In seiner Sitzung vom 26. Februar 2008 beschäftigte sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:



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In seiner Sitzung vom 26. Februar 2008 beschäftigte sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Vernehmlassung zu eidgenössischen Einbürgerungsbewilligungen Der Stadtrat teilt dem kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen zuhanden des Bundesamtes für Migration (BFM) mit, dass er ein Bürgerrechtsgesuch von Andric-Glavas Elena, kroatische Staatsangehörige, Hausfrau, geboren am 9. Februar 1979 in Frauenfeld, wohnhaft an der Neuhauserstrasse 24, zur Annahme empfehlen wird, sobald die Bewerberin im Besitze der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung ist und die erforderlichen Akten vorlegen kann. In einem zweiten Fall teilt der Stadtrat dem kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen zuhanden des Bundesamtes für Migration (BFM) mit, dass er ein Bürgerrechtsgesuch von Martiniello Remo, italienischer Staatsangehöriger, Betriebsmitarbeiter, geboren am 6. April 1974 in Frauenfeld, wohnhaft an der Schönenhofstrasse 15, dem Gemeinderat zur Annahme empfehlen wird, sobald der Bewerber im Besitze der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung ist und die erforderlichen Akten vorlegen kann. Rinnenschaden Bahnhofplatz: Projektgenehmigung, Kreditgenehmigung und Kreditfreigabe, Arbeitsvergebung Auf dem Bahnhofplatz wurden zwischen 1998 und 2000 (Projekt Bahnhof 2000) rund 300 m Entwässerungsrinnen verlegt. Die Rinnen sind zu einem grossen Teil defekt und müssen ersetzt werden. Die Ursachen und die Sanierungslösung für den Rinnenschaden wurden detailliert abgeklärt und die Sanierungskosten auf zirka 165'000 Franken veranschlagt. Der Anspruch auf eine Garantieleistung ist verjährt. Zudem konnte die Verantwortlichkeit für den Schaden nicht abschliessend geklärt werden. Die seinerzeit am Bau beteiligte ARGE und die Projekt- / Bauleitung leisten aus Kulanzgründen und ausdrücklich ohne Schadenanerkennung einen finanziellen Beitrag. Seitens des Kantons ist im Weiteren ein Beitrag von 40 % der restlichen Kosten bzw. von max. 32'000 Franken zugesichert. Der Kostenanteil der Stadt beträgt netto zirka 79'000 Franken. Von den sechs im Submissionsverfahren angefragten Firmen unterbreitete die Firma Cellere AG für die Strassenbauarbeiten (ohne Lieferung der Entwässerungsrinnen) die günstigste Offerte. Der Stadtrat genehmigt die vorstehend beschriebenen Sanierungsarbeiten auf dem Bahnhofplatz und beauftragt die Firma Cellere AG, Frauenfeld, mit den Strassenbauarbeiten (ohne Lieferung der Entwässerungsrinnen) zum Nettobetrag von Fr. 134'753.10. Im Weiteren vergibt der Stadtrat die Lieferung von 310 m Entwässerungsrinnen an die Firma Aco Passavant AG, Netstal, zum Nettobetrag von Fr. 45'314.15. Der Stadtrat bewilligt den erforderlichen Kredit von brutto 181'000 Franken (netto, abzüglich Beiträge Dritter, 79'000 Franken) und gibt diesen frei. Die Aufwendungen für diese Sanierungs-

