Rechte und Risiken ausländischer Handelsvertreter in italienischen Insolvenzverfahren



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Transkript:

Rechte und Risiken ausländischer Handelsvertreter in italienischen Insolvenzverfahren RA Karl-Heinz Lauser Mailand/Düsseldorf ***** 3. Symposium DGVR Leipzig 29./30.03.2012 1

oder: Der ausländische Handelsvertreter im Dschungel italienischer Pleiten 2

Die Themen: I. Generelles zum ital. Insolvenzrecht II. III. IV. Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf den Handelsvertretervertrag Ansprüche des Handelsvertreters im Insolvenzverfahren des ital. Herstellers Risiken des Handelsvertreters im Falle der Insolvenz des ital. Herstellers V. Sonderkonstellation concordato preventivo 3

I. Generelles zum ital. Insolvenzrecht 1. Statistik Insolvenzverfahren/fallimenti: 2006-2007:- 40% 2007-2008: + 21% 2008-2009: + 31% 2009-2010: + 20% 2010-2011: + 7,4(3,7)% 4

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I. Generelles zum ital. Insolvenzrecht 2. Anwendbares Recht - Art. 4 EuInsVO - Verfahrensarten in Italien: Concordato preventivo /gerichtliches Vergleichsverfahren Fallimento/ Insolvenzverfahren Besondere Verfahren: Amministrazione controllata abgeschafft 2006 Amministrazione straordinaria legge Prodi 1979 Sanierungsverfahren für Großunternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmern 7

I. Generelles zum ital. Insolvenzrecht 3. Eröffnungsvoraussetzungen für Insolvenzverfahren nach ital. Recht a) Zahlungsunfähigkeit kein Insolvenzgrund b) objektive Insolvenzschwellen attivo patrimoniale > 300.000 p.a. Umsatzerlöse > 200.000. p.a. Verbindlichkeiten > 500.000. davon fällige > 30.000. Beweislast für das kumulative Nichtvorliegen aller Voraussetzungen liegt beim Unternehmer 8

I. Generelles zum ital. Insolvenzrecht 4. Exkurs: Vergleichsverfahren für Kleinunternehmer und Verbraucher, Gesetz Nr. 3 v. 27.01.2012 nicht konkursfähige Kleinunternehmer und Verbraucher (s. oben) organismo di composizione della crisi Restrukturierungsplan: Zahlung aller bevorrechtigten Verbindlichkeiten, ggf. bis zu einem Jahr gestundet Einteilung Gläubiger in Klassen Übertragung des Vermögens auf Treuhänder möglich Mehrheit: 70% der Forderungen Problem: Verzicht auf Vorrecht bei Abstimmung? Bestätigung durch Gericht ( omologazione ) 9

II. Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf den Handelsvertretervertrag (1) 1. Verträge in der Insolvenz nach ital. Insolvenzrecht a) Wirksamkeit gegenüber dem Verwalter data certa. Art. 2704 C.C b) bei Fortführung des Schuldnerunternehmens (esercizio provvisoriodell impresadel fallito): (HV-) Verträge laufen grds. weiter, Art. 104 Abs.7 L.F. Ansprüche des HV dann in prededuzione soweit während der Fortführung entstanden; Art. 104 Abs. 8, Art. 111, 111bis L.F. Problem: Masseunzulänglichkeit: Art. 111bis Abs. 4 L.F.: nur anteilige Befriedigung Frage: Sonderkündigungsrecht des Handelsvertreters? 10

II. Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf den Handelsvertretervertrag (2) 2. Der Handelsvertretervertrag nach ital. Recht a) Gesetzesrecht: Art. 1742ff C.C. b) Recht der Wirtschaftskollektivverträge; aktuell insbes.: AEC Commercio v. 16.02.2009 i.d.f. 10.03.2010 AEC Industria v. 20.03.2002 auf nicht in Italien tätige Handelsvertreter nur anwendbar, wenn ausdrücklich vereinbart Exkurs: Eintragungspflicht ENASARCO c) Internationales Privatrecht: - mangels Rechtswahl gilt das Recht am Ort des Handelsvertreters - Konflikt zu Insolvenzstatut möglich 11

II. Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf den Handelsvertretervertrag (3) 3. Handelsvertreterverträge in der Insolvenz des italienischen Herstellers a) altes Recht (bis 15.07.2006): Auflösung des Vertrages mit Verfahrenseröffnung kein Anspruch auf indennitá sostitutiva di preavviso kein Anspruch auf indennità sostitutiva di clientela b) neues Recht (ab 16.07.2006): Wahlrecht des Verwalters oder weiterhin Auflösung des Vertrages mit Verfahrenseröffnung? str! bei Erfüllungswahl (im Falle der Fortführung): Neuforderungen als Masseschulden vorab zu befriedigen bei Ablehnung der Erfüllung: scoglimento risoluzione Anspruch auf indennita sostitutiva di preavviso? Anspruch auf Ausgleich/Entschädigung nach Art. 1751 oder AEC? 12

II. Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf den Handelsvertretervertrag (4) 4. Die Insolvenz des Handelsvertreters a) Insolvenzrecht am Sitz des Handelsvertreters gilt b) Handelsvertreter in Italien: Vertrag wird aufgelöst 13

II. Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf den Handelsvertretervertrag (5) 5. insbes.: die clausola risolutiva espressa unwirksam, wenn an die Insolvenz einer Partei geknüpft, Art.72 L.F. im deutschen Recht: 103, 119 InsO: insolvenzabhängige Klauseln insolvenzunabhängige Klauseln 14

III. Ansprüche des Handelsvertreters im Insolvenzverfahren des ital. Herstellers (1) 1. System der Vorrechte und Rangklassen: Art. 111 L.F. crediti prededucibili/masseverbindlichkeiten crediti con prelazione / Vorrechtsforderungen o privilegio generale o privilegio speciale crediti chirografari /einfache Insolvenzforderungen 15

III. Ansprüche des Handelsvertreters im Insolvenzverfahren des ital. Herstellers (2) 2. Die Vorrechte des Handelsvertreters Art. 2751bis Nr. 3 C.C.: privilegio generale auf Erlös aus Verwertung beweglicher Sachen (mit Nachrang zu Gerichtskosten und zu Arbeitnehmern) a) bzgl. Provisionen für Leistungen des letzten Jahres auch für Kapitalgesellschaften als Handelsvertreter? o streitig! Kassationsgerichtshof: ja nicht für Fixprovisionen Anknüpfungspunkt für Rückrechnung? o wohl: Vertragsabschluss mit dem Kunden 16

III. Ansprüche des Handelsvertreters im Insolvenzverfahren des ital. Herstellers (3) 2. Die Vorrechte des Handelsvertreters (2) b) bzgl. le indennità dovute per la cessazione del rapporto das System der Ausgleichsansprüche: Art.1751 C.C. und die AEC o Zweigleisigkeit: AEC-Ausgleichsansprüche sollen Art. 1751 C.C. ersetzen o Honyvem-Entscheidung EuGH C 465/04 vom 23.03.2006 und Kassationsgerichtshof 21309/06 Ausgleichsansprüche nach ausländischem, insb. deutschem Recht in der Insolvenz des ital. Herstellers 17

IV. Risiken des Handelsvertreters im Falle der Insolvenz des ital. Herstellers 1. Provisionszahlungen in Kenntnis der Insolvenz des Herstellers wg. Art. 67 Abs. 3 f L.F. nicht anfechtbar 2. Verrechnungen von Provisionen mit kassierten Forderungen oder mit dem Preis für parallele Kaufgeschäfte wenn nicht genehmigt, sogar Ausschluss der sonst immer geschuldeten indennità di risoluzione Verrechnungsabreden dem Insolvenzverwalter nur entgegenzuhalten, wenn mit data certa versehen nicht anfechtbar, obwohl mit inkongruenten Mitteln erfolgte Zahlung 18

V. Sonderkonstellation: concordato preventivo Vertrag läuft grds. weiter grds. keine Ausgleichsansprüche o Sonderkonstellation: Kündigung während Vergleichsverfahren Provisionsansprüche: o Ansprüche aus dem letzten Jahr: bevorrechtigt o Ansprüche nach Verfahrenseröffnung: Masseansprüche Vorsicht bei Abstimmung - Vorrecht in Gefahr! 19

DERRA, MEYER & PARTNER Via C. Battisti 8, I-20122 Milano Tel: ++39-02-67490-445 Fax:++39-02-67490-509 dmp.milano@derra.it Rechtsanwälte - Avvocati Kaistrassse 2 D-40221 Düsseldorf Tel.: ++49-211-17520660 Fax: ++49-211-17520666 dmp@derra-d.de