Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe



Ähnliche Dokumente
Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt. Verfahren zur (Neu)Vergabe von Straßenbeleuchtungsverträgen. Titel

Rechtsanwalt Henrik Baumann. Hamburger Vergabetag Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen

Neue Spielregeln und neue Chancen in der

Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW. Vergaberechtliche Fragen der Flüchtlingsunterbringung

Vergabe von Rettungsdienstleistungen

7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Das neue Vergaberecht

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN

Secure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember Ermbrecht Rindtorff. Rechtsanwalt und Steuerberater

Regionales Einkaufszentrum Südwest

Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012

VgV 2016 (VergabeVerordnung) VOL unterhalb der Schwelle. VOF oberhalb der Schwelle. Landesvergabegesetze

ENERGIEEFFIZIENTE STRAßENBELEUCHTUNG AUS RECHTLICHER SICHT

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Ausschreibung & Vergabe

Die (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Ausführung von Bauaufträgen

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17

DER ÖFFENTLICHE EINKAUF EINBETTUNG DER MATERIALEIGENSCHAFT NACHWACHSENDER ROHSTOFF IN DIE NEUEN VERGABEBESTIMMUNGEN

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

SektVO. ein Grund zum Feiern für die Kommunen!? Ass. Dr. Alfred G. Debus

Dokumentation der Vergabe

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Gemeindliche Baulandvergabe - Rechtsrahmen und praktische Varianten in Hoch- und Niedrigpreisregionen. Dr. Stephan Figiel Rechtsanwalt

EK-UNICO - Symposium

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

Umsetzungsmodelle und Rechtsrahmen für Vergaben. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften

Rechtsanwältin Dr. Susanne Mertens Schönefeld, 1. Dezember 2010

Öffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge. Berliner Konzessionsrechtstage 8. und 9. März 2018

Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg

Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?

DOKUMENTATION EINES EU- VERGABEVERFAHRENS KUNDENKONFERENZ STAATSANZEIGER FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG 23. OKTOBER Rechtsanwalt Dr.

Tag des Vergaberechts Bozen, 10. April Die Umsetzung der Vergaberichtlinien 2014 in Deutschland

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung

Entwicklung von Ausschreibungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland. La passation des marchés publics en Allemagne

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: Allgemeine Erläuterungen 2

Hermann Summa OLG Koblenz

Inhaltsverzeichnis. Kahl Rosenkranz Vergaberecht 2. Aufl.

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen für innovationsorientierte öffentliche Beschaffung

Dr. Mathias Mantler. Rechtsanwalt, Partner

DER ÖFFENTLICHE EINKAUF NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG

Neuerungen im EU - Vergaberecht

Neuerungen im Einkauf aufgrund des aktuellen EU-Vergaberechtspakets

Rechtliche Fragestellungen im Hilfsmittelbereich. Dr. Oliver Esch 22. September 2010, Düsseldorf Hilfsmittelforum von BVMed und BAG Selbsthilfe

Die neue Unterschwellenvergabeordnung. Veranstaltung des forum vergabe e.v. am 9. Mai 2017 in Berlin. Thesen

Vergaberecht Neuerungen 2016 und Referent: RA Dr. Matthias Öhler Schramm Öhler RAe

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von den Richtlinien nur zum Teil oder nicht erfasst werden

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen

6. Fachtagung IT-Beschaffung 2010 im Bundespresseamt. Alles neu in der UfAB? Per Wiegand, INFORA GmbH

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung

ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Schnell und preiswert bauen

Vorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Tel.: Fax: Schwellenwert in Höhe von XX0.000 EUR ist damit erreicht bzw. überschritten? Ja (vgl. 2 VgV)

Baubetrieb - Bauwirtschaft

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht

Neues Vergaberecht 2016

Zertifizierung von Kanalbaufirmen im Spannungsfeld Europa - Deutschland

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Handkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren

Haken und Ösen beim Ausbildungsvertrag - Ein kleiner rechtlicher Wegweiser für Ausbildungsbetriebe -

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin

Vorarlberger Juristische Gesellschaft Die neuen EU-Vergaberichtlinien

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom

Vergabe öffentlicher Aufträge

Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts

Fachseminar zum Vergaberecht am in Düsseldorf:

VV zu 55 LHO. Zu 55:

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW

Beck'sches Formularbuch Vergaberecht

17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht. Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Herausforderungen im Spannungsfeld von Förder-, Vergabe- und TK-Recht

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung

Die neue VgV. Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank

Workshop 2: Sozialverantwortliche Beschaffung Jetzt erst recht?!