2 arbeiten bzw. die Beiträge der ARGE sowie des Kantons werden der Investitionsrechnung 2008 belastet bzw. gutgeschrieben. Baugesuch für die Erschliessungsstrasse "Mühlewiesenweg" sowie für eine Wohnüberbauung mit 155 Wohnungen am Mühlewiesenweg 1 15 Der Stadtrat erteilt der AXA Investment Managers Schweiz AG, Real Estate Management, Affolternstrasse 42, 8050 Zürich, die Baubewilligung für die Erschliessungsstrasse "Mühewiesenweg" sowie für eine Wohnüberbauung mit 115 Wohnungen am Mühlewiesenweg 1-15, Frauenfeld, im Rahmen des genehmigten Gestaltungsplans "Schmidgasse" auf der Parzelle Nr. 50045 Kurzdorf am Mühlewiesenweg 1, 1a, 3, 5, 5a, 7, 9, 9a, 11, 12, 13a und 15. Diese Baubewilligung setzt im Bereich der Hochbauten den Abbruch des Fabrikgebäudes Schmidgasse 34 voraus, für welchen ein separates Bewilligungsverfahren läuft. Die kantonalen Fachstellen haben jedoch dem Ersuchen der Bauherrschaft um separate Behandlung entsprochen, weil dieses Baugesuch die ganze Erschliessung enthält, welche den Hochbauten unabhängig vom Abbruch vorangeht. Diese Erschliessung der Parzelle 50045 und bezüglich Tiefgarage auch der Parzelle 51151 erfolgt gemäss Gestaltungsplan ab der Schmidgasse. Deren Erstellung erfolgt gemäss Art. 18 der Sonderbauvorschriften inkl. Werkleitungen auf privater Basis nach den technischen Vorgaben des städtischen Tiefbauamtes. Mit zur Erschliessung gehört eine Fusswegverbindung zwischen der neuen Erschliessungsstrasse "Mühlewiesenweg" und der Thurstrasse. Dieser Fussweg ist Bestandteil des Baugesuchs von Urs Möckli, 9050 Appenzell, für einen Ersatz des Mehrfamilienhauses Thurstrasse 18 vom 14. Januar 2008, dessen Tiefgarage über die Neuerschliessung der AXA erfolgt. Im Rahmen entsprechender Mutationen zwischen der AXA und Urs Möckli ist ein für die Stadt kostenloses, öffentliches Durchgangsrecht gegen Unterhalt und Beleuchtung beim Grundbuch in Bearbeitung. Die Realisierung dieses Fussweges durch die AXA ist in Anbetracht möglicher Einsprachen zeitlich nicht fixierbar, wird aber mit der Rechtsgültigkeit der Baubewilligung von Urs Möckli fällig. Im Gestaltungsplan "Schmidgasse" 2. Stufe sind die Baubereiche mittels Baulinien festgelegt. Die Reduktion der Wohnflächen auf marktfähige Einheiten beeinflusste mit der Anzahl der Treppenhäuser jedoch die ganze Grundrissgeometrie des Bauprojekts. Dadurch werden auf der Süd- und Westseite Baulinien unterschritten, während sie auf der Ostseite teilweise überschritten werden. Die Abweichungen tangieren jedoch weder die wohnhygienischen Verhältnisse noch die angestrebte Raumbildung. Gemäss Art. 22 des Gestaltungsplanes kann der Stadtrat geringfügige Abweichungen vom Gestaltungsplan bewilligen, sofern sie dem Grundkonzept des Gestaltungsplans nicht zuwiderlaufen. Diese Voraussetzungen sind beim vorliegenden Projekt erfüllt. Bezüglich Lärmschutz gegenüber der sia Abrasives Industries AG wurde im Sommer 2007 die intensivste Lärmquelle eliminiert. Gleichwohl sind die Planungsgrenzwerte in der Nacht weiterhin überschritten. Die Axima bestätigt jedoch im Schreiben vom 2. November 2007, dass diese Werte mit weiteren Massnahmen an den Lärmquellen unterschritten werden können, welche gemäss Schreiben des BHAteams vom 9. November 2007 im Auftrag der Gesuchsteller im Frühjahr 2008 durchgeführt werden.

