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Transkript:

Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006564-00/00 Wirkstoff(e): Glyphosat Stand: 2009-08-31 SVA am: 2009-09-16 Lfd.Nr.: 23 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: axel.wilkening@bvl.bund.de

Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht... 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen... 11 3 Anwendungen... 15 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen... 29 5 Anhang [Abkürzungen]... 29 Antrag: 006564-00/00-2 - SVA am: 2009-09-16

1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. 006564-00/00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller Syngenta Agro GmbH, Am Technologiepark 1-5, 63477 Maintal Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Wasserlösliches Konzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Glyphosat (0405) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 151,4 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Entscheidung Zweckbestimmung 00-001 Wege und Plätze Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-002 Wege und Plätze mit Holzgewächsekeimblättrige Einkeimblättrige Unkräuter, Zwei- zulassen Unkräuter 00-003 Ziergehölze Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-004 Rasen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-005 Zierpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-006 Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-007 Steinobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige zulassen Unkräuter 00-008 Wege und Plätze Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, zulassen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 00-009 Wege und Plätze mit Holzgewächseter, Einjährige einkeimblättrige Unkräu- zulassen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 00-010 Ziergehölze Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, zulassen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 00-011 Rasen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, zulassen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 00-012 Zierpflanzen Einjährige einkeimblättrige Unkräu- zulassen Antrag: 006564-00/00-3 - SVA am: 2009-09-16

ter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 00-013 Kernobst Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 00-014 Steinobst Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung zulassen zulassen Der Nachweis der Identität des Mittels mit der im Vereinigten Königreich zugelassenen Formulierung wurde durch den vorliegenden Zulassungsbericht erbracht. Für den technischen Wirkstoff Glyphosat und für die Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Eine Analysemethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung N-Nitrosoglyphosat in Glyphosat wurde nachgefordert. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Glyphosat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Pflanzenschutzmittel enthält den nichtselektiven Wirkstoff Glyphosat als Ammonium-Salz (chemische Gruppe der Phosphonsäure-Derivate). Die Wirkstoffaufnahme von Glyphosat erfolgt über die Blätter und oberirdischen Sprossteile. Der Transport innerhalb der Pflanze erfolgt über den Assimilationsstrom auch in die unterirdischen Teile (Rhizome und Wurzelausläufer). Eine Aufnahme des Wirkstoffes durch die Wurzel ist durch die Inaktivierung von Glyphosat im Boden im wesentlichen auszuschließen. Glyphosat blockiert das Enzym EPSPS (5- Enolpyruvylshikimat-3-phosphat-Synthase), das zur Synthese aromatischer Aminosäuren wie Phenylalanin, Tryptophan oder Tyrosin über den Shikimatweg benötigt wird (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: G). Als Folge der fehlenden aromatischen Aminosäuren wird die Bildung sekundärer Phenolverbindungen (z. B. Flavanoide, Lignine) gehemmt. Das vollständige Absterben der Pflanzen dauert bis zu 30 Tage nach der Applikation. Die hinreichende Wirksamkeit gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter und mit geringerer Aufwandmenge gegen Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter ist belegt. ist für die Anwendung im Haus- und Kleingarten vorgesehen. Das Risiko einer Resistenzentwicklung ist als gering einzustufen. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind aufgrund des Anwendungszeitpunktes "vor der Saat" oder "vor dem Pflanzen" sowie der Tatsache, dass das Mittel mit Spritzschirm angewendet werden soll, Schäden an Kulturpflanzen auszuschließen. Glyphosat besitzt keine direkte Bodenwirkung. Das Mittel wird als nichtbienengefährlich (B4) und als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Glyphosat sowie zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Das Rückstandsverhalten des Wirkstoffs Glyphosat ist in zahlreichen Studien zum Metabolismus in verschiedenen Nutzpflanzen sowie in einer großen Zahl überwachter Rückstandsversuche mit verschiedenen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittel-Formulierungen in Acker-, Obst- und Gemüsebaukulturen geprüft worden. Die Bewertung dieser Daten hat ergeben, dass in der Praxis nicht mit Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten zu rechnen ist. Dies ist auch das Ergebnis der Wirkstoffbewertung im EU-Verfahren. In Folge praxisgerechter Anwendung des Mittels in den beantragten Kulturen ist ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher durch Aufnahme von Rückständen mit der Nahrung nicht ableitbar. Antrag: 006564-00/00-4 - SVA am: 2009-09-16

