Zivilrecht Gegenstand Bewegliche Sachen Grundstücke Rechte Vermögen Nur Gebäude oder Gebäudeteiile [ZGB Art. 745 Abs. 1] [ZGB Art. 776 Abs. 1] Bestellung Dauer Untergang Verantwortlichkeit (Haftung) Bewegliche Sachen: Übertragung auf den Nutzniessungsberechtigten [einfacher Vertrag / mündlich / empfohlen: schriftlich]] Grundstücke: Öffentliche Urkunde über die Begründung einer Dienstbarkeit. Eintragung im Grundbuch [ZGB Art. 746 u. 731 u. 657] Endigung mit dem Tod des Berchtigten Maximale Dauer = 100 Jahre Untergang des Gegenstandes Löschung des Grundbucheintrages Zeitablauf, Verzicht, Tod = Anspruch des Eigentümers auf Löschung des Grundbucheintrages [ZGB Art. 748] Gesetzliche Nutzniessung: Wegfall des Grundes [ZGB Art. 748 Abs. 3] Keine Verpflichtung zur Herstellung eines untergegangenen Nutzniessungsobjektes Nutzniessung besteht weiter auf einem allfälligen Ersatzgut Nutzniesser haftet für schuldhaften Untergang und Minderwert der Sache (ohne Minderwert, der durch ordnungsgemässen Gebrauch eingetreten ist) Grundstücke: Öffentliche Urkunde über die Begründung einer Dienstbarkeit. Eintragung im Grundbuch [ZGB Art. 776 Abs. 3 / 746 u. 731 u. 657] Endigung mit dem Tod des Berchtigten Maximale Dauer = 100 Jahre Untergang des Gegenstandes Löschung des Grundbucheintrages Zeitablauf, Verzicht, Tod = Anspruch des Eigentümers auf Löschung des Grundbucheintrages [ZGB Art. 748] Berechtigter haftet für schuldhaften Untergang und Minderwert der Sache (ohne Minderwert, der durch ordnungsgemässen Gebrauch eingetreten ist) 1 / 6
Verwendungen [Rückgabe des Objektes] Ersatzanspruch des Eigentümers wegen Veränderung oder Wertverminderung [ZGB Art. 752] Recht auf Rückleistung von Investitionen, zu denen der Nutzniesser nicht verpflichtet war [ZGB Art. 753 Abs. 1], mit denen der Eigentümer einverstanden war. Pflicht, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen [ZGB Art. 753 Abs. 2] Ersatzanspruch des Eigentümers wegen Veränderung oder Wertverminderung [ZGB Art. 752] Recht auf Rückleistung von Investitionen, zu denen der Berechtigte nicht verpflichtet war [ZGB Art. 753 Abs. 1], mit denen der Eigentümer einverstanden war. Pflicht, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen [ZGB Art. 753 Abs. 2] Verjährung nach einem Jahr seit der Rückleistung der Sache [ZGB Art. 754] Verjährung nach einem Jahr seit der Rückleistung der Sache [ZGB Art. 754] Nutzungsrecht Kostentragungspflicht Recht auf vollen Genuss des Gegenstandes [ZGB Art. 745 Abs. 2] Recht auf Selbstnutzung Recht auf Fremderträge [Miete, Zinse, Erträge usw.] [ZGB Art. 755 757] Pflicht zur Verwaltung [ZGB Art. 755 Abs. 2] Recht in einem Gebäude oder in einem Teile Wohnung zu nehmen [ZGB Art. 776] Recht auf Selbstnutzung Keine Nutzung der natürlichen Früchte Familienangehörige und Hausgenossen dürfen aufgenommen werden, soweit keine Beschränkung vereinbart [ZGB Art. 777 Abs. 2] Wo nichts anderes geregelt ist, gelten die Bestimmungen über die Nutzniessung [ZGB Art. 776 Abs. 3] Pflicht zur Verwaltung ZGB Art. 755 Abs. 2] Ausbesserungen, Erneuerungen, die zum gewöhnlichen Unterhalt gehören [ZGB Art. 764] Versicherungen Gebühren Ausbesserungen, Erneuerungen, die zum gewöhnlichen Unterhalt gehören [ZGB Art. 764] 2 / 6
