Tarif- und Besoldungsrunde 2016 Bund/VKA. Tarifpolitik Öffentlicher Dienst



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Tarif- und Besoldungsrunde 2016 Bund/VKA Tarifpolitik Öffentlicher Dienst

Übersicht 1. Für wen wird verhandelt? 2. Wer verhandelt? 3. Wie ist die Zeitschiene? 4. Tarifliche Ausgangssituation 5. Wirtschaftliche Ausgangslage 2

1. Für wen wird verhandelt? Verhandelt wird für rund zwei Millionen Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes der Kommunen und ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie für rund 140.000 Tarifbeschäftigte des Bundes. Dies schließt im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auch die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und im Pflegedienst mit den jeweiligen Sondertabellen sowie die Beschäftigten im Bereich der Spartentarifverträge für die Versorgungswirtschaft (TV-V) und z.t. für den Nahverkehr (landesbezirkliche TV-N) ein. Verhandelt wird auch für rund 73.000 Auszubildende im Bereich der VKA und rund 8.500 Auszubildende im Bereich des Bundes sowie rund 7.000 Praktikantinnen und Praktikanten. 3

1. Für wen wir verhandelt? Indirekt erfasst werden weiter rund 17.500 Tarifbeschäftigte von selbständigen Einrichtungen des Bundes in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Bundesanstalten). Darüber hinaus wird eine vielfache Zahl von Beschäftigten bei Arbeitgebern in privater Rechtsform mit Übernahmetarifverträgen oder arbeitsvertraglicher Inbezugnahme des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfasst. Wir fordern stets die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die rund 360.000 Beamtinnen und Beamten (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter) sowie rund 175.000 Versorgungsempfängerinnen und empfänger (Pensionärinnen und Pensionäre) im Bereich des Bundes. Auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und empfänger der Kommunen finden die beamtenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes Anwendung; sie sind daher nicht einbezogen. 4

2. Wer verhandelt? ver.di ist Verhandlungsführerin für die DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und IG BAU (bezüglich der Forstwirtschaft) und handelt zugleich in deren Namen. ver.di hat eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem dbb beamtenbund und tarifunion verabredet. Die Tarifverträge werden getrennt, aber gleichlautend abgeschlossen. Auf der Arbeitgeberseite besteht eine Verhandlungsgemeinschaft zwischen dem Bund und der VKA. Die zentralen Tarifverträge werden gemeinsam abgeschlossen. Verhandlungsführer für den Bund ist das Bundesministerium des Innern (BMI). 5

3. Wie ist die Zeitschiene? Die Entgelttabellen sind zum 29. Februar 2016 kündbar. Die ver.di-bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öd) entscheidet auf ihrer Klausurtagung am 19./20. November 2015 über die Kündigung und führt eine Grundsatzdiskussion zur Tarif- und Besoldungsrunde. Am 18. Februar 2016 beschließt die BTK öd die Forderungen. Der Auftakttermin wird am 21. März 2016 stattfinden. Es sind zwei weitere Verhandlungsrunden vorgesehen, die am 11./12. und 28./29. April 2016 stattfinden werden. 6

4. Tarifliche Ausgangssituation Bisherige Entgeltentwicklung Erhöhung der Entgelte im Bereich des TVöD ab 1. März 2014 um 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro bewertet mit insgesamt 3,3 Prozent, und ab 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent. Erhöhung der Entgelte im Bereich der Länder (TV-L) ab 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro bewertet mit insgesamt 2,45 Prozent. Ab dem 1. März 2016 liegen die Entgelte des TVöD durchschnittlich um 0,84 Prozent unter denen des TV-L. 7

4. Tarifliche Ausgangssituation Weitere materielle Punkte Im Rahmen der Tarifrunde soll über die im Bereich der VKA noch ausstehende Inkraftsetzung einer neuen Entgeltordnung entschieden werden. Dies gilt sowohl für das Datum des Inkrafttretens als auch für die Höhe einer angemessenen Kompensation für Mehrkosten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitgeber durch die weggefallenen Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulagen des BAT erhebliche Einsparungen erzielen konnten. Der Bund fordert die Übertragung der Einigung mit den Ländern über eine höhere Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der betrieblichen Altersversorgung bei der VBL. Die VKA fordert eine pauschale Absenkung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei den ZVKen. Wir lehnen Leistungskürzungen ab und sind zu höheren Eigenbeiträgen nur bereit, wenn eine Handlungsnotwendigkeit für die jeweilige Kasse 8 nachgewiesen wird.