Glyphosat wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50 -Werten von 1 bis 180 d abgebaut. Der Hauptmetabolit Aminomethylphosphonsäure (AMPA) wurde im Boden zu max. 29 % nach 14 d gefunden. AMPA reichert sich im Boden an; die berechnete Plateaukonzentration liegt bei 5,62 mg/kg. Aufgrund der hohen Koc-Werte ist weder für den Wirkstoff noch für den Metaboliten AMPA mit Einträgen > 0,1 μg/l zu rechnen. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist nicht mit unvertretbaren Auswirkungen auf Gewässerorganismen, Arthropoden, Regenwürmer, Bodenmikroorganismen und terrestrische Pflanzen zu rechnen. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat unterliegen in Deutschland besonderen Anwendungsbeschränkungen (siehe Anlagen 3 und 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF243 Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Wirkstoff VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. Wirksamkeit WMG Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Antrag: 006564-00/00-5 - SVA am: 2009-09-16

Hinweise NB6641 NN100 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Analytik Zu: KIIIA1 5.2.4 Eine Analysenmethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung N-Nitrosoglyphosat im Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Gemäß 15, Abs. 1, Nr. 4a PflSchG darf ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn die relevanten Verunreinigungen bestimmt werden können. Diese Unterlagen sind innerhalb von 6 Monaten vorzulegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass künftige Anträge ohne diese Unterlage als unvollständig angesehen werden könnten. JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.0 Der Antragsteller hat durch geeignete Angaben und Unterlagen nachzuweisen, dass das Pflanzenschutzmittel in einem Mitgliedstaat zugelassen ist und die Anwendung bedeutsamen Verhältnisse nach Absatz 1 Nr. 3 denen in diesem Mitgliedstaat entsprechen ( 15 b Absatz 6 PflSchG). Dazu gehört der Nachweis über die Vergleichbarkeit der klimatischen Bedingungen sowie der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen. Eine derartige Stellungnahme wurde seitens des Antragstellers nicht vorgelegt. Der Antragsteller wird daher aufgefordert eine Stellungnahme zur Vergleichbarkeit der landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen im Rahmen einer Nachlieferung vorgelegen. Zu: KIIIA1 6.0 Neuere Erkenntnisse zeigen, dass Glyphosat von den Wurzeln der Zielpflanzen in die Rhizosphäre abgegeben werden kann (z. B. Neumann et al., 2006: Journal of Plant Diseases and Protection, Special Issue XX, 963-969; Neumann & Römheld, 2008: DLZ, 9, 44-46) und Nicht-Zielpflanzen beeinflusst werden können. Sind dem Antragsteller derartige Vorgänge bekannt und wie werden mögliche Auswirkungen des Glyphosat-Transfers auf Kultur- oder Nichtzielpflanzen bewertet. Es wird um eine detaillierte Stellungnahme gebeten. Zu: KIIIA1 3.9 Der Entwurf der Gebrauchsanleitung für Vorox Unkrautfrei Easy ist zu überarbeiten. Das Wirkungsspektrum ist für die beiden beantragten Aufwandmengen gesondert aufzuführen. In der vorliegenden Fassung der Gebrauchsanleitung ist für den Anwender nicht klar ersichtlich welche Aufwandmenge bei welchem Artenspektrum einzusetzen ist. Antrag: 006564-00/00-6 - SVA am: 2009-09-16

