MöVO Fachtagung Die Mehrwertsteuer in der Gemeinde Christoph Imsand / dipl. Steuerexperte christoph.imsand@trmi.ch

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Transkript:

MöVO Fachtagung Die Mehrwertsteuer in der Gemeinde Christoph Imsand / dipl. Steuerexperte christoph.imsand@trmi.ch

Ziel des Vortrages + Aufzeigen von MWST-Fragen bei Gemeinden + Sensibilität zur Problematik MWST / Gemeinde + Wissen zu einer Grobprüfung ob MWST-Pflicht bei der Gemeinde besteht + Aber kein MWST-Seminar!

Der Wunschtraum einer einfachen MWST! + An den Nagel 1 hänge man die Kopien aller Rechnungen an die Kunden! + An den Nagel 2 kommen alle Rechnungen von den Lieferanten! + Die Differenz der MWST-Totale zwischen Nagel 1 und Nagel 2 werde alle Vierteljahre nach Bern überwiesen!

Der Wunschtraum einer einfachen MWST! Aktuelle MWST-Sätze + 8% MWST-Normalsatz + 2.5% MWST Reduzierte Satz + 3.8% MWST Beherbergungssatz + 0.0% Ausgenommener / Befreite Umsätze

Die Realität sieht anders aus! Welcher MWST-Satz? + Umsatz aus dem Unterricht von Reitschülern + Umsatz aus begleitete Pferde-Ausritte + Umsatz aus Kinderreitlager + Umsatz aus Ausbildung von Pferden + Umsatz aus Vermietung von Pferden + Umsatz aus Vermietung von Pferden mit Wagen + Umsatz Vermietung Reithalle zur alleinigen Benutzung

Die Realität sieht anders aus! Welcher MWST-Satz? + Umsatz Vermietung Reithalle an mehrere Reiter + Umsatz aus Pferdepension + Umsatz aus Verkauf von Pferdesamen + Umsatz aus Natursprung + Umsatz aus Vermittlungsprovision (Verkauf Pferd) + Umsatz aus Verkauf von Reitpferden + Umsatz aus Verkauf von Reitpferden ins Ausland + Umsatz aus Verkauf Pferd aus eigener Zucht

Wer wird MWST-Pflichtig? Grundsätzlich: Wer ein inländisches Unternehmen betreibt und dabei über Fr. 100 000.- steuerbarer Umsatz erzielt ist grundsätzlich MWST-Pflichtig! Aber eben nur grundsätzlich!

Wer wird MWST-Pflichtig? Ein regionales Musikfest budgetiert einmalige Einnahmen von Fr. 120 000.- aus dem Festbetrieb. Der FC Fussball generiert aus Sponsoring / Kantinenbetrieb und Verkauf von Werbeartikel rund Fr. 170 000.- Einnahmen pro Jahr. Die Gemeinde Bergtal fakturiert pro Jahr Fr. 80 000.- an Trinkwassergebühren, und Fr. 30 000.- Wasseranschlussgebühren Franz Neubau beauftragt einen italienischen Plättlileger sein EFH mit neuen Böden zu beziehen (Offerte 15 000.- Euro).

Wer wird MWST-Pflichtig? Anja Gutgeerbt besitzt in Zermatt 5 Ferienwohnungen, welche sie an Gäste vermietet (Miteinnahmen Fr. 110 000). Peter Megareich besitzt eine Grossüberbauung in Zürich und vereinnahmt Mieteinnahmen aus Vermietung von Wohnungen von Fr. 850 000.-. Die Firma Export AG produziert in der CH elektromagnetische Ventile. Der Gesamtumsatz beläuft sich auf 12 Mio. Fr. und wird ausschliesslich im Ausland vereinnahmt.

MWST-Pflicht bei den Gemeinden Steuerobjekt Gemeinwesen erbringen in der Regel sowohl unternehmerische, der Steuer unterliegende und von der Steuer ausgenommene Leistungen, als auch hoheitliche und damit nicht unternehmerische Leistungen.

MWST-Pflicht bei den Gemeinden Steuersubjekt Steuersubjekte der Gemeinwesen sind die autonomen Dienststellen (DS) von Bund, Kantonen und Gemeinden (auch rechtlich unselbstständige Anstalten wie Gemeindewerke, städtische Verkehrsbetriebe, industrielle Betriebe) und die übrigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Art. 12 Abs. 1 MWSTG).

MWST-Pflicht bei den Gemeinden KEINE Steuerpflicht besteht, wenn der Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen nicht grösser ist als Fr. 25 000.- p.a. Wird diese Grenze von Fr. 25 000.- nicht erreicht, sind keine weiteren Abklärungen mehr nötig. Die Dienststelle ist von der Steuerpflicht befreit.

MWST-Pflicht bei den Gemeinden Übersteigt die Umsatz der DS an Nichtgemeinwesen die Grenze von Fr. 25 000.- ist zu prüfen, ob Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen und andere Gemeinwesen die Grenze von Fr. 100 000.- übersteigt. Es besteht keine Steuerpflicht, wenn der Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen und an anderer Gemeinwesen nicht höher als Fr. 100 000.- p.a. zu stehen kommt.

