"Brey Süd" in der Gemarkung Brey

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Transkript:

Informationsveranstaltung / Anhörung nach 47 BauGB zum vorgesehenen Umlegungsverfahren "Brey Süd" in der Gemarkung Brey 24. Februar 2016 Dr. Dierk Deußen Vorsitzender des Umlegungsausschusses Jochen Dederichs Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Folie 1

Zweck der Veranstaltung über das Umlegungsverfahren informieren und Gelegenheit zur Äußerung einräumen Folie 2

Inhalt 1. Umlegung "Brey - Süd" 2. Informationen zur Umlegung 3. Anhörung nach 47 BauGB Folie 3

Die beabsichtigte Umlegung "Brey - Süd" Folie 4

Luftbild Folie 5

Luftbild Folie 6

Luftbild Folie 7

Bebauungsplan Folie 8

Bestandskarte Folie 9

Bodenordnungsparameter "Brey - Süd" in Zahlen... Ordnungsnummern: ca. 95 Flurstücke: 164 Gebietsgröße: ca. 64.700 m² neue örtliche Erschließungsflächen: ca. 6.800 m² neue öffentliche Ausgleichsflächen: ca. 18.700 m² Flächenabzug: ca. 40 % Folie 10

Anordnung der Umlegung In seiner öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2015 hat der Ortsgemeinderat Brey die Umlegung nach 46 BauGB für die bodenordnerische Umsetzung des Bebauungsplans Brey - Süd angeordnet. Folie 11

Informationen zur Umlegung - Was ist eine Umlegung? - Gesetzliche Grundlagen - Verfahrensbeteiligte - Zuständigkeit Folie 12

Was ist eine Umlegung? Die Umlegung... ist Grundlage für die Verwirklichung des Bebauungsplans ist ein Bodenordnungsverfahren führt zur Bildung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig nutzbaren Grundstücken dient den Interessen der Verfahrensbeteiligten ist keine Enteignung bietet umfassenden Rechtsschutz Folie 13

Gesetzliche Grundlagen in den jeweils geltenden Fassungen Baugesetzbuch Umlegungsausschussverordnung Immobilienwertermittlungsverordnung Gemeindeordnung Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung... Folie 14

Verfahrensbeteiligte Am Verfahren beteiligt sind... Grundstückeigentümer Wohnungseigentümer Erbbauberechtigte Inhaber von sonstigen Grundstücksrechten Gemeinde Bedarfsträger, Erschließungsträger Folie 15

Zuständigkeit Anordnung: Gemeinderat Entscheidungen: Umlegungsausschuss Umlegungsarbeiten, Erörterungen etc.: Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses am Vermessungs- und Katasteramt örtliche Vermessungsarbeiten: öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Folie 16

Umlegungsausschuss Vorsitzender: Dr. Dierk Deußen / Thomas Fischer Jurist: Dr. Peter Keiner / Sigrid Wirz-Ries Bewerter: Wolfgang Dorn / Thomas Becker Ratsmitglied: Ulrich Meckel / Marie-Claire Hirsch Ratsmitglied: Rudolf Knep / Robert Augenstein Folie 17

Informationen zur Umlegung Wie funktioniert eine Umlegung? Folie 18

vor der Umlegung... Folie 19

rechnerische Zusammenfassung... Folie 20

Abzug der öffentlichen Flächen... Folie 21

Bildung und Zuteilung der neuen Grundstücke... Folie 22

Wie wird verteilt? Zuteilungs-/Abfindungsgrundsätze Verteilung anhand des jeweiligen Anteils an der Einwurfsmasse (Sollanspruch) Anspruch auf Landzuteilung in Form zweckmäßig gestalteter Grundstücke verhältnismäßige Zuteilung unter Berücksichtigung des Sollanspruchs in gleicher/gleichwertiger Lage Geldausgleich beim Abweichen vom Sollanspruch in besonderen Fällen: Abfindung in Geld, mit Land außerhalb des Verfahrens oder in Miteigentum Folie 23

Informationen zur Umlegung Wertermittlung Folie 24

Bodenentwicklungsstufen Bodenwert 100 /m² Bauland Erschließungsvorteil Straßenlandvorteil Neuordnungsvorteil Zeitvorteil 60 /m² geordnetes Rohbauland Zuteilungswert Umlegungsvorteil ungeordnetes Rohbauland Beginn und Ende der Umlegung 30 /m² Einwurfswert Planungsvorteil Bauerwartungsland 5 /m² Ackerland/ Grünland 1 /m² Zeit Folie 25

