Internationales Finanzmanagement

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Transkript:

Leseprobe Hannemann Internationales Finanzmanagement ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE FINANZMANAGEMENT Studienbrief 2-030-1504 3. Auflage 2010 HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING

Impressum Verfasser: Prof. Dr. rer. oec. Dr. sc. Gerfried Hannemann Professor (em.) für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Handelsbetriebslehre, zuletzt im Fachbereich Wirtschaft (Bernburg/Sachsen-Anhalt) an der Hochschule Anhalt, Lehrbeauftragter im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Der Studienbrief wurde auf der Grundlage des Curriculums für das modulare Fernstudium Betriebswirtschaftslehre verfasst. Die Bestätigung des Curriculums erfolgte durch den Fachausschuss für das modulare Fernstudienangebot Betriebswirtschaftslehre, dem folgende Mitglieder angehören: Prof. Dr. Arnold (FH Gießen-Friedberg), Prof. Dr. Götze (FH Stralsund), Prof. Dr. Heger (HTW Berlin), Prof. Dr. Hofmeister (FH Erfurt), Prof. Dr. Nullmeier (HTW Berlin), Prof. Dr. Pumpe (Beuth HS für Technik Berlin), Rosemann M. A. (Ostfalia Hochschule), Prof. Dipl.-Ök. Schindler (HS Merseburg), Prof. Dr. Schleicher (HS Wismar), Prof. Dr. Schwill (FH Brandenburg), Prof. Dr. M. Strunz (HS Lausitz), Prof. Dr. H. Strunz (Westsächsische HS Zwickau), Prof. Dr. Tippe (TH Wildau (FH)). 3. Auflage 2010 ISBN 978-3-86946-019-2 Redaktionsschluss: Januar 2010 Studienbrief 2-030-1504 2010 by Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Service-Agentur des reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Service-Agentur des (Hochschulverbund Distance Learning) Leiter: Dr. Reinhard Wulfert c/o Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V. Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg Tel.: 0 33 81-35 57 40 E-Mail: kontakt-hdl@aww-brandenburg.de Fax: 0 33 81-35 57 49 Internet: http://www.aww-brandenburg.de

Inhaltsverzeichnis Einleitung...5 Literaturempfehlung...6 1 Besonderheiten des internationalen Finanzmanagements...6 2 Finanzmanagement internationaler Unternehmen Grundzüge...10 2.1 Internationale Kapitalbeschaffung... 10 2.2 Internationale Kapitalstrukturpolitik... 13 2.3 Internationale Finanzdisposition... 14 3 Internationale Finanzmärkte...18 3.1 Grundsätzliches zu den internationalen Finanzmärkten... 18 3.2 Internationale Geldmärkte... 19 3.3 Internationale Kapitalmärkte... 21 3.4 Internationale Kreditmärkte...22 3.5 Internationale Devisenmärkte und Devisenhandel...22 4 Währungsrisiko im international tätigen Unternehmen... 25 4.1 Wesen und Erscheinungsformen des Währungsrisikos...25 4.2 Alternativen beim Management des Währungsrisikos... 28 5 Instrumente zur Absicherung gegen das Wechselkursrisiko... 32 5.1 Finanzhedging... 33 5.2 Devisentermingeschäfte/Forwards...34 5.3 Devisen-Futures... 37 5.4 Devisen-Optionen...40 5.5 Währungs-Swaps... 43 5.6 Wechselkursversicherung...44 6 Management des internationalen Debitorenrisikos... 45 6.1 Zahlungsbedingungen als Sicherungsinstrumente im internationalen Geschäft...46 6.2 Garantien im internationalen Geschäft... 49 6.3 Exportkreditversicherung... 50 Antworten auf die Kontrollfragen... 53 Literaturverzeichnis... 57 Sachwortverzeichnis... 58

