Kommentar. Aktuell. Nachrichten. Recht. AGV Bau Saar Verbandsleben. Magazin. Verbandsleben. Es lebe der Mindestlohn 4



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Transkript:

Verbandsleben Inhalt Bau Saar Kommentar Es lebe der Mindestlohn 4 Aktuell Hohe Vertragsstrafen für Planungsbüro 5 Modernisierung Vergaberecht 5 INQA Bauen wirbt für Präqualifikation 5 Rote Laterne für Saar-Bauwirtschaft 6 Mit der FDP im Gespräch 7 Gespräch mit der CDU-Landtagsfraktion 7 AGV Bau Saar bei Staatssekretär Wack 7 Nachrichten Wirtschaft 8 Betriebswirtschaft 10 Sozialpolitik 11 Technik 12 Bekanntmachungen 13 Recht Arbeitsrecht 18 Steuern 19 Vertragswesen 20 AGV Bau Saar Verbandsleben Landesgütegemeinschaft 22 Meisterhaft-Kampagne 24 Bauinnung 25 Dachdecker 26 Estrich 28 Isolierer 29 Firma Stass Gewinner Leserumfrage 30 Keren neuer Bundesvorsitzender Straßenbau 30 Magazin Fachliteratur 30 Termine, Impressum, Personalien 31 Bau Saar 3

Kommentar Am 3. April 2008 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das niedersächsische Tariftreuegesetz für gemeinschaftswidrig und damit ungültig erklärt. Eine überraschende Entscheidung, hatte doch noch im Herbst 2006 das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungskonform erachtet. Damit ist auch das Saarländische Bauauftragsvergabegesetz aus dem Jahr 2000 in diesem Punkt letztlich hinfällig. Das Urteil des EuGH ist auch für die saarländische Regelung einschlägig, da keine Umstände vorhanden sind, die eine andere Beurteilung als in Niedersachsen erlauben. Dass man also von der saarländischen Vergabeseite unmittelbar reagierte und ab sofort keine Tariftreueerklärungen mehr verlangt, ist konsequent. In allen Fällen, in denen eine Submission noch ausstand, war die Handhabung (u.a. verlängerter Abgabefristen) richtig. Mit einem Fragezeichen zu versehen ist jedoch die Notwendigkeit, bereits submittierte Ausschreibungen aufzuheben. Es muss zwangsläufig der Verdacht entstehen, dass dies auch mit der Erwartung geschehen ist, dadurch im zweiten Anlauf günstigere Angebote zu erhalten. Nicht minder belastend ist jedoch der Umstand, dass durch die Aufhebung der Ausschreibungen erhebliche Zeitverzögerungen entstehen. Auftragslücken und eine Verdichtung der Bautätigkeit im Nachgang machen die derzeit schwierige Situation der saarländischen Baubetriebe (siehe hierzu 4 E S L EBE DER M INDESTLOHN Artikel Wirtschaftsbericht) nicht einfacher. Hier wären andere Lösungen denkbar gewesen. Der Wegfall der saarländischen Tariftreueregelung - so sehr sie auch in der Branche befürwortet wurde trifft die saarländischen Betriebe nicht sonderlich hart. Die Regelung war höchst unpraktikabel und nicht kontrollierbar. Dies schmälerte deutlich bereits in der Vergangenheit ihren Wert. Das Tariftreuegesetz ist tot es lebe der Mindestlohn! Nach Wegfall von Tariftreuebestimmungen kommt dem Mindestlohn, wie er bereits nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz existiert, eine neue und besondere Bedeutung zu. Beim Thema Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz kann die EU den deutschen Regeln keinen Strich durch die Rechnung machen. Der EuGH hat die deutsche gesetzliche Regelung bereits abgesegnet. Doch auf andere Art und Weise ist die Mindestlohnregelung in höchster Gefahr. Praktikabilität und insbesondere Kontrollfähigkeit lassen auch hier mehr als zu wünschen übrig. Den grundsätzlichen Fehler der Regelung sieht die Bauwirtschaft darin, dass immer der Auftragnehmer in die Pflicht, Verantwortung und letztlich Haftung genommen wird. Der öffentliche Auftraggeber, der nicht selten wissen muss, dass ihm vorliegende Angebote nur unter Missachtung der Mindestlohnbestimmungen erstellt werden konnten, lässt dies bei der Bewertung von Angeboten völlig außer acht. Auf der anderen Seite wird dem Generalunternehmer und Auftragnehmer für alle nachfolgend an der Baustelle eingesetzten Beschäftigten die Verantwortung übertragen. Der Mindestlohn ist dabei zunehmend schwieriger zu kontrollieren. Zum einen ist es kontraproduktiv, wenn in einigen Branchen zwei unterschiedliche Mindestlöhne für unqualifizierte und qualifizierte Arbeiten existieren. Die Mindestlöhne der einzelnen Branchen sind auch zu unterschiedlich. Dies führt auch zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen, an denen der Gesetzgeber nicht schuldlos ist. So beträgt zum 01.04.2008 der Mindestlohn 1 für einen Stuckateurbetrieb 10,40 Euro, während er für einen Malerbetrieb, der die gleiche Arbeit anbieten und ausführen darf, 8,05 Euro beträgt. Hier bedarf es dringend einer Vereinheitlichung. Es muss kurzfristiges Ziel aller Beteiligten sein, dafür zu sorgen, dass an Baustellen ein einziger einheitlicher Mindestlohn zu gelten hat, unabhängig von der sonstigen tarifrechtlichen oder gewerberechtlichen Zuordnung. Dies muss auch für die noch existierende Unterscheidung zwischen Mindestlohn Ost und Mindestlohn West gelten. Hier besteht aktuell die Gefahr, dass der in den neuen Bundesländern derzeit verhandelte Mindestlohn scheitert und damit zum September dieses Jahres der Mindestlohn Ost ganz entfällt mit der Konsequenz weiterer Wettbewerbsverzerrungen. All dies macht deutlich, dass es beim Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu Verbesserungen kommen muss und dies kurzfristig. Neben dem Gesetzgeber liegt diese Verantwortung insbesondere auch bei den Tarifvertragsparteien und insbesondere der IG BAU. Anders als die Tariftreue wird die EU die deutsche Mindestlohnregelung nicht beerdigen können ; zu Grabe tragen können wir sie nur selbst. (RA Claus Weyers)

Aktuell Bau Saar H OHE V ERTRAGSSTRAFE FÜR P LANUNGSBÜRO Die als Planer und Bauherr von Gewerbe- und Industriebauten tätige Wolfgang Weiland GmbH aus Bous wurde vom AGV Bau Saar wiederholt wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz belangt. Bereits im Jahr 2001 untersagte das Landgericht Saarbrücken erstmals die Verwendung von 15 AGB-Klauseln. Nach lediglich geringfügiger Änderung seiner Vertragsbedingungen wurde die Weiland GmbH in den Folgejahren wiederholt als Verwender von AGB-widrigen Vertragsbedingungen auffällig. Aufgrund einer erneuten Abmahnung des AGV Bau Saar, verpflichtet sich die Firma Weiland gegenüber dem Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft des Saarlandes zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Für jeden Fall der Weiterverwendung von insgesamt 18 Geschäftsbedingungen hatte sich die Firma Weiland zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Nachdem in den Jahren 2005 und 2006 die in der Unterlassungserklärung genannten Klauseln erneut verwandt wurden, wurde die Vollstreckung der Vertragsstrafe betrieben. Auf Vorschlag des Landgerichts Saarbrücken verpflichtete sich die Beklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 18.406,51 EURO sowie zur vollständigen Übernahme der Kosten des Rechtsstreites. M ODERNISIERUNG DES V ERGABERECHTS Zeitplan der Gesetzesänderung gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts ist abgeschlossen. Derzeit wird der Referentenentwurf an den Deutschen Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Zur Zeit ist vorgesehen, dass der Bundesrat bereits bei der Plenarsitzung am 13. Juni 2008 seine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abgibt. Die Gegenäußerung und Stellungnahme der Bundesregierung hierzu sollen noch vor der Sommerpause erfolgen, so dass unmittelbar vor der Sommerpause der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden kann. Zur Zeit ist vorgesehen, dass die Beratung und Beschlussfassung nach der parlamentarischen Sommerpause im September erfolgen und bis zur 42. Kalenderwoche, Mitte Oktober, abgeschlossen wird. Abschließend soll der vom Deutschen Bundestag verabschiedete Referentenentwurf dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat den Referentenentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts am Freitag, den 28. November 2008, verabschiedet, so dass das Gesetz - wie vorgesehen - am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. INQA BAUEN WIRBT FÜR P RÄQUALIFIKATION Das Ministerium der Finanzen des Saarlandes lud gemeinsam mit INQA- Bauen am 29. April 2008 in das Amt für Bau- und Liegenschaften in Saarbrücken ein. Nach der Begrüßung durch Staatssekretär Wack informierte INQA-Bauen zunächst über die Ideen und Nutzen der Maxime Qualität für Alle am Bau. Dr. Schul warb in seinem Vortrag für die Initiative Neue Qualität des Bauens. Im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung stand das Präqualifikationssystem der Bauwirtschaft. Nach einem Grußwort und einem Einführungsvortrag des Hauptgeschäftsführers des AGV Bau Saar RA Hannig informierte Dipl.-Ing. Thies Claußen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen zahlreiche Vertreter öffentlicher Auftraggeber des Saarlandes. Die Moderation der Veranstaltung oblag Dr. Helmut Schweer, Referatsleiter im Ministerium der Finanzen. Es ist zu hoffen, dass die gut besuchte Veranstaltung das Präqualifikationsverfahren und seine Vorzüge für Auftraggeber- und Auftragnehmerseite bei öffentlichen Aufträgen, insbesondere auch den Vertretern der Kommunen, deutlich gemacht hat. Die sich an die Vorträge anschließende rege Diskussion lässt jedenfalls hoffen, dass ein neues Bewusstsein für die win-win-situation des Präqualifikationsverfahrens geweckt werden konnte. 5