Beistoff Zu: KIIIA1 1.4.4 Für jeden Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen, welches sich auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befindet. Alternativ muss vom Hersteller des Beistoffes bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Naturhaushalt Zu: KIIIA1 10.2 Unterlagen zu den Auswirkungen des Mittels auf Amphibien innerhalb von 2 hren Begründung: Um spezifische Wirkungen des Präparates sowie des Wirkstoffes Glyphosat auf Amphibien auszuschließen und das Risiko hierfür zu bewerten, wird zulassungsbegleitend gefordert, anhand wissenschaftlich nachvollziehbarer Daten das Risiko für Frösche und Kröten sowie deren Entwicklungsstadien darzulegen. In einer Veröffentlichung (Relyea, R. A.: The Impact of Insecticides and Herbicides on the Biodiversity and Productivity of Aquatic Communities, Ecological Applications v. 15, n. 21 apr 2005) sind Forschungsergebnisse enthalten, die darauf hinweisen, dass durch die Anwendung Glyphosat-haltiger Mittel ein akutes Risiko für Amphibien nicht auszuschließen ist. Nach einer vertieften Auswertung der in dieser Studie zitierten Literatur Mann and Bidwell (1999), Perkins et al. (2000) und Smith (2001) wird deutlich, dass die Möglichkeit besteht, dass die adversen Effekte auf Amphibien nicht auf den Wirkstoff Glyphosat, sondern eher auf die jeweilige Formulierung zurückzuführen sind. Von der Firma Monsanto und der Firma Feinchemie Schwebda liegen Unterlagen vor, die ich zur Bewertung Ihres Mittels heranziehen könnte. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA1 2.7.5 Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei hre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Nützliche Hinweise sind in der GIFAP- Monographie Nr. 17 enthalten. Begründung: Es liegt bislang lediglich der Zwischenbericht vor. Wirkstoff Zu: Antragsformblatt AP 01-06, Punkt 5 Der Produktionsstandort des technischen Wirkstoffs ist explizit anzugeben. Begründung: Im Antragsblatt wird auf das Mittel Touchdown (Kenn-Nr. 005079-00) verwiesen. Der Produktionsstandort, der im Antragsblatt zum Mittel Touchdown mitgeteilt wurde (Nachlieferung vom 30.01.2008 zu 005079-00), unterscheidet sich von dem Produktionsstandort, der im Zulassungsbericht des Vereinigten Königreichs zu dem Mittel Weed Buster Concentrate genannt wird. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 2009-07-13 erklärt BFR 2009-07-30 erklärt UBA 2009-03-31 erklärt Antrag: 006564-00/00-7 - SVA am: 2009-09-16

1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Keeper Select Bayer CropScience Deutschland 004565-00 SL GmbH Registrierung & PGA - Glyphosat (0405) 360 g/l ETNA AgriChem B.V. 004569-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Roundup Ready Monsanto Agrar Deutschland 004818-00 SL GmbH - Glyphosat (0405) 360 g/l Roundup Easy Monsanto Agrar Deutschland 004883-00 SL GmbH - Glyphosat (0405) 170 g/l Roundup TURBO Monsanto Agrar Deutschland 004960-00 SG GmbH - Glyphosat (0405) 680 g/kg DOMINATOR NEOTEC Dow AgroSciences GmbH 005036-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l TOUCHDOWN QUATT- Syngenta Agro GmbH 005079-00 SL RO - Glyphosat (0405) 360 g/l Roundup UltraMax Monsanto Agrar Deutschland 005191-00 SL GmbH - Glyphosat (0405) 450 g/l Roundup Speed Monsanto Agrar Deutschland 005316-00 AL GmbH - Glyphosat (0405) 7,2 g/l - Pelargonsäure (0969) 9,55 g/l Glyfos SUPREME Cheminova A/S 005924-00 SL - Glyphosat (0405) 450 g/l BARCLAY GALLUP BIOGRADE 360 Barclay Chemicals Manufacturing Ltd. Damastown Way Damastown Industrial Park 006173-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l RESOLVA SPRAY Syngenta Agro GmbH 006379-00 AL - Glyphosat (0405) 8,39 g/l Roundup Alphee Monsanto Agrar Deutschland GmbH 023959-00 AL Antrag: 006564-00/00-8 - SVA am: 2009-09-16

