www.radelfingen.ch Nr. 59 / November 2015



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Transkript:

www.radelfingen.ch Radelfingen, November Nr. 59 / November 2015 Detligen / Oberruntigen im November Inhalt Gemeindeversammlung Seite 03 Aus dem Gemeinderat Seite 24 Aus der Gemeindeverwaltung Seite 28 Information AHV-Zweigstelle Seite 29 Mitteilungen / Informationen Seite 30 Verschiedene Beiträge Seite 35 Anhänge Seite I Silberclub 37 II Claro, Weltladen 38 III SP Frienisberg 39 Blick aus der Gemeindeverwaltung Nächste Ausgabe 18. Dezember 2015

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 2 / 40 Gemeindeverwaltung / Postagentur Gemeindehaus: Bühlstrasse 2, 3036 Detligen Gemeindeverwaltung/Postagentur im 1. Stock Gemeindesaal Sitzungszimmer Gemeinderat im Erdgeschoss Präsidialbüro im Erdgeschoss Allgemeines Sitzungszimmer im Untergeschoss Abwartswohnung im 2. Stock Zivilschutzanlage/weitere Räume im 2. Untergeschoss Telefon: 031 825 61 06 Telefax: 031 825 64 07 E-Mail: Homepage: gemeinde@radelfingen.ch www.radelfingen.ch Öffnungszeiten: Montag 08.00h - 12.00h 13.30h - 18.00h Dienstag bis Donnerstag 08.00h - 12.00h 13.30h - 16.30h Freitag 08.00h - 12.00h 13.30h - 16.00h AHV-Zweigstelle Schulsekretariat nur Montag und Dienstag Bausekretariat nur Donnerstag und Freitag Postagentur Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 3 / 40 Gemeindeversammlung Montag, 7. Dezember 2015, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Detligen Traktanden Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung laden Sie freundlich ein zur: Gemeindeversammlung vom Montag, 7. Dezember 2015 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Detligen. 1. Ausserordentliche Abschreibungen Rechnung 2015 2. Budget 2016 (erstmals HRM2) a. Genehmigung Abschreibungsdauer bestehendes Verwaltungsvermögen auf 16 Jahre b. Genehmigung Budget 2016 Steueranlage mit 1.69 Einheiten Liegenschaftssteueransatz 1,3 c. Informationen Finanzplan 2015 2020 Investitionsbudget 2016 3. Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnungen Landumlegung Detligen-Jucher-Ostermanigen Sanierung Gemeindehaus, Detligen 4. Verpflichtungskredit Sanierung Werkhof, Detligen 5. Verpflichtungskredit Sanierung mittleres Schulhaus, Eggenweg 3, Radelfingen 6. Teilrevision Organisationsreglement (OgR) 7. Mitteilungen und Verschiedenes In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 liegen die Unterlagen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung Radelfingen in Detligen öffentlich auf. Das Budget 2016 und der Entwurf Teilrevision OgR können unter www.radelfingen.ch herunter geladen oder (Budget) auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind bis spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, 3270 Aarberg, einzureichen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.5.1989, Art. 60 ff.). Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz vom 16.3.1998, Art. 49a Abs. 3). Zu dieser Versammlung sind freundlich eingeladen: Alle seit drei Monaten in der Gemeinde Radelfingen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Der Gemeinderat

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 4 / 40 Traktandum 1 / Ausserordentliche Abschreibung 2015 Referent: Gemeindepräsident Urs Kuhn Im Zusammenhang mit der Einführung von HRM2 mussten diverse Punkte wie Abschreibungsdauer bestehendes Verwaltungsvermögen, Abschreibungen neues Verwaltungsvermögen, Aktivierungsgrenzen, Aussichten Finanzhaushalt gemäss Finanzplanung und nicht zuletzt auch die provisorischen Erkenntnisse aus der laufenden Rechnung 2015, für die Dispositionen ab 2016 HRM2 (neue, restriktivere Gesetzgebung, teilweise andere Buchungsmethoden) berücksichtigt werden. Tiefere harmonisierte Abschreibungen, eine grössere Rückerstattung Lehrergehälter Sekstufe, sowie höhere Auflösungen, bzw. Teilauflösungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen im Bereich Steuern von ca. Fr. 300 000.-- in der Rechnung 2015, möchte der Gemeinderat für ausserordentliche Abschreibungen in folgenden Bereichen verwenden: Konto 1141.01, Gemeindestrassen-Sammelkonto, Bestand per 1.1.2015 Fr. 180 000.-- Konto 1141.06, Friedhof Detligen, Bestand per 1.1.2015 Fr. 170 000.-- Es spielt dabei an und für sich keine Rolle, auf welchen Posten im Verwaltungsvermögen die Abschreibungen getätigt werden, da ab 2016 das bestehende Verwaltungsvermögen nicht mehr aufgeteilt wird und in einem Sammelkonto geführt werden muss. Sämtliche weiteren Dispositionen (Abschreibungen, Aktivierungsgrenzen) wurden unter Berücksichtigung dieser ausserordentlichen Abschreibung berechnet. Die Rechnung 2015 wird aus heutiger Sicht mit den erwähnten Massnahmen voraussichtlich ihm Rahmen des budgetierten Aufwandüberschusses von ca. Fr. 330 000.-- abschliessen. Antrag Der Gemeinderat und die Finanzkommission beantragen der Gemeindeversammlung, der ausserordentlichen Abschreibung in der Verwaltungsrechnung 2015 von Fr. 300 000.-- zuzustimmen. Traktandum 2 / Budget 2016 Referent: Gemeindepräsident Urs Kuhn Vorbericht Gemeinderat / Gemeindeverwalter zum Voranschlag RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE HARMONISIERTES RECHNUNGSLEGUNGS- MODELL 2 (HRM2) Allgemeines Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 5 / 40 Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV) Das am 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten ins HRM2 übernommen: Voraussichtliches Verwaltungsvermögen (Gemäss Beschluss Gemeinderat vom 23.3.2015) Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 1.1.2016 CHF 1 140 000.00 Abzüglich:./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen - CHF 0.00./. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen Gesetzgebung abzuschreiben ist - CHF 0.00./. Investitionen für Anlagen im Bau - CHF 0.00./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser - CHF 0.00./. Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen - CHF 0.00 Voraussichtliches Verwaltungsvermögen netto CHF 1 140 000.00 Das bestehende Verwaltungsvermögen von voraussichtlich CHF 1 140 000.00 wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung, innert 16 Jahren d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2032 linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 6,25% oder CHF 71 250.00 Zusammen mit den voraussichtlichen Abschreibungen der neu geplanten Investitionen von Fr. 29 805.-- werden für das Budgetjahr 2016 planmässige Abschreibungen von Fr. 101 100.-- budgetiert, was deutlich tiefer ist als in den vergangenen Jahren von durchschnittlich Fr. 238 000.--. Hier gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass neu Investitionen bis Fr. 50 000.-- in der Erfolgsrechnung direkt der Jahresrechnung belastet werden. Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV) Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung. Das Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser ist abgeschrieben, deshalb erfolgen momentan keine Abschreibungen. Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im entsprechenden Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 6 / 40 Es sind keine zusätzlichen Abschreibungen zu budgetieren, das Budget sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 415 014.-- vor. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet gemäss Beschluss vom 23. März 2015 einzelne Investitionen im Steuerhaushalt neu bis zum Betrag von CHF 50 000.00 (maximal bis zur Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. In den Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser werden Investitionen bis zum Betrag von CHF 1 000.-- der Erfolgsrechnung belastet. Hier wird die Entwicklung der Spezialfinanzierungen genau beobachtet. Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zu Voranschlag 2015/Jahresrechnung 2014) Der Voranschlag 2015 und die Rechnung 2014 wurden auf die Kontenstruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit ein Vergleich mit dem Budget 2016 möglich ist. Es gilt zu beachten, dass die Konten teilweise aufgeteilt werden mussten. Leider sind die EDV-Auswertungen noch verbesserungswürdig. ERLÄUTERUNGEN Allgemeines Dem Budget 2016 liegen folgende Ansätze zu Grunde: Gebührenansätze in der Kompetenz der Gemeindeversammlung: Steueranlage: Liegenschaftssteuer: 1.69 Einheiten 1.30 des amtlichen Wertes Gebührenansätze in der Kompetenz des Gemeinderates: Hundesteuer CHF 75.00 pro Hund Wasser (inkl. MwSt.) Jährlich wiederkehrende Gebühren CHF 1.60 pro m 3 Wasserverbrauch CHF 200.00 Grundgebühr pro Anschluss CHF 50.00 Grundgebühr pro zusätzliche Wohnung Einmalige Anschlussgebühr CHF 150.00 pro Belastungswert CHF 2.00 pro m 3 umbauten Raum Löschwasser CHF 2.00 pro m 3 umbauten Raum Abwasser (inkl. MwSt.) Jährlich wiederkehrende Gebühren CHF 1.20 pro m 3 Abwasseranfall CHF 300.00 Grundgebühr pro Anschluss CHF 250.00 Grundgebühr pro zusätzliche Wohnung

