Aufhebungsvertrag: Checkliste und Formulierungshilfen Dr. Brigitte Auweter Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Inhalt 1 Was Sie inhaltlich beachten sollten 1 2 Wie Sie Ihren Aufhebungsvertrag formulieren können 2 1 Was Sie inhaltlich beachten sollten Geht es um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, sind Sie als betroffener Arbeitnehmer in der Pflicht: Sie müssen sich selbst um die Rechtslage kümmern. Erst wenn Sie sich umfassend informiert haben und sich über Ihre Rechte und mögliche Nachteile im Klaren sind, die mit einer solchen Vereinbarung verbunden sind, sollten Sie den Vertrag unterschreiben. In der folgenden Übersicht finden Sie Formulierungsbeispiele zu den im Beitrag zum Aufhebungsvertrag besprochenen Punkten, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber regeln sollten.!! Prüfen Sie dabei unbedingt im Einzelfall, ob der Vertrag weitere, Ihrer individuellen Situation entsprechende Fragen regeln sollte (z. B. Patent- oder Urheberrechte) oder ob eine andere Regelung Ihren Vorstellungen eher entspricht. Lassen Sie sich dabei kompetent beraten. Wenden Sie sich beispielsweise an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an die Rechtsberatungsstelle Ihrer Gewerkschaft. Einen Rentenberater sollten Sie zurate ziehen, wenn Sie wissen wollen, wie sich die Vertragsbeendigung auf Ihre Altersvorsorge auswirkt. Postfach 10 10 61 68001 Mannheim Telefon 06 21.8 62 62 62 Telefax 06 21.8 62 62 63 info@steuertipps.de www.steuertipps.de 1/6
2 Wie Sie Ihren Aufhebungsvertrag formulieren können Das ist zu regeln Beendigungsgrund / Beendigungszeitpunkt Ziel: Eine Sperrzeit und die Kürzung der Bezugsdauer beim Bezug von Arbeitslosengeld soll möglichst vermieden werden. Vermeiden Sie ein»krummes Beendigungsdatum«. Es weist auf ein vertragswidriges Verhalten und damit auf eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit hin. Deshalb sollten auch die Beendigungsgründe näher ausgeführt werden. Diese an 9, 10 KSchG angelehnte Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung eine Sperrfrist vermeiden helfen. Die Arbeitsagenturen sind allerdings an diese Klauseln nicht gebunden. Ziel: Das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld soll vermieden werden. Zwischen Abschluss des Aufhebungsvertrags und der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte daher, wenn eine Abfindung bezahlt wird, eine der individuellen ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechende Frist liegen. Abfindung»(Arbeitgeber) und Herr / Frau (Name) sind sich darin einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zum (Datum) einvernehmlich beendet wird.die Beendigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen, weil die Abteilung (...) geschlossen wird. Die Beschäftigung in einer anderen Abteilung ist nicht möglich.«alternativ:»die Beendigung ist wegen der häufigen Fehlzeiten von Herrn /Frau (Name) wegen Arbeitsunfähigkeit veranlasst. Ein leidensgerechter Arbeitsplatz steht nicht zur Verfügung.«Alternativ:»Der Arbeitgeber hält die im Vorfeld erhobenen Vorwürfe nicht weiter aufrecht. Aufgrund der Auseinandersetzung ist jedoch eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr zu erwarten. Es besteht deshalb Einigkeit, dass das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechend 9, 10 KSchG einvernehmlich zum (Datum) aufgelöst wird.«ziel: Aushandeln einer Entlassungsentschädigung. Denken Sie daran, Regelungen zur Höhe, Fälligkeit und Vererblichkeit zu treffen. Soll ausnahmsweise der Arbeitgeber die auf die Abfindung zu zahlende Einkommensteuer übernehmen, muss das ausdrücklich vereinbart werden.»für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält Herr / Frau (Name) eine Abfindung entsprechend 9, 10 KSchG i. V. m. 24, 34 EStG in Höhe von (...) brutto. Diese ist mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Sie ist vererblich.der Arbeitgeber übernimmt die auf die Abfindung entfallende Einkommensteuer.«2/6
