Integration von Asylbewerbern Arbeit, Ausbildung, Praktikum, Arbeitsgenehmigung



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Agentur für Arbeit Freising-Ebersberg Integratin vn Asylbewerbern Arbeit, Ausbildung, Praktikum, Arbeitsgenehmigung Infrmatinsveranstaltung für ehrenamtlich Engagierte am 15. September 2015

Angebte der Arbeitsagentur Beratung (ab Beginn des Asylverfahrens) Arbeitsmarktberatung, Berufsberatung, Qualifikatin, Berufswünsche, persönliche Situatin, Zugang zur Lernbörse www.arbeitsagentur.de z.b. interkulturelle Kmpetenz, Deutsch - Englisch Vermittlung in Arbeit und Ausbildung (ab 4. Mnat) Stellenangebte persönlich, per Pst, Jbbörse Beteiligung am Arbeitserlaubnisverfahren (ab 4. Mnat bis 4 Jahre) Beurteilung des Arbeitsmarktes (andere Bevrrechtigte, Tarif- der Mindestlhn, Beschäftigungsbedingungen) Förderung, Qualifizierung, Aktivierung (ab 4. Mnat) wenn hhe Bleibewahrscheinlichkeit + Deutsch mind. A1/A2 + Ntwendigkeit z.b. Vermittlungsbudget, z.b. Eingliederungszuschuß für Arbeitgeber z.b. Vermittlungscaching mit berufsbezgenem Deutsch z.b. Vrbereitung auf die Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte Stets Einzelfallprüfung, KANNLEISTUNG Seite 2

Die Arbeitsmarktzulassung wird als Nebenbestimmung in der Duldung/Aufenthaltsgestattung vermerkt Duldung der Aufenthaltsgestattung Ausländerbehörde Ausländischer Arbeitnehmer Zustimmungsverfahren (sweit gem. BeschV* vrgesehen) * Beschäftigungsverrdnung Arbeitserlaubnis- Team Rechtsprüfung BeschV Arbeitgeber- Service z.b. EBE Arbeitsmarktprüfung (Lhn, andere Bevrrechtigte) Arbeitsmarktprüfung Inländischer Arbeitgeber Seite 3

Arbeitsmarktzugang für ausländische Menschen mit geduldetem der gestattetem Aufenthalt Beginn des erlaubten, geduldeten, 15 Mnate gestatteten Aufenthalts vn 0 bis 3 Mnate können bestimmte Tätigkeiten ab 15 Mnate bis 4 Jahre kann zusätzlich hne Zustimmung der BA erlaubt* werden jeder Beschäftigung hne Vrrangprüfung aber nach ( 32 Abs.2 BeschV) Bei Persnen mit Prüfung der Beschäftigungsbedingen (Tarif, Mindestlhn), Aufenthaltsgestattung gilt jedch ein Beschäftigungs- zugestimmt werden ( 32 Abs.5 Nr.2 BeschV) verbt ( 61 AsylVfG) KEINE Zeitarbeit ununterbrchene Aufenthaltsdauer 3 Mnate ab 3 bis 15 Mnate kann zusätzlich jeder Beschäftigung nach Vrrangprüfung und Prüfung der Beschäftigungsbedingen zugestimmt werden kann zusätzlich bestimmten Beschäftigungen hne Vrrangprüfung aber nach Prüfung der Beschäftigungsbedingen zugestimmt werden ( 32 Abs.5 Nr.1 BeschV): Erfüllung der Vraussetzung auf Erteilung einer Blauen Karte EU bei Hchschulabslventen in Engpassberufen Ausbildungsberufe nach der Psitivliste Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der Berufsqualifikatin ab 4 Jahre kann jede Beschäftigung hne Zustimmung der BA erlaubt* werden ( 32 Abs. 3 BeschV) 4 Jahre * Genehmigung erflgt durch die Ausländerbehörde Seite 4

Zugang in Ausbildung Allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse Vraussetzung! Beendigung der Schulpflicht bei Minderjährigen! Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung : nach 3 Mnaten Geduldete Ausländer mit Duldung : hne Wartezeit - sfern die Ausländerbehörde kein Beschäftigungsverbt ausspricht Genehmigung ausschließlich über Ausländerbehörde Zustimmung durch Agentur für Arbeit nicht erfrderlich Welche Hilfen zur Ausbildung gibt es durch die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe* (BAB) - Ausbildungsbegleitende Hilfen* (abh) - Assistierte Ausbildung *(AsA) Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) Berufsvrbereitende Bildungsmaßnahme (BVB), Einstiegsqualifizierung (EQ) Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis = Keine Wartezeit /Geduldete 4 J.; ab 1.1.16 15 Mt.* Asylbewerber = nach mind. 5 Jahren Vraufenthaltszeit Humanitäre Gründe = mind. 4 Jahre ( ab 1.6.16 15 Mnate) Seite 5

Betriebliche Praktika vn Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen 1 Ein Praktikum stellt grundsätzlich eine Beschäftigung dar und bedarf daher immer der Genehmigung der Ausländerbehörde. Hspitatin: Gast, über die Schulter schauen, keine Tätigkeit Prbebeschäftigung zur Feststellung der Eignung für eine längerfristige Beschäftigung: Asylbewerber/Duldung ab 4. Mnat: Zustimmung BA + Prüfung Mindestlhn/Tarif + Vrrang Anderer + Bedingungen Flüchtlinge: hne Zustimmung der Agentur für Arbeit DIESE ART PRAKTIKUM SOLL GRDS. WÄHREND PROBEZEIT ERFOLGEN (Arbeitsvertrag) zur Vermeidung vn Missbrauch und Schutz der Persn Berufsrientierungspraktikum zur Aufnahme Erstausbildung der Studium Asylbewerber/Duldung ab 4. Mnat, hne Branchenkenntnisse: hne Zustimmung durch BA Flüchtlinge: hne Zustimmung der Agentur für Arbeit Tätigkeit muss im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Ausbildung stehen, i.d.r bis zu 4 Wchen Seite 6

Betriebliche Praktika vn Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen 2 Praktikum zur Anerkennung eines ausländ. Berufsabschlusses der für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf Asylbewerber/Duldung ab 4. Mnat: Zustimmung BA + Prüfung Mindestlhn/Tarif + Bedingungen Flüchtlinge: hne Zustimmung der Agentur für Arbeit Pflichtpraktika i.r. Berufs- der (Hch-) Schulausbildung Asylbewerber ab 4. Mnat: hne Zustimmung der Agentur für Arbeit Duldung ab 1. Tag: hne Zustimmung der Agentur für Arbeit Anerkannte Flüchtlinge: hne Zustimmung der Agentur für Arbeit Kein Mindestlhn erfrderlich Einstiegsqualifizierung (Vrbereitung auf Ausbildungsberuf; gute Deutschkenntnisse + Schulabschluss ntwendig) Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Einzelfall, bei schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, nicht für Helfer) Thema, 0. Mnat 2014, Bundesagentur für Arbeit Seite 7

Kntakt zur Arbeitsagentur www.arbeitsagentur.de Ebersberg@arbeitsagentur.de Ebersberg.123-Vermittlung@arbeitsagentur.de Ebersberg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Tel. Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 Tel. Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 8