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 7 / 40 Einmalige Anschlussgebühr CHF 300.00 pro Belastungswert (neu auch inkl. MwSt. also Senkung der Gebühr um 8%) Abfall Jährlich wiederkehrende Gebühren CHF 75.00 pro EinwohnerIn Die Budgeteingaben der Kommissionen unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Finanzplan, ergeben für das Jahr 2016 bei Aufwendungen von Fr. 5 156 155.00 und Erträgen von Fr. 4 741 141.00 einen geplanten Aufwandüberschuss von Fr. 415 014.00. Erfolgsrechnung Erläuterung zur Entwicklung Personalaufwand Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 916 410 900 365 867 426 Der Personalaufwand liegt um 1,78% über dem Vorjahresbudget und weist einen Mehraufwand von Fr. 16 045.00 auf. Die Erhöhung ist vorab auf die organisatorische Massnahme der Gemeindeverwaltung, die Auszubildende momentan durch eine Angestellte zu ersetzen, zurückzuführen. Die Differenz vom Rechnungsjahr 2014 zum Budget 2015 entstand fast ausschliesslich durch den gesetzlich vorgeschriebenen Primatwechsel der Pensionskasse Previs. Erläuterung zur Entwicklung Sachaufwand Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1 234 725 1 013 180 877 220 Im 2016 ist gegenüber den beiden Vorjahren keine Auflösung bzw. Teilauflösung Wertberichtigungen von je Fr. 150 000.-- vorgesehen. Durch die neue Methode, Investitionen bis Fr. 50 000.-- der Erfolgsrechnung zu belasten, wird diese mit Fr. 105 000.-- (Postautohäuschen Igelrain, Teilsanierung sanitäre Anlagen Schulhaus Radelfingen, Küchensanierung Mehrfamilienhaus Eggenweg 14), gegenüber dem Vorjahresbudget mehr belastet. Erläuterung zur Entwicklung Steuerertrag Die Steuerprognose basiert auf der Berechnung der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern und der vorsichtigen Variante an Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Zudem wurden die Erkenntnisse aus der Steuerstatistik 2001-2014 der Gemeinde Radelfingen mitberücksichtigt. Der Steuerteilungsertrag der BKW AG wurde vorsichtig bewertet. Hier wird mit einer Halbierung der Steuererträge ab 2009 und einem Einbruch ab Steuerjahr 2011 gerechnet. Wann uns die Steuerteilungserträge seit 2009 gutgeschrieben werden, ist nicht klar, da die interkantonale Steuerteilung sehr komplex und zeitaufwändig ist.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 8 / 40 Entwicklung Finanz- und Lastenausgleich Finanz- und Lastenausgleich Budget Rechnung ohne Bildung 2016 2015 2014 2013 2012 Sozialhilfe 600'000 573'000 597'000 613'100 522'200 Ergänzungsleistungen 277'000 257'000 242'000 261'200 267'400 Familienzulagen 5'100 3'700 5'000 2'400 2'800 öffentlicher Verkehr 134'000 153'300 128'000 118'000 145'300 neue Aufgabenteilung 227'000 226'600 251'000 207'800 103'000 Total Lastenverteiler 1'243'100 1'213'600 1'223'000 1'202'500 1'040'700 Disparitätenabbau 186'000 162'000 157'000 140'500 174'000 Mindestausstattung 0 0 0 0 0 geographisch-topografische Lasten 198'000 198'000 194'000 194'300 195'200 Zuschuss soziodemografische Lasten 6'200 7'300 7'000 6'500 5'200 Total Finanzausgleich 390'200 367'300 358'000 341'300 374'400 Nettoaufwand 852'900 846'300 865'000 861'200 666'300 Für die Berechnung des Finanz- und Lastenausgleichs wird die Finanzplanungshilfe des Kantons Bern verwendet. Hier werden die Ergebnisse der letzten drei Rechnungsjahre, die Annahme des Budgets des laufenden Jahres und des Folgejahres, sowie die Annahmen der nächsten vier Planjahre, eingetragen. Die effektiven Beiträge berechnet der Kanton aus den letzten 3 Rechnungsperioden. Investitionen Geplant sind folgende Investitionen im Verwaltungsvermögen: Projekte Steuerhaushalt Schiessanlage Aarberg, Sanierung Kugelfang CHF 64 000.00 Sanierung mittleres Schulhaus, Radelfingen CHF 152 000.00 Sanierung Strasse Igelrain (Gesamtkosten Fr. 170 000.--, 50% in ER) CHF 85 000.00 Sanierung Werkhof, Detligen (neu nur Fr. 160 000.--) CHF 300 000.00 Anschaffung Fahrzeug Werkhof (Ladog) CHF 125 000.00 Total Projekte Steuerhaushalt CHF 726 000.00 Projekte Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierung Wasser CHF 52 500.00 Spezialfinanzierung Abwasser CHF 62 500.00 Total Projekte Spezialfinanzierungen CHF 115 000.00 Gesamtinvestitionen Verwaltungsvermögen CHF 841 000.00 Für die Projekte Sanierung mittleres Schulhaus, Sanierung Strasse Igelrain und Sanierung Werkhof Detligen, werden die Verpflichtungskredite jeweils noch an einer Gemeindeversammlung traktandiert. Den gebundenen Kredit für die Anschaffung bzw. den Eintausch des Kommunalfahrzeuges Bucher mit dem neuen Ladog-Fahrzeug hat der Gemeinderat am 3.8.2015 genehmigt.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 9 / 40 Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sanierung des Kugelfangs in der Schiessanlage wird noch abgeklärt, wird aber aller Voraussicht in die Kompetenz des Gemeinderates fallen. Die erwähnten, neuen Investitionen werden mit HRM2 nach Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Projekt Abschreibungsdauer Abschreibungsbetrag Sanierung Kugelfang 40 Jahre CHF 1 600.00 Sanierung mittleres Schulhaus 25 Jahre CHF 6 080.00 Sanierung Strasse Igelrain 40 Jahre CHF 2 125.00 Sanierung Werkhof, Detligen (nur 4 000.--) 40 Jahre CHF 7 500.00 Fahrzeug Ladog 10 Jahre CHF 12 500.00 Total neue Abschreibungen pro Jahr CHF 29 805.00 Diese Abschreibungen werden neu den Funktionen direkt belastet. Geplant sind folgende Investitionen im Finanzvermögen: Projekte Finanzvermögen keine CHF 0.00 Total Projekte Finanzvermögen CHF 0.00 Gesamtinvestitionen Finanzvermögen CHF 0.00 Für einen Teil des Gewerbelandes im Jucher, Detligen, besteht ein Vorkaufsrecht, welches bis Ende 2016 eingelöst werden kann. Sollte dieser Teil des Landes verkauft werden, würde damit ein Verkaufsgewinn von Fr. 290 000.-- erzielt. Da es sich nur um ein Vorkaufsrecht handelt, wird auf die Budgetierung des Verkaufsgewinns verzichtet. Ergebnis Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde Erfolgsrechnung inkl. Spezialfinanzierungen Betrieblicher Aufwand CHF 4 993 365.00 Betrieblicher Ertrag CHF 4 283 660.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF -709 705.00 Finanzaufwand CHF 141 160.00 Finanzertrag CHF 409 971.00 Ergebnis aus Finanzierung CHF 268 811.00 Operatives Ergebnis inkl. Aufwandüberschuss SF CHF -440 894.00 Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -440 894.00 Gewinne aus Landverkäufen sowie die Mehrwertabschöpfungen für eingezonte und neu bebaute Parzellen sind grösstenteils realisiert worden. Ein Verkauf des Baulandes im Jucher (siehe Projek-

