Markterweiterung oder - eintritt USA häufig gestellte Fragen zum Bereich US Steuern Exportieren Sie schon seit Jahren in die USA und denken daran, Ihre Aktivitäten in den USA zu erweitern? Ist Ihr Unternehmen neu am US Markt und überlegen Sie sich, wie Sie Ihre Aktivitäten auch steuerlich am besten gestalten? Die untenstehenden Ausführungen sollen eine erste Hilfestellung bezüglich Ihrer US Steuerfragen bieten. Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre weiteren, unternehmensspezifischen US Steuer Fragen, und helfen Ihnen bei der optimalen Gestaltung Ihrer Aktivitäten in den USA, unter Berücksichtigung der weltweiten Steuerstruktur Ihres Unternehmens. Grundsätzliche Ausführungen zum US Steuersystem Das föderale System der USA ist insbesondere im Bezug auf Steuern stark ausgeprägt, d.h. neben der Bundessteuer (federal tax) haben auch alle Staaten eine eigene Steuergesetzgebung, die, obwohl auf ähnlichen Grundsätzen basierend, doch stark von Staat zu Staat variiert. Grundsätzlich müssen alle Steuerpflichtigen eine Einkommensteuererklärung sowohl auf Bundesebene als auch auf Staatsebene abgeben. Weiterhin fallen weitere Staatssteuern an, wie zum Beispiel Sales Tax (Verkaufsteuer) und Property Tax (Vermögensteuer). Im Vergleich zu Deutschland werden Steuern nicht vom Finanzamt veranlagt, sondern der Steuerzahler erklärt seine Steuerschuld mit Abgabe der Steuererklärung. Entsprechend werden hohe Strafsätze angesetzt, wenn eine Steuererklärung nicht pünktlich oder gar nicht abgegeben wird, oder wenn Steuerpositionen eingenommen werden, die im Falle einer Prüfung nicht haltbar sind. Einkommensteuererklärungen sind für Kapitalgesellschaften 2.5 Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig, für Personengesellschaften und Individualpersonen 3.5 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres (für Individualpersonen normalerweise das Kalenderjahr). Es können Verlängerungsanträge abgegeben werden, die die Abgabe um 6 Monate bei Kapitalgesellschaften und Individualpersonen verlängern, und um 5 Monate bei Personengesellschaften. Habif, Arogeti & Wynne, LLP Five Concourse Parkway Suite 1000 Atlanta, Georgia 30328 404.892.9651 Fax 404.876.3913 www.hawcpa.com An Independent Member of Baker Tilly International
Page 2 Steuervorauszahlungen müssen von Unternehmen quartalsmäßig geleistet werden, bei Angestellten werden Einkommensteuern über die Lohnsteuer abgeführt. Betriebsstätte Aus steuerlicher Sicht sind ausländische Unternehmen daran interessiert, eine US Betriebsstätte zu vermeiden, um die Muttergesellschaft nicht den vielfältigen Berichtspflichten und einer Betriebsprüfung durch die US Steuerbehörden zu unterwerfen. Auf Bundesebene ist die Definition der Betriebsstätte im Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen den USA und Deutschland beschrieben. Da das DBA jedoch nur auf Bundesebene abgeschlossen ist, haben die verschiedenen US Bundesstaaten eine jeweils eigene Definition, was den Level an Aktivität, oder auch engen Anknüpfungspunkt, beschreibt, der auf Staatsebene eine Betriebsstätte, und somit eine Steuerpflicht auf Staatsebene begründet. Dieser enge Anknüpfungspunkt ist auch Nexus genannt. Auch wenn auf US Bundesebene keine Betriebsstätte besteht, kann durchaus eine Steuerpflicht auf Staatsebene bestehen. Eine Betriebsstätte ist nach dem DBA grundsätzlich eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Absatz 2 des DBA nennt zum Beispiel einen Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte oder eine Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen als Merkmale einer Betriebsstätte. Absatz 4 listet einige Tätigkeiten, die keine Betriebsstätte begründen. Grundsätzlich sollte an die Betriebsstättenproblematik spätestens dann gedacht werden, wenn Mitarbeiter, weisungsgebundene Vertreter oder auch unabhängige Vertreter in den USA ständig oder zumindest regelmäβig tätig sind, oder wenn ein Lager oder andere lokale Präsenz in den USA geschaffen wird. Es ist allerdings immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine Betriebsstätte vorliegt. Wahl der Unternehmensform Falls ein US Unternehmen gegründet wird, stellt sich die Frage nach der geeigneten und steueroptimalen Rechtsform. Auch hier sind natürlich die Umstände des Unternehmens zu beachten, aber grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft zu gründen, ähnlich wie in Deutschland auch. 1. C Corporation (Kapitalgesellschaft) Die Kapitalgesellschaft ist selbständiges Steuersubjekt; die Steuersätze unterliegen einer Progression mit einem Höchststeuersatz von 35%.
