Gläubiger- Identifikationsnummer (CI) 1
verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers im SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend beim Einzug einer SEPA-Lastschrift im SEPA-Datensatz mitzugeben ermöglicht in Verbindung mit der Mandatsreferenznummer die eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats Vergabe erfolgt an Natürliche + juristische Personen Personenvereinigungen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben Stellen der öffentlichen Verwaltung Vergabe und Verwaltung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt für Deutschland in Abstimmung mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) über die Deutsche Bundesbank seit dem 31.März 08 entgeltfrei 2
Voraussetzung Lastschriftgläubiger hat seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland Beantragung durch den Lastschriftgläubiger selbst durch einen entsprechend Bevollmächtigten, z.b. das kontoführende Kreditinstitut ausschließlich elektronisch - über die Internetseite www.glaeubiger-id.bundesbank.de an Geschäftstagen zwischen 06:00 und 20:00 Uhr Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt per E-Mail an eine im Rahmen der Antragstellung zu hinterlegende E-Mail-Adresse unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben Über die Geschäftsbereichskennung hat der Lastschriftgläubiger jedoch die Möglichkeit, verschiedene Stellen in seinem Hause, die Forderungen mittels Lastschriften einziehen, zu kennzeichnen Die Gläubiger-Identifikationsnummer beinhaltet keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren. Diese kann nur durch das kontoführende Kreditinstitut des Antragstellers erfolgen. Eine Verfahrensbeschreibung zu der Anwendung steht in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der Bundesbank zur Verfügung 3
Prozess: Antragsstellung -1- Auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank www.glaeubiger-id.bundesbank.de wird das Antragsformular zur Verfügung gestellt. Durch die Eingabe der abgefragten Daten und deren Freischaltung wird der Prozess der Antragstellung initiiert. Die Übertragung der Daten in das System der Deutschen Bundesbank erfolgt unter Nutzung einer gesicherten Verbindung (https). Die weitere Kommunikation mit dem Antragsteller bzw. dem Bevollmächtigten im Rahmen der Antragstellung und die Mitteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt ausschließlich per E-Mail. Hierzu ist bei Antragstellung eine E-Mail- Adresse anzugeben. Sofern die angegebene E-Mail-Adresse nicht existiert oder die Zustellung von Mitteilungen an diese E-Mail-Adresse technisch nicht möglich ist, kann das Antragsverfahren nicht durchgeführt werden; die Antragsdaten werden gelöscht. 4
Prozess: Antragsstellung -2- In einem nächsten Schritt wird der Antragsteller bzw. der Bevollmächtigte per E- Mail aufgefordert, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung frei zu schalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Antragstellung erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Dieses Mitteilungsschreiben ist dem kontoführenden Kreditinstitut des Antragstellers, mit dem dieser einen Inkassovertrag über den Einzug von Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des EPC für das SEPA-Lastschriftverfahren abschließt, vorzulegen. 5
Prozess: Änderung der Antragsdaten Änderungen in der Person oder Firma des Antragstellers (z. B. Namensänderung, Änderung der Firma, Rechtsformwechsel, Fusion ) oder Änderung des Hauptwohnsitzes bzw. Hauptgeschäftssitzes => neue Gläubiger-Identifikationsnummer ist zu beantragen => die bisherige Gläubiger-Identifikationsnummer ist schriftlich zur Löschung aufzugeben Änderungen der Anschrift (Straße), des Adresszusatzes oder in den Daten zur Ansprechperson => nichts zu veranlassen 6
Aufbau -1- SEPA-weit einheitlich Zusammensetzung jeweiliger ISO-Ländercode zweistelligen Prüfziffer Geschäftsbereichskennung nationales Identifikationsmerkmal Kann in der Länge variieren maximal 28 Stellen Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer variiert somit von Land zu Land; weist aber höchstens 35 Stellen auf 7
Aufbau -2- Für Deutschland ist die Gläubiger-Identifikationsnummer genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Stellen 1-2: ISO-Ländercode für Deutschland (DE) - als Land der Ausgabe der Gläubiger- Identifikationsnummer Stellen 3-4: Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer (ISO 13616) berechnet wird Stellen 5-7: Geschäftsbereichskennung, die vom Lastschriftgläubiger - beispielsweise zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche oder Filialen des Lastschriftgläubigers - beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden kann. Standardmäßig werden diese drei Stellen mit den Buchstaben ZZZ belegt Stellen 8-18: nationales Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird b.a.w. immer mit 0 belegt 8
Weitere Infos www.glaeubiger-id.bundesbank.de Rundschreiben der Deutschen Bundesbank vom 18.08.2008 (Nr.27/2008) BVR-Rundschreiben SEPA/ EU-Zahlungsverkehr vom 24.07.2008 9