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 10 / 40 te Finanzvermögen) wird nicht budgetiert. Mit dem Rechnungsjahr 2015 werden auch die nötigen Anpassungen (Teilauflösungen) der Wertberichtigungen und Rückstellungen noch vorgenommen. Die im Finanzplan prognostizierten, hohen Aufwandüberschüsse der nächsten Planjahre werden nun ausschliesslich über den Abbau des Eigenkapitals ausgeglichen. Investitionsrechnung Investitionsausgaben CHF 841 000.00 Investitionseinnahmen CHF 0.00 Ergebnis Investitionsrechnung CHF 841 000.00 Bei den Investitionsprojekten sind keine Beiträge/Subventionen verbindlich zugesichert, deshalb wird auf eine Budgetierung verzichtet. Die einmaligen Anschlussgebühren in den Spezialfinanzierungen Wasser/Abwasser werden mit HRM2 neu in der Erfolgsrechnung gutgeschrieben. Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 90 CHF -415 014.00 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33 + CHF 101 900.00 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 35 + CHF 268 510.00 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 45 - CHF -53 500.00 WB Darlehen VV 364 + CHF 0.00 WB Beteiligungen VV 365 + CHF 0.00 Abschreibungen Investitionsbeiträge 366 + CHF 0.00 Zusätzliche Abschreibungen 383 + CHF 0.00 Einlagen in das Eigenkapital 389 + CHF 0.00 Entnahmen aus dem Eigenkapital 489 - CHF 0.00 Selbstfinanzierung CHF -98 104.00 Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung 5./. 6 CHF -841 000.00 Finanzierungsergebnis CHF -939 104.00 (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) Der Finanzierungsfehlbetrag von CHF 939 104.00 muss teilweise durch neue Fremdmittel finanziert werden. Ergebnis Allgemeiner Haushalt (ohne Spezialfinanzierungen) Betrieblicher Aufwand CHF 4 405 285.00 Betrieblicher Ertrag CHF 3 721 460.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF -683 825.00 Finanzaufwand CHF 141 160.00 Finanzertrag CHF 409 971.00 Ergebnis aus Finanzierung CHF 268 811.00 Operatives Ergebnis CHF -415 014.00 Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF -415 014.00

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 11 / 40 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser Betrieblicher Aufwand CHF 203 670.00 Betrieblicher Ertrag CHF 225 300.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF 21 630.00 Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF 0.00 Ergebnis aus Finanzierung CHF 0.00 Operatives Ergebnis CHF 21 630.00 Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis CHF 21 630.00 Durch die Erhöhung der jährlichen Gebühren kann die Spezialfinanzierung Wasser nun wieder positiv abschliessen. Hier muss wie in den letzten Jahren vermehrt mit Reparaturkosten an den Wasserleitungen gerechnet werden. Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Betrieblicher Aufwand CHF 285 610.00 Betrieblicher Ertrag CHF 238 900.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF -46 710.00 Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF 0.00 Ergebnis aus Finanzierung CHF 0.00 Operatives Ergebnis CHF -46 710.00 Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis CHF -46 710.00 Durch die Teilrevision des Abwasserreglementes hätte der Gemeinderat die Möglichkeit, die jährlichen Gebühren weiter zu senken, um das Guthaben der Spezialfinanzierung für den Rechnungsausgleich abzubauen. Zur Finanzierung der Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen im Abwasser der ARA- Reinigungsanlagen erhebt der Bund im 2016 erstmals eine Abwasserabgabegebühr, welche ungefähr Fr. 9.-- pro Einwohner ausmacht. Die Mehrbelastung beträgt für die Gemeinde Radelfingen also Fr. 11 000.--. Diese Erhöhung wird nicht auf die Haushalte abgewälzt, was eine Gebührensenkung bedeutet. Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Betrieblicher Aufwand CHF 98 800.00 Betrieblicher Ertrag CHF 98 000.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF -800.00 Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF 0.00 Ergebnis aus Finanzierung CHF 0.00 Operatives Ergebnis CHF -800.00

