in Hagen KINDERTAGESPFLEGE Informationen Für Eltern



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Transkript:

in Hagen KINDERTAGESPFLEGE Informationen Für Eltern

Sehr geehrte Eltern! Sie haben Kinder unter drei Jahren und suchen eine qualifizierte und zuverlässige Betreuung? Neben einer Kindertageseinrichtung ist hier für Ihre Kleinen aus sozialpädagogischer Sicht die gleichrangige Kindertagespflege besonders gut geeignet. Kindertagespflege ist eine kompetente Kinderbetreuung durch fachlich ausgebildete und geprüfte Tagesmütter in einem familiären und überschaubaren Rahmen vor allem für Kinder unter drei Jahren. Sie fördert Ihre Kinder altersgerecht in ihrer Entwicklung und unterstützt Sie als Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einige Informationen zur Kindertagespflege an die Hand geben, mit denen Sie sich in Ihrer Familie gern orientieren können. Außerdem helfen Ihnen diese Informationen vielleicht auch gut als Einstieg in ein Beratungsgespräch mit uns (siehe letzte Seite). Kindertagespflege ist ein Angebot für Sie als Eltern, wenn Sie: berufstätig sind sich in der Ausbildung oder im Studium befinden ins Berufsleben zurückkehren möchten und für Ihr Kind eine flexible Betreuung in einer familiären Atmosphäre wünschen Kindertagespflege und Familie ergänzen sich... Die Kindertagespflege ist also ein eigenständiges, Familien unterstützendes Angebot besonders für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Das individuelle Eingehen auf die Kinder ähnlich wie in der Familie, eine geringe Kinderzahl und die oft wohnortnahe Versorgung sind Vorteile, die viele Eltern schätzen. Kindertagespflege, die auf der Basis klarer Absprachen zwischen Eltern und einer qualifizierten Tagesmutter

erfolgt, ist in besonderer Weise geeignet, die Entwicklung und Bildung des Kindes zu fördern. Sie als Eltern werden durch die außerfamiliäre Betreuung ihres Kindes in die Lage versetzt, ihrem Beruf nachzugehen oder eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren. Welche Qualifikation haben Tagespflegepersonen? Es werden nur Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) vermittelt, deren Eignung in fachlichen Gesprächen, bei Hausbesuchen und durch Vorlage von Unterlagen überprüft wurde. Die persönlichen Voraussetzungen wie liebevoller Umgang mit den Kindern, Verständnis für ihre altersgemäßen Bedürfnisse und Verhaltensweisen, Erfahrung, Zuverlässigkeit oder Sorgfalt müssen dabei ebenso stimmen wie die formalen Voraussetzungen (Eignungsfeststellung und Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt) und die Rahmenbedingungen (geeignete, sichere Räumlichkeiten und deren Ausstattung, Spielgeräte usw.). Anerkannte Tagespflegepersonen haben einen Qualifizierungskurs nach dem von der Bundesregierung anerkannten Lehrplan (Curriculum) des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) in München über mindestens 160 Stunden erfolgreich besucht und ein entsprechendes Zertifikat erworben. Gesundheitliche Eignung (keine ansteckenden Krankheiten, körperliche und seelische Belastbarkeit) bescheinigt ein Attest. Außerdem liegt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vor. Welche Kosten kommen auf Sie zu? Die Höhe der Kosten, mit denen Sie für die Kinderbetreuung rechnen müssen, richtet sich nach der öffentlichen Förderung bzw. der Vereinbarung, die Sie privat mit der Tagesmutter getroffen haben. Wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern für öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Stunden am Tag bzw. in der Woche das Kind betreut wird. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt (siehe letzte Seite). Bei der privat finanzierten Kindertagespflege wird die Höhe der Bezahlung zwischen Ihnen und der Tagesmutter frei vereinbart. Eine solche private Vergütung liegt wahrscheinlich zwischen 3,00 und 7,00 Euro pro Stunde. Unter Umständen enthält diese Vergütung weitere Leistungen wie beispielsweise die Verpflegung des Kindes. Welche steuerlichen Vorteile können Sie geltend machen? Grundsätzlich können Sie als berufstätige Eltern für Ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich geltend machen.

