www.woelbern-invest.de Holland ROTTERDAM 72 Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 16.04.2012 betreffend das öffentliche Angebot zum Erwerb von Kommanditbeteiligungen an der Zweiundsiebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG.
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1. Nachtrag Die Wölbern Invest KG als Anbieterin des Fonds Zweiundsiebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Fondsgesellschaft oder Emittentin genannt) gibt folgende Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt Holland 72 vom 16.04.2012 bekannt: INFORMATIONEN ZU DER FONDSIMMOBILIE Der Baufortschritt erfolgt gemäß Bauplanung. Die Fassade ist geschlossen, alle Fenster sind eingebaut. Derzeit werden die Versorgungsanschlüsse installiert. Die Baugenehmigung datiert vom Februar 2011. (Die vorstehenden Ausführungen aktualisieren die Kapitel Die Fondsimmobilie, S. 46 ff. und Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 16. Sonstige Angaben, S. 101) RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen wird demnächst durch ein neues Doppelbesteuerungsabkommen ersetzt werden. Es besteht das Risiko, dass die deutsche Finanzverwaltung bei Anwendung des neuen DBA s zukünftig die Auffassung vertritt, dass die Einkünfte aus der Veräußerung der Fondsimmobilie aufgrund der Einbeziehung in die pauschale Box 3-Besteuerung in den Niederlanden tatsächlich nicht i.s.d. Art. 22 Abs. 1 Buchstabe a) DBA n. F. besteuert werden. In diesem Fall würden diese Einkünfte bei den Anlegern in Deutschland in vollem Umfang der persönlichen Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterworfen. (Die vorstehenden Ausführungen aktualisieren das Kapitel Risiken der Vermögensanlage Steuerliche Risiken, S. 24 ff.) INFORMATIONEN ZUR EMITTENTIN Die Veröffentlichung des Verkaufsprospektes wurde am 09.05.2012 gestattet. Die Emittentin wurde am 30.05.2012 unter der Nummer HRA 114813 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Die Eröffnungsbilanz der Emittentin entspricht der im Verkaufsprospekt auf Seite 70 dargestellten Planeröffnungsbilanz. (Die vorstehenden Ausführungen aktualisieren die Kapitel Angebot im Überblick, S. 10, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin, S. 70, Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 1. Vorbemerkung / 2.1. Wesentliche Angaben zur Emittentin, S. 76., Vertragspartner Emittentin, S. 147 und Wichtige Verbraucherinformationen 1.1 Fondsgesellschaft/Emittentin, S. 156) PLATZIERUNG DES EIGENKAPITALS Mit Stand vom 25.06.2012 ist ein Emissionskapital in Höhe vom 1.390.000 platziert. (Die vorstehende Ausführung aktualisiert das Kapitel Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 3.2 Zeichnungsfrist, Mindestzeichnungssumme und zu platzierendes Eigenkapital, S. 80 f.) 3
Zielfondsmanager und Zielfonds europa 01 1. Nachtrag Holland 72 BEISPIELRECHNUNG Auf der Seite 66 des Verkaufsprospektes werden die Zeilen Gesamtüberschuss im Prognosezeitraum und Durchschnittlicher Überschuss p. a. nach Steuern in % der Zeichnungssumme (ohne Agio)* wie folgt berichtigt: (Die nachstehenden Ausführungen aktualisieren das Kapitel Beispielrechnung, S. 66) DARSTELLUNG MÖGLICHER GESAMTERGEBNISSE NACH STEUERN FÜR EINEN BETRACHTUNGSZEITRAUM BIS 2018 BEI EINEM DURCHSCHNITTLICHEN VERKAUFSFAKTOR VON 15,38 (PROGNOSE) Zeichnungssumme in (ohne Agio) 25.000 50.000 100.000 Prognostizierte Auszahlungen 8.594 17.188 34.375 in % der Zeichnungssumme (ohne Agio) 34,38 % 34,38 % 34,38 % Durchschnittliche Auszahlungen p. a. 1.375 2.750 5.500 Durchschnittliche Auszahlungen p. a. in % der Zeichnungssumme 5,50 % 5,50 % 5,50 % Kumulierte Steuerlast 1.659 3.318 6.636 Liquidationserlös nach Rückzahlung der Zeichnungssumme (ohne Agio) 1.024 2.048 4.096 Gesamtüberschuss im Prognosezeitraum 7.959 15.918 31.835 Durchschnittlicher Überschuss p. a. nach Steuern in % der Zeichnungssumme (ohne Agio) * 5,09 % 5,09 % 5,09% * Hierbei handelt es sich um die statische Berechnung einer Kennziffer für den Gesamterfolg in % der Eigenmittel (ohne Agio), bezogen auf die prognostizierte Fondslaufzeit von ca. 6,25 Jahren. KAUFVERTRAG Die Emittentin wurde mit Schreiben vom 18.06.2012 als Käufer unter dem Kaufvertrag nominiert und ist somit für die Komplementärin in den Kaufvertrag eingetreten. Mit Datum vom 13.06.2012 wurde vereinbart, dass die im Kaufvertrag vereinbarte Garantie der Wölbern Invest KG bis spätestens zum 06.07.2012 durch Barsicherheiten auf einem Notaranderkonto zu ersetzen ist. Die Einzahlung hat in Raten zu festgelegten Zeitpunkten zu erfolgen. Die Barsicherheit beträgt gemäß der Vereinbarung 2.876.000. (Die vorstehenden Ausführungen aktualisieren das Kapitel Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 10.1 Kaufvertrag, S. 93 ff.) FINANZIERUNG Mit Datum vom 04.05.2012 hat die FGH Bank N.V. gegenüber der Komplementärin der Emittentin eine Darlehenszusage zur Finanzierung der Immobilie abgegeben. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 01.01.2019. Die Bank ist nicht verpflichtet, das Darlehen zu gewähren, sollte dieses nicht bis zum 01.10.2012 abgerufen worden sein. Die Auszahlung des Darlehens steht unter verschiedenen Auszahlungsvoraussetzungen. (Die vorstehenden Ausführungen aktualisieren die Kapitel Investitions- und Finanzplan 14. Fremdfinanzierung, S. 55 und Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 11. Finanzierung, S. 97 f.) 4