Page 3 Die Dividenausschüttung an die Anteilseigner wird in Artikel 10 des Doppelbesteuerungsabkommens geregelt. Sind die Bestimmungen des Artikel 10, Paragraph (3) des DBA erfüllt, wird auf die Dividendenzahlung einer US Tochter an die deutsche Muttergesellschaft keine US Quellensteuer erhoben. Trifft dies nicht zu, unterliegen die Dividenden eventuell einer US Quellensteuer von maximal 5% für Ausschüttungen an Gesellschaften, die mindestens 10% der stimmberechtigten Anteile der US Tochter besitzen, oder 15% in allen anderen Fällen. Die Dividenden unterliegen in Deutschland einer weiteren Besteuerung. Wir schlagen grundsätzlich vor, den deutschen Berater in die Gespräche mit einzubeziehen. Bei der Corporation besteht ein im Vergleich zu anderen Unternehmensformen geringer Steuererklärungsaufwand. Es muss generell eine Steuererklärung auf Bundesebene abgegeben werden, sowie Erklärungen in den Staaten, in denen das Unternehmen einen engen Anknüpfungspunkt ( Nexus ) hat. 2. Partnership (Personengesellschaft) Eine Partnership ist kein eigenes Steuersubjekt; die Gesellschafter unterliegen der US Besteuerung sowohl auf Bundes als auch eventuell auf Staatsebene, d.h. jeder Gesellschafter muss Steuererklärungen in den USA für US Einkünfte abgeben. Das Einkommen wird im Jahr der Entstehung versteuert, unabhängig von tatsächlichen Zufluss. Entnahmen der Gesellschafter werden nicht noch einmal besteuert. Um die deutsche Besteuerung der Einkünfte aus Personengesellschaften zu beurteilen, schlagen wir grundsätzlich vor, den deutschen Steuerberater in das Gespräch mit einzubeziehen. Der Steuererklärungsaufwand ist im Vergleich zu der C Corporation höher, da für jeden Gesellschafter eine Steuererklärung auf Bundes und eventuell auf Staatsebene abgegeben werden muss. 3. Limited Liability Company (LLC) Der Vorteil einer LLC für US steuerliche Zwecke ist ihre Flexibilität; wenn mindestens zwei Gesellschafter die Gesellschaft halten, kann sie für US steuerliche Zwecke entweder als Corporation oder als Partnership eingeordnet werden. Die steuerlichen Konsequenzen in den USA entsprechen der entsprechenden obigen Ausführung für Corporation oder Partnership.
Page 4 Die Limited Liability Company ist eine von US Unternehmen häufig gewählte Rechtsform, allerdings ist die steuerliche Einordnung der Gesellschaft in Deutschland oft unklar, und kann daher für deutsche Investoren problematisch sein. Eine Beratung mit einem amerikanischen und deutschen Steuerberater vor Gründung der Gesellschaft is dringend empfohlen. Eine LLC kann mit nur einem Gesellschafter gegründet werden und stellt in diesem Fall für US Steuerzwecke eine Betriebsstätte des Gesellschafters dar. Mindestkapitalisierung einer Gesellschaft Aus US steuerlicher Sicht gibt es grundsätzlich keine Mindestkapitalisierungsvorschriften. Bestehen jedoch Darlehen von Gesellschaftern oder mit verbundenen Unternehmen, muss ein bestimmtes Verhältnis zwischen Kapital und Vebindlichkeiten eingehalten sein, um die Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen steuerlich zu ermöglichen. Bilanzielle Prüfplicht Grundsätzlich besteht in den USA keine gesetzliche Prüfpflicht für den Jahresabschluss eines Unternehmens, es sei denn, das Unternehmen ist in den USA börsennotiert. Jahresabschlussprüfungen von privaten Unternehmen werden meist zur Information von Banken und Investoren erstellt, oder wenn die Aktivitäten der US Niederlassung relevant für den Konzernabschluss sind, und deshalb eine Bilanzprüfung notwendig wird. Staatssteuern Staatssteuererklärungen Einkommensteuer Staatssteuererklärungen sind in Staaten notwendig, in denen ein enger Anknüpfungspunkt ( Nexus ) besteht; die Definition des Nexus variiert von Staat zu Staat. Normalerweise geben Steuerzahler mindestens eine Staatssteuererklärung ab, und zwar in dem Staat der Gründung oder in dem Staat, in dem die Geschäftseinrichtung angesiedelt ist. Werden in weiteren Staaten Erklärungen abgegeben, wird das Einkommen entsprechend des Umfangs der Tätigkeit in jedem Staat aufgeschlüsselt ( Apportionment ). Die Faktoren, von denen eine Aufschlüsselung abhängig ist, sind: Umsatzerlöse Personalkosten Warenbestand Anlagevermögen Mietzahlungen