- Glyphosat (0405) 7,2 g/l Plantaclean 360 Barclay Chemicals Manufacturing 024011-00 SL Ltd. Damastown Way Damastown Industrial Park - Glyphosat (0405) 360 g/l Taifun forte Feinchemie Schwebda GmbH 024044-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Roundup Ultragran Monsanto Agrar Deutschland 024127-00 SG GmbH - Glyphosat (0405) 420 g/kg Roundup Ultra Monsanto Agrar Deutschland 024142-00 SL GmbH - Glyphosat (0405) 360 g/l Glyfos Cheminova A/S 024162-00 SL - Glyphosat (0405) 360 g/l Tender GB Ultra Monsanto Agrar Deutschland 033981-00 SL GmbH - Glyphosat (0405) 360 g/l Durano Monsanto Agrar Deutschland 052389-00 SL GmbH - Glyphosat (0405) 360 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. 1.10 Beschränkungen und Verbote (national) Glyphosat (0405) Anwendungsbeschränkung gemäß 3 Abs. 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in der Fassung der Verordnung zur Bereinigung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vom 10. November 1992 (BGBl. I S. 1887), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 23. Juli 2003 (BGBl. I S. 1533), in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt A: Anwendung ist verboten: 1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht, Antrag: 006564-00/00-9 - SVA am: 2009-09-16

2. auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. Besondere Abgabebedingungen gemäß 3 a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Verbindung mit Anlage 4. 1.11 Beschränkungen und Verbote (EU) Antrag: 006564-00/00-10 - SVA am: 2009-09-16

2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Glyphosat Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Syngenta Agro GmbH Versuchsbezeichnung SYD-12875-H-0-SL Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung im Vereinigten Königreich bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Glyphosat und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Glyphosat nach einer Syngenta-Methoden (Johanson, 2005 und Speer, 2006) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer PRP-X100 Säule mittels UV- Detektion bei 205 nm bestimmt. Elutionsmittel: 0,05M Kaliumdihydrogenphosphat:Wasser + Acetonitril (Gradient). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in SL Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch 1C, S. 2134, Methode [284/SL/(M)-]). Eine Analysenmethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung N-Nitrosoglyphosat in Glyphosat wurde nachgefordert. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Glyphosat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Rückstände des Wirkstoffs Glyphosat lassen sich mittels LC-MS/MS und GC-MS in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs bestimmen. Für pflanzliche Lebensmittel liegen auch HPLC/FluD-Methoden und für Lebensmittel tierischen Ursprungs GC-MS-Methoden vor. Rück- Antrag: 006564-00/00-11 - SVA am: 2009-09-16

stände in Boden, Wasser und Luft können mit GC-MS- und HPLC-FluD-Methoden bestimmt werden. Es sind keine Analysemethoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe erforderlich, da Glyphosat nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Pflanzenschutzmittel enthält den nichtselektiven Wirkstoff Glyphosat als Ammonium-Salz (chemische Gruppe der Phosphonsäure-Derivate). Die Wirkstoffaufnahme von Glyphosat erfolgt über die Blätter und oberirdischen Sprossteile. Der Transport innerhalb der Pflanze erfolgt über den Assimilationsstrom auch in die unterirdischen Teile (Rhizome und Wurzelausläufer). Eine Aufnahme des Wirkstoffes durch die Wurzel ist durch die Inaktivierung von Glyphosat im Boden im wesentlichen auszuschließen. Glyphosat blockiert das Enzym EPSPS (5- Enolpyruvylshikimat-3-phosphat-Synthase), das zur Synthese aromatischer Aminosäuren wie Phenylalanin, Tryptophan oder Tyrosin über den Shikimatweg benötigt wird (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: G). Als Folge der fehlenden aromatischen Aminosäuren wird die Bildung sekundärer Phenolverbindungen (z. B. Flavanoide, Lignine) gehemmt. Das vollständige Absterben der Pflanzen dauert bis zu 30 Tage nach der Applikation. Die hinreichende Wirksamkeit gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter und mit geringerer Aufwandmenge gegen Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter im Nichtkulturland auf Wegen und Plätzen, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, im Zierpflanzenbau in Ziergehölzen, Rasen und Zierpflanzen zur Kulturvorbereitung sowie im Obstbau in Kernobst und Steinobst ist belegt. VOROX Unkrautfrei Easy ist für die Anwendung im Haus- und Kleingarten vorgesehen. Obwohl eine Resistenzentwicklung bei einem vermehrten Einsatz glyphosathaltiger Herbizide nicht ausgeschlossen werden kann und diese in sehr geringem Umfang bereits beobachtet wurde (insbesondere in Ländern außerhalb der EU), ist das Risiko einer Resistenzentwicklung als gering einzustufen. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind aufgrund des Anwendungszeitpunktes "vor der Saat" oder "vor dem Pflanzen" sowie der Tatsache, dass das Mittel mit Spritzschirm angewendet werden soll, Schäden an Kulturpflanzen auszuschließen. Hinzu kommt, dass Glyphosat keine direkte Bodenwirkung hat. Das Mittel wird als nichtbienengefährlich (B4) und als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Glyphosat und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Bewertung des Rückstandsverhaltens des Wirkstoffs Glyphosat hat ergeben, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels bei Indikationen mit Rückstandsrelevanz die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für die jeweiligen Erntegüter einhaltbar sind. In Folge der Aufnahme möglicher Rückstände mit der Nahrung ist kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher erkennbar. Dies gilt insbesondere für die Situation nach Bekämpfung des Bodenbewuchses im Vorsaatverfahren im Ackerbau, in Obstanlagen und im Weinbau. Durch diese Anwendungen werden keine messbaren Rückstände des intakten Wirkstoffs in den Früchten gebildet. Darüber hinaus bestehen auch keine Bedenken auf Grund möglicher Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft nach Aufnahme von Rückständen mit behandeltem Futter durch landwirtschaftliche Nutztiere. Die vorgesehenen Anwendungen können somit als sicher bezeichnet werden. Antrag: 006564-00/00-12 - SVA am: 2009-09-16