Holland 72 1. Nachtrag TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG / DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der Vertrag über die Platzierung des Emissionskapitals, der Vertrag über das Projektmanagement in der Investitionsphase, der Konzeptionsvertrag und der Objektaufbereitungs- und Akquisitionsvertrag sind zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektnachtrages rechtsgültig abgeschlossen. (Die vorstehenden Ausführungen aktualisieren das Kapitel Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 8. Treuhand- und Verwaltungsvertrag / 12. Dienstleistungsverträge, S. 90 f. bzw. S. 98 ff.) STEUERLICHE GRUNDLAGEN DER VERMÖGENSANLAGE Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen wird demnächst durch ein neues Doppelbesteuerungsabkommen ersetzt werden. Das zukünftige Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 12.04.2012 unterzeichnet. Das Abkommen muss von den Legislativen beider Staaten noch ratifiziert werden und tritt frühestens zum 01.01.2013 in Kraft. Da Veräußerungsgewinne in den Niederlanden tatsächlich (pauschal) besteuert werden, sollte eine Freistellung auch nach dem neuen DBA zu gewähren sein (Art. 22 Abs. 1 Buchstabe a DBA n. F.). So erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus der Veräußerung der Fondsimmobilie bei Anwendbarkeit der Regelungen zur Box-3-Besteuerung gemeinsam mit den laufenden Mieteinkünften durch die pauschal ermittelte Steuer. Das zuständige Finanzamt könnte gemäß 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) einen Nachweis für die tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in den Niederlanden verlangen. im Sinne von Artikel 4 WBR zu qualifizieren. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 01.01.2013 in Kraft treten. Der derzeitige Gesetzentwurf kann vor seiner möglichen Verabschiedung noch Änderungen im parlamentarischen Verfahren unterliegen. (Die vorstehenden Ausführungen aktualisieren das Kapitel Steuerliche Grundlagen der Vermögensanlage, S. 102 ff.) HINWEISE FÜR GEMEINNÜTZIGE STIFTUNGEN Der auf Seite 113 genannte Art. 11 Abs. 2 des Bayrischen Stiftungsgesetzes ist in der aktuellen Fassung des Gesetzes nicht mehr enthalten. Der ebenfalls auf Seite 113 zitierte 7 Abs. 2 des Stiftungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen legt in der aktuellen Fassung des Gesetzes fest, dass die beabsichtigte Veräußerung oder Belastung von Grundstücken oder sonstiger Vermögenswerte, die Übernahme von Bürgschaften und diesen ähnliche Rechtsgeschäfte der Stiftungsbehörde vier Wochen vor Abschluss des Rechtsgeschäftes schriftlich anzuzeigen sind, wenn der Geschäftswert der beabsichtigten Maßnahme zusammen mit vorhandenen Belastungen insgesamt dreißig vom Hundert des Stiftungsvermögens übersteigt. (Die vorstehenden Ausführungen aktualisieren das Kapitel Hinweise für gemeinnützige Stiftungen, S. 112 f.) Hamburg, den 25.06.2012 Nach einem aktuellen Gesetzentwurf vom 30.04.2012 soll künftig jeder Erwerb einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds anteilig der niederländischen Grunderwerbssteuer i.h.v. 6 % unterliegen. Nach diesem Gesetzentwurf und der Auffassung der niederländischen Finanzverwaltung wäre die Fondsgesellschaft ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr als Immobiliengesellschaft Wölbern Invest KG, vertreten durch die Wölbern Group KG, diese vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte 5
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Wölbern Invest KG Großer Grasbrook 9 20457 Hamburg Telefon: +49.(0) 40.32 31 81-555 Telefax: +49.(0) 40.32 31 81-515 sales@woelbern-invest.de www.woelbern-invest.de
www.woelbern-invest.de Holland F O N D S 72 Empfangsbestätigung (Stand: Juni 2012) NACHTRAG NR. 1 HOLLAND 72 Wölbern Invest KG Nachtrag Nr. 1 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der Wölbern Invest KG vom 25. Juni 2012 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 16. April 2012 betreffend das öffentliche Angebot zum Erwerb einer Kommanditbeteiligung an der Zweiundsiebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG. Ich bestätige, dass ich den Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt (Seiten 3 5) erhalten habe. Ort, Datum: Unterschrift des Zeichners: Wölbern Invest KG Großer Grasbrook 9 20457 Hamburg Telefon: +49.(0)40.3 2 31 81-555 Telefax: +49.(0)40.32 31 81-515 sales@woelbern-invest.de www.woelbern-invest.de