Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Greifswald, 23. Januar 2009 Michael Weller Leiter des Stabsbereiches Politik beim GKV-Spitzenverband
Finanzierung und Kostenkontrolle in der Gesetzlichen Krankenversicherung Agenda Der GKV-Spitzenverband: Aufbau und Aufgaben Der Gemeinsame Bundesausschuss 22.01.2009 2
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Krankenkassen, kein Verband der Verbände, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, hat zum 1. Juli 2008 die gesetzlichen Aufgaben der bisherigen sieben Spitzenverbände der Krankenkassen übernommen, ist zugleich der Spitzenverband der Pflegekassen, schließt Kollektivverträge und trifft seine sonstigen Entscheidungen verbindlich für alle Mitgliedskassen, ihre Landesverbände und die Versicherten, unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Vertretung ihrer Interessen. 22.01.2009 3
Entstehung und Aufbau des GKV-Spitzenverbandes 22.01.2009 4
Organisationsaufbau des GKV- Spitzenverbandes Mitgliederversammlung zwei Delegierte pro Kasse entsenden Delegierte Gesetzliche Krankenkassen zurzeit 202 Kassen wählt den Verwaltungsrat stellen Mitglieder des Fachbeirates Verwaltungsrat 41 Mitglieder wählt die Mitglieder der vier Fachausschüsse Vorstand drei Vorstandsmitglieder beruft Fachbeirat als beratendes Gremium wählt Vorstand und schlägt die Kandidaten für den Fachbeirat vor 22.01.2009 5
Der GKV-Spitzenverband steht für Wettbewerb im Gesundheitswesen ein, um damit die Versorgung qualitativ hochwertig und wirtschaftlich weiterzuentwickeln. selbst ist wettbewerbsneutral. bringt qualifiziertes Personal aus allen Kassenarten zusammen - von der Sekretärin über den Referenten bis zum Vorstand. 114 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. Z. Stand: 1. 12.2008) neun Fachabteilungen und vier Stabsbereiche 22.01.2009 6
Aufgabenbereiche des GKV-Spitzenverbandes Der GKV-Spitzenverband übernimmt per Gesetz alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Drei große Bereiche: Versorgung gestalten Finanzen und Datenmanagement Interessen vertreten 22.01.2009 7
Aufgaben und Ziele (I) 1. Versorgung gestalten Vergütungsvereinbarungen für den stationären Sektor Fortentwicklung DRGs, Kodierrichtlinien Vergütungsvereinbarung für Vertrags(zahn)ärzte Orientierungswert, EBM, BEMA, Bedarfsplanung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Festsetzung der Festbeträge Rahmenvorgaben für Vereinbarungen auf Landesebene Versorgungs-/Zulassungsempfehlungen 22.01.2009 8
Aufgaben und Ziele (II) Grundsätze der Prävention und der Rehabilitation SGB XI: Unterstützung des Gesetzgebers bei der Definition der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufen Bildung des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) konkrete Ausgestaltung des Leistungskataloges im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zukünftiger Trägerverband der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) 22.01.2009 9
Aufgaben und Ziele (III) 2. Finanzen und Datenmanagement Datenbasis für den Risikostrukturausgelich (RSA) Festlegungen zur Beitragsbemessung z. B. für freiwillig Versicherte Meldewesen, Datendefinition und sammlung Telematik 22.01.2009 10
Aufgaben und Ziele (IV) 3. Interessenvertretung Vertretung der Kassenseite im G-BA Begleiten von Gesetzgebungsverfahren durch Stellungnahmen, Anhörungen und Politikberatung Kommunikation mit Medien 166 Aufgaben 22.01.2009 11
Wirkungsmöglichkeiten des GKV-Spitzenverbandes 22.01.2009 12
Der Gemeinsame Bundesausschuss Aufsicht durch BMG G-Ba Ärzte Zahnärzte Krankenhäuser Patientenvertreter Patientenvertreter Psychotherapeuten Krankenkassen Quelle: G-BA 22.01.2009 13
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen Unter dem Dach des G-BA kommen die Organisationen der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenversicherungen und Patienten zusammen Seine Struktur und seine Aufgaben sind gesetzlich festgelegt (Sozialgesetzbuch V = SGB V) Der G-BA wurde 2004 eingerichtet, Vorläuferorganisationen reichen bis in die 1920er Jahre zurück, Der G-BA wird in seiner Arbeit durch ein wissenschaftlich unabhängiges Institut unterstützt, dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) 22.01.2009 14
Der Gemeinsame Bundesausschuss Verfassung Sozialgesetzbuch V Gesetz Rechtsverordnung G-BA Richtlinien Bundesmantelverträge GKV-Spitzenverband Verträge Kassenärztliche Vereinigung/ Krankenkassen Satzung Quelle: G-BA 22.01.2009 15
Gesetzliche Aufgabenfelder Ambulante Behandlung im Krankenhaus Arzneimittel Bedarfsplanung Chroniker-Programme Familienplanung Früherkennung/ Prävention Heil- und Hilfsmittel Krankentransport Medizinprodukte Palliativversorgung Pflege Psychotherapie Ambulante Psychotherapie Psychiatrische Häusliche Krankenpflege Soziotherapie Qualitätssicherung/ - management Rehabilitation Schutzimpfungen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Zahnärztliche Versorgung 22.01.2009 16
Beratungsprozesse im G-BA 22.01.2009 17
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