3 Gegenüber dem Eisenwerk sind die Südwohnungen der Baubereiche Z2 und Z3 gemäss Sonderbauvorschriften so zu gestalten, dass mindestens ein Schlafzimmer gegen Osten oder Westen zu liegen kommt. Bei je einer Wohnung pro Etage wären dafür augenfällige Verschlechterungen des Grundrisses in Kauf zu nehmen. Der Gesuchsteller beantragt als Ersatzlösung im Sinne von Art. 12 Abs. 7 der Sonderbauvorschriften Rahmenlüftungsfenster, mit welchen sämtliche Fenster lärmempfindlicher Räume nach Süden ausgestattet werden können. Die Umgebungsgestaltung ist nicht abschliessend zu beurteilen. Gemäss Art. 14 Abs. 6 der Sonderbauvorschriften sind die Freiflächen entlang der Schmidgasse in räumlicher Verzahnung mit dem Strassenraum zu gestalten. Im Bereich der Spielfläche F1, deren Höhenlage nicht klar ist, gilt die Forderung der Verzahnung anstelle des vorgesehenen Abschlusses. Gemäss Art. 15 sind dort die zu erhaltenden Bäume nicht nur zu schützen, sondern auch zu ergänzen. Gestützt auf Art. 22 der Sonderbaubestimmungen des Gestaltungsplans genehmigt der Stadtrat die Abweichung vom Gestaltungsplan bezüglich der Baubereiche. Er knüpft an die Baubewilligung die folgenden Bedingungen: - Erschliessungsstrasse und Kanalisation: Die Ausführung des Mühlewiesenwegs (öffentliche Strasse) und der öffentlichen Kanalisationen (KS Nr. 617.2 bis 617.15, KS Nr. 617.1 neu bis 617.11 und KS Nr. 807.9 bis 807.7) hat nach den Projektplänen Nr. 5046.6/1 bis 5. vom 8. November 2007 der BHAteam Ingenieure AG, Frauenfeld, zu erfolgen. Die Einmündung des Mühlewiesenwegs in die Schmidgasse ist vor der Ausführung mit dem Tiefbauamt zu bereinigen (voraussichtlich andere Ausbildung mit Rechtsvortritt gemäss Absprache). Vor Baubeginn ist durch die Gesuchstellerin in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt für den Fussweg zur Thurstrasse vom Eigentümer der Parzelle Nr. 50030 ein öffentliches Fusswegrecht zu Gunsten der Stadt Frauenfeld gemäss den Erwägungen beizubringen und im Grundbuch sicherzustellen. Die Realisierung des Fussweges vom Wendeplatz des Mühlewiesenweges zur Thurstrasse, als Bestandteil der Privaterschliessung, wird mit der Rechtskraft der Baubewilligung von Urs Möckli fällig. Sie ist mit dem Bau dieser Tiefgarage zu koordinieren aber spätestens für den Erstbezug von Wohnungen der AXA fertig zu stellen. Für den neuen Abwasserkanal NW 500 mm entlang der Schmidgasse (KS Nr. 807.9 bis 807.7) hat die Gesuchstellerin der Stadt Frauenfeld unentgeltlich ein im Grundbuch eingetragenes Durchleitungsrecht, bei dem der Verlegungsanspruch wegbedungen ist, einzuräumen. Der entsprechende Dienstbarkeitsvertrag, welcher durch das Tiefbauamt aufgestellt wird, muss durch die Gesuchstellerin vor Baubeginn unterzeichnet werden. Vor Baubeginn ist durch die Gesuchstellerin in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt für den neuen Abwasserkanal NW 500 KS Nr. 617.2 bis 617.1 neu von der Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 50020, sia Abrasives Industries AG, ein im Grundbuch eingetragenes Durchleitungsrecht zu Gunsten der Stadt Frauenfeld beizubringen. Sämtliche Aufwendungen der öffentlichen Strasse (inkl. Fussweg zur Thurstrasse) und der öffentlichen Kanalisationen (inkl. Abbruch der Kanäle KS Nr. 617.28 bis 807.7 und KS 617.2 bis 617.1 alt sowie Umhängen des bestehenden Abwasseranschlusses der Parzelle Nr. 50155 / "Eisenwerk") gehen zu Lasten der Grundeigentümerin (Gesuchstellerin) oder deren Rechtsnachfolger.