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 12 / 40 Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis CHF -800.00 Es sind keine ausserordentlichen Aufwendungen vorgesehen, die Grünabfuhr in der bisherigen Form kann weiterhin ohne Gebührenerhöhung durchgeführt werden. Ergebnis Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen Da im Bereich Reparaturen/Unterhalt keine grösseren Aufwendungen budgetiert sind, können voraussichtlich weitere Fr. 51 800.00 in die Spezialfinanzierung eingelegt werden. Der Bestand ohne Berücksichtigung des Rechnungsjahrs 2015 würde damit ca. Fr. 310 000.-- betragen. ERFOLGSRECHNUNG Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe)

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 13 / 40 INVESTITIONSRECHNUNG Zusammenzug Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe) Die einzelnen Investitionen sind unter Punkt 2.3. aufgelistet. EIGENKAPITALNACHWEIS Der Eigenkapitalnachweis zeigt die Ursachen der Veränderungen über die einzelnen Positionen. Er soll die Transparenz und die Analyse der finanziellen Situation der Gemeinde erleichtern. Auswertungen Der Nachweis über das voraussichtliche Eigenkapital erfolgt erst ab der Budgetierung 2017 unter HRM2. Kommentare zu den Auswertungen Spezialfinanzierungen im Eigenkapital Die Spezialfinanzierungen sind unter Punkt 3.3-3.6 bereits erläutert worden. Verwaltete unselbständige Stiftungen im Eigenkapital Die Einwohnergemeinde Radelfingen verwaltet keine Fonds, Legate oder Stiftungen im Eigenkapital.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 14 / 40 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Mit der Einführung von HRM2 muss das Finanzvermögen per 1.1.2016 neu bewertet werden. Diese Neubewertung richtet sich nach der Gemeindeverordnung (Anhang zu Artikel 81, Absatz 3 und Ziffer 3 der Übergangsbestimmungen). Die Neubewertung unseres Finanzvermögens ist in Bearbeitung. Eine allfällige Neubewertungsreserve wird bis Ende 2015 durch den Gemeinderat genehmigt und per 1. Januar 2016 verbucht. Der Nachweis erfolgt mit dem Bericht zur Jahresrechnung 2016. Nach heutigen Erkenntnissen zeichnet sich ein Buchgewinn ab. Bilanzüberschuss Der bestehende Bilanzüberschuss wird sich aufgrund des Aufwandüberschusses um CHF 415 014.00 reduzieren. Antrag Der Gemeinderat und die Finanzkommission beantragen der Gemeindeversammlung: a) Genehmigung Abschreibungsdauer bestehendes Verwaltungsvermögen linear über 16 Jahre (Abschreibungssatz 6,25%) b) Genehmigung Budget 2016 Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1,69 Einheiten Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1,3 Genehmigung des Aufwandüberschusses von Fr. 415 014.00. c) Zur Kenntnisnahme Hundetaxe Fr. 75.-- pro Tier (wie bisher) Auf den nachfolgenden Seiten sind das Ergebnis der Finanzplanung und das provisorische Investitionsprogramm bis 2020 aufgeführt. An der Gemeindeversammlung wird Finanzvorsteher Urs Kuhn über die Finanzplanung informieren und die geplanten Investitionen im 2016 vorstellen.

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Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 19 / 40 Traktandum 3 / Verpflichtungskreditabrechnungen zur Kenntnisnahme Landumlegung Detligen-Jucher-Ostermanigen Referent: Gemeinderat Ueli Kocher Am 11. Juni 2001 hat die Gemeindeversammlung einem Verpflichtungskredit von brutto Fr. 272 000.-- für die Durchführung der Landumlegung DJO zugestimmt. Für die Erarbeitung des Projektes wurde an der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 1999 ein Kredit von Fr. 85 000.-- genehmigt und der Firma Bichsel Bigler und Partner am 27.10.2000 ausbezahlt. Am 20.11.2000 wurden vom Kanton Fr. 34 000.-- an die Gemeinde als Subvention ausgerichtet. In der Schlussabrechnung der Bodenverbesserungsgenossenschaft DJO vom 23. Mai 2014 wurde der Gemeinde durch die Firma Bichsel Bigler und Partner Fr. 51 000.-- aus dem Vorprojekt gutgeschrieben. Damit schliessen die Vorprojektkosten der Gemeinde mit Fr. 0.-- ab. Der von der GV genehmigte Verpflichtungskredit von Fr. 272 00.-- (bzw. 8% der Gesamtkosten) beinhaltet nur die Beteiligung der Gemeinde an die Subventionierung des Projektes. Für die direkten Kosten der Gemeinde als betroffene Eigentümerin wurde kein Kredit beantragt. Der Gemeinderat hat in der Zeit von 2006-2013 fünf Nachtragskredite im Gesamtbetrag von Fr. 51 348.-- für einzelne Geschäfte innerhalb der LU DJO genehmigt. Die Freiwillige Rückzahlung der Bodenverbesserungsgenossenschaft DJO gemäss Schreiben vom 4.2.2015 von Fr. 24 000.-- wurde ebenfalls dem Kredit der Einwohnergemeinde gutgeschrieben. Die Integration in die Kreditabrechnung ist buchhalterisch sinnvoll und einfacher zu handhaben, entspricht insofern dem Wunsche der Bodenverbesserung, da die Gemeinde sowieso unterhaltspflichtig ist und die Wege unabhängig davon sorgfältig unterhalten werden. Den nötigen Nachkredit konnte der Gemeinderat in seiner Kompetenz beschliessen. Abrechnung Subventionen (gemäss Buchhaltung Einwohnergemeinde) Überweisung von 8 x Fr. 34 000.-- (2001-2008) Fr. 272 000.00 Abrechnung vom 23.5.2014 Fr. 8 868.00 Gesamtkosten Fr. 280 868.00 Verpflichtungskredit GV vom 11.6.2001 Fr. 272 000.00 Mehrkosten Fr. 8 868.00 zur Kenntnisnahme, da 8% der Gesamtkosten gemäss Beschluss Gemeindeversammlung Abrechnung Eigentümerin Einwohnergemeinde Radelfingen Überweisungen 2007-2013 Fr. 113 374.10./. Abrechnungsgutschriften Fr. 20 462.35./. Anrechnung freiwillige Rückzahlung Bodenverbesserung DJO vom 6.2.2015 Fr. 24 000.00 Gesamtkosten Fr. 68 911.75 Verpflichtungskreditbeschluss GR vom 24.7.2006 Fr. 12 000.00 Verpflichtungskreditbeschluss GR vom 14.1.2008 Fr. 4 000.00 Verpflichtungskreditbeschluss GR vom 14.1.2008 Fr. 10 300.00 Verpflichtungskreditbeschluss GR vom 19.10.2009 Fr. 21 000.00 Verpflichtungskreditbeschluss GR vom 28.1.2013 Fr. 4 048.00 Nachkredit zu bewilligen in der Kompetenz des GR Fr. 17 563.75