Freistellung Ziel: Fortzahlung der Bezüge bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ziel: Regelung anderweitigen Verdienstes während der Freistellung. Ziel: Regelung des Resturlaubs bei unwiderruflicher Freistellung (die bloße Freistellung stellt keine stillschweigende Urlaubsgewährung dar). Kann der Urlaub in der Freistellung nicht mehr genommen werden, können Sie hier auch die Abgeltung der restlichen Urlaubstage vereinbaren. Ziel: Die Einhaltung des gesetzlichen Wettbewerbsverbotes soll modifiziert oder aufgehoben werden.»herr / Frau (Name) wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt.anderweitiger Verdienst während der Freistellung wird (nicht) angerechnet.noch bestehende Resturlaubsansprüche werden auf die Freistellung angerechnet.wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der noch zustehende Urlaub im Umfang von (...) Arbeitstagen nicht mehr genommen werden. Er wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von (...) abgegolten.auch während der Freistellung bleibt das gesetzliche Wettbewerbsverbot bestehen.«alternativ:»(arbeitgeber) verzichtet bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Einhaltung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots.«Zahlungsansprüche Ziel: Regelung sämtlicher Entgelt- und Zahlungsansprüche einschließlich Spesen. Vergessen Sie nicht, variable Gehaltsbestandteile (z. B. Provisionen, Tantiemen, Boni) und auch die Frage von gegebenenfalls anteilig zu zahlenden Sonderzuwendungen (z. B. 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld) zu klären.»(arbeitgeber) verpflichtet sich, das vertraglich vereinbarte Entgelt in Höhe von (...) bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterzubezahlen.die Tantieme für (Bezugszeitraum einfügen) wird am (Datum) in Höhe von (...) ausbezahlt.das 13. Monatsgehalt für (Bezugszeitraum einfügen) wird (anteilig hier: (.../12) in Höhe von (...) am (Datum) ausbezahlt.(arbeitgeber) verpflichtet sich, Herr / Frau (Name) ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von (...) zu bezahlen.«betriebliche Altersversorgung Ziel: Klarstellung der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung.»(Arbeitgeber) und Herr / Frau (Name) sind sich darüber einig, dass ihm / ihr eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft zusteht. (Arbeitgeber) wird Herrn / Frau (Name) bis zum (Datum) die Höhe der Versorgungsanwartschaft mitteilen.«3/6
Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers Ziel: Regelung der Rückzahlungsansprüche (z. B. überzahlte Vergütung, Sonderzuwendung, Arbeitgeberdarlehen, Ausbildungskosten, Umzugskosten). Im Rahmen des Aufhebungsvertrages können Sie über diese Positionen verhandeln und sie gegebenenfalls ganz oder teilweise ausschließen. Hier kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Beachten Sie, dass bei regelmäßigen Gehaltsansprüchen nur bis zur Pfändungsfreigrenze aufgerechnet werden darf. Sie können auch ohne Aufschlüsselung im Einzelnen einen saldierten Rückzahlungsbetrag vereinbaren. Rückgabeanspruch des Arbeitgebers Ziel: Regelung der Rückgabe von Arbeitsmitteln (z. B. Handy, PC, Laptop) und Firmenunterlagen. Ziel: Regelung der Rückgabe des Dienstwagens. Stand Ihnen der Pkw zur privaten Nutzung zur Verfügung, sollten Sie im Falle der vorzeitigen Rückgabe des Wagens eine Nutzungsentschädigung für die entgangene private Nutzung ausdrücklich regeln. Denn unter Umständen verzichten Sie mit der Unterschrift unter eine allgemeine Ausgleichsklausel darauf. Werkswohnung»Die Zahlungsansprüche gemäß Ziffer (...) dieses Vertrages werden mit folgenden Ansprüchen des Arbeitgebers verrechnet:«a) [...], b) [...].»Herr / Frau (Name) gibt den Personal Computer Marke (...) nebst Zubehör (hier im Einzelnen aufzulisten) am (Datum) in (Ort) zurück.herr / Frau (Name) gibt den Dienstwagen Marke (...) mit dem amtlichen Kennzeichen (...) am (Datum) in (Ort) zurück; das gilt auch für die Rückgabe der Papiere, Schlüssel, Tankkarten etc.als Ausgleich für die entgangene private Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens Marke (...) erhält Herr / Frau (Name) (...) pro Monat.«Ziel: Regelung des Auszugs aus der Werkmiet-/ Dienstwohnung. Haben Sie noch keine neue Wohnung, vereinbaren Sie im Aufhebungsvertrag einen längerfristigen Auszugstermin und lassen Sie sich selbst eine kurze Kündigungsfrist einräumen.»die Werkswohnung in (Adresse) wird am (Datum) geräumt und (besenrein / renoviert) übergeben. Herr / Frau (Name) kann die Wohnung mit einer Frist von (...) vorzeitig kündigen.«4/6