4. Tarifliche Ausgangssituation Sonstiges Durch Vereinbarung mit dem Bund von 2014 steht das Thema befristete Arbeitsverhältnisse auf der Tagesordnung. Der Abschlussbericht der vom BMI und ver.di in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchung hierzu wird am 16. November 2015 übergeben. Die Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden laufen zum 29. Februar 2016 aus. Die Regelungen zum Neuabschluss von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen (Bund: TV FALTER, VKA: TV FlexAZ) laufen zum 31. Dezember 2016 aus. Die noch im Bereich der VKA bestehenden Regelungen über ein zusätzliches Leistungsentgelt könnten ebenfalls auf die Tagesordnung kommen. 9

5. Wirtschaftliche Ausgangslage Konjunkturentwicklung Anstieg des Bruttoinlandsprodukts 2015 nach Prognose der Bundesregierung voraussichtlich um 1,7 Prozent real. Für 2016 wird ein Wachstum von 1,8 Prozent erwartet. Getragen wird die Konjunkturentwicklung vor allem vom privaten Konsum, aber auch von den Investitionen und dem Export. Preisentwicklung Für 2015 wird ein Anstieg der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahr von 0,2 Prozent erwartet. Für 2016 wird wieder mit einer deutlich höheren Inflationsrate von mehr als 1,0 Prozent gerechnet. Der verteilungsneutrale Spielraum könnte deshalb 2016 zwischen 2,5 und 3,0 Prozent liegen. 10

5. Wirtschaftliche Ausgangslage Lohnentwicklung Die Bruttolöhne und gehälter steigen nach Annahmen des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom November 2015 in 2015 um 4,0 Prozent, 2016 und 2017 jeweils um 3,5 Prozent. Steuereinnahmen Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 3.-5. November 2015 werden die Steuereinnahmen im Jahr 2015 noch höher ausfallen, als im Mai erwartet. Insgesamt werden sie gegenüber 2014 um 6,8 Mrd. Euro steigen, davon entfallen 1,1 Mrd. Euro auf den Bund und 0,6 Mrd. Euro auf die Kommunen. 2016 werden die Steuereinnahmen etwas geringer steigen als im Mai angenommen, 2017 dagegen stärker steigen. 11

5. Wirtschaftliche Ausgangslage 2016 werden danach die Steuereinnahmen um insgesamt 2,2 Prozent steigen, beim Bund um 2,4 Prozent und bei den Kommunen um 1,1 Prozent. 2017 sollen die Steuereinnahmen insgesamt um 4,6 Prozent steigen, beim Bund um 3,9 Prozent und bei den Kommunen um 7,5 Prozent. Haushaltsentwicklung In seiner mittelfristigen Finanzprojektion vom Juli 2015 geht das Bundesfinanzministerium von einer anhaltend positiven Entwicklung der öffentlichen Haushalte aus. Bund, Länder und Kommunen könnten mittelfristig weiterhin jeweils ausgeglichene Kernhaushalte erzielen. 12

5. Wirtschaftliche Ausgangslage Für 2015 wird bei den Kernhaushalten der Kommunen mit einem Anstieg der Einnahmen und der Ausgaben um je 4,0 Prozent gerechnet, so dass sich ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 0,5 Mrd. Euro ergibt. 2014 hatten die Kommunen mit einem etwas geringeren Überschuss von 0,2 Mrd. Euro abgeschlossen. 2016 werden die Ausgaben mit 3,5 Prozent voraussichtlich etwas stärker ansteigen als die Einnahmen, so dass für 2016 anders als für 2017 und 2018 ausnahmsweise mit einem geringfügig negativen Finanzierungssaldo gerechnet wird. Die Haushaltssituation der Kommunen ist jedoch sehr unterschiedlich! Risiken bestehen insbesondere aufgrund der Sozialausgaben für die Flüchtlinge. 13