4 Die Oberbauleitung für die öffentliche Strasse und die öffentlichen Kanalisationen erfolgt durch das Tiefbauamt der Stadt Frauenfeld. Das Tiefbauamt, in Vertretung des zukünftigen Eigentümers, hat zur Sicherstellung der Garantieleistungen den Werkvertrag der öffentlichen Bauvorhaben mit zu unterzeichnen. Nach der Fertigstellung gehen die öffentliche Strasse und die öffentlichen Kanalisationen ins Eigentum der Stadt Frauenfeld über. Mit der Strassenübernahme sind durch die Gesuchstellerin sämtliche Aufwendungen für die Fertigstellung (Deckbelag, Schächte anpassen usw.) als Pauschale zu begleichen. Von öffentlichen Bauwerken (Strasse und Kanalisationen) sind nach der Fertigstellung Ausführungspläne des Ingenieurs abzuliefern. Allfällig nur ausser Betrieb genommene, nicht abgebrochene Kanalisationen sind ebenfalls im Ausführungsplan einzuzeichnen. - Die gegenseitigen Durchleitungsrechte für Werkleitungen, Kanalisation und Fernheizung sind vor Baubeginn grundbuchamtlich sicher zu stellen. - Beim Lärmschutz sind die zusätzlichen Massnahmen an den Lärmquellen der sia Abrasives Industries AG gemäss den Erwägungen so zu realisieren, dass die Einhaltung der Planungswerte vor dem ersten Wohnungsbezug nachgewiesen werden kann. In den Baubereichen Z2 bis Z4 sind die lärmempfindlichen Räume gegen Süden mit den vorgeschlagenen Rahmenlüftungs-Fenster auszurüsten. - Gemäss Art. 10 der Sonderbauvorschriften ist das Material- und Farbkonzept für die gesamte Überbauung, d.h. inkl. Eigentumswohnungen der Implenia vor der ersten Auftragserteilung vollständig zu bemustern und im Einvernehmen mit der Fachkommission für den Hochbau zu bestimmen. Massgebend bei der Beurteilung ist auch Art. 8 der Sonderbauvorschriften. - Die Anschlüsse der Terraingestaltung und der Bepflanzung an die Schmidgasse sind gemäss den Sonderbauvorschriften und im Sinne der Erwägungen im Einvernehmen mit dem Hochbau zu bereinigen. - Die Baumscheibe des zu erhaltenden Baumes ist freizuhalten und zu diesem Zweck vor Baubeginn im Radius der Baumkrone abzusperren. Eingriffe in diese Baumscheibe sind unter Beizug einer entsprechenden Fachperson vorgängig mit dem Hochbauamt abzusprechen. Die Ergänzung der Hauptbäume gemäss Art. 15 der Sonderbauvorschriften ist im Einvernehmen mit dem Hochbauamt zu bestimmen. - Die Bedingungen in den beiliegenden Stellungnahmen des Amtes für Umwelt und des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee des Kantons Thurgau werden verbindlichen Bestandteilen dieser Baubewilligung erklärt. - Weitere Bedingungen sind in der Verfügung des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee und in der Bewilligung des Feuerschutzamtes des Kantons Thurgau enthalten.

5 Bevölkerungsschutz; EURO 08, Unterstützung der Kantonspolizei in der Verkehrslenkung durch die Feuerwehr Vom 7. bis 29. Juni 2008 findet in der Schweiz und in Österreich die Fussballeuropameisterschaft EURO 2008, statt. Die Kantonspolizei Thurgau muss während dieses Grossanlasses auf dem Gebiet des Kantons Thurgau für Ruhe, Ordnung und für die Sicherheit der Fussballfans und der Bevölkerung sorgen. Zusätzlich müssen zur personellen Unterstützung der Sicherheitskräfte in den Austragungsorten Basel, Bern, Genf und Zürich und für die Reservebildung eine grosse Anzahl Polizisten zuhanden dieses Anlasses abgegeben werden. Trotz Feriensperre stösst die Kantonspolizei Thurgau an ihre personellen Grenzen. Zur Betreuung von lokalen Anlässen und spontanen Freudenfesten ist die Kantonspolizei auf die Unterstützung der Städte und Gemeinden angewiesen. Aufgrund der Erfahrungen während der Fussball-WM 2006 kann davon ausgegangen werden, dass es auf den Strassen von Frauenfeld zu spontanen Freudenfesten und Autokorsos kommen wird. Aus diesem Grunde hat die Kantonspolizei ein Gesuch um personelle Unterstützung in der Verkehrslenkung durch die Feuerwehr eingereicht. Der Stadtrat stimmt dem Einsatz der Feuerwehr zur