Aktuell Statistik und Verbandsumfrage bestätigen:saar-bauwirtschaft bundesweit Schlußlicht Anlässlich der Frühjahrspressekonferenz des AGV Bau Saar am 25. April 2008 erklärte der Präsident des AGV Bau Saar, Hans-Ludwig Bernardi, im Haus der Saarländischen Bauwirtschaft zur aktuellen Situation der Baukonjunktur, dass nach der Beendigung der dramatischen Talfahrt zwar eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau eingetreten sei, dass allerdings, was die weitere baukonjunkturelle Entwicklung anbelange, eine gewisse Ernüchterung spürbar sei. Während im Öffentlichen Bau auf Bundesebene die großen Infrastrukturprojekte anlaufen und der Wirtschaftsbau zumindest weiterhin boome, sei das Sorgenkind Nr. 1 der Bauwirtschaft der Wohnungsbau. 6 R OTE L ATERNE FÜR DIE S AAR- BAUWIRTSCHAFT Im Gesamtjahresvergleich 2007 zu 2006 befinde sich das Saarland im Ländervergleich ganz hinten im Ranking mit einem Minus von 2,9% bei den Auftragseingängen und mit einem Minus von 6,6% beim Umsatz. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass, anders als in den anderen Bundesländern, im Saarland auch der Wirtschaftsbau beim Umsatz und bei den Auftragseingängen Minus-Ergebnisse verzeichne und damit der Wirtschaftsbau nicht den Absturz im Wohnungsbau habe kompensieren können. Zwischenzeitlich liegen nun die statistischen Erhebungen für die Monate Januar und Februar im Vorjahresvergleich vor. Wenn auch angesichts der geringen statistischen Basiszahlen im Saarland und des kurzen Vergleichszeitraums bei der Analyse Vorsicht geboten ist, fällt dennoch auf, dass erstmals nun auch im Wirtschaftsbau ein deutliches Plus zu verzeichnen ist. Verbandsumfrage bestätigt Negativtrend Die Zahlen des Statistischen Landesamtes werden durch das Ergebnis der verbandsinternen Baukonjunkturumfrage mit Stichtag 1. April weitgehend bestätigt. Für das Jahr 2008 rechnet Präsident Bernardi damit, dass bundesweit der Wirtschaftsbau und der öffentliche Bau die Motoren der Bautätigkeit bleiben, während der Wohnungsbau wie bereits im letzten Jahr das Wachstum deutlich bremsen wird. Für das Saarland bleibt zu hoffen, dass die positiven Zeichen beim Wirtschaftsbau in den ersten beiden Monaten des Jahres sich stabilisieren. Die vorhandene Anspannung bezüglich der wirtschaftlichen Lage der Bauunternehmen wird sich, so Bernardi weiter, auch im Jahr 2008 fortsetzen, zumal der Preisauftrieb deutlich schwächer werden wird. Präsident Bernardi ging in seinen weiteren Ausführungen auf die Standortthematik Saarland ein. Der Unternehmensansiedlungspolitik mit der Schaffung von Arbeitsplätzen einerseits und der Steigerung der Attraktivität der saarländischen Kommunen andererseits kommen hohe Bedeutung für die Zukunft des Saarlandes zu, insbesondere angesichts der zu erwartenden Bevölkerungsentwikklung gerade in unserem Land. In diesem Zusammenhang wies Bernardi nochmals auf die Bedeutung des Energiestandortes Saarland im Hinblick auf Ansiedlungspolitik einerseits hin und hob andererseits das Projekt Stadtmitte am Fluss als Leuchtturmprojekt im Hinblick auf die Attraktivität des Standortes hervor. Der Präsident wies auch auf den riesigen Investitionsstau im Bereich öffentliche Infrastruktur und öffentlicher Gebäude hin und mahnte in diesem Zusammenhang an, auch im Saarland PPP- bzw. ÖPP-Projekte, allerdings auf mittelständische Betriebe zugeschnitten, zu nutzen. Zur Problematik Wohnungsbau in Not mahnte der Präsident nochmals die Politik, über die Möglichkeit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für private Baumaßnahmen nachzudenken. Dieses Steuerungsmittel biete sich im Übrigen auch für Baumaßnahmen im Bestand zur Ankurbelung von Energieeinsparmaßnahmen an. Im weiteren bekannte sich Bernardi zum tariflichen allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Er forderte allerdings greifende Kontrollmechanismen. Gesetzlichen Mindestlohnregelungen sowie eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf andere Branchen erteilte er jedoch eine Absage. Nachdem das saarländische Tariftreuegesetz nach der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes nicht mehr anwendbar sei, komme nunmehr gerade den Mindestlöhnen eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich habe der AGV Bau Saar das saarländische Tariftreuegesetz in der Vergangenheit mitgetragen, allerdings habe die Praxis gezeigt, dass eine Tariftreueverpflichtung bei öffentlichen Aufträgen schwer zu kontrollieren sei. Zum Ende seiner Ausführungen bedauerte Präsident Bernardi, dass der vorliegende Reformentwurf VOB vergabefremde Aspekte beinhalte. Er

Bau Saar brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass vor In-Kraft-Treten der neuen VOB hier noch Nachbesserungsmöglichkeiten bestünden. Schließlich forderte er die Kommunen des Saarlandes auf, das Präqualifikationssystem, das einerseits Mindestzuverlässigkeitsvoraussetzungen der Auftragnehmer nachweise und gleichzeitig hinsichtlich der vorgeschriebenen Prüfung sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei den Auftragnehmern Zeit- und Kosteneinsparungen mit sich bringe, endlich angemessen zu nutzen. M IT DER FDP IM G ESPRÄCH Am 4. April wurde im Haus der Saarländischen Bauwirtschaft die Gesprächsrunde mit Vertretern mit der FDP des Saarlandes fortgesetzt. Präsident Bernardi konnte neben dem Vorsitzenden der FDP des Saarlandes Hartmann die Herren Rehberger und Bohn als Gäste begrüßen. Es war nach dem 14. Januar bereits die zweite Gesprächsrunde in diesem Jahr. Im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs standen zunächst die Standortsituation des Saarlandes sowie die Investitionsbereitschaft der saarländischen Kommunen. In diesem Zusammenhang machten die Vertreter des AGV Bau Saar gegenüber den FDP- Politikern deutlich, dass sie bedauern, dass die saarländischen Kommunen bislang die Möglichkeiten von PPP- Projekten im öffentlichen Hochbau noch nicht genutzt hätten. Man sei nach den bundesweiten Erfahrungen der Überzeugung, dass PPP auch für kleinere Projekte mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden könnte. Die FDP-Politiker sagten zu, sich dieser Thematik anzunehmen. Ein weiteres wichtiges Thema der Diskussionsrunde war die immer noch nicht umgesetzte Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes und die Pläne der Landesregierung, den in diesem Zusammenhang gefundenen Kompromiss im KSVG dahingehend wieder zu ändern, privatwirtschaftliche Betätigungen der Kommunen in Konkurrenz zur Privatwirtschaft weiter auszudehnen. Schließlich beschäftigte sich die Gesprächsrunde mit der Thematik Tariftreuegesetz und den sich aus der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergebenden Konsequenzen. Dabei machten die Verbandsvertreter deutlich, dass eine gesetzliche Tariftreueregelung für öffentliche Aufträge zwar grundsätzlich begrüßenswert, aber in der Praxis kaum umsetzbar sei. Nach der neuerlichen Entscheidung, so Präsident Bernardi, komme nunmehr der tariflichen Mindestlohnregelung in Verbindung mit dem Entsendegesetz besondere Bedeutung zu. G ESPRÄCH MIT DER CDU-LANDTAGS- FRAKTION Die Gesprächsreihe mit den saarländischen Parteien wurde am 28.04.2008 im Haus der Saarländischen Bauwirtschaft mit der Spitze der CDU-Landtagsfraktion fortgesetzt. Dem Fraktionsvorsitzenden Jürgen Schreier, der von seinem Kollegen Martin Karren und Bernd Wegner begleitet wurde, wurde anhand der aktuellen statistischen Zahlen sowie der Verbandsumfrage zum 1. April 2008 die äußerst schwierige Situation der saarländischen Bau- und Ausbaubetriebe erläutert. Dringend müsse auf allen Ebenen die Bautätigkeit belebt werden. Präsident Bernardi und dessen Stellvertreter Klaus Erhardt forderten, dass zur Bewahrung des Industriestandortes Saarland dringend zukunftsweisende Entscheidungen über die Politik herbeigeführt werden müssten. Dies gelte insbesondere auch nach dem gescheiterten Kraftwerksneubau in Ensdorf. In diesem Zusammenhang kritisierte Hauptgeschäftsführer Karl Hannig die Entscheidungsfindung. Die mangelnde Investitionsbereitschaft der Kommunen wurde ebenso von den Verbandsvertretern beanstandet wie die geplanten Änderungen im Mittelstandsförderungsgesetz sowie die fehlende Umsetzung von großen Bauprojekten im Land. Heftig kritisiert wurde die im Saarland erfolgte Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum niedersächsischen Tariftreuegesetz. Es sei vergaberechtswidrig, dass bereits submittierte Maßnahmen aufgehoben und die Bieter zu erneuten Angebotsabgaben aufgefordert worden seien. Zwar konnten die dringenden saarländischen, die Bauwirtschaft betreffenden, Themen in dem über zwei Stunden währenden Gespräch erörtert werden. Da jedoch noch weitergehende, auch die Bundespolitik betreffende Themen nicht abschließend behandelt werden konnten, vereinbarten die Teilnehmer eine Fortsetzung der Gesprächsrunde in naher Zukunft. AGV BAU S AAR BEI S TAATSSEKRETÄR WACK Staatssekretär Wack im Finanzministerium hatte zu einem Grundsatzgespräch über die Effizienz der saarländischen Tariftreueregelung für Montag, den 7. April eingeladen. Nachdem zwischenzeitlich aktuell der Europäische Gerichtshof das niedersächsische Tariftreuegesetz als rechtswidrig erklärt hatte, kam dem Gespräch besondere Bedeutung zu. Neben dem Staatssekretär des Finanzministeriums nahmen Vertreter aus dem Wirtschaftsministerium, dem Finanzministerium, dem Justiz- und Arbeitsministerium sowie des Hauptzollamtes an dem Gespräch teil. Der Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft war durch den Präsidenten, Mitglieder des Vorstandes sowie der Geschäftsführung vertreten. In dem engagiert geführten Gespräch wurde deutlich, dass auch die saarländische Tariftreueregelung angesichts der europäischen Rechtssprechung nunmehr keinen Bestand mehr haben wird. Die Verbandsvertreter machten rückblickend deutlich, dass sie zwar grundsätzlich für eine Tariftreueregelung für öffentliche Aufträge seien, dass allerdings das Gesetz in seiner bisherigen Ausgestaltung wenig praktikabel und hilfreich sei, da kaum Kontrollmöglichkeiten bestünden. Vor diesem Hintergrund, so die Verbandssprecher, würde das Entsendegesetz in Verbindung mit den tariflichen Mindestlöhnen neue Bedeutung gewinnen. Die Vertreter der verschiedenen Ministerien kündigten an darüber nachzudenken, eine europarechtskonforme neue Tariftreueregelung zu normieren. Die Verbandsvertreter erklärten sich bereit, bei solchen Überlegungen konstruktiv Erfahrungen aus Sicht der Branche bzw. der Mitgliedsbetriebe einzubringen. 7

