Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz



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STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN49 8 Kirchheim bei München Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum 43/B1/stg 06.11.2013 Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz 1. Aufgabenstellung Die Gemeinde Kirchheim bei München betreibt ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97/K. Dieser Bebauungsplan liegt im westlichen Bereich des alten Ortskerns von Hausen, beidseits der Hausner Straße. Im Norden wird der Umgriff begrenzt durch die Schrannerstraße. Der Bebauungsplan ersetzt in seinem Umgriff den Bebauungsplan Nr. 2 von 1991. Um den Belang Schallschutz in die Abwägung aller Belange gemäß 1 Abs. 7 BauGB einstellen zu können, wird diese schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Frauendorferstraße 87 81247 München Telefon 0 89 / 89 14 63 0 Telefax 0 89 / 8 11 03 87 info@sp-laermschutz.de www.sp-laermschutz.de Außenstelle Rosenheim: Kirchstraße 23a 83126 Flintsbach Telefon 0 80 34 / 7 05 64 86 Telefax 0 80 34 / 7 05 64 39 info-ro@sp-laermschutz.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerhard Steger Registergericht München HRB 91 202 Bankverbindung Genossenschaftsbank eg München Kto 233 BLZ 701 694 64 Dipl.-Ing. Gerhard Steger Sachverständiger für Lärmimmissionsschutz Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellt und vereidigt. 2. Verkehrsgeräuschimmissionen Das Bebauungsplangebiet wird durchschnitten durch die Hausner Straße. Am Nordrand wird es begrenzt durch die Schrannerstraße, die im Nordosten auch noch eine Erschließungsverbindung zur Hausner Straße herstellt. Dipl.-Ing. Jens Hunecke Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellt und vereidigt. B43_01.doc

Steger & Partner GmbH Schreiben 43/B1/stg vom 06.11.2013 Seite 2 Die Schrannerstraße hat keine Durchgangsfunktion. Sie ist eine reine Anliegerstraße für die durch sie erschlossene Wohnbebauung. Die Hausner Straße ist sozusagen die Hauptstraße des Ortsteils Hausen. Aufgrund der dünnen Besiedlung und geringen Einwohnerzahl ist das Verkehrsaufkommen auf der Hausner Straße sehr gering. Zuletzt untersucht wurde das Verkehrsaufkommen im Rahmen einer Netzanalyse, die im Jahr 2004 im Rahmen der Planung zur neuen Ortsmitte Kirchheim erstellt wurde. In dieser Verkehrsuntersuchung ist für den Prognose-Nullfall für den Prognosehorizont 2020 ein Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt der Hausner Straße von DTV = 5 Kfz/24h angegeben (Plan A12.1 der Verkehrsuntersuchung Neue Ortsmitte Kirchheim Heimstetten vom Juli 2004). Für den Prognosefall mit neuer Ortsmitte wurde als höchstes Verkehrsaufkommen DTV = 625 Kfz/24h für das Prognosejahr 2020 angegeben. Um für alle Fälle auf der sicheren Seite zu liegen, wird das höhere prognostizierte Verkehrsaufkommen mit DTV = 625 Kfz/24h für das Prognosejahr 2020 für diese Geräuschuntersuchung verwendet. Als Lkw-Anteil wird ein für Wohngebiete ohne relevanten Durchfahrtsverkehr bzw. ohne regionalen bzw. überregionalen Verkehr 3 % angenommen. Die Tag-Nacht-Verteilung wurde gemäß Tabelle 3 der RLS-90 für Gemeindestraßen durchgeführt. Der Lkw-Anteil wurde auf 3,2 % für den Tag und 1,0 % für die Nacht festgelegt. Der gesamte Siedlungsbereich Hausen ist als Zone-30 ausgewiesen. Auf Basis dieser Eingangsdaten ist im Anhang A der Verkehrsgeräuschemissionspegel der Hausner Straße nach RLS-90 berechnet. Die Geräuschemissionspegel betragen tagsüber L m,e = 46,3 db(a), nachts L m,e = 37,6 db(a). Die vorhandenen Gebäude innerhalb des Bebauungsplans befinden sich im ungünstigsten Fall mit dem straßennächstgelegenen Gebäudeeck in ca. m Abstand von der Straßenmittenachse.