Unterstützung der Kantonspolizei bei den Verkehrslenkungsmassnahmen während der EURO 2008 zu. Für die Einsatzleitung ist die Kantonspolizei Thurgau verantwortlich. Die Einsätze der Feuerwehr haben sich auf die Verkehrslenkung und das Überwachen der Abschrankungen zu beschränken. Die Durchfahrt der Frauenfeld Wil Bahn soll nach Möglichkeit gewährleistet sein. Der Stadtrat gibt den notwendigen Nachtragskredit bezüglich der geschätzten Einsatzkosten im Betrag von rund 7000 Franken zu Lasten der Laufenden Rechnung 2008 frei. Über die Details wird die Bevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt informiert. Umbau des ehemaligen Ökonomietrakts der Liegenschaft Zürcherstrasse 86 "Haus Sapone": Auftragserteilung und Kreditfreigabe Der Stadtrat legte mit Botschaft Nr. 48 vom 8. Januar 2008 dem Gemeinderat ein Gesuch für einen Kredit von 490'000 Franken für den Umbau des ehemaligen Ökonomietrakts der Liegenschaft Zürcherstrasse 86 "Haus Sapone" vor. Mit diesem Umbau erhält die Abteilung Soziales mehr Räume zur Erfüllung ihrer Aufgaben und kann insbesondere die Aktivitäten der Fachstelle für Integration an einem Standort konzentrieren. Zusätzlich werden auch Räume für die Sprachspielgruppe geschaffen. An seiner Sitzung vom 13. Februar 2008 hat der Gemeinderat dem Kreditgesuch zugestimmt. Grundlage für den Umbau der Liegenschaft Zürcherstrasse 86 bildet der von Architekt Grandits vorgelegte Kostenvoranschlag vom 1. Oktober 2007, in dem auch der Anschluss an den Wärmeverbund des Alterszentrum Park vorgeschlagen ist. Damit das Gebäude nach den Sommerferien Mitte August 2008 für die erweiterte Nutzung bereitsteht, muss mit den Bauarbeiten so rasch als möglich begonnen werden. Die Bauarbeiten müssen mit dem Bau der Holzschnitzelan-

6 lage (Kredit in Volksabstimmung vom 24.02.2008 bewilligt) koordiniert werden. Die Koordination erfolgt über das Hochbauamt. Der Stadtrat gibt den erforderlichen Kredit von 490'000 Franken für den Umbau der Liegenschaft Zürcherstrasse 86 zu Lasten der Investitionsrechnung 2008 frei. Mit der Ausführungsplanung wird Architekt Roland Grandits, Frauenfeld, beauftragt. Hallen-, Frei- und Sprudelbad; Erneuerung der Alarmierung, Telefonanlage digital: Vergabe und Kreditfreigabe Die bestehende, analoge Telefonanlage im Hallen-, Frei- und Sprudelbad wurde vor der zweiten Etappe der Sanierung Bad im Jahr 2002 erneuert. Ein Jahr nach dessen Beschaffung wurde die analoge durch die digitale Technologie abgelöst. Das Bakom hat zudem das bisher genutzte Funknetz für die Alarmierung aufgehoben. Defekte Anlagenteile wie Handtelefone können nicht mehr ersetzt werden, weil keine Ersatzteile mehr erhältlich sind. Die Telefonanlage funktioniert seit einigen Jahren nicht mehr störungsfrei. Die Alarmierung bei Badeunfällen, die über die Telefonanlage gesteuert wird, kann ebenfalls nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden. Aus den vorstehenden Gründen ist die analoge Telefonanlage durch eine digitale Anlage zu ersetzen. Die Firma Habersaat AG, die bereits für die bisher in Betrieb stehende Telefonanlage zuständig ist und die Bedürfnisse des Schwimmbades kennt, wurde beauftragt, nach zweckmässigen Ersatzvarianten mit integriertem Alarmsystem zu suchen. Eine Variante mit einer Alarmierung über Mobil-Telefone wurde verworfen, weil sich die Funkabdeckung als unzureichend erwies. Auf Grund der detaillierten Kenntnisse der Firma Habersaat AG über die Bedürfnisse des Schwimmbades in diesem Bereich wurde auf eine Gegenofferte verzichtet. Im Investitionsbudget 2008 sind 40'000 Franken für die Erneuerung der Telefonanlage inklusive Alarmierungssystem vorgesehen. Der Stadtrat stimmt der Beschaffung und Installation einer Teilnehmervermittlungsanlage mit Alarmierungssystem ascom zum Nettopreis von Fr. 39'956.25 inklusive MwSt. an die Firma Habersaat AG, Frauenfeld, zu. Er gibt den erforderlichen Kredit zu Lasten der Investitionsrechnung 2008 frei