Nachrichten WIRTSCHAFT E RNÜCHTERUNG ZDB: Ernüchterung ist eingetreten - eine nennenswerte Verbesserung der baukonjunkturellen Situation lässt weiter auf sich warten" Gerade im Vorjahresvergleich 2007 zu 2006 war im Saarland als einzigem Bundes-land festzustellen, dass die gesamtbaukonjunkturelle Entwicklung gerade deswegen im Vergleich zu den anderen Ländern so negativ ausfiel, weil der Wirtschaftsbau den Absturz im Wohnungsbau nicht kompensieren konnte. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie schildert die Situation bundesweit etwas positiver. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass die baukonjunkturelle Situation differenziert zu bewerten ist, einerseits hinsichtlich der Regionen und andererseits bezüglich der Bausparten. Während im öffentlichen Bau die großen Infrastrukturprojekte anlaufen und der Wirtschaftsbau weiterhin boomt ist das Sorgenkind Nr. 1 der Wohnungsbau. Die statistischen Zahlen bis einschließlich Februar 2008. Diese haben naturgemäß nur geringe Aussagekraft, da der Vergleichszeitraum zum Vorjahr noch zu kurz ist, um seriöse Rückschlüsse bezüglich einer aktuellen baukonjunkturellen Entwicklung zu ziehen. Immerhin war die Witterungssituation der beiden Monate in den Vergleichjahreszeiträumen ähnlich. Der Vollständigkeit halber hier aus den genannten Gründen ohne nähere Kommentierung die aktuellen Zahlen: ist bezeichnenderweise ein Minus von 11,7 % errechnet worden. Dabei schlug insbesondere der Wohnungsbau mit einem Minus von 71,6 % zu Buche. Der Öffentliche Bau ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um real 24,3 % zurück. Mit einem Plus von 25,7 % schafft der Wirtschaftsbau erstmalig auch im Saarland eine gewisse Erleichterung, ist aber nach wie vor in keiner Weise so stark, dass er geeignet wäre, die Minusentwicklung im Wohnungsbau und im öffentlichen Bau insgesamt zu kompensieren. Insoweit ging die aktuelle neuere Entwicklung im Wirtschaftsbau im Vergleich Januar/ Februar zum Vorjahr in dieser Bausparte ein, wenn auch als zartes Zeichen der Hoffnung. Allerdings dürfen die Zahlen - wie bereits angemerkt - im Hinblick auf ihre statistische Aussagekraft im Moment noch nicht überbewertet werden. Verbandsumfrage Sicherlich deutlich aussagekräftiger sind die Zahlen, die die verbandsinter- Die aktuellen Zahlen bundesweit Die Mitarbeiterzahlen sind bundesweit um 0,3 % im Vergleichszeitraum zum Vorjahr gestiegen. Der Umsatz weist ein deutliches Plus von 13,3 % auf. Die Auftragseingänge im Januar und Februar sind bundesweit gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,5 % gestiegen, wobei beim Wohnungsbau ein Minus 4,5 % dagegen beim Wirtschaftsbau und öffentlichen Bau jeweils ein Plus von 7,7 % festzustellen ist. 8 Wie sieht es derzeit konkret im Saarland aus? Hier ist bei den Beschäftigtenzahlen ein Minus von 6,7 % festzustellen. Der Umsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 %. Bei den Auftragseingängen

Bau Saar ne Frühjahrskonjunkturumfrage ergeben haben. Während vor einem Jahr noch mehr als die Hälfte der Mitgliedsbetriebe den Auftragsbestand als ausreichend bezeichneten und nur rund 30 % der Firmen als zu klein, hat sich das Bild wieder gedreht. Nur noch 42 % bewerten ihren Auftragsbestand als ausreichend, 53 % als zu klein. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wird deutlich, dass insbesondere der Wohnungsbau mit 67 % Rückgang das Sorgenkind Nr. 1 ist. Aber auch der gewerbliche Bau und der öffentliche Verkehrsbau werden von den saarländischen Mitgliedsbetrieben bei der Auftragsentwicklung im Vorjahresvergleich als schwach bewertet. In beiden Bereichen melden mehr als ein Drittel der Mitgliedsbetriebe eine rückläufige Auftragsentwicklung. Die Preissituation zeigt sich im Vergleich zur Vorjahresumfrage als weitgehend unverändert. Wiederum haben circa 70 % der Betriebe gemeldet, dass sie kostendeckend (52%) oder mit Gewinn (20%) arbeiten können. Gleichwohl bleiben die saarländischen Betriebe bei der Planung von Investitionen nach wie vor zurückhaltend. Über 80 % der Mitglieder meldeten keine größeren Investitionsplanungen. Hinsichtlich der Erwartungen für die nächsten sechs Monate ist entgegen der Situation vor einem Jahr Ernüchterung eingetreten. Rund die Hälfte der befragten Mitgliedsbetriebe erwarten im nächsten Halbjahr weder bei der Auftragsentwicklung noch bei der Preisund Personalentwicklung Veränderungen. Welche Entwicklung erwartet die Deutsche Bauwirtschaft für das Jahr 2008 im Bund? Der gesamtwirtschaftliche Aufschwung wird auch in diesem Jahr intakt bleiben. Das Bruttoinlandsprodukt wird um knapp 2 % zunehmen. Die Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser brachen bereits 2007 förmlich ein. Auch im Mehrfamilienhausbau verringerte sich das Genehmigungsvolumen nochmals. Der Wirtschaftsbau und der öffentliche Bau werden im Jahr 2008 die Motoren der Bautätigkeit bundesweit bleiben. Dagegen wird der Wohnungsbau wie bereits im letzten Jahr das Wachstum deutlich bremsen. Die Umsatzzahlen bundesweit im Bauhauptgewerbe werden im Jahr 2008 insbesondere im Wohnungsbau deutlich zurückgehen. Diese Verluste können durch Zunahmen im Wirtschaftsbau und dem öffentlichen Bau auf Bundesebene ausgeglichen werden, sodass die Gesamtumsatzgröße auf Vorjahresniveau verharren bleibt. Bei den Beschäftigten ist im Jahr 2008 mit einem leichten Rückgang auf rund 707.000 Mitarbeiter zu rechnen. Insgesamt hat sich schon im vergangenen Jahr die wirtschaftliche Lage der Bauunternehmen bundesweit leicht festigen können. Die noch vorhandene Anspannung wird aber auch im Jahr 2008 sich fortsetzen, zumal der Preisauftrieb deutlich schwächer werden wird. I FO-KONJUNKTUR- TEST Der vom Ifo-Institut für März 2008 unter den Baufirmen in Deutschland durchgeführte Konjunkturtest ergab folgendes Ergebnis: Alte Bundesländer Die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage hat sich gegenüber dem Vormonat leicht verbessert. Die Erwartungen für die nächsten 6 Monate sind deutlich günstiger als im Vormonat. Der Anteil der Firmen mit nichtkostendeckenden Preisen lag im März 2008 bei 38 % (März 2007: 36 %). Die Reichweite der Auftragsbestände blieb im März 2008 mit 2,6 Monaten auf Vormonatsniveau (März 2007: 2,4). 15 % der Firmen planen, in den nächsten 3 Monaten Arbeitsplätze abzubauen. Im Vorjahresmonat waren es 13 %. 9

Nachrichten BETRIEBSWIRTSCHAFT S TROMSPAREN MIT AKTUELLEN C OMPUTERN Die öffentliche Diskussion um den CO2-Ausstoß macht auch vor den Computerherstellern nicht halt. Gerade die in den letzten Jahren angeschafften Pentium 4- und Celeron-Prozessoren erweisen sich als wahre Stromfresser. Ein Pentium 4 mit 3 GHz Takt aus dem Jahre 2003 hat laut Hersteller eine Leistungsaufnahme von 82 Watt. Bei aktuellen Computern senken stromsparende Prozessoren und ausgeklügelte Schaltungen nicht nur den Stromverbrauch, sondern auch gleichzeitig die Wärmeentwicklung und damit auch den Geräuschpegel. Ein Core2Duo Prozessor verbraucht bei 50 Prozent höherer Leistung nur noch 65 Watt, die allerdings nur bei voller Auslastung erreicht werden, was bei der täglichen Arbeit sehr selten vorkommt. So kann man davon ausgehen, dass der Prozessor trotz höherer Leistung im Durchschnitt nur halb so viel Strom verbraucht wie ein Prozessor von vor drei bis vier Jahren. Ähnlich sieht es bei Monitoren aus: Ein aktueller Flachbildschirm mit 17 oder 19 Zoll-Diagonale verbraucht etwa 40 bis 50 Watt, ein 17-Zoll-Röhrenmonitor das Doppelte. Den Spareffekt sollte man nicht unterschätzen. 100 Watt Stromersparnis pro Stunde summieren sich in einem Jahr auf ca. 300 kw, und das bei nur einem PC. Bei der Neuanschaffung von Computern ist aber zu beachten, dass die Qualität der eingebauten Komponenten wesentlichen Einfluss auf den Stromverbrauch hat. Billige Mainboards verbrauchen 10 bis 50 Watt mehr Strom als Markenprodukte mit qualitativ hochwertigen Komponenten. Bei der Auswahl des richtigen Computers bietet der Energy Star, ein internationales Kennzeichnungsprogramm für stromsparende Bürogeräte, einen guten Anhaltspunkt. PCSysteme, die die EU ENERGY STAR Norm erfüllen, helfen durch geringeren Stromverbrauch nicht nur den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, sondern sparen dem Anwender zusätzlich Energiekosten. A KTUELLES 1. Risikobegrenzungsgesetz Die zunehmende Praxis der Banken, Forderungen aus Krediten zu verkaufen, hat die Bundesregierung veranlasst zu prüfen, inwieweit der bestehende gesetzliche Rahmen für den Kreditverkauf den Interessen der Beteiligten noch gerecht wird. Der Kreditverkauf kann mittelständische Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Die Spitzenverbandsorganisationen haben im IT ist unser Handwerk! www.prinz-und-sahner.de. Tel. 06831-9 66 98 80. IT SERVICE NETZWERK HARD- UND SOFTWARE Provinzialstr. 208. 66806 Ensdorf. Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss zum Gesetz entsprechend Stellung bezogen. 2. Rating neues Beratungsangebot der KfW im Internet Gemeinsam mit 26 Fach- und Regionalverbänden, darunter dem ZDB, hat die KfW-Bankengruppe in 2007 die Befragung von Unternehmen zu ihrer Bankbeziehung und ihren Kreditbedingungen durchgeführt. Als ein Ergebnis der Umfrage hat die KfW nunmehr auf ihrer Homepage ein Modul zur Beratung und Information mittelständischer Unternehmen zur Unternehmensfinanzierung erstellt. Dieses findet sich unter www.kfw-mittelstandsbank.de in der Rubrik Beratungsangebot/Finanzierungsberatung/Rating-Berater. Hier findet sich unter "Ihr Ansprechpartner" auch ein Verweis auf die Internetseiten des ZDB, um detailliertere Informationen zum Rating in der Bauwirtschaft zu erhalten. Wir verweisen hier auf den Mitgliedsbereich des AGV Bau Saar und die Infoline. Ansprechpartnerin: Kirsten Schäfer Tel. 06 81 / 3 89 25 34 Der AGV Bau Saar im Internet Unter www.bau-saar.de informiert der AGV Bau Saar übersichtlich und aktuell Presse, Bauherren, Aus- und Fortbildungswillige sowie die bauinteressierte Öffentlichkeit. Exklusiv für seine Mitglieder hält der AGV Bau Saar im Intranet eine Vielzahl von Informationen bereit: in der Infoline praktische Hilfestellungen aus den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht, Bau- und Wirtschaftsrecht, Steuern, Technik etc. Tarifverträge, Vertragsmuster Schwarzarbeit Auslandsbau Betriebswirtschaft und Steuern Informationen aus den einzelnen Fachgruppen und Innungen Rahmenabkommen Mitgliedsbetriebe erhalten ihre Zugangsdaten in der Geschäftsstelle des AGV Bau Saar. 10