In Familien, in denen ein Partner erwerbstätig und der andere die Familienarbeit zu Hause leistet, gilt dies allerdings nur für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Für alle anderen Kinder haben diese Eltern aber die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten im Rahmen von so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich mindernd wirksam werden zu lassen, wenn ihre Kinder im eigenen Haushalt betreut werden. Hier werden 20 Prozent der Kinderbetreuungskosten (höchstens aber 600 ) als Abzug von der Steuerschuld berücksichtigt. Dafür müssen die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes erfüllt sein. Ist Ihr Kind bei einem Unfall versichert? Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Bei einer nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege besteht für Ihr Kind kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Sie können aber eine private Unfallversicherung abschließen. Worauf sollten Sie bei der Auswahl einer Tagespflegeperson achten? Wenn Sie bei der Auswahl einer Tagespflegeperson den persönlichen Eindruck gewonnen haben, dass diese Ihr Kind liebevoll betreuen und dabei ein feinfühliges Verständnis für die altersgemäßen Bedürfnisse und Verhaltensmöglichkeiten Ihres Kindes aufbringen kann, ist ein wichtiger Schritt in eine vertrauensvolle Zusammenarbeit getan. Haben Sie eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater gefunden, sollten Sie Ihrem kleinen Kind ausgiebig Gelegenheit geben, sich in einer einfühlsam gestalteten Eingewöhnungs- und Kontaktphase an die neue Bezugsperson zu gewöhnen. Für Ihr Kind und seine gesunde emotionale und soziale Entwicklung ist es sehr wichtig, eine stabile Beziehung und Vertrautheit zur Tagesmutter als neuer Bezugsperson aufbauen zu

können. Um eine zuverlässige und tragfähige Vereinbarung zwischen Ihnen und der Tagespflegeperson zu treffen, ist ein schriftlicher Betreuungsvertrag von Vorteil. Dieser kann als Arbeitsvertrag ausgestaltet sein, falls die Tagesmutter angestellt wird oder als Dienstvertrag, wenn die Tagesmutter selbständig tätig ist. Falls Sie für Ihre Entscheidung weitere Hilfe benötigen, erhalten Sie eine Beratung bei Ihrem Jugendamt oder bei einem der freien Träger auf S. 8. Betreuungsvertrags-Entwürfe sind auch unter www.tagesmuetter-bundesverband.de erhältlich. beraten Sie kompetent in allen Fragen rund um die Kindertagespflege vermitteln Ihnen nach Ihren Wünschen qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter und begleiten Sie gern durch den Alltag der Kindertagespflege Auch beim Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen erhalten Sie jederzeit Beratung. Gewaltfreie Erziehung Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN- Kinderrechtskonvention 1991 dazu verpflichtet, den besonderen Schutz von Kindern zu garantieren. Zu den Kinderrechten zählen Persönlichkeitsrechte, der Anspruch auf Möglichkeiten zur Information und Bildung und der Schutz vor Gewalt und Missbrauch (vgl. unter www.bmfsfj.de ). Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden. Mit der Änderung des 1631 BGB und der Ergänzung des 16 SGB VIII ist gesetzlich verankert, dass Gewalt in der Erziehung, d. h. sowohl körperliche als auch seelische Verletzungen, nicht mehr gestattet sind. Körperliche und seelische Misshandlungen wie Schläge oder Ohrfeigen sowie andere entwürdigende Maßnahmen und die vorsätzliche Missachtung von Kindern sind unzulässig. Dieses gilt auch für die Eltern. Selbstverständlich sollen Kinder auch in Tagespflegestellen respektvoll und gewaltfrei erzogen werden. Hierüber sollten Sie sich mit der Tagespflegeperson verständigen.der Arbeitskreis Neue Erziehung e.v. hat zum Thema Kinder gewaltfrei erziehen Sonderbriefe herausgegeben, die über www.ane.de kostenfrei zu beziehen sind. Sie haben weiteres Interesse an der Kindertagespflege gefunden? Dann haben Sie jetzt die Wahl: Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Hagen

Die Träger der Kindertagespflege in Hagen (alle Kontaktdaten auf der letzten Seite) Caritas Der Fachdienst für Kindertagespflege des Caritasverbandes Hagen e.v. ist aus dem ehemaligen Tagesmütterwerk Hagen e.v. entstanden und blickt auf eine 15-jährige Erfahrung in der Kindertagespflege zurück. Ziel ist, eine professionelle Fachvermittlung von Kinderbetreuung in der Tagespflege zu gewährleisten. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Kindertagespflege. Über die individuelle, an Ihren Wünschen orientierte Vermittlung hinaus bieten wir Ihnen eine Praxisbegleitung für alle anstehenden Fragen durch unsere Fachkräfte. Die Vernetzung der Tagesmütter untereinander gewährleistet die Betreuung auch in Krankheitsund Urlaubszeiten. Durch die Kooperation mit Hagener Familienzentren ist eine gute Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gegeben. Die Tagesmütter/-väter, die wir vermitteln, sind überprüft, qualifiziert und werden regelmäßig weitergebildet. Unser Fachdienst ist anerkannter Maßnahmeträger des Bundesverbandes für Kindertagespflege und wurde als Bildungsträger durch das Landesjugendamt zertifiziert. Ihre Ansprechpartnerinnen beim Caritasverband Heike Depprich Dipl.- Sozialarbeiterin Nadine Kollbach Jasmin Mielke Heilpädagogin Das Aktionsprogramm Kindertagespflege wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

