Katastrophe für die Branche Finanzielle Auswirkung des Wegfalls der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 Prozent auf Pflanzen am Beispiel einer Einzelhandelsgärtnerei In einem Gutachten, das im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen erstellt und im September veröffentlicht wurde, wird im Ergebnis festgestellt, dass Steuerermäßigungen von Leistungen für Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau zusammen mit der Pauschalbesteuerung abzuschaffen sind. Inwieweit und ob überhaupt die Politik dieser Feststellung folgen wird, ist zurzeit nicht bekannt. Inhalt dieses Artikels soll es auch nicht sein, über Gründe für oder gegen diese Steuerermäßigung für Pflanzen zu berichten, sondern am Beispiel einer modellhaften Einzelhandelsgärtnerei die finanziellen Auswirkungen zu beschreiben. Tabelle 1 zeigt die Ausgangslage des Unternehmens. Die Einzelhandelsgärtnerei hat einen Umsatz von 500.000, der sich aus Vereinfachungsgründen nur aus dem Verkauf von Zierpflanzen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen, generiert. Der Wareneinsatz beträgt 50 % vom Umsatz und unterliegt ebenfalls dem Steuersatz von 7 %. Die Personalaufwendungen betragen 20 % vom Umsatz und die im Jahr. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 75.000 und sind mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % belastet. Nach Zinsen für Darlehen und Kontokorrentkredite ergibt sich ein Gewinn von 48.000 oder 10 % vom Umsatz. Zuzüglich der Abschreibung errechnet sich ein Cash-flow von 68.000. Abzüglich der Privatentnahmen (Privater Konsum, private Versicherungen und Einkommensteuer) von 48.000 und der Tilgung für die Darlehen ergibt sich ein Überschuss von 10.000, der zum Beispiel für notwendige Ersatzinvestitionen verbraucht werden könnte. Die Endverbraucher müssen insgesamt 535.000 an das Unternehmen zahlen, von denen 35.000 Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen sind. Der Unternehmer kann die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen (31.750 ) als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Im Ergebnis hat der Unternehmer in diesem Beispiel eine Umsatzsteuerzahllast von 3.250. Mit einem Gewinn von 48.000 und einem Cash-flow von 68.000 ist das Unternehmen (gerade noch) existenzfähig. Tabelle 2 zeigt die Situation dieses Unternehmens bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 %. Dabei wird unterstellt, dass es keine Veränderung der Nachfrage und damit des Netto-Umsatzes gäbe. Damit ändert sich für das Unternehmen an der Gewinnsituation nichts und die Umsatzsteuerzahllast an das
Finanzamt stiege auf 33.250. Die Endverbraucher müssten dann 595.000 statt vorher 535.000 an das Unternehmen zahlen. In der Praxis ist es allerdings nicht zu erwarten, dass eine Umsatzsteuererhöhung auf 19 % nicht zu einem Nachfragerückgang führen würde. In Tabelle 3 zeigt sich die Situation, wenn die Umsatzsteuererhöhung um 19 % mit einem Umsatzrückgang von 10 % einherginge. In diesem Fall zahlen die Konsumenten denselben Brutto-Umsatz wie in der beschriebenen Ausgangslage (rund 535.000 ). Der Netto-Umsatz geht allerdings auf 450.000 zurück und bei ansonsten gleichen Bedingungen errechnet sich ein Gewinn von 23.000 und eine Unterdeckung nach Privatentnahmen und Tilgung von 15.000. Dieses Unternehmen ist auf Dauer nicht existenzfähig und wird letztlich über kurz oder lang vom Markt verschwinden. Der Umsatzrückgang wird sich natürlich auch auf die Produzenten von Pflanzen auswirken, da der Einzelhandel durch den Umsatzeinbruch auch weniger Ware zukaufen wird. In Tabelle 4 ist die Auswirkung eines Umsatzrückgangs um 15 % beschrieben. Diesen drastischen Umsatzrückgang wird das Unternehmen wirtschaftlich nicht sehr lange überleben. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Umsatzsteuererhöhung von 7 % auf 19 % für Pflanzen das Ende vieler mittlerer und kleinerer Familienbetriebe bedeuten würde. Die Mehreinnahmen für den Staat würden sich durch den Umsatzrückgang und damit auch durch den Wegfall von Arbeitsplätzen drastisch reduzieren. Jürgen Forster GUB, Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft mbh, Frankfurt
Tabelle 1: Einzelhandelsgärtnerei Umsätze mit 7 % Umsatzsteuer Angaben in % Umsatz 500.000 100% 35.000 535.000 Wareneinsatz 250.000 50% 17.500 267.500 Rohertrag 250.000 50% 4% 20.000 Betriebsergebnis 55.000 11% Zinsen Kontokorrent 2.000 0% Gewinn/Verlust 48.000 10% 3.250 Umsatzsteuerzahllast Cash-flow 68.000 Überschuß/ Unterdeckung 10.000
Tabelle 2: Einzelhandelsgärtnerei Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % und kein Nachfragerückgang Angaben in % Umsatz 500.000 100% 95.000 595.000 Wareneinsatz 250.000 50% 47.500 297.500 Rohertrag 250.000 50% 4% 20.000 Betriebsergebnis 55.000 11% Zinsen Kontokorrent 2.000 0% Gewinn/Verlust 48.000 10% 33.250 Umsatzsteuerzahllast Cash-flow 68.000 Überschuß/ Unterdeckung 10.000
Tabelle 3: Einzelhandelsgärtnerei Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % und Nachfragerückgang um 10 Prozent Angaben in % Umsatz 450.000 100% 85.500 535.500 Wareneinsatz 225.000 50% 42.750 267.750 Rohertrag 225.000 45% 4% 20.000 Betriebsergebnis 30.000 6% Zinsen Kontokorrent 2.000 0% Gewinn/Verlust 23.000 5% 28.500 Umsatzsteuerzahllast Cash-flow 43.000 Überschuß/ Unterdeckung -15.000
Tabelle 4: Einzelhandelsgärtnerei Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % und Nachfragerückgang um 15 Prozent % Umsatz 425.000 100% 80.750 505.750 Wareneinsatz 212.500 50% 40.375 252.875 Rohertrag 212.500 43% 4% 20.000 Betriebsergebnis 17.500 4% Zinsen Kontokorrent 3.000 1% Gewinn/Verlust 9.500 2% 26.125 Umsatzsteuerzahllast Cash-flow 29.500 Überschuß/ Unterdeckung -28.500