Bau Saar SOZIALPOLITIK ANSPRUCH AUF PFLEGEZEIT Ab dem 1. Juli 2008 haben Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu sechs Monaten einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Ziel der gegenwärtigen Bundesregierung ist es, durch eine Reform der Pflegeversicherung die Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Gegenstand dieser Reform ist unter anderem die Einführung einer so genannten Pflegezeit für Arbeitnehmer. Die am 1. Juli 2008 in Kraft tretenden Pflegezeitregelungen, die am 25.04.2008 den Bundesrat passiert, basieren auf zwei Säulen: Bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation haben Arbeitnehmer das Recht, kurze Zeit der Arbeit fernzubleiben, um die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen (Kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Bauwirtschaft, Wiesbaden, sowie der Sozialkassen des Berliner Baugewerbes über die Berufsausbildung im Baugewerbe (Stand: 31. März 2008) ergibt sich folgende Entwicklung: I. Alte Bundesländer 1. Am 31. März 2007 waren 30069 Ausbildungsplätze registriert. Diese Zahl erhöhte sich bis zum 31. März 2008 um 1307 = 4,4 % auf 31376. 2. Die Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr erhöhte sich von 9710 um 626 = 6,5 % auf 10336. 3. Die Zahl der Lehrlinge im 2. Lehrjahr erhöhte sich von 10970 um 948 = 8,6 % auf 11918. 4. Die Zahl der Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr (einschließlich derjenigen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen müssen) verringerte sich von 9389 um 267 = 2,8 % auf 9122. 5. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe hat sich von 13763 um 240 = 1,7 % auf 14003 erhöht. II. Alte und neue Bundesländer (ohne Berlin) Am 31. März 2007 waren 36335 Ausbildungsverhältnisse registriert. Diese Zahl erhöhte sich bis zum 31. März 2008 um 1170 = 3,2 % auf 37505. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe hat sich von 16181 um 106 = 0,7 % auf 16287 erhöht. Die Leistungen der Kasse an die Ausbildungsbetriebe verringerten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 84,1 Mio. um 6,0 Mio. = 7,1 % auf 78,1 Mio.. Ansprechpartner: RA Claus Weyers, Tel.: 06 81 / 3 89 25 22 Zu einer längeren Pflege in häuslicher Umgebung können berufstätige nahe Angehörige von pflegebedürftigen Personen darüber hinaus durch eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bis zur Dauer von sechs Monaten den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit dem jeweiligen Pflegebedarf anpassen (Pflegezeit). Einzelheiten zur Neuregelung erhalten Mitglieder im Rundschreibendienst. H OHE A USBIL- DUNGSBEREIT- SCHAFT Die Zahl der Lehrlinge im Baugewerbe hat sich in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2008 in den alten Bundesländern (ohne Berlin/West) um 4,4 % auf 31376 erhöht und in den neuen Bundesländern (ohne Berlin/Ost) um 2,2 % auf 6129 verringert. Aus den statistischen Zahlen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Fragen Sie nach dem aktuellen Zinsangebot! Und für Ihr Traumauto: www.gebrauchtwagen.de Einkaufen leicht gemacht. Mit dem Sparkassen- Privatkredit. Günstige Zinsen. Flexible Laufzeiten. Faire Beratung. S Genießen Sie die Freiheit, sich etwas leisten zu können. Der Sparkassen-Privatkredit ist die clevere Finanzierung für Autos, Möbel, Reisen und vieles mehr. Mit günstigen Zinsen, kleinen Raten und der schnellen Bearbeitung gehen Ihre Träume leichter in Erfüllung. Infos in Ihrer Geschäftsstelle und unter www.sparkasse.de. Wenn s um Geld geht Sparkasse. 11

Nchrichten TECHNIK I NSTANDSETZUNGS- R ICHTLINIE Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v. (ib) setzt sich für den inhaltlichen Erhalt der Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) ein. Parallel zur Instandsetzungs-Richtlinie gelten seit 2005 im Zusammenhang mit deutschen Ergänzungsnormen Teile der europäischen Normenreihe 1504 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken". Die Koexistenzphase der Regelwerke läuft jedoch zum 1.1.2009 aus. Die ib arbeitet in verschiedenen Arbeitskreisen des DAfStb an der Harmonisierung des Regelwerks mit dem Ziel, den heutigen Status der Instandsetzungs-Richtlinie als richtungsweisende Norm für Betoninstandsetzungen zu erhalten. Mit der Einführung der Normenreihe DIN EN 1504 sollen zukünftig in Europa Schutz- und Instandsetzungsprodukte für Betonbauteile nach einer einheitlichen Norm hergestellt und gehandelt werden. Ab Anfang 2009 wird es Pflicht, Instandsetzungsprodukte mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Problematisch sind die in Deutschland bislang fehlenden Konformitätsnachweise für den Einsatz CE-gekennzeichneter Produkte. Das bedeutet, dass die Produkte mit dem CE-Zeichen zwar frei handelbar sind, für standsicherheitsrelevante Maßnahmen jedoch nicht eingesetzt werden dürfen", erläutert Dr. Ing. Martin Mangold, Vorstandsvorsitzender der Bundesgütegemeinschaft. Geht es um die Standsicherheit, müssen die eingesetzten Stoffe aufgrund deutscher Ergänzungsnormen zusätzlich zur DIN EN 1504 neben dem CE-Zeichen mit einem Ü-Zeichen versehen sein. Für Mörtel existiert jedoch eine solche Ergänzungsnorm bislang noch nicht." Die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüferzeugnisse" (abp), die Architekten und Ingenieuren für die Verwendung vorgesehener Produkte zur Verfügung stehen, bleiben nach der Koexistenzphase von DIN EN 1504 und Instandsetzungs-Richtlinie gültig. Da die abps auf fünf Jahre angelegt sind - und 2007 noch abps ausgestellt wurden - empfiehlt die ib bis zur Vorlage weiterer Ergänzungsnormen auf die Prüferzeugnisse zurückzugreifen. Ebenfalls als kritisch bewertet die Bundesgütegemeinschaft das Fehlen der Qualitätskriterien für die Ausführung in die Normenreihe 1504. Vorstandsvorsitzender Mangold rät: Solange es zu Qualitätsstandards in der Ausführung keine verbindliche Aussage gibt, müssen Architekten und Ingenieure darauf achten, dass der ausführende Betrieb die Instandsetzungs- Richtlinie einhält, was beispielsweise durch die Eigen- und Fremdüberwachung der Ausführung dokumentiert wird." B AUGERÄTELISTE BGL 2007 Die neue Baugeräteliste wird ab sofort nicht mehr nur als Printmedium, sondern auch als CD und ab Mitte 2008 auch online angeboten. Dadurch vereinfacht sie die zwischenbetriebliche Verrechnung erheblich, da zur Integration in die kaufmännische Software strukturierte Daten in verschiedenen Formaten angeboten werden. Die BGL ist seit jeher die Grundlage für inner- und zwischenbetriebliche Verrechnung von Gerätekosten z.b. zwischen zentraler Geräteverwaltung, Niederlassungen, Baustellen oder zwischen ARGE's. Auch die Inhalte der BGL 2007 wurden gegenüber 2002 wesentlich erweitert um insbesondere Schalungen und Vermessungsgeräte und einen Verschleißteilekatalog. Die BGL enthält außerdem sämtliche Geräte zur Materialaufbereitung sowie zur Herstellung und Verteilung von Beton, Mörtel etc. sowie alle mobilen Maschinen und Geräte, die im Baubereich eingesetzt werden. N EUER V ERSCHLEISSTEILE- KATALOG Der neue Verschleißteilekatalog, Fassung 2008, ist im Geräteausschuss des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie verabschiedet worden und in entsprechender Form auch in die BGL 2007 eingeflossen. Der Verschleißteilekatalog orientiert sich an der auf europäischer Ebene abgestimmten Struktur der EURO- LISTE/BGL 2007. Er kann insbesondere ARGE-Partnern als Anhaltspunkt für eine sinnvolle und angemessene Abgrenzung des Umfanges von Reparaturen zu sonstigen, im Bereich der Gesamtgerätekosten ebenfalls notwendigen Arbeiten dienen, wie Wartungen und Gerätepflege, bzw. dem Ersatz von stark verschleißenden Ersatzteilen - Verschleißteilen" (gemäß 14.512 ARGE-Mustervertrag) oder Sonstigen von der Baustelle (ARGE) auf jeden Fall zu beseitigenden Schäden (gem. 14.61 ARGE-Mustervertrag) Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Martin Vanoli Tel. 06 81 / 3 89 25 31 12