Steger & Partner GmbH Schreiben 43/B1/stg vom 06.11.2013 Seite 3 Auf Basis des entstehenden neuen Baurechts in WA 1.1 rückt die der Straße nächstgelegene Baugrenze auf 6 m an die Straßenmittenachse heran. Bei allen übrigen vorhandenen bzw. geplanten Gebäuden sind die Abstände größer und betragen im Mittel ca. 8 m. In 6 m Abstand und in 2 m Höhe beträgt der höchste Beurteilungspegel tagsüber db(a), nachts 46 db(a) (siehe Anhang A) Es wird also tagsüber der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von db(a) gerade erreicht und der schalltechnische Orientierungswert in der Nacht von 45 db(a) geringfügig um 1 db(a) überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung von 59 db(a) tagsüber und db(a) nachts werden deutlich unterschritten. In der Schrannerstraße wird das Verkehrsaufkommen noch mal deutlich niedriger sein. Die der Straße nächstgelegenen Baugrenzen am Nordabschnitt der Schrannerstraße haben einen Abstand von ca. 5 m von der Straßenmittenachse. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Geräuschpegel an den Gebäuden an der Schrannerstraße nicht höher sein werden als in der Hausner Straße. Die festgestellte Geräuschbelastung gibt zu keinen Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan Anlass. Im Rahmen der Aufstellung des südlich anschließenden Bebauungsplans Nr. 90-1/K, 1. Änderung, wurde auch die Gesamtverkehrsgeräuschbelastung in diesem Gebiet, die vor allem bei Inversionswetterlagen und bei Westwind durch die Autobahngeräusche in der Nacht geprägt ist, untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass in der Nachtzeit an den nach Westen ausgerichteten Fassaden die Geräuschbelastung mehr als db(a) betragen kann. Bei einer Geräuschbelastung von mehr als 45 db(a) in der Nacht, kann das Schlafen bei gekippt geöffneten Fenstern bereits gestört sein. Es wird deshalb empfohlen auf diese besondere Geräuschbelastung, die tagsüber eher selten, jedoch vor allem nachts auftreten kann, hinzuweisen, damit die Bauherrn sich bereits bei der Planung darauf einstellen können und nicht erst nach Bezug der Gebäude von der nächtlichen Geräuschbelastung überrascht werden.

Steger & Partner GmbH Schreiben 43/B1/stg vom 06.11.2013 Seite 4 3. Anlagengeräusche Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90-1/K wurde festgestellt, dass in dem westlich des Hausner Grenzwegs auf der Fl.-Nr. 982 angrenzenden landwirtschaftlichen Anwesen Geräuschimmissionen durch den landwirtschaftlichen Betrieb (z. B. Kartoffellüfter während der Kartoffelernte) auftreten können. Diesbezüglich ist festzustellen, dass bereits jetzt schon der landwirtschaftliche Betrieb auf die im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 97/K vorhandene Wohnbebauung Rücksicht nehmen muss. Der Bebauungsplan Nr. 97/K ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs nämlich den rechtsgültig vorhandenen Bebauungsplan Nr. 2 aus dem Jahr 1991. Dieser Bebauungsplan Nr. 2 setzt östlich des Hausner Grenzweges ein reines Wohngebiet fest. Die Baugrenzen dieses Bebauungsplans aus dem Jahre 1991 liegen mit ihrem Westrand in ähnlichem Abstand zum landwirtschaftlichen Betrieb wie die Baugrenzen des nun aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 97/K, teilweise sogar näher. Der neue Bebauungsplan Nr. 97/K weist jedoch nun statt einem reinen Wohngebiet ein allgemeines Wohngebiet aus. Dies führt zu einer Entspannung des bereits latent vorhandenen Geräuschkonflikts um 5 db(a). Da also der vorhandene landwirtschaftliche Betrieb aufgrund der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 2 mindestens schon seit 1991 auf den Schutzanspruch eines reinen Wohngebietes im Bereich östlich des Hausner Grenzwegs Rücksicht nehmen musste, kann die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in diesem Bereich einen latent vorhandenen Geräuschkonflikt nur entschärfen. Besondere Maßnahmen zur Herstellung der schalltechnischen Verträglichkeit zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Wohnbebauung sind deshalb nicht erforderlich. Der landwirtschaftliche Betrieb musste bisher die Richtwerte für reine Wohngebiete beachten und muss zukünftig auf die 5 db(a) höheren Richtwerte eines allgemeinen Wohngebietes Rücksicht nehmen. Ein weiteres Aneinandergrenzen zwischen geräuschverursachenden Anlagen und der Wohnbebauung liegt im Bebauungsplanumgriff nicht vor.