Einleitung Das seit vielen Jahren ständig wachsende internationale Engagement von Unternehmen, insbesondere großen, wird allgemein auch mit dem Begriff der Globalisierung bezeichnet. Diese basiert nicht zuletzt auf der Liberalisierung der internationalen Geld-, Kredit- und Kapitalmärkte, aber auch des Güterverkehrs weltweit u. a. m. Für die internationale Finanzierung sind heute nicht mehr nur andere (ausländische) nationale Finanzmärkte ausschlaggebend, sondern in erster Linie die internationalen Finanzmärkte, für die speziell in Europa seit langem der Begriff Euromärkte verwendet wurde. Er entwickelte sich einige Zeit nach dem 2. Weltkrieg aus dem US-Dollar-Markt in Westeuropa. Dieser entstand durch permanente Exportüberschüsse der Europäer gegenüber den USA. Das führte schließlich zur Vergabe von Dollarkrediten an europäische Unternehmen durch europäische Banken, die in London und Luxemburg und an anderen speziell reglementierten Orten saßen. Spätestens seit Einführung der Gemeinschaftswährung Euro und der Eurozone wurde diese Bezeichnung aber missverständlich. Es gab neue Wortschöpfungen, wie Xenomärkte oder (aus dem amerikanisch-englischen Bereich kommend) Offshoremärkte. Sie haben aber bislang den erstgenannten Begriff nicht verdrängen können. Die Fachsprache benutzt immer wieder auch die Bezeichnung Euromärkte bzw. davon abgeleitete Kategorien, wie Eurogeldmarkt, Eurowährungen usw. Wir tun es hier gezwungenermaßen weiterhin auch, setzen aber zur besseren Abgrenzung Anführungsstriche. Speziell die auf den internationalen Finanzmärkten gehandhabten innovativen Finanzinstrumente und die benutzten Techniken und Usancen verlangen spezielles Know-how. Sie begründen damit ganz wesentlich die Notwendigkeit eines besonderen nämlich internationalen Finanzmanagements in den betroffenen Unternehmen. Die innovativen Instrumente werden generell als Finanzderivate bezeichnet, weil sie von primären, klassischen Formen abgeleitet sind. Zu ihnen gehören Options, Futures und Swaps, aber auch Asset Backed Securities, (die bei der Auslösung der weltumfassenden Finanzkrise durch US- Banken 2008 eine unrühmliche Rolle spielten), und viele andere Konstrukte. In diesem Studienbrief werden wichtige ausgewählte Probleme und Aspekte dieses Aufgabenbereiches dargelegt, wie die grundsätzlichen Aufgaben eines internationalen Finanzmanagements (Kapitel 1), die Struktur der internationalen Finanzmärkte (Kapitel 2), das Management des Wechselkursrisikos (Kapitel 4 und 5) und schließlich ausgewählte Möglichkeiten zur Steuerung des internationalen Debitorenrisikos (Kapitel 6). Dabei liegt speziell in den Kapiteln 5 und 6 der Fokus auf der Handhabung der vorgestellten Absicherungsinstrumente im Außenhandel. In Anbetracht des begrenzten Umfanges dieses Textes wird bewusst auf die Beschäftigung mit solchen Fragen verzichtet, wie die Möglichkeiten der Finanzspekulation mit Derivaten, der Handel mit Aktien, Anleihen usw., speziell an den internationalen Börsen, die Funktionsweise supranationaler Finanzinstitutionen, aber auch die Technik des Hedgings bei Zinsen und Aktienkursen. Die Außenhandelsfinanzierung wird nur punktuell berührt und nicht auf Finanzderivaten basierende Verfahren der Wechselkursabsicherung, wie Factoring, bleiben weitgehend ausgespart.

