Der Zoll gegen Schwarzarbeit FKS

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Transkript:

Der Zoll gegen Schwarzarbeit

Illegale Beschäftigung schädigt gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer führt zu Wettbewerbsverzerrungen Gewährleistungs- und Zahlungsrisiko Arbeitslosigkeit mangelnde Absicherung bei Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus (dadurch hohe Beiträge und Steuern oder reduzierte staatliche Leistungen) ist handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schwerem Schaden zufügt

Ziele der keine missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Schutz der Solidargemeinschaft) ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern legale Arbeitsverhältnisse Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Emmerich Gronau HZA Münster Herford HZA Bielefeld HZA Aachen Hamm Gelsenkirchen HZA Duisburg HZA Dortmund HZA Krefeld Hagen Wuppertal HZA Düsseldorf Mönchen- gladbach Bergisch Gladbach HZA Köln Siegen Paderborn 8 Hauptzollämter mit 19 Standorten

Arbeitsbereiche der Prävention Prüfungen und Ermittlungen Ahndung

Prüfungsaufgaben 2 SchwarzArbG Erfüllung der Meldepflichten nach 28a SGB IV (Entsendung) Unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen Richtigkeit von Arbeits- und Verdienstbescheinigungen Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnisse und Arbeitsbedingungen von Ausländern Arbeitsbedingungen nach dem AEntG Anhaltspunkte für steuerliche Pflichten

Befugnisse bei Prüfungen von Personen 3,4 SchwarzArbG Betreten der Grundstücke und Geschäftsräume des Arbeitgebers/Auftraggebers/ Dritten während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen Auskünfte von den Geprüften hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse oder Tätigkeiten einholen Einsichtsrecht in mitgeführte Unterlagen Überprüfung der Personalien der angetroffenen Personen Anhalterecht für Kraftfahrzeuge

Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können Einsichtnahme in Rechnungen, Zahlungsbelege oder sonstige Unterlagen über Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück beim privaten Auftraggeber Einsichtnahme in Unterlagen beim Auftraggeber bei AEntG-Prüfungen auch Einsichtnahme in Arbeitsverträge, Niederschriften nach 2 Nachweisgesetz und andere Geschäftsunterlagen bzgl. Einhaltung der Arbeitsbedingungen

Duldungs- u. Mitwirkungspflichten 5 SchwarzArbG Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber und Dritte haben die Prüfung zu dulden und dabei mitzuwirken: Betreten der Grundstücke und Geschäftsräume Auskunfterteilung (aber: ggf. Auskunftsverweigerungsrecht) Vorlage von prüfungsrelevanten Unterlagen und Daten Ausländische Arbeitnehmer müssen ihren Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und ihre Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung vorlegen und bei Verdacht auf ausländerrechtliche Verstöße den Prüfern zur Weiterleitung an die Ausländerbehörde überlassen

Ermittlungsbefugnisse 14 SchwarzArbG Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit den Prüfgegenständen Befugnisse wie die Polizeivollzugsbehörden nach StPO und OWiG Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Die EU-Osterweiterung zum 01.05.2004 Estland Lettland Litauen Polen Tschechien Slowakei Ungarn Slowenien zum 01.01.2007 Zypern * Malta * Bulgarien Rumänien

Die EU-Osterweiterung zum 01.05.2004 Arbeitnehmerfreizügigkeit Das Recht, in in Deutschland einer abhängigen Beschäftigung nachzugehen, ist ist nach dem sog. 2+3+2- Modell für die mitteleuropäischen Länder zunächst ausgeschlossen. Ausnahmen: Nationale und bilaterale Zugangsmöglichkeiten zum deutschen Arbeitsmarkt bleiben unverändert bestehen (z.b. Saisonarbeitskräfte, Werkvertragsarbeitnehmer)

Die EU-Osterweiterung zum 01.05.2004 Dienstleistungsfreiheit Art 50 EG-V Das Recht, als als ausländischer Unternehmer vorübergehend selbständig - mit eigenem Personal --in in Deutschland zu zu arbeiten, ist ist aufgrund einer Übergangsregelung eingeschränkt.

Die EU-Osterweiterung zum 01.05.2004 Dienstleistungsfreiheit Art. 50 EG-V Unternehmensinhaber Schlüsselpersonal (z.b. (z.b. Führungskräfte) Beschränkte Sektoren --Bau Bau / / verw. verw. Zweige Zweige --Gebäudereinigung --Innendekorateure Andere Andere Mitarbeiter Keine Keine Arbeitsgenehmigung erforderlich ArG ArGnach nationalen Bestimmungen, z.b. z.b. --ArGV, --bil. bil. Werkvertragsv. erforderlich Keine Keine Arbeitsgenehmigung erforderlich

Die EU-Osterweiterung zum 01.05.2004 Niederlassungsfreiheit Das Recht sich in in Deutschland dauerhaft selbständig niederzulassen. Keine besonderen Beschränkungen jedoch: Beachtung von Handwerks- und Gewerberecht

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit Neusser Straße 159 50733 Köln 0221/37993-0 poststelle@abt-fks.bfinv.de