2.8 Naturhaushalt Glyphosat wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50 -Werten von 1 bis 180 d abgebaut, in Freilandversuchen in Mitteleuropa wurden DT 50 -Werte von 9 bis 34 d gefunden, in den USA Werte von 1,7 bis 142 d. Der Hauptmetabolit Aminomethylphosphonsäure (AMPA) wurde im Boden zu max. 29 % nach 14 d gefunden. Der DT 50 -Werte von AMPA liegt im Freiland in Mitteleuropa bei 134 bis 875 d, in den USA bis zu 240 d. AMPA reichert sich im Boden an; die berechnete Plateaukonzentration liegt bei 5,62 mg/kg. Die Kf oc -Werte für Glyphosat liegen im Bereich von 884 bis 60000. Für den Metaboliten AMPA wurden K oc -Werte von 1160 bis 24800 ermittelt. Aufgrund der hohen Koc-Werte ist weder für den Wirkstoff noch für den Metaboliten AMPA mit Einträgen > 0,1 μg/l zu rechnen. Aufgrund von Meldungen der LAWA ist eine Fundaufklärung für die hre 2002 bis 2004 eingeleitet (Glyphosat: 2 Funde, AMPA: 13 Funde). Im Wasser ist Glyphosat hydrolytisch und photolytisch stabil. Im Wasser/Sediment-System wird Glyphosat schnell in das Sediment verlagert (DT 50 Wasser 1,4 bis 24 d). Die DT 50 im Gesamtsystem liegt bei 7 bis 186 d. Der Metabolit AMPA wurde in der Wasserphase mit maximal 16 % nach 14 d gefunden. Mit einem Dampfdruck von 1,3 x 10-5 (25 C, Säure) ist die Neigung zur Verflüchtigung relativ gering. Untersuchungen zur Verflüchtigung unter Freilandbedingungen zeigten keine signifikante Verflüchtigung von Bodenund Blattoberflächen. Für die Risikobewertung für Vögel wird die akute LD 50 von > 2000 mg/kg KG von Colinus virginianus, für die Kurzzeittoxizität die LC 50 von > 4640 ppm (Colinus virginianus, entspr. 1654, 23 mg/kg KG/d) und die Langzeit-NOEL von 200 ppm (Colinus virginianus, entspr. 18,1 mg/kg KG/d) zugrunde gelegt. Für Säuger wird die LD 50 der Ratte (> 2000 mg/kg KG) und für die langfristige Toxizität der NOEL von 75 mg/kg KG/d (Kaninchen) für die Risikoabschätzung verwendet. Bei den Gewässerorganismen sind im Hinblick auf den Wirkstoff die Algen die empfindlichste Gruppe (Skeletonema costatum 7 d, stat, EC 50 0,64 mg/l). Das Isopropylaminsalz ist etwas weniger toxisch für Wasserorganismen. Der Metabolit AMPA zeigt eine weit geringere Toxizität für Wasserorganismen. Die akute Toxizität des Wirkstoffes und des Metaboliten AMPA für Regenwürmer liegt bei > 1000 mg/kg. Die NOEC für die Reproduktion liegt bei > 21, 31 mg/kg für den Wirkstoff, bei > 28,79 und bei > 5,53 für den Metaboliten AMPA. Die Auswirkungen des Wirkstoffes auf die C- und N-Mineralisation liegen bei < 25 %. Versuche zu den Auswirkungen von Glyphosat (Säure) auf terrestrische Pflanzen zeigen, dass die Art Lycopersicon esculentum im Wachstumstest mit einer ER 50 von 146 g as/ha am empfindlichsten reagiert. Der Wirkstoff (Säure) ist mit N, umweltgefährlich, R 51/53 zu kennzeichnen. Zum Präparat wurden keine zusätzlichen Studien zu den Auswirkungen auf Vögel vorgelegt. Die Risikoabschätzung mit den Unterlagen zum Wirkstoff Glyphosat für Vögel ergab die Notwendigkeit einer verfeinerten Risikoabschätzung für die Langzeittoxizität. Nach der Verfeinerung ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für Säuger ergibt sich auf der Basis der Studien zum Wirkstoff ein vertretbares Risiko nach verfeinerter Risikobewertung. Bei den zum Mittel durchgeführten Untersuchungen zu Gewässerorganismen wurde eine EC 50 von Selenastrum capricornutum von 140 mg/l Glyphosat ermittelt. Die Risikobewertung ergibt, dass alle erforderlichen Trigger ohne Auflagen zum Einhalten eines Abstands erreicht werden. Aufgrund des log P ow von -3,4 ist keine Bioakkumulationsstudie gefordert. Bei Arthropoden ist die Art Typhlodromus pyri die empfindlichste Art (ER 50 erweiterter Labortest > 720 g as/ha). Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für Regenwürmer liegt die akute Toxizität des Präparates bei > 1000 mg/kg. Für die Bewertung werden die Wirkstoffdaten zu Glyphosat zugrunde gelegt (LC50 > 1000 mg as/kg, NOEC Reproduktion > 21,3,g/kg) Die erforderlichen TER-Werte werden erreicht, so dass das Risiko als vertretbar eingestuft wird. Für Bodenmikroorganismen ist nicht mit unvertretbaren Risiken zu rechnen. Für terrestrische Pflanzen ergibt sich aufgrund der Daten zum Wirkstoff ein vertretbares Risiko. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat unterliegen in Deutschland besonderen Anwendungsbeschränkungen (siehe Anlage 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Mit der Auflage NS 660 wird auf die besondere Problematik der Genehmigungspflicht auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind, verwiesen. Zudem unterliegen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat bei vorgesehener Anwen- Antrag: 006564-00/00-13 - SVA am: 2009-09-16