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Ziel: Regelung des Fortbestehens, der Aufhebung oder Modifizierung des vertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, insbesondere auch der Frage der Karenzentschädigung. Achtung: Die Unterschrift unter eine allgemeine Ausgleichsklausel kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot und die Pflicht zur Karenzentschädigung aufheben. Achten Sie deshalb auf eine ausdrückliche und interessengerechte Regelung.»Das mit Vertrag vom (Datum) vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot bleibt bestehen.«alternativ:»das mit Vertrag vom (Datum) vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird aufgehoben, die Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt.«alternativ:»(arbeitgeber) verzichtet auf die Rechte aus dem Wettbewerbsverbot gemäß Vertrag vom (Datum). Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung in Höhe von (...) monatlich bis zum (Datum; hier Frist: ein Jahr nach 75 a HGB).«Zeugnis Ziel: Erhalt eines für Ihr berufliches Fortkommen förderlichen, guten Zeugnisses. Das Arbeitszeugnis dokumentiert Ihren beruflichen Werdegang. Es ist wichtiger und aussagekräftiger Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Beachten Sie: Auf die Schlussformel haben Sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anspruch. Trotzdem sind sie in der Praxis weit verbreitet. Deshalb empfiehlt sich eine Aufnahme in den Vertragstext. Haben Sie bereits ein gutes vorläufiges Zeugnis erhalten (sogenanntes»zwischenzeugnis«), sollten Sie darauf drängen, dass das Endzeugnis darauf beruht. Sie können auch ein Zeugnis formulieren und dem Aufhebungsvertrag anhängen. Ausgleichsklausel Ziel: Vermeidung künftiger Streitigkeiten. Beachten Sie: Solche Klauseln erfassen grundsätzlich alle bekannten und unbekannten Ansprüche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses!»Herr / Frau (Name) erhält ein wohlwollendes Zeugnis, das sich auf die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Leistung und Führung erstreckt mit der Gesamtnote»gut«und der Schlussformel: Herr / Frau (Name) verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen / ihren Weggang und wünschen ihm / ihr für seinen / ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.«Alternativ:»Herr / Frau (Name) erhält ein Zeugnis, das inhaltlich dem Zwischenzeugnis vom (Datum) entspricht.«alternativ:»herr / Frau (Name) erhält das als Anlage zu diesem Vertrag beigefügte Arbeitszeugnis.(Arbeitgeber) und Herr / Frau (Name) sind darin einig, dass mit der Erfüllung vorgenannter Ansprüche keine weiteren gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und anlässlich seiner Beendigung mehr bestehen. Dasselbe gilt für Ansprüche aus Verträgen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Hiervon ausgenommen sind:«a) [...]; b) [...]. 5/6
Widerrufsrecht Ziel: Vorbehalt eines Widerrufsrechts, wenn Sie Bedenkzeit brauchen oder den Aufhebungsvertrag anwaltlich prüfen lassen wollen. Normalerweise sind Sie an einen einmal geschlossenen Aufhebungsvertrag gebunden, auch wenn er sich später als nachteilig für Sie auswirkt. Er ist nur in Ausnahmefällen rückgängig zu machen. Wenn Ihr Arbeitgeber sich darauf nicht einlassen will, bitten Sie um eine Bedenkzeit, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Rücknahme der Kündigungsschutzklage»Herr / Frau (Name) bleibt vorbehalten, diesen Vertrag bis zum (Datum) schriftlich zu widerrufen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Widerrufs bei (Arbeitgeber).«Ziel: Beendigung des Kündigungsschutzprozesses. Mit dem Aufhebungsvertrag erledigt sich die Kündigungsschutzklage. Das müssen beide Parteien auch dem Gericht gegenüber erklären. Einfacher ist es, wenn die Kündigungsschutzklage zurückgenommen wird. Vor dem Arbeitsgericht entstehen dadurch normalerweise keine Gerichtskosten, anders beim Landesarbeitsgericht.»Herr / Frau (Name) verpflichtet sich, die beim Arbeitsgericht (Ort) eingereichte Kündigungsschutzklage (Az....) zurückzunehmen.«hinweis nach 38 Abs. 1 SGB III Ziel: Arbeitgeberhinweis zur Vermeidung einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung. Unterlässt der Arbeitgeber einen solchen Hinweis, hat das für ihn keine Konsequenzen.»Herr / Frau (Name) ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.«salvatorische Klausel Ziel: Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen bei Unwirksamkeit einer Klausel. In der Praxis üblich, hat vor Gericht aber nur Bestand, wenn die verbleibende Regelung nicht unbillig ist.»sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.«6/6