzielle Gefahr zur Unterscheidung zwischen Gefahrenkategorien Wird Gefahr auf dem Kennzeichnungsschild verwendet, erscheint Achtung nicht. Gefahr Achtung 8

Neue Elemente der Kennzeichnung Gefahrenklasse: akute Toxizität Gefahr Gefahr Gefahr Achtung Achtung Neue Elemente der Kennzeichnung Gefahrenhinweise (hazard statements), H-Sätze Standardisierte Textbausteine, die Art und Schweregrad der Gefährdung beschreiben H 300 Tödlich bei Verschlucken. H 280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erhitzen explodieren. H 290 Kann Metalle korrodieren. Die Gefahrenhinweise werden codiert mit H (Hazard Statement) und einer dreistelligen Zahl. 9

Neue Elemente der Kennzeichnung Sicherheitshinweise (precautionary statements), P-Sätze Beschreiben in standardisierter Form empfohlene Maßnahmen zur Begrenzung oder Vermeidung schädlicher Wirkungen eines Stoffes oder Gemisches bei seiner Verwendung P 353 P 301 P 412 Haut mit Wasser abwaschen, duschen Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen Nicht Temperaturen über 50 C/122 F aussetzen Die Vorsichtsmaßnahmen werden codiert mit P (Precautionary Statement) und einer dreistelligen Zahl. Neue Piktogramme Explosive Stoffe Unter Druck stehende Gase GHS 01 Explodierende Bombe GHS 02 Flamme Entzündbare Stoffe Entzündend (Oxidierend) wirkende Stoffe GHS 04 - Gasflasche GHS 05 - Ätzwirkung > Hautätzend, Kat. 1 > Schwere Augenschädigung, Kat. 1 > Auf Metalle Korrosiv wirkend, Kat. 1 Akute Toxizität, Kat. 1, 2, 3 GHS 03 Flamme über einem Kreis GHS 06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen 10

Neue Piktogramme > Akute Toxizität, Kat. 4 > Reizung der Haut, Kat. 2 > Augenreizung, Kat. 2 > Sensibilisierung der Haut > Spezifische Zielorgan-Toxizität, Kat. 3 GHS 07 Ausrufezeichen > C Krebserzeugend > M Mutagen > R Reproduktionstoxisch > Sensibilisierung der Atemwege > Spezifische Zielorgan-Toxizität, Kat. 1, 2 GHS 08 - Gesundheitsgefahr > Aspirationsgefahr, Kat. 1 > Gewässergefährdend GHS 09 Umwelt Kennzeichnung Kennzeichnungsetikett: Beispiel Salzsäure 11

Gegenüberstellung Alt - Neu Gegenüberstellung Alt - Neu Xn, Xi Xn T+ T N 12

Auswirkungen auf den Arbeitsschutz Unterschiedliche Einstufungen nach Transportrecht und Gefahrstoffrecht werden vereinheitlicht. Unterschiedliche nationale und regionale Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme für Gefahrstoffe werden weltweit vereinheitlicht. Neue Gefahrenklassen. Spezielle Gesundheitsgefahren werden durch ein eigenes Gefahrensymbol dargestellt. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge werden spezifischer als bisher. Auswirkungen auf das Gefahrstoffrecht Stoffe: Die Richtlinie 67/548/EWG ( Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe ) wird aufgehoben. Zubereitungen: Die Richtlinie 1999/45/EG ( Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen ) wird aufgehoben. Sicherheitsdatenblatt: Die Richtlinie 91/155/EG ( Sicherheitsdatenblattrichtlinie ) wurde bereits durch die REACH Verordnung aufgehoben. 13

Auswirkungen auf das Gefahrstoffrecht Änderungen werden sich betrieblich auswirken auf Etiketten (ggf. Verpackungen) Sicherheitsdatenblätter Gefährdungsbeurteilungen (z. B. Schutzstufenzuordnung) Gefahrstoffverzeichnis Betriebsanweisungen Tätigkeiten (z. B. Lagern) Explosionsschutzdokument Auswirkungen auf die Einstufung von Stoffen Gefahrenklassen: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt bisher: 15 Gefahrenmerkmale (hochentzündlich, sehr giftig, brandfördernd ) zukünftig: 28 Gefahrenklassen (z. B. Entzündbare Flüssigkeiten, Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Unter Druck stehende Gase, Akute Toxizität, Karzinogenität, Gewässergefährdung ) 14