Steuerbare Umsätze

Steuerbare Umsätze Von der Steuer ausgenommene Leistungen + Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens + Kurtaxen + Spenden + Dividenden + Gewinnanteile

Steuerbare Umsätze Hoheitliche Tätigkeit Tätigkeit eines Gemeinwesens, die nicht unternehmerischer Natur ist, namentlich nicht marktfähig ist und nicht im Wettbewerb mit Tätigkeiten privater Anbieter steht (Art. 3.g MWSTG) Beispiele: + Ausstellen von Heimatschein / ID / Wohnsitzbestätigung / Aufenthaltsbewilligung + Grundbuchauszüge / Katasterauszüge + Patenterteilung für Restaurant / Offenausschank + Bussen + Ausstellen von Baubewilligungen + Ersatzabgabe für Schutzräume / Parkplätze + Ausstellen Erbenscheine + Einbürgerungsgebühren + Feuerwehreinsätze von Katastropheneinsätze + Mehrwertbeiträge

MWST-Pflicht bei den Gemeinden

Steuerpflichtig?

Steuerpflichtig?

Steuerpflichtig?

MWST-Abrechnung Zwei mögliche Abrechnungsvarianten: Effektive Abrechnung / Abrechnung nach Pauschalsteuersätze (PSS) Effektive Abrechnung + Quartalsmässige Abrechnung + Effektive Umsatzsteuer abzüglich Belastete Vorsteuer + Allenfalls Vorsteuerkürzung infolge Subventionen Komplex (Vorsteuerkürzung) / eher nur bei grossen Investitionsvorhaben zu empfehlen

MWST-Abrechnung Pauschalsteuersatz-Methode (PPS) + Quartalsmässige Abrechnung + Vorsteuer muss nicht ermittelt werden + Geschuldete Steuer wird mittels Multiplikation des Umsatzes mit dem bewilligten PPS berechnet + PPS-Methode kann nur von bestimmten steuerpflichtigen Personen angewendet werden (Bund / Kanton / Gemeinde) + Auf Antrag an die ESTV kann mit PPS-Methode abgerechnet werden Wesentlich einfachere Abrechnungs-Methode!

MWST-Pflichtiger Umsatz (J/N) + Entschädigung für Mobilfunkantenne + Entschädigung für Mobilfunkantenne als dingliches Recht + Entschädigung für Grundwasser-Wärmepumpe + Polizeistundenverlängerung + Platzgebühr für Zirkus und andere Veranstaltungen + Taxi-Standplatzgebühren + Einbürgerungsgebühren + Erteilung Betriebsbewilligung + Entschädigung Verkehrsumleitung durch Polizei + Begleitung Schwertransport durch Polizei + Abschleppen Fahrzeuge durch Feuerwehr + Ausheben von Wespennester durch Feuerwehr

MWST-Pflichtiger Umsatz (J/N) + Anschlussgebühren Abwasser + Anschlussgebühren Trinkwasser + Anschlussgebühren Kabelnetz + Schneeräumung an Dritte + Entschädigung für Bewässerung + Amtliche Vermessung + Wasserzinsen + Stromeinspeisung durch Kleinwasserkraftwerke + Verzicht auf Heimfall + Vermietung von Ferienlager / Ferienheime + Vermietung von Sportanlagen / Turnhalle + Eintrittsgeld für Schwimmbad / Eisbahn etc.

MWST-Pflichtiger Umsatz (J/N) + Parkgebühr von Parkplätze im Gemeingebrauch + Parkgebühr von Parkplätze im Parkhaus + Parkgebühr von Parkplätze mit Zugangssperre (Barriere) + Vermietung von Restaurants + Verpachtung von Maiensäss für Sömmerung + Verpachtung von Maienesäss für Ferienzwecke + Konzession für Kies- und Sandgewinnung + Quellnutzungsrecht + Abfallgebühren + Einnahmen aus Photokopien + Einnahmen aus Erstellung Steuererklärung + Militärische Einquartierung in Gemeindeunterkünfte

MWST-Pflichtiger Umsatz (J/N) + Submissionsgebühren + Einnahmen aus Gemeindetageskarten + Gratisenergie + Periodische Trinkwassergebühren + Periodische Abwassergebühren + Verkauf von Stammholz / Brennholz aus eigenem Wald + Verkauf von Christbäume aus eigenem Wald + Einnahmen Benutzung öffentliche Toiletten + Einnahmen Inserate in Gemeindezeitung + Einnahmen aus Schussgelder

Hinweise / Tipps Dienststelle Umwelt / Raumordnung Prüfung der Summe der Wasser / Abwassergebühren (inkl. Anschlussgebühren) / Grenze: Fr. 100 000.- Prüfung der Einnahmen laufende Rechnung Vermietung / Parkplätze / Energieverkauf / Tageskarte / Schneeräumung Verbundlösungen (Trinkwasser / Abfall / Zweckverband etc.) Im Detail zu prüfen

Hinweise / Tipps Vertiefte / Weitergehende Infos + MWST-Branchen-Info 19 / Gemeinwesen (Total 148 Seiten) + MWST-Info 12 / Saldosteuersätze (Total 108 Seiten) Gültig ist nur die WEB-Basierte Version auf der Homepage der ESTV www.estv.admin.ch