Bau Saar BEKANNTMACHUNGEN V ERÄNDERUNGEN IN DER H ANDWERKSROLLE Die Handwerkskammer des Saarlandes gibt für die Monate Januar, Februar und März 2008 folgende Veränderungen bekannt: Eintragungen und Löschungen in der Anlage A E INTRAGUNGEN Armin Wilbois Klempnermeister, Dachdecker etc., Dillinger Str. 32, 66701 Beckingen Bernd-Walter Steinmetz Dachdecker, Petersheckstr. 4, 66564 Ottweiler Gerhard Schmidt Stuckateur, Pickardstr. 29, 66793 Saarwellingen Stefan Schenkel Maurer und Betonbauer, Am Hügel 2, 66629 Freisen Schäfer & Schley Baugesellschaft mbh Maurer und Betonbauer, Am Brichelberg 9, 66271 Kleinblittersdorf Peter Ronniger Dachdeckermeister, Kladenfloß 4, 66625 Nohfelden Martin Reinert Maler und Lackierer, Stuckateur, Hubertusstraße 21, 66693 Mettlach Stefan Peter Gerüstbauer, Metzer Straße 9, 66693 Mettlach Markus Müller Maler- und Lackierermeister, Stuckateur Dahlienweg 16, 66636 Tholey Montuoro u. Sammel GmbH Stuckateurbetrieb, Bliesstraße 64, 66539 Neunkirchen HRM Maurer und Abbruch GmbH Maurer und Betonbauer, Röntgenstraße 14, 66538 Neunkirchen Eric Hoffmann Stuckateur, Friedrichweilerstraße 51, 66787 Wadgassen Heisel Bedachungen GmbH Poststraße 8, 66706 Perl Gebrüder Schiliro GmbH Stuckateur, Maler und Lackierer, Am Grubenbahnhof 2, 66346 Püttlingen Erwin Zimmer GmbH Maurer und Betonbauer, Kolpingweg 12, 66299 Friedrichsthal Die Wohnraummacher e.k. Stuckateur, Maurer und Betonbauer, Maler und Lackierer etc. Am Kieselberg 4, 66440 Blieskastel Normen Bohn Dachdeckermeister, Bahnhofstraße 31, 66620 Nonnweiler Ralf Becker Zimmerer, Carl-Engler-Ring 11, 66802 Überherrn Salvatore Carello Stuckateur etc., Stengelstraße 10, 66117 Saarbrücken Gani Jakupi und Faruk Jakupi GdbR Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb Im Solch 9, 66589 Merchweiler Orhan Okatar und Ugur Zengin GdbR Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger etc. An der Kleinbahn 31 a, 66663 Merzig Keßeler Bau GmbH & Co. KG Maurer und Betonbauerbetrieb Sonnenhang 3, 66679 Losheim am See Harry Daniel Klassen Maurer und Betonbauermeister Willy-Brandt-Straße 25, 66352 Großrosseln Arno Kloster Maler- und Lackierermeister Auf Wenzelt 8, 66679 Losheim am See Marc Fuhr GmbH Zimmerer, Saarbrücker Straße 99, 66557 Illingen Martin Moucha Maurer und Betonbauermeister Im Lobach 12, 66130 Saarbrücken Johann Helmut Rauner Straßenbauer, Lothringer Straße 33, 66271 Kleinblittersdorf RV Massivbau e. Kfr. Maurer und Betonbauer, Saarbrücker Straße 43, 66687 Wadern Mike Schiller Straßenbauermeister, Wolfersheimer Straße 12, 66440 Blieskastel Andreas Schweiger Stuckateurmeister, Augustastraße 5, 66578 Schiffweiler AVENIX GmbH Fliesen-, Platten- und Mosaikleger etc., Marktstraße 19, 66333 Völklingen Alexander Backes Dachdecker, Am Wolfsbachtal 8, 66693 Mettlach Patrick Etzberger Maler und Lackierer, Stuckateur, Deckenhardter Str. 76, 66649 Oberthal Gilbert Wilbois e. K. Dachdecker, Klempner etc., Dillinger Str. 32 a, 66701 Beckingen Sven Glesius Maurer und Betonbauermeister Losheimer Straße 30, 66709 Weiskirchen Hans Peter Reisdorf und Patrick Klasen GdbR Fliesen-, Platten- und Mosaikleger etc. Hugenottenstraße 38, 66333 Völklingen Michael Hendle und Markus Deutsch GdbR Fliesen-, Platten- und Mosaikleger etc. Ulrichstraße 28 c, 66280 Sulzbach Egon Paulus Maurer und Betonbauer, Moselstraße 23, 66809 Nalbach Markus Schneider Maurer und Betonbauer, Saargemünder Straße 27, 66399 Mandelbachtal Uwe Schneider Maler und Lackierer etc., Carl-Goerdeler-Straße 11, 66663 Merzig Bernd Roob Maurer und Betonbauer, Dachdecker, Stuckateur, Maler und Lackierer, Willi-Graf-Straße 19, 66606 St. Wendel L ÖSCHUNGEN Andrea Marita Schreiner Brunnenbauer, Kornstraße 6, 66589 Merchweiler Arno Rudolf Albert Straub Maurer und Betonbauer, Straßenbauer, Römerstraße 27, 66540 Neunkirchen B & B Stuckateur GmbH Stuckateur, Wendalinusstr. 18, 66679 Losheim am See Egon Paulus Bau GmbH Maurer und Betonbauer, Moselstraße 23, 66809 Nalbach Erbengemeinschaft Hans-Josef Hoffmann Karlheinz Hoffmann und Ilse Salzgeber Stuckateurbetrieb, Friedrichweilerstr. 51, 66787 Wadgassen Ewald Müller, Nicole Schlaup und Markus Müller BG Maler und Lackierer, Stuckateur, etc., Dahlienweg 16, 66636 Tholey Friedrich Kockelmann Maler- und Lackierermeister, Stuckateur, Hauptstraße 29, 66620 Nonnweiler Gebrüder Meiers GmbH Stuckateur, Maler und Lackierer, Auf der Acht 1, 66679 Losheim am See Gerhard Schmidt und Peter Paulus BG Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Pickardstraße 29, 66793 Saarwellingen Hans Jürgen Gutmann Maler und Lackierer, Stuckateur, Blieskasteler Straße 36, 66386 St. Ingbert Hans-Jörg Langen Maurer und Betonbauer, Graulheck 48, 66578 Schiffweiler Hans-Jürgen Vogt Fliesen-, Platten- und Mosaik GmbH, Zeppelinstraße 13, 66557 Illingen Josef Hirtz Straßenbauer, Lucie-Bolte-Straße 2, 66793 Saarwellingen Jürgen Heisel Dachdeckermeister, Poststraße 8, 66706 Perl M & K Bauhandwerk Limited Dachdecker, Lindenbornstraße 14, 66629 Freisen Marlene Brausch Zimmerer, Erlenweg 6, 66679 Losheim am See 13

Nachrichten Presti & Co. Hoch- und Tiefbau GmbH Saarbrücker Straße 43, 66687 Wadern Thomas Thilmont Maurer- und Betonbauermeister, Schmid-Hiwwel 9, 66802 Überherrn Wolfgang Werner Maler- und Lackierermeister, Stuckateur, Provinzialstraße 157, 66130 Saarbrücken Achim Kilian e. K. Dachdecker, Goethestraße 5, 66646 Marpingen Alois Schweiger Stuckateurmeister, Augustastraße 1, 66578 Schiffweiler Armin Weckmann Dachdeckermeister, Jakobstraße 13, 66538 Neunkirchen Daniela Klassen und Harry-Daniel BG Maurer und Betonbauer, Willy-Brandt-Straße 25, 66352 Großrosseln Fußbodentechnik Leo Britz GmbH & Co. KG Estrichleger, Maler und Lackierer etc., Heeresstraße, Gewerbegebiet, 66822 Lebach Hans Forster Maurer und Betonbauer, Tholeyer Straße 12, 66822 Lebach Horst Boussonville Maler und Lackierer, Stuckateur etc., Lorisgartenstraße 5, 66740 Saarlouis Hunsicker Bauunternehmung GmbH Maurer und Betonbauer, Raiffeisenstraße 1, 66424 Homburg Kurt Schneider Maurer und Betonbauermeister, Saargemünder Straße 27, 66399 Mandelbachtal Marc Fuhr Zimmerermeister, Saarbrücker Straße 99, 66557 Illingen Meiko Guldner Maurer und Betonbauer, Breiter Weg 6, 66802 Überherrn Scholl Walter Hoch- und Betonbauarbeiten GmbH Maurer und Betonbauer, Roschbergstraße 14, 66839 Schmelz Schönlaub Baugesellschaft mbh Maurer und Betonbauer, Zur Rossel 18, 66333 Völklingen Thomas Buschauer Maurer und Betonbauer, Hauptstraße 139, 66606 St. Wendel Alfio und Martin Schiliro GmbH Stuckateur, Maler und Lackierer, In der Rösselwies 7, 66346 Püttlingen Doris Kornberger Stuckateur, Breitfurter Straße 49, 66440 Blieskastel GSB Generaluntenehmer für schlüsselfertiges Bauen GmbH Maurer und Betonbauer, Straßenbauer, Im Holzbruch 7, 66687 Wadern Helene Stein Ofen- und Luftheizungsbauer, Fremersdorfer Straße 40, 66780 Rehlingen-Siersburg Horst Günter Heidemann Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister, Alte Meßstraße 14, 66386 St. Ingbert Jakob Nikolaus Pink Straßenbauer, Ringstraße 5, 66649 Oberthal Knut Stullgys Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Lateingasse 2, 66557 Illingen Lang & Backes GmbH Dachdecker, Zimmerer, In der Pottaschdell 1 a, 66333 Völklingen Langenbahn Bauunternehmung GmbH Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Gärtnerstraße 7-9, 66125 Saarbrücken M. Schwarz Bauunternehmung GmbH Maurer und Betonbauer, Provinzialstraße 120, 66557 Illingen Marc Reinshagen Stuckateurmeister, Am Wingertsbach 21, 66564 Ottweiler Markus Selzer Maurer und Betonbauermeister, Oberdorfstraße 5, 66663 Merzig Mathias Becker Straßenbauermeister, Kirchenstraße 7, 66271 Kleinblittersdorf Patrick Etzberger und Alexandra Keßler BG Maler und Lackierer, Stuckateur, Deckenhardter Straße 76, 66649 Oberthal Rainer Krause und Daniel Hemmes BG Zimmerer, Streifstraße 4, 66679 Losheim am See Reinholf Hamacher Maurer und Betonbauermeister, Biesinger Straße 141, 66440 Blieskastel Uwe Stein Maurer und Betonbauer, Dekan-Albrecht-Straße 20, 66440 Blieskastel Rüdiger Kroker Stuckateur, Luxemburger Straße 1, 66693 Mettlach 14 W. Müller Sportanlagenbau GmbH Straßenbauer, Werkstraße 17, 66606 St. Wendel Weber Hoch- und Straßenbau GmbH Maurer und Betonbauer, Straßenbauer, Poststraße 17, 66649 Oberthal Armin Wilbois Klempnermeister, Dachdecker, etc., Dillinger Straße 32, 66701 Beckingen Zimmer Wohnprojekte GmbH Maurer und Betonbauer, Kirchstraße 24, 66292 Riegelsberg Eintragungen und Löschungen in der Anlage B (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger) E INTRAGUNGEN Franz Josef Abel Reimsbacher Straße 98 a, 66701 Beckingen Tacet Arslantürk Im Rötschesfeld 3, 66129 Saarbrücken Kurt Baum Heinrich-Barth-Str. 30, 66115 Saarbrücken Jürgen Brummer Dürer Str. 73, 66424 Homburg Krystian Mariusz Burza Am Karpfenteich 5 c, 66809 Nalbach Frans Curfs Amselweg 5, 66693 Mettlach Marian Figura Am Karpfenteich 5 c, 66809 Nalbach Michael Heckmann Am Grüneberg 13, 66557 Illingen Alexander Herz Lebacher Straße 101, 66113 Saarbrücken Artur Janas Memelstr. 1, 66740 Saarlouis Michael Röring Herzstraße 24, 66557 Illingen Marian Szymanski Im Hahnteich 2, 66606 St. Wendel Tayfur Usta Sulzbachtalstraße 123, 66280 Sulzbach Marijane Wladow Lindenstraße 79, 66740 Saarlouis Harald Theisen Hauptstraße 54, 66459 Kirkel Steffen Tauber Altenhofstraße 26, 66386 St. Ingbert Jörg Sevenich Gluckstraße 2 a, 66802 Überherrn Saim Krivdic Itzenplitzstraße 29, 66578 Schiffweiler Adel Arab Püttlinger Straße 23, 66115 Saarbrücken Antonino Carbone Zeppelinstraße 31, 66740 Saarlouis Ulf Dimter Zum Folloch 42, 66450 Bexbach Sylwester Gluch Dieselstraße 3, 66763 Dillingen Esmail Ahmadi Kohlweg 2, 66123 Saarbrücken Marcin Aniszewski Am Zollbahnhof 10, 66459 Kirkel Werner Bollbach Burgstraße 15, 66780 Rehlingen-Siersburg Nesret Bricor Bocksberg 5, 66693 Mettlach Hans Joachim Ganz Illinger Straße 15, 66299 Friedrichsthal Viktor Hofmann Rauschenweg 22, 66539 Neunkirchen Ramazan Kilinc Homburger Straße 4, 66424 Homburg Damir Makelic Kaiserstraße 221, 66386 St. Ingbert Jasmin Jujadic Neustraße 32, 66115 Saarbrücken Marek Nawrat Ludwigstraße 17, 66453 Gersheim