Steger & Partner GmbH Schreiben 43/B1/stg vom 06.11.2013 Seite 5 4. Textvorschläge für den Bebauungsplan 4.1 Festsetzungen Besondere Festsetzungen zur Regelung des Belangs Lärmschutz sind im Bebauungsplan nicht erforderlich. 4.2 Hinweise Es wird empfohlen folgende Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen: Das gesamt Baugebiet ist vor allem durch die Autobahn insbesondere bei Westwind und Inversionswetterlagen in der Nacht geräuschbelastet. Es wird deshalb empfohlen, Schlafräume mit schalldämmenden Lüftungseinrichtungen auszustatten, die eine ausreichende Luftzufuhr unter Aufrechterhaltung des Schallschutzes gewährleisten. Fenster sollten mindestens ein Schalldämm-Maß von R' w 35 db (Schallschutzklasse 3) erreichen. 4.3 Begründung In der Begründung kann der Belang Schallschutz wie folgt abgearbeitet werden: Die Geräuschsituation wurde in der schalltechnischen Untersuchung, Bericht Nr. 43/B1/stg vom 06.11.2013, geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Straßenverkehr innerhalb des Planungsgebiets zu keinen unzumutbaren Geräuschbelastungen führt, die die Aufnahme von Festsetzungen für erhöhte Schallschutzmaßnahmen erforderlich machen würden. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass insbesondere in der Nachtzeit bei besonderen Wetterlagen erhöhte Geräuschimmissionen durch die weit entfernt im Westen verlaufende Autobahn auftreten können. Es wird deshalb empfohlen, bei der Planung von Gebäuden auf diese nicht immer vorhandene Geräuschbelastung zu achten und deshalb insbesondere für die geräuschbelasteten Nächte an Schlafräumen, deren Fenster zur Autobahn gerichtet sind, Maßnahmen vorzusehen, die eine Raumbelüftung auch bei geschlossenen Fenstern ermöglichen. Es wird empfohlen Fenster von Schlafräumen vorzugsweise auf die weniger geräuschbelasteten Nordost-, Ost- und Nordwestfassaden zu legen.

Steger & Partner GmbH Schreiben 43/B1/stg vom 06.11.2013 Seite 6 Insbesondere am Westrand des Planungsgebietes können auch Geräusche durch landwirtschaftliche Betriebe einwirken. Es liegt in der Verantwortlichkeit der Betriebe die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von db(a) tagsüber und 40 db(a) nachts durch ihre betrieblichen Geräuschimmissionen nicht zu überschreiten. Dies stellt bereits eine Entlastung für die Betriebe dar, da sie gemäß dem bisher rechtsgültigen Bebauungsplan die 5 db(a) niedrigeren Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete einzuhalten hatten. Langfristig ist ohnehin mit einem Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung und infolge dessen auch mit dem Verschwinden von Geräuschkonflikten zu rechnen. 5. Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung stellt fest, dass unzumutbare Geräuschbelastungen im Planungsgebiet weder durch Verkehrsgeräusche noch durch Geräusche aus landwirtschaftlichen Betrieben auftreten. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne von 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sind somit in jedem Fall erfüllt. Besondere Festsetzungen zum Schallschutz sind nicht erforderlich. Es wird jedoch auf die vereinzelt während der Nachtzeit auftretende erhöhte Geräuschbelastung durch die Autobahn hingewiesen. Es wird empfohlen für die Fälle dieser Geräuschbelastung Vorsorge zu planen. Gegen den Bebauungsplan Nr. 97/K der Gemeinde Kirchheim bei München bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Dipl.-Ing. Gerhard Steger Anhang A: Abbildung 1: Geräusche Hausner Straße Verkehrsgeräuschbelastung nachts