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 20 / 40 24.07.2006 Verlegen Freileitungen BKW in den Boden 14.01.2008 Landkauf und 1/3 Anteil Sanierung Verbindung Ostermanigen-Jucher 19.10.2009 Parkplatz Gemeindehaus 28.01.2013 Wegausbau Moosmatte Gemäss Zuteilungsanalyse vom 18.1.2011 hat die Gemeinde Radelfingen eine Mehrwertzuteilung von brutto ca. Fr. 61 900.-- erhalten. Der Gemeinderat hat die Subventionsabrechnung (Mehrkosten Fr. 8 868.-- innerhalb der 8%) an seiner Sitzung vom 3. August 2015 zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hat die Abrechnung der Gemeinde als Eigentümerin (Nachkredit Fr. 17 563.75) an seiner Sitzung vom 3. August 2015 genehmigt. Sanierung Gemeindehaus, Detligen Referent: Gemeinderat Hansjörg Tschannen Die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013 hat für die Sanierung des Gemeindehauses Detligen, einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 480 000.-- genehmigt. Die Arbeiten sind abgeschlossen, sämtliche Rechnungen gestellt und die Abrechnung durch die Bau- und Planungskommission am 30. März 2015 geprüft und genehmigt. Am 3. Juni 2015 wurde durch die GVB noch für den Schadenfall Türmlidach Fr. 8 060.10 überwiesen. Verpflichtungskredit Gemeindeversammlung brutto Fr. 480 000.00 Gesamte Kosten Fr. 420 477.45 Abzüglich GVB-Beitrag an Schadenfall Türmlidach Fr. 8 060.10 Abrechnung netto / Restkredit Fr. 67 582.65 Der Gemeinderat hat die Abrechnung (Restkredit von Fr. 67 582.65) an seiner Sitzung vom 15. Juni 2015 genehmigt. Traktandum 4 / Verpflichtungskredit Sanierung Werkhof, Detligen Referent: Gemeinderat Hansjörg Tschannen Die Zeiten ändern sich und die Werkzeuge auch. Um die Aufgaben nach heutigem Standard an unseren Strassen und Werke zu erledigen, benötigt es nicht nur Schaufel und Bickel, es kommen Fahrzeuge und X verschiedene Materialien dazu und dies alles braucht viel Platz. Der alte Holzanbau ist nicht geeignet, um trocken und frostsicher zu lagern und steht zudem falsch in der Landschaft. (nichtgenutzter Zwischenraum). Darum haben wir uns entschlossen den Werkhof in seiner Form zu verlängern. Im gleichen Zug wird das leckende, asbesthaltige Eternitdach saniert und die mangelhafte elektrische Installation den Vorschriften angepasst.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 21 / 40 Ausführung Holzfassade ohne Verputz: Baumeisterarbeiten: Mäusli Bau, Seedorf 38 173.00 Zimmermann inkl. Vorbereitung für Kran: Holzbau Zbinden, Frieswil 30 271.00 Gerüstbau ganzes Gebäude: Baur & Co, Säriswil 10 000.00 Bedachungsarbeiten: Baur & Co, Säriswil 26 128.00 Spenglerarbeiten: Baur & Co, Säriswil 4 234.00 Rolltore und Servicetüren: Rebsamen AG, Biberen 7 300.00 Elektriker: Elektro Rollier-Schädeli AG, Ortschwaben 7 067.00 Aufzug für 2.50to Tragkraft. Annahme Allgemeiner Richtpreis 5 000.00 Total Arbeiten gemäss Richtofferten inkl. MWST 128 173.00 Reseven für Unvorhergesehenes ca. 10% der Richtofferten 12 817.00 Total Kosten exkl. MWST 140 990.00 MWST 8% 11 279.00 Bauleitung durch Baukommission 4 500.00 Baugesuchskosten 2 000.00 Total Kosten inkl. MWST 158 769.00 Rundungsbetrag 1 231.00 Total Sanierungskredit inkl. MWST 160 000.00 Antrag Der Gemeinderat und die Bau- und Planungskommission beantragen der Gemeindeversammlung der Sanierung des Werkhofes Detligen und damit einem Verpflichtungskredit von netto Fr. 160 000.-- zuzustimmen. CHF Traktandum 5 / Verpflichtungskredit Sanierung mittleres Schulhaus, Eggenweg 3, Radelfingen Referent: Gemeinderat Hansjörg Tschannen Am K-Objekt Eggenweg 3 in Radelfingen, ist die Fassade und das Dach zu sanieren. Im Winter liegt schon bei wenig Wind Schnee im Estrich, die Dachrinnen sind verrostet und die Fassade wurde meines Wissens noch nie gestrichen. Es wurde geprüft, ob mit einer Aussenisolation die Sanierung der Fassade gemacht werden kann. Doch dies wurde durch die Denkmalpflege sowie bauphysikalisch nicht empfohlen (ergibt mehr Probleme als Nutzen). Mit einem Unterdach, ersetzen der Spenglerei, sanieren der best. Fensterläden, isolieren des Estrichbodens und Malerarbeiten an der Fassade wird die Substanz dieses Hauses erhalten und das Bild nicht verändert. CHF Kiefer Roten AG, Fensterläden 6 981.25 Martin Muster, Bedachungen und Fassadenbau 66 993.55 Spenglerei M. Möri 18 633.60 Schwarzenbach Gerüstbau AG 14 701.00 Ramseier Malereiarbeiten Fassade 30 771.70 Total eingereichte Offerten 138 081.10