Wertermittlung Die Wertermittlung in der Umlegung... liefert Verkehrswerte für Einwurfs- und Zuteilungsgrundstücke bildet die Grundlage für die Verteilung basiert auf Preisvergleich berücksichtigt bodenwertbeeinflussende Merkmale berücksichtigt bodenwirtschaftliche Wertfaktoren, z.b. für die Erschließung (Grunderwerb und Ausbau) Lage und Bodenpreisniveau Erschließungszustand Art und Maß der baulichen Nutzung Grundstückszuschnitt Anbindung an Verkehrsnetze Geräuschs-/Geruchskulisse Wartezeit bis zur Nutzung u.v.m. Folie 26

Informationen zur Umlegung Verfahrensablauf Folie 27

Verfahrensablauf 1/2 Anordnung Anhörung Umlegungsbeschluss (Umlegungsvermerk, Verfügungsund Veränderungssperre) technische Arbeiten (Verfahrensgrenze, Flächenberichtigungen, Bestandskarte/-verzeichnis, Wertermittlung, Umlegungsplanentwurf) Folie 28

Verfahrensablauf 2/2 Erörterung Umlegungsplan (Aufstellungsbeschluss, Abmarkung, Bekanntmachung, Einsichtnahme, Zustellung von Auszügen, Grenzanzeige) Inkrafttreten (Unanfechtbarkeit, Bekanntmachung, Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster, Abwicklung der Geldleistungen) Folie 29

Form der Bekanntgaben in Abhängigkeit vom Verfahrensschritt... ortsübliche Bekanntmachung Anschreiben per Brief Postzustellung Rhein Mosel INFO auch als EPaper im Internet Folie 30

Rechtsbehelfe Widerspruch bei Umlegungsstelle Abhilfe Keine Abhilfe Vorlage bei Widerspruchsbehörde Vorverfahren (Landesamt für Vermessung u. Geobasisinformation) Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Landgericht, Kammer für Baulandsachen) Berufung (Oberlandesgericht, Senat für Baulandsachen) Stattgeben Ablehnen Widerspruchsbescheid Widerspruchsbescheid Revision (Bundesgerichtshof) Folie 31

Informationen zur Umlegung Ergänzende Informationen Folie 32

Sonderungen an der Verfahrensgrenze insgesamt 13 Sonderungen Folie 33

Eigentumsformen Die 162 Eigentümer teilen sich wie folgt auf: Alleineigentum: 63 Bruchteilsgemeinschaften: 13 Gesamthandsgemeinschaften: 23 Wichtig: Zuteilung an Gesamthand / Zuteilung von Bruchteilen möglich (auch bei Mindereinwurf) Folie 34

Kosten Die Verfahrenskosten trägt die Gemeinde. dazu zählen u.a. alle Vermessungs- und Katasterarbeiten, Bodenordnungsarbeiten, Abmarkungsarbeiten Die Geldleistungen trägt der jeweilige Schuldner. Die Geldleistung bei Zuteilung über dem Einwurfswert trägt der Beteiligte. Die Geldleistung bei Geldabfindung trägt die Gemeinde. Folie 35

Der Fragebogen zum Zuteilungswunsch Ich wünsche... a) eine Landzuteilung zum Sollanspruch b) eine Landzuteilung zum Einwurfswert c) eine Landzuteilung über dem Sollanspruch d) keine Landzuteilung und stattdessen eine Geldabfindung zum Einwurfswert Hinweis: Ihre Rückmeldung hat nur erklärenden, keinen verpflichtenden Charakter! Folie 36

Anhörung nach 47 BauGB Fragen, Wünsche, Anregungen? Folie 37

Anhörung nach 47 BauGB häufig angesprochene Themen... Pachtverträge Räumung und Freilegung Zeitpunkt der Abmarkung und des Verfahrensabschlusses Veräußerung von Grundstücken Betretungsrecht? Folie 38

Wie geht's weiter? bis zum 11. März 2016: Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme Rücksendung des Fragebogens Sonderung an der Verfahrensgrenze Einleitung des Verfahrens Vermessung der Verfahrensgrenze, Flächenberichtigung, Offenlage Bestandskarte/-verzeichnis Erörterungen mit allen Beteiligten Folie 39

Vielen Dank...... für Ihr Interesse! Wir freuen uns auf ein gutes Zusammenwirken mit Ihnen! Folie 40

Ihre Ansprechpartner Dr. Dierk Deußen dierk.deussen@vermkv.rlp.de 02651 / 9582-311 Jochen Dederichs jochen.dederichs@vermkv.rlp.de 02651 / 9582-250 Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen Telefax 02651 / 9582-400 www.vermkv.rlp.de/osteifel-hunsrueck Folie 41