Bau Saar Marcel Reinstädtler Franz-Schubert-Straße 1, 66130 Saarbrücken Michael Scheid Feldstraße 2, 66287 Quierschied Klaus Stürmer Johannesstraße 42, 66125 Saarbrücken Agostino Tassone Mariannenthaler Straße 3, 66280 Sulzbach Andreas Ostroga Rotenbergstraße 27, 66111 Saarbrücken Roman Witold Völklinger Straße 18, 66115 Saarbrücken Rouven Abel Hofertalstraße 24, 66299 Friedrichsthal Yakup Sari Ludweilerstraße 90, 66333 Völklingen L ÖSCHUNGEN Piotr Paczko Zur Fröhn 11, 66265 Heusweiler Martin Albert Absdell 9, 66117 Saarbrücken Andrzej Jaroslaw Janowski Warburgring 74, 66424 Homburg Giuseppa Collura Di Rosa Wiesenstraße 35, 66763 Dillingen Nadine Yilmaz Friedrichstraße 33, 66538 Neunkirchen Werner König Abteistraße 9, 66636 Tholey Piotr Pyrtek Friedrich-Ebert-Straße 11, 66538 Neunkirchen Necdet Kiroglu Kirchbergstr. 13, 66333 Völklingen Viorel-Ion Moisescu Brückenstr. 1, 66809 Nalbach Michael Scheibenreif Jahnstraße 9, 66299 Friedrichsthal Marco Dümmel Breitermühle 7, 66440 Blieskastel Karl-Heinz Ensch Zechenweg 4, 66299 Friedrichsthal Viorel Horga-Catana Brückenstraße 1, 66809 Nalbach Dominik Patton Norduferstr. 1, 66538 Neunkirchen Gheorghe-Florin Bostan Brückenstr. 1, 66809 Nalbach Petru-Sorin Bostan Brückenstraße 1, 66809 Nalbach Björn Winterhalter Erzpfuhlstraße 6 a, 66583 Spiesen-Elversberg Giuseppe Arcuri Ruhstockstraße 10, 66538 Neunkirchen Achim Michael Engbarth Gatterstraße 16, 66333 Völklingen Adam Proniewicz Im Gries 27, 66620 Nonnweiler Alexandru Arnaut Paul-Münch-Straße 44, 66424 Homburg Andzej Skiba Fischerstraße 193, 66763 Dillingen Artur Trzaskawka Matzenbergstraße 8, 66625 Nohfelden Bekim Kryeziu Ostertalstraße 1, 66540 Neunkirchen Benjamin Supp Im Allenkorn 3, 66440 Blieskastel Bruno Lombardo Platanenweg 13, 66292 Riegelsberg Damian Janusz Demkiewicz Im Helmerswald 17-21, 66121 Saarbrücken Emine Karaoglan Wellesweilerstraße 18, 66538 Neunkirchen Fliesen Theisen ohg Ludwigsthaler Straße 36, 66459 Kirkel Francesco Garritano Kantstraße 2, 66540 Neunkirchen Giuseppe Italiano Schillerweg 10, 66806 Ensdorf Irfan Sönmez Bergstraße 11 a, 66333 Völklingen Joachim Lang Oberbexbacher Straße 90, 66450 Bexbach Niki Lang Blumenstraße 39, 66583 Spiesen-Elversberg Liliana Dastich Im Hafengarten 15, 66773 Schwalbach Martin Arnold Köhlerstraße 37, 66333 Völklingen Nicola Cosmano Beethovenstraße 36, 66540 Neunkirchen Mit nur 1% Darlehenszins p.a.* nominal ins eigene Zuhause: db OptimoBausparen TOP-Darlehenszins ab 1% p.a.* nominal über die gesamte Laufzeit flexibles und individuelles Ansparen, verschiedene Tilgungsvarianten, kostenlose Sondertilgung Planungssicherheit durch feste monatliche Darlehensrate schon bei Vertragsabschluss Profitieren Sie von unserem besten Bauspardarlehen, das es je gab! Investment & FinanzCenter Saarbrücken Kaiserstraße 29 31, 66111 Saarbrücken Telefon (06 81) 30 02-0 * Nominaler Jahreszins; effektiver Jahreszins 1,66 % ab Zuteilung. Tarif-/Tilgungsvariante O1K. Unser bestes Bauspardarlehen, das es je gab: db OptimoBausparen. 15

Nachrichten BAUANZEIGER Saarlouis Joachim Klein Friedrich-Ebert-Straße 40, 66763 Dillingen Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Schiller GmbH i.g. Schillerstraße 4, 66740 Saarlouis Errichtung einer Werbeanlage Saarpfalz-Kreis Josef Rössler und Christiane Rössler Niederfelder Hof, 66453 Gersheim Neubau eines Einfamilienwohnhauses BMW AG vertreten durch die BMW Niederlassung Saarbrücken Fachabteilung PF-2, Lauchstädter Straße 5, 80788 München Neubau BMW Niederlassung Saarpfalz, mit 150 Parkplätzen Merzig-Wadern Silvia Brausch Zum Franzenkreuz 1, 66687 Wadern Einrichtung einer Heilpraktikerpraxis Nutzungsänderung Hilmar Grossmann und Theresia Grossmann Wahnbachtal 4, 66687 Wadern Anbau eines Geräteraumes und Neubau eines Garagengebäudes Ansprechpartner: RA Claus Weyers, Tel.: 06 81 / 3 89 25 22 Landkreis Saarlouis Firma Gersing GmbH Comotorstraße 3, 66802 Überherrn Anbau eines Ausstellungsraumes, Errichtung einer Lagerhalle, Architekt: Robert Steffen Eheleute Maria und Martin Brühl Kindergartenweg 6, 66773 Schwalbach Wohnhausumbau, Architekt: Wolfgang Ernst Baumaschinenpreise Der Erzeugerpreisindex für Maschinen für die Bauwirtschaft betrug im März 2008 auf Basis 2000=100 (Baugeräteliste 2001) 109,9. Im Vergleich zum Vormonat ist der Index um 0,5 % gestiegen. Zum Vorjahr betrug die Steigerung 2,3 %. Maschinen für die Bauwirtschaft Zeitraum Index (ohne MwSt.) 2000 = 100 1) 1990 = 100 2) JD 1990 86,7 100,0 JD 1991 89,7 103,5 JD 1992 92,7 107,0 JD 1993 95,4 110,1 JD 1994 95,9 110,7 JD 1995 97,4 112,4 JD 1996 98,3 113,4 JD 1997 98,3 113,4 JD 1998 98,4 113,6 JD 1999 99,6 114,9 JD 2000 100,0 115,4 JD 2001 100,9 116,4 JD 2002 101,8 117,5 JD 2003 101,6 117,2 JD 2004 102,7 118,5 JD 2005 104,8 120,9 JD 2006 105,9 122,2 JD 2007 107,8 124,4 2008 Januar 109,2 126,0 Februar 109,4 126,2 März 109,9 126,8 1) Basisjahr des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr der Baugeräteliste 2001. 2) Umrechnung von Basis 2000 = 100 auf Basis 1990 = 100: Index 2000 = 100 multipliziert mit 1,154. Basisjahr der Baugeräteliste 1991 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2 66128 SB-Gersweiler Am Güterbahnhof Tel.: (06 81) 9 70 30-0 Fax: (06 81) 9 70 30 80 16