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 22 / 40 Reserve für Unvorhergesehenes ca. 10% 13 000.00 Total Investitionskredit inkl. MWST 151 081.10 Antrag Der Gemeinderat und die Bau- und Planungskommission beantragen der Gemeindeversammlung der Sanierung des mittleren Schulhauses, Eggenweg 5, Radelfingen und damit einem Verpflichtungskredit von netto Fr. 152 000.-- zuzustimmen. 6. Teilrevision Organisationsreglement (OgR) Leitung: Gemeindepräsident Urs Kuhn Der Gemeinderat hat sich für die Legislatur 2013 2016 zum Ziel gesetzt, das Organisationsreglement (OGR) der Gemeinde zu überprüfen und, sofern notwendig, anzupassen. Ergebnis der Überprüfung ist die vorliegende Teilrevision. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass insbsondere folgende Anpassungen nicht notwendig sind: - Aufhebung oder Zusammenführung von Kommissionen (Anhang III) - Die Reduktion der Anzahl Gemeinderatsmitglieder von 7 auf 5 (Art. 19, Abs. 1) - Die Erhöhung der Finanzkompetenzen des Gemeinderates (Art. 9, Abs. 2 und 3) - Die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung der Gemeinderäte (Art. 26, Abs. 2) Hingegen hat der Rat folgende Anpassungen beschlossen: Auflösung der Schulversammlung (Art. 18) Erhebungen haben gezeigt, dass das Interesse der Bevölkerung an der Schulversammlung in den vergangenen Jahren stetig gesunken ist. Lediglich bei Neuwahlen von Schulkommissionsmitgliedern konnte mit einer leicht erhöhten Teilnahme gerechnet werden. Zudem hat sich der ursprüngliche Zweck der Schulversammlung, nämlich als Informations- und Diskussionsorgan für Eltern zu dienen, auf andere Kontaktmittel verlagert, einerseits auf direkte Kontakte von Eltern mit der Lehrerschaft oder der Schulleitung, andererseits auf schriftliche Informationen, namentlich via Internet. Der Gemeinderat ist Wahlorgan sämtlicher Kommissionsmitglieder (ausser Rechnungsprüfungskommission) (Art. 22 und Anhang III) Mit Aufhebung der Schulversammlung ist der Gemeinderat auch Wahlorgan für die Mitglieder der Schulkommission (neu Bildungskommission), wie dies bei den übrigen ständigen Kommissionen bereits der Fall ist. Die Kommission für öffentliche Sicherheit wird in Gemeindeführungsorgan (GFO) umbenannt Mit der Auslagerung von Zivilschutz und Feuerwehr in regionale Verbände ist der Aufgabenkreis der Kommission für öffentliche Sicherheit auf ein Minimum geschrumpft. Hingegen ist es wichtig, dass in Katastrophen- oder Krisensituationen ein Führungsstab besteht, welcher den Gemeinderat in ausserordentlichen Lagen unterstützt.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 23 / 40 Die Schulkommission wird in Bildungskommission umbenannt Das Thema Bildung wird immer komplexer und vielseitiger. Neben der Schule, welche Kernthema der Kommission bleibt, werden immer mehr Punkte abzudecken sein, welche auf Gemeindeebene auf die Bildungskommission zukommen. Deshalb ist es sinnvoll, die Kommission mit den entsprechend kompetenten Mitgliedern zu besetzen, welche den ressortverantwortlichen Gemeinderat unterstützen können. Flexible Benennung der Anzahl Mitglieder in den ständigen Kommissionen (3, 5 oder 7 Mitglieder) (Anhang III) Die Aufgabe der ständigen Kommissionen ist es, den Gemeinderat im Rahmen der jeweiligen Reglemente als Strategie- und Unterstützungsgremium zur Verfügung zu stehen. Die Mitglieder sollen nach Möglichkeit die notwendige Fachkompetenz für die Erfüllung der Aufgaben mitbringen. Aus diesem Grund kann der Gemeinderat die Anzahl der Kommissionsmitglieder flexibel und nach Arbeitsanfall auf 3, 5 oder 7 Mitglieder zusammenstellen. Anpassung der Aufgabenbereiche der Kommissionen an die heutigen Gegebenheiten (Anhang III) Mit der Teilrevision des OGR wird die Gelegenheit wahrgenommen, die Aufgaben der einzelnen Kommissionen an die heutigen Gelegenheiten anzupassen. Dabei wird einerseits den ausgelagerten Aufgaben in regionale Organisationen, andererseits der verstärkten strategischen Ausrichtung der Kommissionen zur Unterstützung des Gemeinderates Rechnung getragen. Der Entwurf des überarbeiteten und teilrevidierten Organisationsreglements ist der zuständigen kantonalen Stelle des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung unterbreitet worden. Ausser der flexiblen Bezeichnung der Anzahl Mitglieder im Gemeindeführungsorgan (3, 5 oder 7 anstelle von 3 7) sind keine Anpassungen gefordert worden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, der Teilrevision des OgR mit den Anpassungen Auflösung der Schulversammlung Gemeinderat neu auch als Wahlorgan der Bildungskommission Umbenennung der Kommission für öffentliche Sicherheit in Gemeindeführungsorgan (GFO) Umbenennung der Schulkommission in Bildungskommission Flexible Benennung der Anzahl Mitglieder in den ständigen Kommissionen (3, 5 oder 7 Mitglieder) Anpassung der Aufgabenbereiche der Kommissionen an die heutigen Gegebenheiten auf den 1. Januar 2016 zuzustimmen. 6. Mitteilungen des Gemeinderates / Verschiedenes aus der Versammlung Leitung: Gemeindepräsident Urs Kuhn