Auswirkungen auf die Einstufung von Stoffen Gefahrenkategorien: Die Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr bisher: Abstufungen nur bei bestimmten Merkmalen (z.b.: sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich; ätzend R35, ätzend R34, reizend) zukünftig: Abstufungen bei allen Gefahrenklassen in bis zu 5 Kategorien (EU: bis zu 4 Kategorien) Auswirkungen auf die Einstufung von Stoffen Explosive Stoffe: Einstufungskriterien des Gefahrgutrechts werden vollständig übernommen (Unterklassen 1.1 bis 1.6). Deshalb müssen zukünftig weit mehr Stoffe als explosiv eingestuft werden als heute. Gase: Neu: Nicht brennbare, nicht brandfördernde, nicht giftige und nicht ätzende Gase sind zukünftig gefährliche Stoffe. Im Transportrecht sind dies die erstickend wirkenden Gase der Unterklasse 2.2, z.b. Stickstoff, Argon 15

Auswirkungen auf die Einstufung von Stoffen Endzündbare Flüssigkeiten: Neue Entzündlichkeitsgrenzen nach folgender Tabelle: Neu: Selbsterhitzungsfähige Flüssigkeiten und Feststoffe (z. B. weißer Phosphor) Neu: Selbstzersetzliche Flüssigkeiten und Feststoffe (z. B. Peroxyessigsäure) Auswirkungen auf die Einstufung von Stoffen giftige Flüssigkeiten und Feststoffe LD 50 oral ca. 5 % der bisher gesundheitsschädlichen Stoffe werden giftig 16

Auswirkungen auf die Einstufung von Stoffen Ätzende Flüssigkeiten und Feststoffe: Bezieht sich auf die Ätzwirkung auf die Haut. Augenschädigung ist eine eigene Gefahrenklasse. Unterscheidung stark ätzend (R 35) und ätzend (R 34) fällt weg (Wegfallen einer bestehenden Differenzierung ist die Ausnahme) auch auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe sind zukünftig gefährliche Stoffe (eigene Gefahrenklasse) Umweltgefährlich R 59 Gefährlich für die Ozonschicht Diese Gefahrenklasse gibt es im UN-GHS nicht mehr. EU will eine zusätzliche Gefahrenklasse die Ozonschicht schädigend (allerdings ohne Symbol) Im Sicherheitsdatenblatt ist auf die Ozonschichtschädigung hinzuweisen. Auswirkungen auf die Einstufung von Gemischen Zubereitungen mit physikalischen Gefährdungen: Keine Änderung der Prüfungen (Prüfverfahren) Zubereitungen mit giftigen Stoffen: Keine Konzentrationsgrenzen mehr Berechnungsverfahren unter Verwendung der Toxizitätsdaten (wird aufwändiger als bisher, LD50 u. a. müssen bekannt sein) Zubereitungen mit sonstigen Gesundheits- oder Umweltgefährdungen: bisheriges Verfahren bleibt erhalten, d.h. Konzentrationsgrenzen (teilweise geändert) oder konventionelle Methode oder Messung 17

Beispiel Kennzeichnung Acetylen Beispiel Kennzeichnung Ammoniak 18

Beispiel Kennzeichnung Monochloressigsäure Beispiel Kennzeichnung Aceton 19

Beispiel Kennzeichnung Methanol Beispiel Kennzeichnung Dichlormethan 20

Beispiel Kennzeichnung Xylol Beispiel Kennzeichnung Dieselkraftstoff 21

Beispiel einer Betriebsanweisung Beispiel einer Betriebsanweisung 22

Notwendige betriebliche Umsetzungen Unterweisung der Mitarbeiter (neue Piktogramme und Kennzeichnung) Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen durch ggs. Geänderte Einstufung Aktualisierung der Betriebsanweisungen (neue Piktogramme, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise) Aktualisierung der Gefahrstoffverzeichnisse Weitere Informationen zum GHS http://www.baua.de - Themen-von-A-Z/ - Gefahrstoffe/ - Einstufung-und-Kennzeichnung http://www.bgchemie.de http://www.gischem.de - GHS-Konverter: GHS-Einstufung für Stoffe und Gemische ausgehend von der bisherigen Einstufung http://www.uba.de - Broschüre: DAS NEUE EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSSYSTEM FÜR CHEMIKALIEN NACH GHS kurz erklärt http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/implementation_e.html#transport - Weltweiter Stand GHS Seite 46 23