Bau Saar B AUMATERIALPREISE Bei den Erzeugerpreisen ist im März 2008 gegenüber dem Vorjahr eine Verteuerung bei Schweres Heizöl (+60,7%), Leichtes Heizöl (+45,4%), Bitumen aus Erdöl (+25%), Dieselkraftstoff (+22,0%) und Schwere Profile (+11,8%), zu beobachten. Dagegen war die Preisentwicklung für Flachglas (-11,3%) und Stab- und Flachstab (-6,6%) günstiger als im Vorjahreszeitraum. Der Erzeugerpreisindex für Baumaschinen für die Bauwirtschaft lag im März 2008 um 2,3 % über dem Vorjahresstand. Der Großhandelsverkaufspreisindex für Abfälle und Schrott aus Eisen und Stahl stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 6,3 % an. Ausgewählte Erzeugerpreise in Euro je Mengeneinheit Alte Bundesländer Warenbezeichnung Frachtlage Berichtsort Mengeneinheit Preis in EUR 1) Juni 2007 Veränd. in % geg. Vorjahr Dieselkraftstoff 2) frei Verbrauchsstelle Bundesgebiet 1 HL 108,70 23,4 bei Lieferung v. 50 70 HL an gewerbl. Verbraucher einschl. Verbrauchersteuer Schweres Heizöl 2) frei Betrieb Bundesgebiet 1 T 363,79 56,0 Schwefelgehalt max. des gewerbl. 1 % einschl. Verbrauchs- Verbrauchers, steuer bei Abnahme von bis 30 km 15 t und mehr im Monat ab Stadtmitte 1) ohne Mehrwertsteuer 2) Stichtag 15. März 2008 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17 / Reihe 2 17

Recht 18 ARBEITSRECHT Aktuelle Rechtsprechung 1. Umfang des Weisungsrechts/Zulässigkeit einer Änderungskündigung Bundesarbeitsgericht Urteil vom 06. September 2007 Az.: 2 AZR 368/06 Weigert sich ein Arbeitnehmer, einer im Rahmen des Weisungsrechts erteilten Anordnung des Arbeitgebers nachzukommen, kann keine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber muss abmahnen und kann erst im Wiederholungsfall verhaltensbedingt kündigen. 2. Abmahnung/Kündigung während der Probezeit Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2007 Az.: 6 AZR 145/07 Wird bereits während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses eine Abmahnung ausgesprochen, kann dem Arbeitnehmer nicht wegen desselben Vorfalls gekündigt werden, der zur Abmahnung geführt hat. 3. Schriftformerfordernis bei Kündigung/regelmäßig keine Wahrung durch Unterzeichnung mit dem Zusatz i.a. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.12.2007 Az.: 7 Sa 530/07 Bei der Unterzeichnung eines Kündigungsschreibens muss der Bevollmächtigte das Vertretungsverhältnis zum Ausdruck bringen. Stellt der Bevollmächtigte seiner Unterschrift das Kürzel i.a. voran, kann dies u.u. zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Wichtig! Gemäß 623 BGB muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. In der Regel muss diese Kündigung vom Inhaber oder Geschäftsführer des Unternehmens unterzeichnet werden. Falls z. B. ein Meister oder Büroangestellter die schriftliche Kündigung unterzeichnen sollte, muss zwingend die Vollmacht zur Kündigung beigefügt sein. 4. Witterungsbedingte ordentliche Kündigung, Berücksichtigung der Guthabenstunden Bundesarbeitsgericht Urteil vom 08.11.2007 Az.: 2 AZR 418/06 Haben die Tarifvertragsparteien aufgrund von witterungsbedingten Schwankungen eine flexible Jahresarbeitszeit festgelegt, die betriebsbedingte (hier witterungsbedingte) Kündigungen weitgehend vermeiden soll, so ist ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Beendigungskündigung regelmäßig erst dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ausgenutzt hat und trotzdem noch ein Beschäftigungsüberhang besteht. Haben die Arbeitnehmer des Betriebes bei einem derartigen Jahresarbeitszeitmodell in erheblichem Umfang Guthaben schon angespart, so muss der Arbeitgeber bei schlechter Beschäftigungslage zunächst die Guthabenstunden aller Arbeitnehmer nach Möglichkeit abbauen, ehe er einzelnen Arbeitnehmern betriebsbedingt kündigt. 5. Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.01.2008 Az.: 2 AZR 536/06 Die Kündigung von leistungsschwachen Arbeitnehmern ist nach vorheriger Abmahnung nur dann gerechtfertigt, wenn er trotzdem weiter erheblich unterdurchschnittliche Leistungen erbringt. Im konkreten Fall hat erst eine dreimal so hohe Fehlerquote bei der Sortierung von Teilen dazu geführt, dass die Kündigung gerechtfertigt war. 6. Abgrenzung für Mindestlohn 1 und Mindestlohn 2 Arbeitsgericht Halberstadt Urteil vom 11.10.2007 Az.: 4 Ca. 512/07 Macht ein Arbeitnehmer die Eingruppierung in die Lohngruppe 2 gerichtlich geltend, so ist er verpflichtet, die Ausübung der hierfür notwendigen Tätigkeiten konkret darzulegen. Die pauschale Behauptung, er habe überwiegend Tätigkeiten der Lohngruppe 2 ausgeübt reicht nicht aus. 7. Arbeitszeugnis/Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16.10.2007 Az.: 9 AZR 248/07 Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er bei der Erteilung eines Endzeugnisses an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, soweit sich die zu beurteilenden Zeiträume decken. 8. Änderung der Arbeitszeitdauer schließt Verlängerung aus Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16.01.2008 Az.: 7 AZR 603/06 Wird ein nach 14 Abs. 2 TzBfG auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden geschlossen und vereinbaren die Parteien nach Ablauf dieses Jahres einen neuen befristeten Arbeitsvertrag allerdings mit einer höheren Wochenarbeitszeit von 30 Stunden, so stellt dies keine Verlängerung im Sinne des Gesetzes dar. Damit entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ausnahme kann nur eine Sachgrundbefristung sein. 9. Ablehnung wegen unzureichender Deutschkenntnisse keine ethnische Benachteiligung Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 26.09.2007 Az.: 14 Ca. 10356/07 Lehnt ein Arbeitgeber einen ausländischen Bewerber ab, bei dem sich im Rahmen der Probezeit herausstellt, dass dieser über nicht genügend Deutschkenntnisse verfügt, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, so stellt dies keine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. 10. Anfechtung eines Aufhebungsvertrages Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.11.2007 Az.: 6 AZR 1108/06 Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer rechtswidrigen außerordentlichen Kündigung gedroht und ihn mit dieser Drohung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag anfechten. Ansprechpartner: RA Claus Weyers Tel.: 06 81 / 3 89 25 22 RA Christian Ullrich Tel. 06 81 / 3 89 25 26

Bau Saar STEUERN A KTUELLES 1. Erbschaftsteuerreform Ursprünglich sollte die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag zur geplanten Reform des Bewertungs- und Erbschaftsteuerrechts im April/Mai 2008 stattfinden und die Neuregelungen am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Nunmehr soll erst am 8. Mai 2008 ein neuer Zeitplan zwischen den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD abgestimmt werden. Damit ist mit dem Inkrafttreten der Reform frühestens zum 1. Oktober 2008 zu rechnen. Bis dahin bleibt das derzeit geltende Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht bei allen Todes- und Schenkungsfällen anwendbar. Darüber hinaus halten die politischen Entscheidungsträger an ihrer Zusage fest, dass das neue Recht rückwirkend zum 1. Januar 2007 auch bei Todesfällen (nicht bei Schenkungen) Anwendung finden kann. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Bauwirtschaft dafür plädiert, dass zwischen der Verabschiedung der Reform und ihrem Inkrafttreten ein ausreichender zeitlicher Abstand bestehen soll, damit die Steuerpflichtigen sorgfältig prüfen können, ob sie noch eine Schenkung nach altem Recht vornehmen oder auf das neue Recht warten wollen. 2. IFRS-Standards für KMU Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben die Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS) für kleine und mittelständische Unternehmen am 24.04.2008 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die Deutsche Bauwirtschaft begrüßt diese Entscheidung. Der ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer erklärt: "Mit diesem Abstimmungsergebnis wurde hoffentlich ein Schlussstrich unter die Internationalen Rechnungslegungsstandards für KMU in Europa gezogen. Das ist die richtige Entscheidung, denn für Handwerk und MIttelstand bringen internationale Rechnungslegungsstandards keine Vorteile. Die vorgelegten IFRS für KMU stellen keine Vereinfachung bei der Rechnungslegung dar. Im Gegenteil, sie hätten durch die komplexen Bewertungsregelungen und die umfänglichen Angaben im Anhang zusätzlichen Bürokratieaufwand und Kosten verursacht, etwa durch die daraus entstehende Notwendigkeit zwei Bilanzen führen zu müssen." IFRS werden bislang vor allem von Unternehmen genutzt, die an externer Kapitalmarktfinanzierung interessiert sind und über ein internationales Firmennetz verfügen. Erstellt werden die Standards vom privatwirtschaftlichen International Accounting Standards Board (IASB). 3. Beiträge zur Krankenversicherung In seiner Entscheidung vom 13. Februar 2008 (Aktenzeichen 2 BvL 1/06) stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass der Steuerabzug für Krankenversicherungsbeiträge zu niedrig sei. Karlsruhe erkannte, dass zum Existenzminimum, das für ein menschenwürdiges Dasein notwendig ist, nicht nur der Aufwand für Nahrung, Hausrat, Kleidung, Wohnung und Heizung gehört, sondern auch Leistungen für eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung. Diese müssen deshalb steuerlich abzugsfähig sein. Zwar erging der Beschluss nur zu Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Das Gericht forderte jedoch, dass eine generelle Überprüfung von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erfolgen müsse. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2009 eine Neuregelung zu erlassen. Bis dahin gelten die jetzigen Vorschriften weiterhin. Das Bundesfinanzministerium will das Urteil zunächst prüfen. 4. Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges Die EU-Kommission legt einen Richtlinienänderungsvorschlag zur Mehrwertsteuerrichtlinie vor. Von 2010 an soll der Informationsaustausch bei innergemeinschaftlichen Umsätzen beschleunigt werden, um damit besser gegen Karussellbetrug vorgehen zu können. Derzeit beträgt der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, in dem ein innergemeinschaftlicher Umsatz bewirkt wird, und dem Zeitpunkt, zu dem die Information hierüber dem Mitgliedsstaat, in dem die Steuer geschuldet wird, zur Verfügung steht, drei bis sechs Monate. Durch den am 17.03.2008 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission soll diese Zeitspanne auf ein bis zwei Monate verkürzt werden. Die Kommission schlägt im Einzelnen vor, für mehrwertsteuerpflichtige Erbringer innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen den Zeitraum für die Erklärung der innergemeinschaftlichen Umsätze zu harmonisieren und auf einen Monat zu verkürzen; die Frist für die Übermittlung dieser Informationen zwischen den Mitgliedstaaten von drei Monaten zu verkürzen; die Informationen über den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen, für die der Erwerber die Steuer schuldet, monatlich einzuholen, um den Abgleich mit den Angaben der Lieferer oder Erbringer zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen die Erwerber, die Umsätze in Höhe von über 200.000 Euro pro Kalenderjahr erzielen, verpflichtet werden, ihre Mehrwertsteuererklärungen monatlich abzugeben; das Verfahren der Einreichung der zusammenfassenden Meldungen in den Mitgliedstaaten, in denen diese Verfahren außergewöhnlich komplex sind, zu vereinfachen. Zusätzlich sollen ab 2009 zur Prüfung der Mehrwertsteuer-Registrierungsdaten auf einer Website die Namen und Anschriften der in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Handelspartner durchsucht und persönliche Anfragebestätigungen eingeholt werden können. Ansprechpartnerin: Kirsten Schäfer Tel. 06 81 / 3 89 25 34 19