45 K 5.1 K 5.2 K 5.3 K 5.4 K 5.5 K 5.6 K 5.7 K 5.8 K 5.9 K 5.10 Welche Aktivität ist bei Hedging mit einem Fremdwährungskredit entscheidend für die Ausschaltung des (zukünftigen) Kassakurs-Risikos? Was verstehen Sie unter Devisentermingeschäften (Forwards)? Was versteht man unter Contracts For Difference? Wie wird ein Devisenterminkurs gebildet? Was unterscheidet einen Devisen-Future vor allem von einem Devisentermingeschäft? Was kennzeichnet einen Hedge mit einem Devisen-Future? Worin besteht der entscheidende Vorzug einer Devisen-Option gegenüber anderen Absicherungsinstrumenten? Wie wirkt sich die Optionsprämie auf den Einstandskurs aus? Wie wird das Kursrisiko mit einem Währungs-Swap eliminiert? Wie ist eine Wechselkursversicherung ausgestaltet? Kontrollfragen 6 Management des internationalen Debitorenrisikos Aus verschiedenen Gründen (andere Sprachen, Rechtsordnungen usw.) ist das Schuldner- oder Debitorenrisiko im internationalen Geschäft besonders groß. Es kann als Komponente des Geschäftsrisikos ( Business Risk ), für das auch die Bezeichnung wirtschaftliches Risiko zu finden ist, klassifiziert werden. Damit ist das Debitorenrisiko nur als ein anderer Begriff für Zahlungsrisiko zu betrachten. Es zeigt sich im Wirtschaftsleben als Zahlungsunfähigkeit, aber auch als (nicht selten betrügerische) Zahlungsunwilligkeit. Die Ursachen dafür können in der wirtschaftlichen Lage des Käufers begründet sein (Insolvenz, Liquiditätsprobleme) bzw. in Mängeln an der Ware, die geliefert wurde, oder aber in krimineller Absicht. Andererseits können staatliche Regulierungsmaßnahmen die Konvertierung oder Transferierung behindern. Merksatz Teilweise wird anstelle von Zahlungsrisiko der Begriff Kreditrisiko genutzt: Das impliziert die Unsicherheit, ob in der Zukunft ein ausgereichter Kredit (Bankkredit oder Lieferantenkredit) mit Zins- und Tilgungszahlungen korrekt bedient wird. Soweit es Handelsgeschäfte betrifft, gilt folgender Zusammenhang: Weil nicht alle Verkäufe/Käufe von Gütern usw. die Ausreichung von Kredit (Lieferantenkredit/Gewährung eines Zahlungszieles) einschließen, ist das Zahlungsrisiko umfassender und beinhaltet auch das Kreditrisiko.

46 Internationales Finanzmanagement Für die Absicherung gegen das Debitorenrisiko stehen in der Praxis diverse Instrumente zur Verfügung. Mit den wichtigsten, so Studienziele den dokumentären Zahlungsbedingungen, den Garantien und der Ausfuhrversicherung sollen Sie in diesem letzten Kapitel bekannt gemacht werden. 6.1 Zahlungsbedingungen als Sicherungsinstrumente im internationalen Geschäft Bei Auslandsgeschäften ist der Exporteur nicht nur mit den o. g. Risiken konfrontiert. Er hat es vielmehr auch mit dem sogenannten Abnahmerisiko zu tun. Trotz klarer vertraglicher Vereinbarung nimmt der Importeur u. U. die Ware nicht an und bezahlt dann natürlich auch nicht. Der Importeur aber hat es mit dem Lieferrisiko (Nichtlieferung, Falschlieferung) zu tun, speziell, wenn er schon bezahlt hat (bei Vorauszahlung, Anzahlung; s. Tabelle 6.1): Risiken, die die Zahlung tangieren: des Exporteurs des Importeurs Zahlungsrisiko (eingeschlossen: Kreditrisiko) Abnahmerisiko Lieferrisiko Tabelle 6.1 Risiken, die die Zahlung betreffen Mit Hilfe bestimmter Zahlungsbedingungen lässt sich dieser Interessenkonflikt mehr oder weniger gut lösen. Definition Zahlungsbedingungen (Terms of Payment) sind Kaufpreisvereinbarungen, speziell in Außenhandelsverträgen. Sie umfassen den Zahlbetrag, die Währung, Fälligkeiten, Art und Weise der Zahlungen, Erfüllungsort, Regelungen betreffs des Aufrechnungs-, Verrechnungsrechts bzw. des Zurückbehaltungsrechts an der Ware sowie die bankmäßigen Abwicklungsmodalitäten und Zahlungssicherungsverfahren. Die Banken sind im internationalen Geschäft unverzichtbar als Mittler und/ oder Garant der Zahlung in Verbindung mit dem Transport und/oder der Prüfung von Dokumenten. Besondere Bedeutung besitzt die Absicherung des Zahlungseinganges, die sehr unterschiedlich je nach Zahlungsbedingung ausfällt. Am höchsten ist sie, wenn Banken Akkreditive herauslegen oder Garantien gewähren. Bei Clean Payment dagegen besteht keine Sicherheit, abgesehen von der Bonität und Seriosität des Geschäftspartners.

