Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt



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Transkript:

1 Frutigen Einwohnergemeinde Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt 14.09.2015/gpf Gemeinderat Frutigen Der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2015 wird ein Darlehen von 1,2 Mio. Franken an das ÜK-Zentrum Holzbau Widi beantragt. Für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 19. Oktober werden vier Vorlagen traktandiert. Eine Arbeitsgruppe soll die Pendenz Aula weiterbearbeiten. Gerhard Schranz demissioniert per 31.12.2015 als Vize-Gemeinderatspräsident und Gemeinderat. Vorgängig der Sitzung liess sich der Gemeinderat im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von einem externen Berater über Möglichkeiten zur Umsetzung der EKAS- Richtlinien in der Gemeinde Frutigen informieren. Eine allfällige externe Vergabe dieses Auftrages erfolgt später. Unterstützung für das ÜK-Zentrum Der Verband Holzbau Schweiz (Sektion Berner Oberland) plant angrenzend an die Sporthalle Widi den Bau eines Neubauprojektes für überbetriebliche Kurse der Zimmerleute mit einem Bauvolumen von 4,4 Mio. Franken. Nachdem

2 der Gemeinderat den Initianten gegenüber bereits anfangs Juli seine grundsätzliche Unterstützung in Aussicht stellte, lagen zwei Monate später nun konkrete Anträge vor. Zum einen wird um ein zinsloses Darlehen von 1,2 Mio. Franken ersucht, zum andern um Abgabe von Land im Baurecht inkl. eine geringfügige Zonenplanänderung. Die Auszahlung des Darlehens würde frühestens per 1.1.2017 bzw. 6 Monate nach Baubeginn erfolgen. Amortisation: Während den ersten zehn Jahren keine, ab dem 10. Jahr jährlich Fr. 50 000.--. Verzinsung: Nach 12 Jahren der Amortisation, d.h. ab 31.12.2039 zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssätzen (1. Hypothek für Gewerbebauten). Ab diesem Zeitpunkt soll ein massvoller Mietzins für die Gewerbeflächen im UG festgelegt werden. Bis am 31.12.2039 wäre die Nutzung der Einstellhallenplätze für die Gemeinde kostenlos. Der Gemeinde soll zudem ab Vertragsunterzeichnung ein Kaufrecht von 10 Jahren für die Einstellhalle zu den Gestehungskosten eingeräumt werden. Zudem gilt das gegenseitige gesetzliche Vorkaufsrecht nach Art. 682, Abs. 2 ZGB. Der Baurechtszins wurde auf Fr. 2.--/m2 festgesetzt. Da für die Realisierung dieses Projektes auch eine Landfläche der BLS beanspruchen wird, übernimmt die Gemeinde die nötigen Landerwerbsverhandlungen und leitet zudem für diese Fläche die erforderliche Zonenplanänderung ein (geringfügige Aenderung). Unter dem Vorbehalt, dass der Verband anlässlich seiner a. o. HV vom 16.10.2015 dem Projekt zustimmt, ist der Gemeinderat bereit, die Vorlage

3 in diesem Sinne für die Gemeindeversammlung vom 11.12.2015 zu traktandieren. Für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Montag, 19. Oktober 2015 (20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Frutigen) wurden vier Vorlagen traktandiert: Erhöhter Gemeindebeitrag an Frutigen Tourismus Der geplante Standortwechsel von Frutigen Tourismus im Spätherbst 2016 von der Dorfstrasse 18 ins Bahnhofgebäude ist aus der Sicht des Gemeinderates ein guter strategischer Entscheid. Der bisherige Gemeindebeitrag von Fr. 23 000.-- soll ab 2017 jährlich um Fr. 13 000.-- erhöht werden (also neu auf Fr. 36 000.--). Zudem ist er auf 10 Jahre zu befristen (2017 2026). Die Mehrkosten sind nicht auf erhöhte Mietzinse zurückzuführen sondern u. a. auf zusätzliche Dienstleistungen seitens der BLS. 1,445 Mio. Franken für Steg-Elsigbachstrasse Traktandum 2 der Gemeindeversammlung vom 19.10.2015 beinhaltet einen Verpflichtungskredit zur Investitionsrechnung von Fr. 1 445 000.-- für den weiteren Ausbau der Steg-Elsigbachstrasse auf den Teilstücken ober- und unterhalb der Gygerkehre sowie unterhalb des Lochbachs. Im Vorfeld dieser Beschlussfassung und Traktandierung haben die Elsigenalpbahnen AG und die Skilift Metschalp AG der Gemeinde zugesichert, den gesamten Anstösserbeitrag der Grundeigentümer (max. 30%) zu übernehmen. Mit dieser