Recht VERTRAGSWESEN Aktuelle Rechtsprechung 1. Mängelrüge unberechtigt: Werklohnanspruch für trotzdem durchgeführte Mängelbeseitigung? Landgericht Kassel Urteil vom 01.02.2008 Az.: 12 S 2/06 1. Ein Unternehmer kann verlangen, die Aufwendungen vom Bauherrn ersetzt zu bekommen, die für die Untersuchung eines vom Bauherrn behaupteten Mangels und für die anschließende Mängelbeseitigung angefallen sind. Vor Tätigwerden muss er ausdrücklich erklären, dass er für den Fall, das die Mangelursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, eine Kostenerstattung fordert. 2. Der Unternehmer muss dann allerdings den Auftraggeber vor Beginn seiner Tätigkeit unmissverständlich darauf hinweisen und seine Tätigkeit davon abhängig machen, dass im Falle der Feststellung der Mangelfreiheit seines Gewerks seine Kosten zu erstatten sind. 2. Werkvertrag: Verlade- und Transportkosten OLG Zweibrücken Urteil vom 12.07.2007 Az.: 4 O 156/06 Soll eine Werkleistung bestimmungsgemäß auf dem Grundstück bzw. im Haus oder in der Wohnung des Auftraggebers erbracht werden, ist der mit der An- und Abreise verbundene Aufwand in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung vom Auftragnehmer zu tragen. Dieses Ergebnis gilt zuwohl für Werkverträge nach BGB als auch nach VOB/B. Eine Regelung über die Verlade- und Transportkosten kann der Auftragnehmer wirksam in den allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln. 3. AGB: Fertigstellungsfrist witterungsbedingt nicht verlängerbar Bundesgerichtshof Urteil vom 06.12.2007 Az.: VII ZR 28/07 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen. 2. Eine Klausel in AGB s des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält: Die Frist gilt als unverbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigung. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der AN eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzugs zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme ist wegen unangemessener Benachteiligung des Antragnehmers unwirksam. Dabei ist die Höhe des Tagessatzes von 0,3 % pro Werktag grundsätzlich nicht rechtswidrig. Nach Rechtssprechung des BGH ist aber die absolut zulässige Höhe für eine Vertragsstraße max. 5 % der Schlussrechnungssumme. 4. Verdeckte Ausschreibung eines Leitfabrikats ist rechtswidrig OLG München Beschluss vom 17.09.2007 Az.: Verg 10/07 Gegen die Verpflichtung zu produktneutralen Ausschreibungen wird auch dann verstoßen, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wird, weil nur www.bank1saar.de die persönlichere Note Die individuelle Beratung im Saarland für Handwerker. Bank 1 Saar. Damit Träume keine bleiben. 20

Bau Saar ein einziges bestimmtes Produkt allen Vorgaben gerecht wird. 5. Kein Angebotsausschluss bei objektiver Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen OLG Saarbrücken Beschluss vom 30.07.2007 Az.: 1 Verg 3/07 Hat die Vergabestelle selbst die Ursache für unvollständige Angebote gesetzt, indem ihr eine objektive Mehrdeutigkeit in den Ausschreibungsunterlagen unterlaufen ist, kommt ein darauf basierender Angebotsausschluss nicht in Betracht. Diese Entscheidungen verpflichtet die Vergabenstellen eindeutig, Ausschreibungen eindeutiger zu gestalten und Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu verhindern. 6. Ausreichende Bezeichnung von Baumängeln OLG München Urteil vom 22.02.2006 Az.: 27 U 607/05 Die Mängelrüge Wasser tritt von unten ein bezieht sich unmissverständlich auf Abdichtungsmängel des Bauwerks, so dass der Bauunternehmer zur umfassenden Abklärung aller möglichen Mängelursachen und deren Beseitigung verpflichtet ist. Kenntnis, Beurteilung und Beseitigung von Mängeln des Werks sei nach den vertraglichen Pflichten sowie nach Informationsstand und Fachkenntnissen vorranggig Sache des Auftragnehmers. Dieser habe bezogen auf die konkrete Rüge zu reagieren. 7. Wiederherstellung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2007 Az. Verg W 21/07 im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zur Wiederherstellung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit eines Bieters Stellung genommen. Neben anderen Maßnahmen hat das OLG Brandenburg die Einführung eines Wertemanagementsystems in der Unternehmensgruppe sowie explizit den Beitritt zum Ethik-Management der Bauwirtschaft e.v. als geeignete Präventivmaßnahme angesehen, eine Wiederholung von Verfehlungen zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Martin Vanoli Tel. 06 81 / 3 89 25 31 RA Christian Ullrich Tel. 06 81 / 3 89 25 26 B AUFORUM ENERGIEEFFI- ZIENTES B AUEN 3. Juni 2008, 15.30 Uhr, HTW Saarbrücken Dr. Ing. K.H. Dahlem (Ing. Büro für Bauphysik und Energieberatung) EnEV 2007 und energieoptimiertes Bauen Dr. A. Dörr (ARGE Solar e.v. Saarbrücken) Erneuerbare Energien und innovative Anlagentechnik Dipl. Ing. R. Schmidt, Architekt (ARGE Solar e.v. Saarbrücken) Förderprogramm Bund/Länder FES.bi (Freunde, Ehemalige und Studierende des Fachbereichs Bauingenieurwesen der HTW e.v.) c/o Goebenstraße 40, 66117 Saarbrücken Tel. 0681/ 5867-179 Fax: 5867-393 bi-sek@htw-saarland.de Südwest-Direkt Mit Sicherheit günstiger: 12,3 % Wechseln und Direkt sparen Wechseln Sie jetzt: 0800/0 119 119 www.ikk-suedwest-direkt.de 21

Verbandsleben LANDESGÜTEGEMEINSCHAFT 20 JAHRE GÜTEÜBERWACHTE B AUWERKSINSTANDSETZUNG gerade bei Billiganbietern die vorgeschriebene Qualifikation häufig nicht gegeben und die Einhaltung der geltenden Regelwerke und Richtlinien sehr unwahrscheinlich ist. Über die Verantwortung der Besitzer für die Sicherheit ihrer Bauwerke referierte zunächst Bauing. Hannes Fiala. Eine breite Diskussion darüber hatte der Halleneinsturz von Bad Reichenhall ausgelöst. Die in Anschluss an das Unglück durchgeführten umfangreichen Prüfungen an Schul- und Schwimmbädern usw. hatten eine Reihe von baulichen Mängeln aufgezeigt und die Verantwortlichen in der Politik veranlasst, Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer herauszugeben. Darin wird deutlich gemacht, dass in jedem Fall Unterhaltsmaßnahmen erforderlich sind und Inspektion und Wartung auch für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht vorauszusetzen sind. V.l.n.r.: Stefan Jörg, Martin Vanoli, Klaus Ehrhardt Im April 2008 feierte die Landesgütegemeinschaft für Bauwerks- und Betonerhaltung Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. ihr 20jähriges Bestehen. Zum Jubiläum, das im Rahmen der regelmäßigen Vortragsveranstaltungen begangen wurde, waren zahlreiche Gäste auf den Betzenberg nach Kaiserslautern gekommen. In seiner Begrüßung rief der Vorsitzende der Landesgütegemeinschaft Klaus Ehrhardt nochmals die Zielsetzung der Vereinsgründer in Erinnerung. Damals wie heute wollen die Mitglieder ihren Auftraggebern mit der Einrichtung eines wirksamen Güteschutzes mit hohen Qualitätsansprüchen vor allem Sicherheit bieten, ihre für den Erhalt und die Instandsetzung der Bausubstanz verfügbaren Mittel wirtschaftlich und wirksam einsetzen zu können. Dieses Problembewusstsein der Verantwortlichen auf Auftraggeberseite zu schärfen, stelle eine ständige und wichtige Aufgabe für die Gütegemeinschaft dar. strategischen Investitionsmanagement der Auftraggeberseite. Dort sei man sich immer noch viel zu selten bewusst, dass der Beitrag der Unternehmen für einen wirksamen Güteschutz eine zusätzliche Leistung der Bauwirtschaft darstellt. Am deutlichsten werde dies darin, dass nach wie vor der Wettbewerb fast ausschließlich über den Preis entschieden wird, obwohl Dipl. Ing. Bernd Richter führte vor, wie notwendig und zielführend die Erarbeitung von Konzeptionen für Erhaltung und Instandsetzung von Bauwerken ist. Die Instandsetzung-Richtlinie fordert für die Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzung bei Betonbauwerken den Einsatz eines sachkundigen Planers. Wie vielfältig und umfassend dessen Aufgabenbereich sein kann, wurde am Beispiel der Instandsetzung einer 20 m hohen Betonfassade eindrucksvoll veranschaulicht. Gerade weil bei den staatlichen Investitionen in den vergangenen Jahren immer wieder erhebliche Rückstände festzustellen waren, sah Ehrhardt eine Vielzahl interessanter und anspruchsvoller Bauaufgaben für seine Kollegen bei einem verantwortungsvollen und 22 V.l.n.r.: Vanoli, Schäfer, Fiala, Ehrhardt, Richter, Fischer