Page 5 Hat ein Unternehmen in einem Staat lediglich Umsatzerlöse, und keine der anderen Faktoren, ist oft keine Steuererklärung in dem Staat abzugeben. Steuersätze variieren von Staat zu Staat und liegen zwischen 5% und 10%. Die Staatssteuern können bei der Berechnung der Bundessteuer zum Ansatz gebracht werden. Zusätzlich erheben manche Städte ebenfalls eine separate City Tax. Dies ist zum Beispiel in New York City der Fall. Staatssteuererklärungen Sales Tax Unternehmen müssen grundsätzlich Sales Tax erheben und abführen, wenn sie Verkäufe in Staaten tätigen, und dort einen engeren Anknüpfungspunkt haben. Dieser enge Anknüpfungspunkt besteht normalerweise wenn ein Unternehmen einen oder mehrere der folgenden Faktoren in einem Staat hat: Personalkosten Warenbestand Anlagevermögen Mietzahlungen Bestimmte Transaktionen sind von der Erhebung der Sales Tax ausgenommen: Verkäufe an Wiederverkäufer Verkäufe an Kunden in Staaten, in denen das Unternehmen keinen Sales Tax Nexus hat Verkäufe von Produkten, die in den Produktionsprozess einfliessen Bestimmte Diensleistungen Es besteht keine Verrechnungsmöglichkeit zwischen bezahlter und einbehaltener Sales Tax. Der Steuersatz für Sales Tax ist abhängig von der Gemeinde. In Georgia beträgt sie zum Beispiel zwischen 5% und 7%. Property Tax (Vermögensteuer) Property Tax wird von den Gemeinden auf Anlagevermögen und oftmals auch auf den Warenbestand erhoben; Stichtag für die Bestandsaufnahme ist der 1. Januar eines Jahres. Für den Warenbestand gibt es häufig großzügige Ausnahmeregelungen, wenn der Warenbestand ausserhalb des Staates versandt wird. Der Steuersatz ist abhängig von der Gemeinde, und beträgt im Durchschnitt zwischen 1% und 2% des Marktwertes des Vermögens.
Page 6 Lohnsteuer und Sozialversicherung Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer von seinen Angestellten einzubehalten und an die Bundes und Staatsbehörden abzuführen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind im Jahr 2014 folgendermaßen: Social security taxes (Rentenversicherung) der Arbeitgeberanteil beträgt 6.2% vom Bruttogehalt. Die Bemessungsgrundlage ist begrenzt auf $117,000 im Jahr 2014, und wird jährlich angepasst. Medicare taxes (Krankenversicherung für Rentner)) der Arbeitgeberanteil beträgt 1.45% vom Bruttogehalt. Die Steuer sollte nicht verwechselt werden mit der gesetzlichen Krankenversicherung; diese gibt es in den USA grundsätzlich nicht. Krankenversicherung wird für Angestellte über private Verträge abgeschlossen, und die Beiträge variieren stark in Abhängigkeit der versicherten Leistungen. Arbeitslosenversicherung auf Bundesebene beträgt in den meisten Fällen ca. $60 im Jahr pro Arbeitnehmer. Arbeitslosenversicherung auf Staatsebene variiert von Staat zu Staat. Im Bundesstaat Georgia beträgt die Arbeitslosenversicherung um $230 im Jahr (2.7% des Gehaltes, wobei die Bemessungsgundlage beschränkt ist auf $8,500 pro Jahr). Verrechnungspreise (Transfer pricing) Alle Transaktionen, die zwischen verbundenen Unternehmen getätigt werden, müssen zu einem Marktpreis ( Arms length ) getätigt werden. Die Berechnung der Preise sowie ihre Vergleichbarkeit zu Marktpreisen muss dokumentiert sein, und muss den Steuerbehörden im Falle einer Prüfung innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden. Die Dokumentation muss aktuell sein, und sollte regelmäßig überprüft werden.
Page 7 Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre US steuerlichen Fragen. Bitte kontaktieren Sie uns unter: Yelena Epova, CPA Partner Telefon: +1 404 898 7431 Handy +1 404 643 4313 Email: yelena.epova@hawcpa.com Kristin Mäckel, CPA Senior Tax Manager Telefon: +1 770 353 8606 Handy: +1 678 793 4204 Email: kristin.maeckel@hawcpa.com Habif, Arogeti & Wynne, LLP ist eine mittelständische amerikanische Steuerberatungs, Wirtschaftsprüfungs und Wirtschaftsberatungskanzlei mit Hauptsitz in Atlanta im Bundesstaat Georgia. Mit ca. 300 Angestellten, davon mehr als die Hälfte Berufsträger, sind wir die gröβte regionale Kanzlei im Südosten der USA. Unsere Mandanten sind überwiegend internationale Betriebe der verarbeitenden Industrie, Vertriebsgesellschaften und Technologieunternehmen. In unserer internationalen Steuerabteilung beraten wir multinationale, mittelständische Unternehmen mit Niederlassungen in Asien, Russland, Europa und den USA. Unser Team ist ebenfalls multinational, mit Angestellten aus China, Deutschland, Korea, Mexico, Russland und den USA. Atlanta, im Januar 2014