Unterricht Arbeitsauftrag: Nachfolgend findest du die zwei Unterrichtsstunden im Fach Sozialkunde für die Woche vom 01.02. bis 05.02.2021. Der Unterricht ist in Schritte gegliedert, die du der Reihe nach abarbeitest. Lies meine Anmerkungen aufmerksam, übernimm Tafelbilder in deinen Hefter und löse Arbeitsaufgaben wie gefordert. Die Bearbeitung der nachfolgenden Aufgaben ist verpflichtend und ich behalte mir vor, deine Ergebnisse mit einer entsprechenden Leistung zu bewerten. Bitte schicke mir die Lösungen zu den Fragen auf der letzten Seite zurück. Du kannst es auch auf einem gesonderten Blatt lösen. Wichtig ist, dass du es mir zurück sendest. Deinen Hefter werde ich auf Vollständigkeit kontrollieren, wenn wir uns wieder im Präsenzunterricht sehen. Auch hier behalte ich mir vor, diese Leistung mit in die Bewertung einfließen zu lassen. Wenn du Fragen hast und/ oder Unterstützung benötigst, melde dich gern per Mail. <enoch@bbs-beims.de> Viele Grüße und bleib schön gesund. Frau Enoch
1. Schritt Wiederholung Frau Enoch Einstiegsituation: Britta Barfuß war froh ein Arbeitsverhältnis bekommen zu haben, was sie beruflich erfüllt. Spaß an der Arbeit, nette Kollegen und tolle Kunden. Privat läuft es auch super. Mit dem neuen Job in der Hand, hat sie sich einen jahrelang gereiften Traum erfüllt. Eine kleine Eigentumswohnung. Nun der Schock. Sie hält ihre schriftliche Kündigung in der Hand. Was nun? Auszug aus der Personalakte 28 Jahre alt Ledig und kinderlos Seit 5 Monaten im Betrieb 4 Monate Probezeit Monatlicher Bruttolohn: 1.860 Euro In den letzten Stunden haben wir uns mit der Beendigung von Arbeitsverträgen beschäftigt. Das Thema heute ist der Allgemeine Kündigungsschutz. bedeutet, dass der Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund braucht, um einem Arbeitnehmer wirksam kündigen zu können. Geregelt ist dies im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Übertrage das nachfolgende Tafelbild in deinen Hefter. Die meisten Arbeitnehmer beziehen ihr gesamtes Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis. Damit sie nicht ihre Existenzgrundlage verlieren, gibt es Vorschriften, die eine Kündigung erschweren. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor einer sozial ungerechtfertigten Kündigung. gilt, wenn: mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit besteht und mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind (5 Arbeitnehmer vor 2004) dann gilt das Kündigungsschutzgesetz Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn einer der folgenden Kündigungsgründe vorliegt: Personenbedingte Gründe Verhaltensbedingte Gründe Betriebsbedingte Gründe
2. Schritt Erarbeitung Arbeitsauftrag: Lies den nachfolgenden Informationstext und ergänze in deinem Hefter die Tabelle der Kündigungsgründe um typische Beispiele. bedeutet, dass der Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund braucht, um einem Arbeitnehmer wirksam kündigen zu können. Wenn personenbedingt gekündigt wird, liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers. Es geht genauer gesagt darum, dass aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Zweck des Arbeitsvertrags dauerhaft nicht erreicht werden kann. Solche Gründe können sein: mangelnde Leistung, mangelnde körperliche und geistige Eignung, lange Krankheit, wiederholte Krankheit (wenn die wirtschaftliche Belastung für den Betrieb zu groß wird). Wenn verhaltensbedingt gekündigt wird, stützt der Arbeitgeber seine Kündigung auf ein Fehlverhalten, das er nicht hinnehmen will. Voraussetzung ist dabei aber, dass der Mitarbeiter bei seiner Arbeit etwas bewusst oder ihm zumindest vorwerfbar falsch gemacht hat. Typische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind Störung des Betriebsfriedens, Beleidigungen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Arbeitsverweigerung, wiederholte Unpünktlichkeit, Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Alkohol- oder Drogenkonsum (bei Alkoholismus oder Drogensucht kann allerdings nur krankheitsbedingt gekündigt werden), etc. Voraussetzung für eine Kündigung ist eine schriftliche Abmahnung, die auf das Fehlverhalten hinweist. Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen aufgrund betrieblicher Erfordernisse wie Auftragsmangel, Betriebseinschränkungen, Rationalisierungsmaßnahmen. Voraussetzung für eine Kündigung ist die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte. Besondere Arbeitnehmergruppen sind darüber hinaus durch einen besonderen Kündigungsschutz geschützt. Dem besonderen Kündigungsschutz unterliegen insbesondere Schwangere, Mütter und Väter in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, Betriebsratsmitglieder und Auszubildende.
Ergänze unter der Tabelle das Tafelbild. Wird betriebsbedingt, weil beispielsweise Aufträge wegbleiben, müssen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Dauer Betriebszugehörigkeit Alter Unterhaltspflichtige Kinder Grad der Behinderung Erklärung: Wer länger im Betrieb arbeitet, wer älter ist, wer unterhaltspflichtige Kinder hat, wird später gekündigt.
3. Schritt Anwendung Arbeitsauftrag: Nach dem allgemeinen Kündigungsschutz, ist eine Kündigung nur zulässig, wenn ein Kündigungsgrund besteht. Entscheide in den nachfolgenden Fällen, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Begründe deine Entscheidung Lisa ist 25 Jahre alt und oft sehr schusselig. Zum wiederholten Mal hat sie ihre Krankschreibung zu spät abgegeben. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Ihre Freundin Romi hat es mit den Krankschreibungen im letzten Jahr übertrieben. Immer wieder war sie für ein bis drei Tage krankgeschrieben, insgesamt mehr als 7 Wochen. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr ordentlich. Peter merkt immer wieder, dass er im neuen Job überfordert ist. Nicht lange merkt dies der Chef auch und trennt sich schweren Herzens von dem netten Mitarbeiter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Wegen zu modischer Kleidung kündigt Franz Klassisch seiner Mitarbeiterin fristgerecht. Wiederholte Arbeitsverweigerung führen nach einer Abmahnung zur ordentlichen Kündigung. Einem verheirateten Arbeitnehmer, der 3 Kinder hat und seit 7 Jahren im Betrieb arbeitet, wird wegen Rationalisierungsmaßnahmen fristgemäß gekündigt. Erinnern wir uns am Schluss nochmal an die Situation von Britta Barfuß. Ist ihre Kündigung gerechtfertigt? Und jetzt erst mal eine Pause. Bis bald Frau Enoch.