47 Die im internationalen Geschäft üblichen Zahlungsbedingungen werden gewöhnlich wie folgt gegliedert: Vorauszahlung/Anzahlung (Advanced Payment), Zahlung durch Nachnahme/Zahlung gegen einfache (offene) Rechnung/ offenes Zahlungsziel (= Formen des Clean Payment), Dokumenten-Inkasso (Collection) mit den Erscheinungsformen, Dokumente gegen Zahlung (Documents Against Payment), Dokumente gegen Akzept (Documents Against Acceptance), Dokumenten-Akkreditiv (Documentary Credit/Letter of Credit). Wie schon gesagt: Sicherheit (betr. Zahlungseingang) bieten in mehr oder weniger großem Maße nur die beiden zuletzt genannten Bedingungen, sieht man von der nur unter Ausnahmeverhältnissen durchsetzbaren Vorauszahlung ab. Bei Inkasso und Akkreditiv tritt die Übergabe von Dokumenten an die Stelle der Übereignung der Ware als zahlungsauslösende Voraussetzung. Die maßgeblichen Exportdokumente sind: Transportdokumente im Postverkehr: Paketeinlieferungsschein/Parcel Receipt, Posteinlieferungsschein/Post Receipt, Frachtbriefe (Consignment Note/Cargo Bill): a) b) c) d) e) Straßenverkehr/CMR-Frachtbrief/Bill Of Road, Spedition/Internationale Spediteur-Übernahmebescheinigung/ Forwarder s Certificate Of Receipt, Bahnverkehr/CIM-Eisenbahnfrachtbrief/Bill Of Freight, Luftverkehr/Luftfrachtbrief/Air Waybill, Seeschifffahrt/Seefrachtbrief/Sea Waybill, Konnossemente (im Seeverkehr)/Bill Of Lading: Seekonnossement/Marine Bill Of Lading als klassische Variante, aber auch Konnossemente von Spediteuren/Forwarders, Lagerdokumente: Lagerscheine/Warrant (verschiedener Art), Transportversicherungsdokumente: Versicherungspolicen/Insurance Policy, Handels- und Zolldokumente: Handelsrechnung/Commercial Invoice, Zollrechnung/Customs Invoice/ Konsulatsfaktura/Consular Invoice, Quantitäts- und Qualitätsdokumente: Packliste, Gewichtsbescheinigung; diverse Qualitätszertifikate, wie Gesundheitszertifikat, Analysenzertifikat, Inspektions- und Abnahmezertifikat, Ursprungszeugnisse/Certificate Of Origin.