Gewöhnlicher Unterhalt und Betriebskosten [ZGB Art. 765] Unterhaltskosten, wenn nur Mitbenutzungsrecht vereinbart [ZGB Art. 778 Abs. 2] Gewöhnlicher Unterhalt und Betriebskosten [ZGB Art. 778 Abs. 1] bei ausschliesslichem Zinszahlungspflichten Zinse für die auf dem Nutzniessungsobjekt lastenden Kapitalschulden [ZGB Art. 766] Hypothekarzinsen Übertragbarkeit Übertragbar, wenn nicht als höchst persönliches Recht ausgestaltet [ZGB Art. 758] Unübertragbar und unvererblich [ZGB Art. 776 Abs. 2] Recht auf Sicherstellung bei Nachweis einer Gefährdung [ZGB Art. 760 Abs. 1] Recht auf Sicherstellung bei Nachweis einer Gefährdung [ZGB Art. 760 Abs. 1] Sicherstellung Recht auf Sicherstellung bei verbrauchbaren Sachen oder Wertpapieren [ZGB Art. 760 Abs. 2] Kein Sicherstellungsanspruch bei einem geschenkten Objekt [ZGB Art. 761] Kein Sicherstellungsanspruch bei einem geschenkten Objekt [ZGB Art. 761] Versicherungspflicht Pflicht, das Nutzniessungsobjekt gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern [ZGB Art. 767] Veränderungen am Objekt Keine Veränderung an der wirtschaftlichen Bestimmung eines Grundstückes Keine Umgestaltung oder Veränderung des Objektes Bei Forderungen und Wertpapieren; Verfügungen und Kündigungen nur gemeinsam Keine Veränderung an der wirtschaftlichen Bestimmung eines Grundstückes Keine Umgestaltung oder Veränderung des Objektes 3 / 6
Steuern Staatssteuer BL Eigenmietwert Nutzniesser/in zu 100% sberechtigte/r zu 100% Fremdmieterträge Nutzniesser/in zu 100% [Eigentümer/in] Steuerkatasterwert./. Hypothekarschulden [Vermögenssteuer] Nutzniesser/in Eigentümer/in Unterhaltskosten Eigentümer/in soweit Nutzniesser/in soweit Eigentümer/in soweit Hypothekarzinsen Eigentümer/in soweit Nutzniesser/in soweit Eigentümer/in soweit sberechtigte/r soweit sberechtigte/r soweit Direkte Bundessteuer Eigenmietwert Nutzniesser/in zu 100% sberechtigte/r zu 100% Fremdmieterträge Nutzniesser/in zu 100% [Eigentümer/in] Unterhaltskosten Hypothekarzinsen Eigentümer/in soweit Eigentümer/in soweit Nutzniesser/in soweit Nutzniesser/in soweit Eigentümer/in soweit Eigentümer/in soweit sberechtigte/r soweit sberechtigte/r soweit Keine Vermögenssteuer 4 / 6
Steuern bei Errichtung Grundstückgewinnsteuer Kantonales Recht Bei Abtretung eines Grundstückes gegen Einräumung eines Nutzniessungsrechtes Keine Kantonales Recht Bei Abtretung eines Grundstückes gegen Einräumung eines es Keine Grundstückgewinn Grundstückgewinn Bsp. BL Veräusserungserlös Hypothek kapitalisierter Nutzniessungswert evt. zusätzliche Kaufpreisleistungen - Steuerliche Gestehungskosten indexiert Kaufpreis od. Verkehrswert vor 20 Jahren Wertvermehrende Investitionen der letzten 20 Jahre] Verkaufskosten [Gebühren] Veräusserungserlös kapitalisierter swert evt. zusätzliche Leistungen - Steuerliche Gestehungskosten indexiert Kaufpreis od. Verkehrswert vor 20 Jahren Wertvermehrende Investitionen der letzten 20 Jahre] Verkaufskosten [Gebühren] = Steuerbarer Grundstückgewinn = Steuerbarer Grundstückgewinn Steueraufschubstatbestände StG BL 73, insbesondere.. lit. a. Erbvorbezug, Erbgang, Schenkung Übertragung unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem Güterrecht lit. b. bei periodisch wiederkehrenden Leistungen (Baurecht / Nutzniessung)... 5 / 6
Handänderungssteuer Kantonales Recht Kantonales Recht Kantonales Recht Kantonales Recht Bsp. BL lit. d. Steuerbefreiungstatbestände StG BL 82, insbesondere;.. lit. b. Erbgang lit. c. Schenkungen, soweit hierauf Schenkungssteuer erhoben wird Übertragungen unter Eltern und Kindern oder Pflegekindern, Stiefeltern und Stiefkindern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern, Grosseltern und Grosskindern, Ehegatten.. 6 / 6