dung auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind, besonderen Abgabebedingungen (siehe Anlage 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Antrag: 006564-00/00-14 - SVA am: 2009-09-16

3 Anwendungen 001 Wege und Plätze - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Nichtkulturland Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen Aufwand 15 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH914 NS660 NW642 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Wege und Plätze Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgesehene Anwendung ist nicht rückstandsrelevant, da keine Pflanzen für die menschliche und tierische Ernährung behandelt werden. Antrag.: 006564-00/00-15 - SVA am: 2009-09-16

002 Wege und Plätze mit Holzgewächsen - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Nichtkulturland Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze mit Holzgewächsen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Ab Pflanzjahr Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 15 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH914 NS660 NW642 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Wege und Plätze mit Holzgewächsen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgesehene Anwendung ist nicht rückstandsrelevant, da keine Pflanzen für die menschliche und tierische Ernährung behandelt werden. Antrag.: 006564-00/00-16 - SVA am: 2009-09-16

003 Ziergehölze - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Ziergehölze Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Ab Pflanzjahr Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 15 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen NW642 WH9161 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Ziergehölze Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgesehene Anwendung ist nicht rückstandsrelevant, da keine Pflanzen für die menschliche und tierische Ernährung behandelt werden. Rückstandsdaten zu Erntegütern sind daher nicht erforderlich. Antrag.: 006564-00/00-17 - SVA am: 2009-09-16