48 Internationales Finanzmanagement Das Dokumenten-Inkasso in Form von Dokumente gegen Zahlung verschafft dem Exporteur (speziell bei Verwendung eines Konnossements als Transportdokument) die Verfügungsgewalt über die Ware bis zur Bezahlung. Beachte: Merksatz Wer (als Berechtigter) über ein Konnossement verfügt, kann die Herausgabe der Ware verlangen und kann über sie disponieren. Der Importeur (Schuldner) erhält die Papiere von einer Bank im Importland zur Einsichtnahme vorgelegt (präsentiert). Wenn er sie für gut befindet und bezahlt, werden sie sein Eigentum, sodass er sich dann die Ware (vom Spediteur, der Reederei usw.) aushändigen lassen kann. Existenz und Inhalt dieser Dokumente beseitigen für ihn das Risiko der Nichtlieferung. Der Exporteur bleibt aber dem Abnahmerisiko ausgesetzt, wenn der Importeur die Papiere nicht für gut befindet oder böswillig die Annahme verweigert. Wenn (bei Einräumung eines Zahlungsziels) die Form Dokumente gegen Akzept zur Anwendung kommt, wird gegen das hier existierende Kreditrisiko nur das in einem Wechsel verbriefte Versprechen auf zukünftige Zahlung gesetzt, abgesichert durch die Strenge des Wechselrechtes. Weil auch viele Auslandsgeschäfte transportseitig auf Basis eines Frachtbriefes ablaufen (und damit automatisch die Auslieferung an den Importeur erfolgt), haben sich in Gestalt der Zahlung per Nachnahme bzw. des Frachtbriefinkassos Zahlungsbedingungen herausgebildet, die quasi eine Modifikation des Dokumenten-Inkassos verkörpern. Die Regeln für den Umgang mit internationalen Inkassotransaktionen sind von der Internationalen Handelskammer Paris als Einheitliche Richtlinien für Inkassi/ERI festgelegt. Beim Dokumenten-Akkreditiv handeln Banken nicht nur als Mittler (wie oben), sondern zumindest eine von ihnen gibt ein unbedingtes Zahlungsversprechen und tritt in Sachen Zahlung an Stelle des Käufers. Das Versprechen ist an die (zeitlich befristete) Vorlage/Einreichung exakt vorgeschriebener Exportdokumente (und zwar nach Art, Anzahl und wichtigen Inhalten) gebunden. Erfüllt der Exporteur seine Verpflichtung auch in Form der beizubringenden Papiere, hat er die Zahlung sicher und ist vor jeglicher subjektiver Willkür des Importeurs geschützt. Dokumenten-Akkreditive sind in unterschiedlicher Ausgestaltung in Verwendung, so als Sichtakkreditive (Dokumente gegen Zahlung/Sight Payment) und als Nachsichtakkreditive (Dokumente gegen Bankakzept/Available By Acceptance oder gegen Versprechen der Bank auf hinausgeschobene Zahlung/ Available By Deferred Payment). Bei Wahl einer erstklassigen Akkreditivbank existiert in jedem Falle auch das Kreditrisiko für den Exporteur nur noch theoretisch.

49 Akkreditive sind also aus Sicht eines Exporteurs ein gleichermaßen sicheres Mittel zur Abwehr des Zahlungsrisikos/Kreditrisikos, wie es Vorauszahlungen darstellen. Sie wahren zugleich die Interessen des Importeurs weitgehend. Weil Importeure aber prinzipiell an Clean Payment interessiert sind, ist speziell die Durchsetzung des Akkreditivs in erster Linie eine Frage der Stärke des Exporteurs (Mehr dazu finden Sie beispielsweise in Büter, 2007, S. 295 ff.). Merksatz Banken handhaben weltweit Akkreditive auf der Grundlage der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive/ERA der Internationalen Handelskammer Paris. 6.2 Garantien im internationalen Geschäft Wenn es um die Absicherung gegen das Debitorenrisiko geht, können auch Bankgarantien benutzt werden. Sie verkörpern Zahlungsversprechen (von Banken) in abstrakter Form, d. h. losgelöst vom zugrunde liegenden Geschäft, für den Fall, dass z. B. der Importeur nicht zahlt. Sie sind gewöhnlich so ausgestaltet, dass auf erstes Anfordern des Begünstigten der Garantiebetrag zu zahlen ist. Das aber heißt, dass das Geld auf die reine Behauptung hin, das befürchtete ( negative ) Ereignis sei eingetreten, fließen muss. Definition Damit wird das Problem von Garantien mit solcherart Inhalt deutlich: Sie können zu Missbrauch verleiten. Mit Blick auf das Gläubiger-Schuldner-Verhältnis sind vor allem zwei Arten international bedeutsam: Anzahlungsgarantie (Advance Payment Bond) Sie sichert einen Importeur ab, denn er kann über die Garantie seine Anzahlung zurückholen, wenn die betreffende Warenlieferung nicht vertragsgemäß erfolgt. Solche Anzahlungen werden im Kaufvertrag vereinbart. Sie bewegen sich zwischen zehn und dreiunddreißig Prozent. Zahlungsgarantie (Payment Guarantee) Sie wird zugunsten eines Exporteurs bei Verwendung von Clean-Payment- Zahlung abgegeben, und zwar auf Antrag des Importeurs an seine Bank. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit des Importeurs kann der Exporteur sich so den ausstehenden Preis (oder Rest des Preises) von der garantierenden Bank geben lassen. Eine Zahlungsgarantie hat damit denselben Wert wie ein Akkreditiv oder eine Versicherung des Kredits. Beachten Sie aber bitte: Banken gewähren nur Kunden mit erstklassiger Bonität Garantien. Man kann also eine risikobehaftete Zahlungsbedingung häufig nicht mittels einer Bankgarantie verbessern. Merksatz