4 Ausbauetappe soll ebenfalls die alte Adelbodenstrasse entlastet werden. Für den Ersatz eines Kommunalfahrzeugs Iseki wird die Bewilligung eines Verpflichtungskredites zur Investitionsrechnung von Fr. 180 000.-- beantragt. Im Traktandum Verschiedenes informiert schliesslich der Gemeinderatspräsident über Aktuelles aus dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung. Aula-Projekt: Wie weiter? Nach wie vor besteht aus dem Jahr 1997 ein Volksbeschluss, in einer zweiten Etappe zum Schulzentrum Widi eine Aula zu bauen. Aus verschiedenen (vor allem finanziellen) Gründen kam es bisher nicht dazu und die Revisionsstelle wies den Gemeinderat an, die dafür eingesetzten Planungskosten von Fr. 5 000.-- abzurechnen. Nach Auskunft des Amtes für Gemeinden und Raumordnung AGR bedeutet der Nichtbau der Aula eine wesentliche Aenderung des Sachverhalts zum ursprünglich beschlossenen Geschäft und ist deshalb erneut in einer noch zu bestimmenden Form den Stimmberechtigten vorzulegen. Der Gemeinderat hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinde, der Schulen und der Vereine ins Leben gerufen um sich zusammen mit den Architekten um diese Pendenz zu kümmern und zu gegebener Zeit Vorschläge zu machen. Demission von Gerhard Schranz Gerhard Schranz, Vize-Gemeinderatspräsident und Ressortchef Umwelt und Betriebe hat aus

5 Gründen seiner beruflichen und nebenberuflichen Belastungen per 31.12.2015 demissioniert. Seit 1.1.2010 gehört er der Frutiger Exekutive an. Der Gemeinderat hat die Demission mit Bedauern zur Kenntnis genommen und die SVP Sektion Frutigen beauftragt, die Nachfolge partei-intern zu klären und dem Gemeinderat bis Ende September einen Wahlvorschlag zu präsentieren. Zur Anwendung kommt Art. 59 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen RAW (Nachrücken aufgrund der erhaltenen Stimmenzahlen). Im Weiteren hat der Gemeinderat das Nutzungskonzept Flugplatz in seiner Ausrichtung gut geheissen und die Arbeitsgruppe mit der Weiterbearbeitung inkl. Kostenerhebung beauftragt; die Auszahlung der im Budget 2016 enthaltenen Gemeindebeteiligung von Fr. 30 000.-- bzw. Fr. 4.-- pro Kopf an die Finanzierung der Geburtenabteilung der spitäler fmi ag bewilligt; im Zusammenhang mit den Holztagen 2016 einem Gesuch um Erlass der Miet- und Reinigungskosten zugestimmt; auf Antrag der Kommission Umwelt und Betriebe das Projekt Kanalisationsleitung Aebnit genehmigt und gleichzeitig den damit verbundenen Verpflichtungskredit zur Investitionsrechnung von Fr. 92 800.-- bewilligt. Es können Subventionen von 20 % erwartet werden; für die externe Beratung und Begleitung der Arbeitsgruppe Strukturen Gemeinderat und

6 Gemeindeverwaltung einen Kredit mit einem Kostendach von Fr. 10 000.-- bewilligt. In diesem Zusammenhang wünscht der Gemeinderat, dass die bereits in Bearbeitung stehende Überarbeitung der Führungsstrukturen im Bildungsbereich mit der Arbeitsgruppe koordiniert werden; auf Gesuch der Gemeindebibliothek Frutigen zusätzliche Arbeitsstunden für den Regalumbau bewilligt (Nachkredit von Fr. 650.--) und eine beabsichtigte Gebührenanpassung ins Jahr 2017 verschoben; der Aufhebung des Reglements Spezialfinanzierung Turnmaterialpool per 31.12.2015 zugestimmt; für den Ersatz des Bitumenofens auf Antrag des Ressorts Tiefbau, Verkehr und Wasserbau einen budgetierten Kredit von Fr. 10 000.- - freigegeben; im Zusammenhang mit der offenen Kinderund Jugendarbeit (OKJA) Region Niesen die Zusammenarbeitsverträge mit den angeschlossenen Gemeinden genehmigt.