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 24 / 40 Aus dem Gemeinderat Ersatzwahlen Bekanntlich wird Anita Sieber auf Ende Jahr aus dem Gemeinderat zurücktreten. Gestützt auf das Organisationsreglement der Gemeinde Radelfingen (Anhang II, Art. 26, Abs.2) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. September 2015 folgende Ersatzwahlen für die Legislatur 2013 2016 vorgenommen: - Gemeinderat: Roland Sieber, Oltigen Herr Roland Sieber wurde von der SP als Ersatzkandidat vorgeschlagen und vom Gemeinderat per 1. Januar 2016 in sein neues Amt gewählt worden. Er wird von Anita Sieber das Ressort Soziales übernehmen. - Kommission Ver- und Entsorgung: Stefan Maag, Oltigen Aufgrund von Roland Siebers Wahl in den Gemeinderat und seines Rücktritts als Mitglied der Kommission Ver- und Entsorgung hat der Gemeinderat Herrn Stefan Maag als Ersatz in die Kommission Ver- und Entsorgung gewählt. - Finanzkommission: Anita Sieber, Oltigen Als neues Mitglied und Ersatz für Roland Sieber hat der Gemeinderat Frau Anita Sieber in die Finanzkommission gewählt. Der Gemeinderat dankt dem neu gewählten Gemeinderat Roland Sieber sowie den beiden neuen Kommissionsmitgliedern Anita Sieber und Stefan Maag für ihre Bereitschaft, für die Gemeinde Radelfingen eine Aufgabe zu übernehmen und wünscht ihnen viel Freude und Erfolg im neuen Amt. Ersatz Kommunalfahrzeug Im Frühjahr 2015 wurde festgestellt, dass der Allgemeinzustand des Gemeinde-Fahrzeuges Marke Bucher desolat war, nicht nur was die Mechanik und Technik anbelangte, sondern auch bezüglich Rost. Da an dem Fahrzeug, das 2009 angeschafft wurde, in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich hohe Reparaturkosten angefallen waren und in den kommenden Monaten und Jahren weitere zu erwarten gewesen wären, wurde das Gespräch mit den Verantwortlichen der Firmen Bucher AG (Hersteller) und Studer AG (Lieferant) gesucht. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem von der Gemeinde eingesetzten Fahrzeug um einen Modell-Typ handelt, der mit grossen Qualitätsproblemen behaftet ist, die mit weiteren Reparaturen oder einer Grundsanierung nicht hätten behoben werden können. Mit Zähneknirschen haben die Mitglieder der Wegkommission und des Gemeinderates einsehen müssen, dass ein Ersatz unausweichlich ist. Nach verschiedenen Verhandlungen mit den Produkteverantwortlichen und Vergleichen mit anderen Herstellern hat die Gemeinde ein faires, akzeptables Angebot für ein gleichwertiges Fahrzeug erhalten, welches das bisherige ersetzen soll, sodass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 3.8.2015 einen gebundenen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 125'000.-- sprechen konnte.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 25 / 40 Sämtliche am bisherigen Fahrzeug eingesetzten Geräte wie Schneepflug oder Salzstreuer werden auf das neue Fahrzeug, welches anfangs 2016 ausgeliefert wird, angepasst und können weiter verwendet werden. Übernahme Mandat Rechnung Schulverband Matzwil Emil Zenger, Detligen, tritt per Ende 2015 als langjähriger Kassier des Schulverbandes Matzwil zurück. Da keine Nachfolge ernannt werden konnte, wurde vom Verband die Lösung einer Mandatsvergabe an eine der angeschlossenen Gemeinden gesucht. Gemäss den Delegierten der Gemeinden Wohlen und Seedorf bestehen auf den beiden Gemeindeverwaltungen offenbar keine Ressourcen für eine Übernahme der Aufgabe. Für den Gemeinderat Radelfingen ist klar, dass eine der Gemeinden die Aufgabe übernehmen muss. Nachdem die wichtigsten Punkte einer Übernahme mit den Betroffenen, insbesondere mit dem Gemeindeverwalter Martin Riesen, dem bisherigen Kassier Emil Zenger sowie dem Verbandspräsidenten Daniel Albrecht geprüft und festgelegt werden konnten, haben sich die Gemeinde Radelfingen und Gemeindeverwalter Martin Riesen bereit erklärt, das Mandat zu übernehmen. Der jährliche Aufwand für die Rechnungsführung durch die Gemeinde Radelfingen wird vom Verband entschädigt. Der Gemeinderat dankt Gemeindeverwalter Martin Riesen für die grosse Flexibilität und die Bereitschaft, trotz ebenfalls sehr knappen Personalressourcen und momentan grossen Projekten, die es umzusetzen gilt, das Rechnungsmandat des Schulverbandes Matzwil zu übernehmen. Verkehrssicherheit auf Gemeindestrassen, Auswertung und Vorgehen Wie im Radelfinger vom vergangenen Juli mitgeteilt, beabsichtigt der Gemeinderat, gegen zu schnelles Fahren auf den Gemeindestrassen etwas zu unternehmen. In der Zwischenzeit sind interne Radarmessungen durchgeführt worden. Die Auswertungen haben gezeigt, dass ein grosser Teil der Verkehrsteilnehmer die signalisierten Geschwindigkeiten eingehalten oder nur geringfügig überschritten hat. Andererseits musste festgestellt werden, dass Fahrzeuglenker ihre Geschwindkeit auch in bebauten Gebieten in keiner Weise den teils engen und unübersichtlichen Strassenverhältnissen angepasst haben. Gespräche mit Temposündern haben interessanterweise gezeigt, dass man sich der Gefahr, die man darstellt, offenbar gar nicht richtig bewusst ist, sei es als PW- oder Motorrad-Raser, sei es als Traktorfahrer mit einem grossen, unübersichtlichen Vehikel. Aufgrund der Auswertungen und der Erkenntnisse hat der Gemeinderat der Kantonspolizei den Auftrag erteilt, an exponierten Stellen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Zudem sind Markierungsmassnahmen bei Einmündungen geplant. Und nicht zuletzt setzt der Gemeinderat nach wie vor auf die Vernunft jedes Einzelnen, mit einer zurückhaltenden, vorsichtigen Fahrweise einerseits Unfälle und andererseits unnötige Lärmbelästigungen in bewohnten Gebieten zu vermeiden. Der Gemeinderat wird sich erlauben, in regelmässiger Folge im Radelfinger zu einer rücksichtsvollen und defensiven Fahrweise auf unseren Gemeindestrassen aufzurufen. Gemeindepräsident Urs Kuhn

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 26 / 40 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Nach einem halben Jahr auf meinem Segelschiff Cassiopeia bin ich nun wieder auf festem Gemeindeboden. Es war nicht nur eine Reise, es war ein Abenteuer, eine Erfahrung, ein wunderbares Erlebnis. Es begann am Neuenburger See mit einem Spezialtransport an die Saone in Frankreich, danach via die Rhone bei Port St. Louis in das Mittelmeer. Ich segelte entlang der französischen Küste nach Monaco, rüber nach Korsika, umsegelte Korsika und Sardinien. Ich verbrachte auch Zeit im Madalena Archipel und in Süd Korsika. Via Insel Elba besuchte ich das Festland und die Inseln Giglio, Ponza, Ischia, Capri und Procida. Nach 2 931 Seemeilen steht meine CAS nun auf Elba. Ich bin sicher, sie freut sich.wie ich, auf das nächste Frühjahr! Doch in der Zwischenzeit werde ich wieder mithelfen das Gemeindeschiff auf Kurs zu halten. An dieser Stelle möchte ich allen danken, die mir geholfen haben, diesen Traum zu realisieren! Besten Dank meiner Familie und Freunden, der Verwaltung, Heinz Zaugg und speziell Stephan Hurni als mein Stellvertreter im Gemeinderat, welcher zusätzlich auch temporär meine Aufgaben in der Gemeinde erledigt hat. Gemeinderat Hansjörg Tschannen