50 Internationales Finanzmanagement Eine der Garantie analoge Wirkung besitzt ein Bankakzept auf einem Wechsel, der vom Exporteur (gemäß vorheriger Absprache zwischen Importeur und Bank) zu eigenen Gunsten oder vom Importeur (bei Weiterreichung an den Exporteur) gezogen wird bzw. ein Bankaval auf einem Solawechsel. Die absichernde Wirkung geht in erster Linie von der Bonität der akzeptleistenden Bank aus, weniger von der Wechselrechtsstrenge. Solche Bankakzepte/-avale sind mit der Einräumung eines Akzeptkredites verbunden. Auch das machen Banken aber nur gegenüber erstklassigen Firmen. Anstelle von Garantien können Verkäufer und Käufer auch Standby Akkreditive/Standby Letter Of Credit benutzen. Wie jedes andere Akkreditiv wird er von einer Bank auf Antrag eines Unternehmens bei einer anderen Bank im Ausland eröffnet. Die Eröffnungs-Bank verpflichtet sich, einen benannten Begünstigten (z. B. den Exporteur) zu entschädigen, wenn der Geschäftspartner eine Leistung (die Zahlung) nicht vereinbarungsgemäß erbringt. Dazu ist der Schadensfall durch Erklärungen anzuzeigen und mit entsprechenden, im Standby Letter Of Credit aufgeführten Dokumenten zu belegen beispielsweise im Falle der Nichterfüllung der Lieferpflicht. Dieses Instrument hat gegenüber den klassischen Bankgarantien den Vorzug, dass es überall in der Welt gemäß ERA auf einheitliche Art und Weise benutzt wird. Die Internationale Handelskammer hat zwar Einheitliche Richtlinien für auf Anforderung zahlbare Garantien/ERG veröffentlicht, ihre Anwendung ist aber in vielen Ländern nicht gesichert. 6.3 Exportkreditversicherung Wo bei Exporten sehr langfristige Kredite eingeräumt werden müssen, um wettbewerbsfähig zu sein, wie bei Investitionsgütern insbesondere sehr hochwertigen und Anlagen (Industrieanlagen, Infrastrukturprojekte usw.), da verkörpern die bisher beschriebenen Instrumente zur Absicherung gegen das Schuldnerausfallrisiko keine praktikable Lösung. Hier benutzt man Exportkreditversicherungen: Diese werden von der privaten Versicherungswirtschaft angeboten (Allgemeine Kreditversicherungs-AG, Mainz; Speziale Kreditversicherungs-AG Köln, die zum Gerling-Konzern gehört, usw.), aber auch als staatlich gelenktes und gestütztes Exportförderungsinstrument in Gestalt der Bürgschaften (bei staatlichen Abnehmern) bzw. Garantien (bei privatwirtschaftlichen Importeuren) der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg. Die staatliche Exportkredit-Versicherung schützt deutsche Exporteure und Banken gegen Zahlungsausfälle bei Ausfuhrgeschäften. Die Vorzüge dieser Einrichtung bestehen vor allem darin, dass hier (im Unterschied zu den privaten Versicherern) auch politische Risiken gedeckt werden und