004 Rasen - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode, vor der Saat - Erläuterungen Kulturvorbereitung Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit nachfolgendem Umbruch Aufwand 15 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH914 NW642 VV551 Wartezeiten (F) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Rasen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Behandlung von Rasenflächen und Zierpflanzenbeständen mit nachfolgendem Umbruch zwecks Neueinsaat ist nicht rückstandsrelevant. Die Verwendung des Abraums in der Kleintierhaltung soll durch die Auflage VV 551 verhindert werden. Antrag.: 006564-00/00-18 - SVA am: 2009-09-16

005 Zierpflanzen - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Zierpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode, vor der Saat oder vor dem Pflanzen - Erläuterungen Kulturvorbereitung Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit nachfolgendem Umbruch Aufwand 15 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH914 NW642 VV551 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Zierpflanzenbau Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Behandlung von Rasenflächen und Zierpflanzenbeständen mit nachfolgendem Umbruch zwecks Neueinsaat ist nicht rückstandsrelevant. Die Verwendung des Abraums in der Kleintierhaltung soll durch die Auflage VV 551 verhindert werden. Antrag.: 006564-00/00-19 - SVA am: 2009-09-16

006 Kernobst - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Kernobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Ab Pflanzjahr Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 15 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH9161 NW642 Wartezeiten 42 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Kernobst Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Versuchsergebnisse aus Kernobst-, Steinobst- und Rebanlagen zeigen, dass nach praxisgerechter Bodenbehandlung keine messbaren Glyphosat-Rückstände in den Früchten zu erwarten sind. Der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg/kg ist somit einhaltbar. Antrag.: 006564-00/00-20 - SVA am: 2009-09-16

007 Steinobst - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Steinobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Ab Pflanzjahr Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 15 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH9161 NW642 Wartezeiten 42 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Steinobst Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006564-00/00-21 - SVA am: 2009-09-16

008 Wege und Plätze - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Nichtkulturland Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen Aufwand 7,5 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH914 NS660 NW642 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Wege und Plätze Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgesehene Anwendung ist nicht rückstandsrelevant, da keine Pflanzen für die menschliche und tierische Ernährung behandelt werden. Antrag.: 006564-00/00-22 - SVA am: 2009-09-16

009 Wege und Plätze mit Holzgewächsen - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Nichtkulturland Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze mit Holzgewächsen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Ab Pflanzjahr Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 7,5 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen NW642 WH914 NS660 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Wege und Plätze mit Holzgewächsen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006564-00/00-23 - SVA am: 2009-09-16

010 Ziergehölze - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Ziergehölze Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Ab Pflanzjahr Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 7,5 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH9161 NW642 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Zierpflanzenbau Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006564-00/00-24 - SVA am: 2009-09-16

011 Rasen - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode, vor der Saat - Erläuterungen Kulturvorbereitung Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit nachfolgendem Umbruch Aufwand 7,5 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH914 NW642 VV551 Wartezeiten (F) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Rasen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006564-00/00-25 - SVA am: 2009-09-16

012 Zierpflanzen - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zierpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode - Erläuterungen Kulturvorbereitung Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit nachfolgendem Umbruch Aufwand 7,5 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH914 NW642 VV551 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006564-00/00-26 - SVA am: 2009-09-16

013 Kernobst - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Kernobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Ab Pflanzjahr Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 7,5 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH9161 NW642 Wartezeiten 42 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Kernobst Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006564-00/00-27 - SVA am: 2009-09-16

014 Steinobst - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Steinobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Ab Pflanzjahr Nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 7,5 ml/10 m² in 1 l Wasser/ 10 m² Kennzeichnungsauflagen WH9161 NW642 Wartezeiten 42 Tage Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Steinobst Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006564-00/00-28 - SVA am: 2009-09-16

NB6641 NN100 NS660 NW262 NW468 NW642 SB001 SB010 SF243 SF245-01 SP001 VH368 VV551 WH914 WH9161 WMG 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig ( 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Das Mittel ist giftig für Algen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: 006564-00/00-29 - SVA am: 2009-09-16