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin

Öffentliche Ausschreibung

Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

Transkript:

Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26. Juni 2014

Aufgaben moderner Straßenbeleuchtung Prävention Sicherheit des Verkehrs Gestaltung Stadtmarketing Verkehrsführung 2

Spannungsfeld Straßenbeleuchtung Rechtliche Pflichten Kommunale Wunschvorstellungen 3

Das Spannungsfeld Energieeinsparung vs. Notwendige Beleuchtung 4

so? maximale Einsparung Aua Hilfe!?! Haftung!?! 5

oder so? 6

Allgemeine Grundsätze zur Beleuchtungspflicht Keine generelle Pflicht für den Träger der Straßenbaulast, Straßen zu beleuchten Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Träger der Straßenbaulast Beleuchtungspflicht wird nur innerorts angenommen und auch nur für bebaute Gebiete und dazugehörige Verbindungsstraßen Beleuchtungspflicht nur in konkreten Gefahrenbereichen: Gefährliche Straßenkreuzungen Engpässe Scharfe Kurven Gefällstrecken Fußgängerüberwege Baustellen Verkehrsinseln 7

Rechtlicher Rahmen der Straßenbeleuchtung Gesetzliche Bestimmungen 45 Abs. 5 S. 1 und 2 StVO Richtlinien für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen DIN-Normen DIN EN 13201 (Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen) DIN 67524 (Beleuchtung Straßentunnel) DIN 67523 (Beleuchtung Fußgängerüberwege) 8

Aktuell aus der Rechtsprechung OLG München, Urteil vom 29.07.2010, Az. 1 U 1878/10: In Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und deren beschränkter Mittel sind nur solche Beleuchtungsmaßnahmen zu treffen, für die ein wirkliches Sicherungsbedürfnis besteht. 9

Grenzen der Haftung im Absenkungsbereich - Dimmen Allgemein gültige Aussagen dazu, wie stark gedimmt werden darf, ohne in die Haftung zu geraten, können nicht getroffen werden Dies hängt von den örtlichen Verhältnissen ab (Fahrbahn, etc.) Es muss gewährleistet werden, dass an den Stellen, an denen beleuchtet werden muss, eine ausreichende Helligkeit erreicht werden kann 10

Übertragung von Verkehrssicherungspflichten Grundsätzlich kann der Pflichtige die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten z.b. per Vertrag übertragen, OLG Frankfurt a.m., NJW-RR 2008, S. 1476. Vorteil: Den ursprünglich Verantwortlichen trifft nur eine Kontroll- und Überwachungspflicht, BGH, NJW 1996, S. 2646. Auswahl Anweisung Kontrolle 11

Übertragung von Verkehrssicherungspflichten Nachteil: Bei Verletzung der Kontroll- und Überwachungspflicht droht ebenso ein Haftungsfall, BGH, NJW-RR 1989, S. 394 (395). Bei Beauftragung von sachkundigen Dritten genügen Stichproben, BGH, NJW-RR 1987, S. 147. Vertragliche Regelungen können Haftungsrisiko weiter minimieren 12

energieeffiziente Erneuerung von Straßenbeleuchtung Austausch Leuchtenköpfe Mast und Leuchtenkopf technische Rahmenbedingungen Mastabstände Beleuchtungsniveau Blendwirkung 13

energieeffiziente Erneuerung von Straßenbeleuchtung Beschaffungsvorgang Ausschreibung auf der Grundlage eines festgelegten Konzeptes Energetische Vorgaben Konzept und ggf. Finanzierung frei Vergabeverfahren 14

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen sowohl reiner Strombezug als auch komplexe Straßenbeleuchtungsverträge sind öffentliche Aufträge sie unterliegen damit dem Vergaberecht und müssen grundsätzlich ausgeschrieben werden ab einem geschätzten Auftragswert von 207.000 (netto) ist zudem EU-weit auszuschreiben Ausnahme: Falls umfangreiche Bauleistungen zu erbringen sind, die einen Schwerpunkt des Auftrags bilden (dann erst ab 5.186.000 ) idr nicht der Fall 15