51 die Versicherung regional uneingeschränkt von bestimmten Staaten abgesehen und über fünf Jahre hinaus (10 Jahre und länger) erfolgt, also ggf. sehr langfristig. Generell können wir demzufolge das Instrument Exportkreditversicherung so definieren: Es handelt sich um eine Absicherung gegen wirtschaftliche und politische Risiken, die in Gestalt des Importeurs bzw. des Importlandes potenziell existieren. Dabei muss sich im Schadensfall der Versicherte beteiligen (Selbstbehalt i. d. R. 10 15 %). Definition Wenn wir das Versicherungsangebot von Euler Hermes näher betrachten, stellen wir fest, dass unter dem Begriff Exportkreditversicherung folgende Formen zusammengefasst werden: (1) Fabrikationsrisikodeckung, (2) Ausfuhrrisikodeckung, (3) Finanzkreditdeckung. Fabrikationsrisiko und Ausfuhrrisiko sind Begriffe, mit denen das Risiko zeitlich unterteilt wird. Ersteres reicht vom Beginn der Produktion bis zum Versand, letzteres vom Versand bis zum Zahlungseingang. Das Finanzkreditrisiko existiert vor dem Hintergrund eines Bankkredites an den Importeur ( Bestellerkredit ), der durch den Exporteur initiiert wird. Es besteht von der Ausreichung bis zur vollständigen Rückzahlung und umfasst Tilgungs- und Zinszahlungen. Die Varianten der Schadenstatbestände sind grundsätzlich folgende (s. Tabelle 6.2): Fabrikationsrisiko wirtschaftliches Risiko Unzumutbarkeit der Versendung oder Fertigstellung wegen Bonitätsverschlechterung beim Importeur politisches Risiko Unmöglichkeit der Abnahme/Versendung der Ware wegen Krieg usw., einfuhrbehindernde Maßnahmen der Regierung des Käuferlandes oder Verhängung eines Embargos durch die deutsche Regierung Ausfuhrrisiko Konkurs/Vergleich des Importeurs; Zwangsvollstreckung ohne Erfolg; Unzumutbarkeit/Aussichtslosigkeit der Zahlungseintreibung; Nichtzahlungstatbestand (Überfälligkeit seit 6 Monaten*) usw. Uneinbringlichkeit (der Zahlung) wegen (staatlichem) Zahlungsverbot/Moratorium bzw. fehlender Konvertierbarkeit/Transferierbarkeit oder Krieg Finanzkreditrisiko Nichtzahlungstatbestand bei 6 monatigem Zahlungsverzug* grundsätzlich wie beim Ausfuhrrisiko * Zum Teil müssen also vom Exporteur Karenzfristen überbrückt werden. Tabelle 6.2 Risiken, die von Euler Hermes gedeckt werden Die Beschlagnahme der Güter im Ausland oder die rechtswidrige Ziehung von Exporteursgarantien sind auch versicherte Schadenstatbestände.

52 Internationales Finanzmanagement Je nachdem, vor welchem Risiko geschützt werden soll, unterscheiden sich die versicherbaren Werte (s. Tabelle 6.3): Risiko-Deckung Fabrikationsrisiko-Deckung Ausfuhrrisiko-Deckung Finanzkreditrisiko-Deckung Selbstkosten Deckungsgegenstand vereinbarter Preis und Zinsen auf Kreditteil der Forderung Kreditforderung und Zinsen Tabelle 6.3 Deckungsgegenstände Kontrollfragen K 6.1 K 6.2 K 6.3 K 6.4 K 6.5 K 6.6 K 6.7 Gegen welche Risiken muss sich ein Exporteur ggf. absichern? Was versteht man unter einer Zahlungsbedingung? Worin besteht grundsätzlich der Vorteil einer Zahlungsbedingung Dokumenten-Inkasso für den Exporteur? Und welche Probleme gibt es bei ihrer Anwendung? Was ist bei einem Dokumenten-Akkreditiv (im Vergleich zum Inkasso) für den Exporteur günstiger? Was bedeutet es für einen Exporteur, die Zahlungsgarantie einer Bank zu erhalten? Wogegen schützt eine umfassende Exportkreditversicherung, speziell eine der Euler Hermes-AG? Worin sehen Sie die wichtigsten Probleme, die eine Versicherung für den Exporteur nicht löst?