Steger & Partner GmbH Anhang A zum Bericht 43/B1/stg vom 06.11.2013 Berechnung des Emissions- und Immissionspegels von Straßen nach RLS-90 Lage der Straße: Ort: Kirchheim Plangebiet: Hausen Straßenname: Hausner Str. Abschnitt: BP 97/k Zustand: Bestand Straßenbeschaffenheit: Straßenoberfläche (Tab. 4): 1 nicht geriff. Gußasphalt, Asph.beton, Splittmastix. Steigung in %: Straßengattung (Tab.3): 4 Gemeindestraße zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkw: zul. Höchstgeschwindigkeit für Lkw: 30 km/h 30 km/h Angaben zum Verkehr: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in Kfz pro Tag: DTV-Zählwert : 625 Zähljahr: 2020 Angaben nach: Verkehrsgutachten 2004 DTV-Prognose: 625 Prognosejahr: 2020 Zunahmefaktor: 1,000 Lkw-Anteile p in %: gesamt 24h: 3,0 tags (6-22 Uhr): 3,2 nachts (22-6 Uhr): 1,0 Angaben nach: rlsneu20 Hausner Str.xls Emissionsberechnung: Beurteilungszeitraum tags nachts Multiplikator für Straßengattung 0,06 0,011 maßgebende stündl. Verkehrsstärke M in Kfz/h 38 7 Lm(25) = 37,3 +lg(m(1 + 0,082*p)) in db(a) 54,0 46,0 Korrektur für Straßenoberflächen DStrO in db(a) 0,0 0,0 Geschwindigkeitskorrektur Dv in db(a) -7,7-8,4 Zuschlag für Steigung DStg in db(a) 0,0 0,0 Emissionspegel Lm,E in db(a) 46,3 37,6 (ohne Kreuzungszuschlag) Immissionsberechnung: senkrechter Abstand: 6 m Höhe: 2 m schräger Abstand: 6,2 m Pegeländerung: 7,8 7,8 Boden- und Meteorologiedämpfung: 0 0 Immissionspegel in db(a): 54,1 45,4 Beurteilungspegel in db(a):,0 46,0 G:\Projekte\4001-00\41-45\43_Kirchheim Bepl 97-K\03Unterlagen\[rlsneu20 Hausner Str.xls]RLS90im_neu

481400 481300 481200 1 2 Kirchheim b. München BPL Nr. 97/K f. d. Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schranner Straße" /1 1 62/6 62/5 3 1/12 1 1/9 4 62/3 1/13 Schalltechnische Untersuchung 1/1 Verkehr 2020 Beurteilungspegel nachts ohne LSW A99 5.BA 60 1/14 1/8 61 1/25 62/2 6 1/15 BPlan 90-1K Bebauung Stand: 19.03.13 Lärmschutz 3 m Münchener Straße km/h 60/6 1/2 04/2 62/9 /4 04 1/16 59/3 62/1 7 1/ 04/1 60/1 04/3 1/3 1/17 59 337700 Punktweise Darstellung: Höchster Pegel aller Stockwerke 8 337700 59/1 1/18 Abb. 1 zum Bericht 43/B1/stg vom 06.11.2013 2 54 Flächenhafte Darstellung: Pegel in 2m Höhe über Gelände 60/2 03 56 57 42 1/4 1/20 41 41 1/19 9 4 Legende Emissionsband Straße 41 Gebäude 56/1 3/15 Gebäude Planung 56/ 8683-3/96 Fassadenpunkt mit Überschreitung IGW (WA) 8683-3/122 8683-3/123 8683-3/120 8683-3/121 8683-3/118 3/114 8683-3/119 3/143 8683-3/116 982 Fassadenpunkt ohne Überschreitung IGW 3/140 8683-3/117 8683-3/24 8683-3/278683-3/28 8683-3/26 8683-3/25 8683-3/94 8683-3/21 8683-3/20 8683-3/188683-3/19 8683-3/22 8683-3/17 8683-3/16 8683-3/23 8683-3/95 8683-3/115 8683-3/92 981 8683-3/93 3/1 8683-3/91 8683-3/89 39 8683-3/90 56/4 db(a) - Isophone (WA) 54 db(a) - Isophone (MI) 56/6 Lärmschutz Dachfirst Fassade mit Grenzwertüberschreitung 3/29 56/5 8683-3/31 8683-3/30 8683-3/32 337600 /7 56 8683-3/33 8683-3/398683-3/40 8683-3/38 8683-3/37 8683-3/36 8683-3/35 8683-3/34 8683-3/41 337600 41 3/ 56/9 42 56/8 Pegelwerte in db(a) 8683-3/64 8683-3/63 8683-3/62 8683-3/61 42 8683-3/60 8683-3/58 8683-3/59 8683-3/ 8683-3/57 8683-3/56 8683-3/ 8683-3/54 44 43 54 44 44 3/65 5 0 56 47 8683-3/70 8683-3/688683-3/69 8683-3/668683-3/67 54 57 54 8683-3/73 8683-3/72 6612 63 63 481400 481300 481200 59 Maßstab 1:00 0 5 20 30 40 m Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung Frauendorferstraße 87 81247 München 089 / 89 14 63-0 56 57 59 61 63 65 67 8683-3/76 8683-3/75 8683-3/74 8683-3/71 /2 46 57 59 61 63 65 67 58 = = = = = = = = = = www.sp-laermschutz.de