AWO Das AWO-Kindertagespflegebüro gewährleistet Ihnen eine verlässliche Begleitung für alle Phasen des Tagespflegeverhältnisses vom ersten Kontakt bis zur Ablösung und dem Übergang in eine Kindertageseinrichtung. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und vermitteln in Absprache mit Ihnen eine passende Tagespflegeperson. Die Tagesmütter und -väter sind uns persönlich bekannt, nach DJI-Curriculum geschult und werden von uns durch Weiterbildungen und vernetzende Angebote begleitet. Durch den großen Verbund der AWO kann über kurze Wege auf ein vielfältiges, Familien unterstützendes Angebot wie Kur und Erholung, Schwangerschaftsberatung, Erziehungs-, Sucht-, Schuldnerberatung u.v.m. zurückgegriffen werden. Das Team des AWO-Kindertagespflegebüros freut sich darauf, Sie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und vertrauensvoll zu begleiten. runden unsere Angebote ab. Wir beraten und informieren Eltern, die eine zuverlässige und qualifizierte Tagespflegeperson für Ihr Kind wünschen und vermitteln passgenau die uns bekannten Tagesmütter und -väter. Außerdem bieten wir eine fachliche Begleitung der Tagespflegeverhältnisse, Vermittlung in Konfliktfällen und Organisation von Krankheitsvertretungen. Ihre Ansprechpartnerin beim SkF: Yvonne Knura Ihre Ansprechpartnerinnen bei der AWO: Marion Battista Fachberaterin AWO Unterbezirk HA-MK Martina Royla SkF Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Hagen ist auch im Fachbereich der Kindertagespflege tätig und bietet eine persönliche und individuelle Beratung in den eigenen Räumen sowie bei Ihnen vor Ort. Das neue Angebot ist in den letzten Jahren ein wichtiger Baustein in der Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf geworden. Wir beraten Sie und vermitteln unabhängig von Religionszugehörigkeit und Nationalität. Hierzu steht Ihnen unser Beratungsteam zur Verfügung. Weitere Hilfen des SkF, wie z.b. die Schwangerschaftsberatung und weitere Unterstützung durch unser Projekt Frühe Hilfen, Stadt Hagen Der Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen ist als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in partnerschaftlicher Kooperation mit den o. g. freien Trägern gesamt- und planungsverantwortlich für die Qualitätssteuerung und die Sicherung des Kindeswohls. So gewährleistet die Stadt Hagen die fachliche Eignungseinschätzung vor der Qualifizierung einer Tagespflegeperson und trifft nach deren erfolgreicher Kursteilnahme die persönliche Eignungsfeststellung. Die Stadt Hagen erteilt außerdem die fachliche Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen, überprüft sie regelmäßig und führt Beratung und Hausbesuche durch. Controlling, Finanzierung, Einziehung der Elternbeiträge und Sicherstellung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen sind weitere Aufgaben. Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Hagen: Sigrid von Dolenga Dipl.-Sozialarbeiterin

Ihre Ansprechpartnerinnen: Fachdienst für Kindertagespflege Heike Depprich Dipl.- Sozialarbeiterin Nadine Kollbach Jasmin Mielke Heilpädagogin Heilig-Geist-Str. 10 58135 Hagen T.: 02331. 3674-222, -223, -227 depprich@caritas-hagen.de kollbach@caritas-hagen.de mielke@caritas-hagen.de Kindertagespflegebüro Hagen Martina Royla Marion Battista Fachberaterin Kindertagespflege im AWO Unterbezirk HA-MK Böhmerstr. 11 58095 Hagen T.: 02331. 381 41 kindertagespflege-hagen@ awo-ha-mk.de Fachdienst Kindertagespflege Yvonne Knura Hochstraße 83b 58095 Hagen T.: 02331. 36 74 30 yvonne.knura@skf-hagen.de Fachbereich Jugend und Soziales Sigrid von Dolenga Dipl.- Sozialarbeiterin Berliner Platz 22 58089 Hagen T.: 02331. 207 4449 Sigrid.vonDolenga@ Stadt-Hagen.de www.kindertagespflege-in-hagen.de Gefördert von: Impressum: Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen. Redaktion: Stadt Hagen Fachbereich Jugend und Soziales, David Kubitzek Visuelle Kommunikation: www.nina-plankermann.de, mail@nina-plankermann.de, Bildquellen: www.fotolia.de Titel: Marzanna Syncerz, S.2/4 Wojciech Gajda, S.3 contrastwerkstatt, S.5 Michael Kempf, S.6 panther-foto, Personalfotos: Die Träger der Kindertagespflege s.o.