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Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 28 / 40 Aus der Gemeindeverwaltung 8 - ung Die BKW muss bei der alten Käserei Detligen an der Trafostation an folgenden Nachmittagen grössere Sanierungsarbeiten durchführen: Mittwoch, 11. November 2015 von 13.00 bis ca. 17.30 Uhr Mittwoch, 18. November 2015 von 13.00 bis ca. 17.00 Uhr Während dieser Zeit wird im Bereich Detligen der Strom ausgeschaltet, die betroffenen Haushalte werden direkt durch die BKW schriftlich informiert. Aus diesem Grund bleibt auch die Gemeindeverwaltung/Postagentur an den beiden Nachmittagen geschlossen. Das Verwaltungs-Team Verwaltung und Postagentur // Brücke über die Feiertage Die Verwaltung und die Postagentur bleiben vom Mittwoch, 23. Dezember 2015 bis Sonntag, 3. Januar 2016 geschlossen. Gemeindeverwaltung In dringenden Notfällen können Sie die Pikett-Nr. 079 933 56 48 wählen, wir werden Sie (ausser an Sonn- und Feiertagen) innert 24 Stunden zurückrufen. Postagentur Während dieser Zeit werden alle Sendungen an die Poststelle Aarberg avisiert und können dort abgeholt werden. Auf den Avisierungszetteln wird zusätzlich ein Hinweis bezüglich der Abholstelle angebracht. Wir danken allen für die angenehme Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr und wünschen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das Verwaltungs-Team

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 29 / 40 Wohnungsbörse (Miet- und Verkaufsobjekte) Gemeindegebiet Radelfingen Diese Rubrik kann für die Liegenschaften auf dem Gemeindegebiet von Radelfingen gratis benützt werden. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit der Publikation auf unserer Homepage www.radelfingen.ch. Inserate bitte an die Gemeindeverwaltung Radelfingen (siehe letzte Seite) Auszug aus unserer Homepage www.radelfingen.ch Zu vermieten An der Sunnhale 3 in Radelfingen 4,5 Zimmerwohnung, Monatliche Miete Fr. 1'630.-- inkl. NK. Interessenten melden sich bitte bei Familie Weber, Tel: 032 384 11 50 Zu vermieten ab 1. Januar 2016 An der Gewerbegasse 23 in Detligen 3,5 Zimmerwohnung (85m2) im Obergeschoss mit geheiztem zusätzlichen Atelierraum (15m2) mit Fenster. Sehr sonnige, ruhige Lage, renoviert, grosser Balkon, Keller und Estrich, Nähe öv Richtung Bern und Aarberg (4 Gehminuten). Monatliche Miete Fr. 1 440.-- inkl. Garage und NK Interessenten melden sich bitte bei Familie Tschirren, 079 619 07 13 / 079 525 18 19 Information AHV-Zweigstelle Familienzulagen im Kanton Bern Familienzulagen im Gewerbe 52 Familienausgleichskassen (Stand 1.1.2012) richten im Kanton Bern Familienzulagen an Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitnehmende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die Familienausgleichskasse des Kantons Bern zuständig. Diese Familienausgleichskassen müssen folgende Mindestleistungen erbringen (vorbehältlich der Sondervorschriften bei Teilzeitarbeit und bei Nichterwerbstätigen): 230 Franken Kinderzulage pro Monat für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum Monat, in welchem das 16. Altersjahr vollendet wird. 290 Franken Ausbildungszulagen pro Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird. Die im Kanton Bern tätigen Familienausgleichskassen können freiwillig weitergehende Leistungen erbringen wie z.b. höhere Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburts- und Adoptionszulagen, Leistungen zur Unterstützung an Angehörige der Armee und des Familienschutzes.

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 30 / 40 Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) richtet im Auftrag des Bundes folgende Familienzulagen an selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmende aus: - Im Talgebiet: 200 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre 250 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre - Im Berggebiet: 220 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre 270 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre www.akbern.ch Auf der Internetseite www.akbern.ch der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) finden Sie in der Rubrik Familienzulagen alle übrigen notwendigen Informationen zur Familienzulagenordnung im Kanton Bern, wie beispielsweise: - Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf Familienzulagen? - Welche Personen haben Anspruch auf Familienzulagen? - Welcher Elternteil kann den Antrag stellen? - Was heisst Differenzzahlung? - Anmeldung des Anspruchs auf Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft - Was ist unter Ausbildung zu verstehen? - Besondere Bestimmungen für Nichterwerbstätige und ANOBAG (Arbeitnehmende ohne AHVbeitragspflichtigen Arbeitgeber) - Familienzulagen bei Teilzeitarbeit - Zahlung von Familienzulagen ins Ausland - Meldepflichten, Nachforderungen, Rückerstattung, Verjährung usw. Hinweis Arbeitnehmende erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichskasse ihr Betrieb angeschlossen ist. AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN Mitteilungen / Informationen Happy Birthday / Herzliche Glückwünsche! Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gratulieren: Löffel-Krähenbühl Heidi, Radelfingen 90 Jahre Schori Madeleine, Radelfingen 90 Jahre Heimberg-Krieg Martha, Radelfingen 92 Jahre Linder-Weber Gertrud, Detligen 92 Jahre

Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 31 / 40 Jubilarinnen und Jubilare, welche die Gratulation im Radelfinger künftig nicht mehr haben möchten, können dies der Gemeindeverwaltung melden. Nächste Vereins- und Behördenanlässe Radelfingen / Detligen / Frieswil Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Kulturkommission 22.11.2015 Kirchgemeinde Radelfingen, Feier zum Ewigkeitssonntag im Gemeindesaal, Detligen 28.11.2015 Kleinkal. Schützen Radelfingen, Redlet im Löwen Radelfingen 28./29.11.2015 Kulturkommission, Adventsmärit im Gemeindehaus, Detligen 01.12.2015 Kirchgemeinde Radelfingen, Frauenweihnachten im Gemeindesaal, Detligen 06.12.2015 Kirchgemeinde Radelfingen, Kirchgemeindeversammlung im Gemeindesaal, Detligen 06.12.2015 Musikgesellschaft Detligen, Adventskonzert im Gemeindesaal, Detligen 07.12.2015 Einwohnergemeinde Radelfingen, Gemeindeversammlung, Detligen 10.12.2015 Kirchgemeinde und Landfrauen, Altersweihnachten Kirche/Pfrundscheune, Radelfingen 12.12.2015 Männerchor Radelfingen, Redlet im Schwanen, Radelfingen 18.12.2015 Schule Radelfingen, Schulweihnachten im Gemeindesaal, Detligen

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Radelfinger - Nr. 59 / November 2015 Seite 35 / 40 Verschiedene Beiträge Auf Safari in der Gemeinde Radelfingen (47) In Absprache mit Autor Thomas Althaus muss dieser Beitrag, infolge des bereits grossen Umfangs des amtlichen Teil s des Radelfinger s, auf die Ausgabe 60 vom Dezember 2015 verschoben werden. Die Redaktion Langsam fahren, Abstand wahren Das Hobby reiten findet immer wie mehr Anhänger insb. auch bei jungen Personen ist das Interesse für den Pferdesport stetig am Wachsen. Daher steigt auch der Equidenbestand (Pferde, Ponys, Kleinpferde, Esel, Maultiere, Maulesel) in der Schweiz an. 3/4 der Equiden leben auf dem