Rahmenbedingungen für Ausschreibungen i.d.r. ist nach VOL/A auszuschreiben reiner Strombezug (= Lieferleistung) Kombinierte Straßenbeleuchtungsverträgen = kombinierte Liefer- und Dienstleistung; Bauleistungen sind i.d.r. nur untergeordnet, da Ersatzleistungen die VOB/A gilt nur dann ausnahmsweise, wenn der Auftragsschwerpunkt auf Bauleistungen liegt (Erneuerung) Teilung in Lose ist stets zu prüfen für Gesamtvergabe kombinierter Straßenbeleuchtungsverträge müssen wirtschaftliche oder technische Gründe sprechen liegt für Wartung, Betrieb, Instandhaltung vor 16

Wahl der Vergabeart Grundsatz: öffentliche Ausschreibung / offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung / nicht offenes Verfahren bzw. freihändige Vergabe / Verhandlungsverfahren nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (Dokumentationspflicht!) Verhandlungsverfahren bei Straßenbeleuchtungsverträgen regelmäßig nicht zulässig, da hinreichende Leistungskonkretisierung möglich (VK Detmold, Beschl. V. 30.04.2014) Wahl der falschen Vergabeart hat Unwirksamkeit des Verfahrens zur Folge Neuausschreibung notwendig 17

Rahmenbedingungen für Ausschreibungen Verfahren muss transparent und diskriminierungsfrei sein Eignungs- und Zuschlagskriterien sind vorher bekanntzugeben alle Bieter sind stets gleich zu informieren nachvollziehbare Verfahrensdokumentation erforderlich Wirtschaftlichkeitsgrundsatz den Zuschlag muss das insgesamt wirtschaftlichste und nicht unbedingt das preisgünstigste Angebot erhalten angemessene Vertragsbedingungen grds. Bindung an VOL/B Vertragsstrafen und Sicherheitsleistung nur bedingt zulässig 18

Anforderungen an Leistungsbeschreibungen eindeutige u. erschöpfende Festlegung des Leistungsumfangs bei kombinierten Aufträgen (z.b. Wartung und Instandhaltung) ggf. funktionale Leistungsbeschreibung möglich Vorgabe von Reinigungs- und Instandhaltungsstandards Mitteilung kalkulationsrelevanter Faktoren notwendig Lage und Mengengerüst der Anlagen + Altersstruktur (Typenregister) Technische Merkmale vorhandener Anlagen Produkt- und Herstellerneutralität Ausnahme nur in besonderen Ausnahmefällen (z.b. bei Ersatzteilen für vorhandene Anlagen) 19

Berücksichtigung ökologischer Aspekte AG muss Vorgaben zur Energieeffizienz machen höchstmögliches Niveau an Energieeffizienz höchste Energieeffizienzklasse, soweit vorhanden AG muss Angaben zur Nachhaltigkeit abfragen grds. konkrete Energieverbrauchsangaben in geeigneten Fällen Analyse der Lebenszykluskosten Berücksichtigung als Zuschlagskriterium Energieeffizienz muss angemessen berücksichtigt werden weitere ökologische Kriterien (z.b. Schadstoffgehalt von Leuchtmitteln; Art der Stromerzeugung) können berücksichtigt werden 20

Risiken bei Rechtsverstößen schwebende Unwirksamkeit des Vertrages (bis zu 6 Monate) bei unzulässiger Direktvergabe (ohne Ausschreibung) betrifft nur EU-weit auszuschreibende Verträge Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer betrifft nur EU-weite Vergabeverfahren automatisches Zuschlagsverbot, umfassende Prüfung sonst: einstweiliger Rechtsschutz vor Zivilgerichten (AG/LG) Schadensersatz Aufwendungsersatz, ausnahmsweise auch entgangener Gewinn Einschreiten der Kommunalaufsicht 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Münsterstrasse 1-3, 59065 Hamm (Westf.) Kontakt RA Martin Brück von Oertzen Partner Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Tel: 02381 92122-471 Fax: 02381 92122-7061 Email: bvo@wolter-hoppenberg.de www.wolter-hoppenberg.de 22