Teilhabeoption Integrationsprojekte

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Transkript:

Teilhabeoption Integrationsprojekte NRW-Landesprogramm Integration unternehmen! Veranstaltung in Bremen am 21.9.2010 Wie kann die Integration sbm in den 1. Arbeitsmarkt besser gelingen?

Grundsätze für Integrationsprojekte Integrationsprojekte sind Wirtschaftsunternehmen, die am Markt agieren erwirtschaften den Großteil ihrer Umsätze und Erträge durch wirtschaftliche Betätigung und nicht durch öffentliche Zuschüsse beschäftigen zu gleichen Teilen Personen mit und ohne Einschränkungen erhalten eine pauschalierte und verlässliche Förderung in Form von Nachteilsausgleichen

Grundsätze für Integrationsprojekte Arbeitsplätze in IP werden unternehmerisch geschaffen und nicht durch Zuschüsse entstehen, wenn - Marktchancen vorhanden sind - Mittel für notwendige Investitionen bereitstehen entstehen, wenn die Nachteile bei der Beschäftigung leistungsgeminderter Personen ausgeglichen werden

Bedeutung von Integrationsprojekten Integrationsprojekte leisten als Wirtschaftsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen Sie sind kein Allheilmittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Sie sind ein wichtiger Baustein bei der Integration de besonderen Zielgruppe auf dem allg. Arbeitsmarkt

Gesetzliches Leitbild wirtschaftliche Betätigung - Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes - keine Sondereinrichtung - sozialversicherungspflichtige Arbeit sozialer Auftrag - Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - arbeitsbegleitende Betreuung - Qualifizierung und Vermittlung

Formen von Integrationsprojekten Integrationsunternehmen (rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen) Integrationsbetriebe Integrationsabteilungen

Beschäftigungsquote gem. SGB IX Mind. 25% aller Beschäftigten gehören zur Zielgruppe i. S. d. 132 Abs. 2 SGB IX Max. 50% der Beschäftigten sind Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung Berechnung anhand von Köpfen Bei Integrationsunternehmen gilt diese Quote für das Gesamtunternehmen

Zielgruppe gem. 132 Abs. 1 SGB IX schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Dies sind insbesondere..

Zielgruppe gem. 132 Abs. 2 SGB IX Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit einer schweren Körper-, Sinnesoder Mehrfachbehinderung Abgänger/innen aus Werkstätten oder psychiatrischen Einrichtungen zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schwerbehinderte Schulabgänger/innen

Inhaltliche Anforderungen an Projekte 1 Professionelle Geschäftsführung Überprüfung der Konzepte durch die betriebswirtschaftliche Beratungsstelle für Integrationsprojekte bei der HWK Münster (seit 2002) Einschaltung weiterer Berater / fachkundiger Stellen, falls notwendig, z.b. bei Gastronomie oder Einzelhandel ( Second opinion ) Laufendes betriebswirtschaftliches Monitoring (seit 2006)

Inhaltliche Anforderungen an Projekte 2 Konkretes und weitgehend verkaufsfertig entwickeltes Kernprodukt / Kerndienstleistung Realistische Vorstellungen über: Kunden / Wettbewerb / Preise / Mengen Vorkalkulierte Kernprodukte/ Kerndienstleistungen; Einschätzung von Marktakzeptanz und Kostendeckung Erstellung von Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze (Zusammenarbeit mit IFD)

Die Planung der Unternehmensgründung: Der BUSINESSPLAN 1. Ausgangssituation (Hintergrund, Anlass, Gründer) 2. Objekt Kapazitäten - Betriebsart 3. Standort- und Marktsituation 4. Betriebs, Personal- und Marketingkonzept 5. Investitionsvolumen 6. Finanzierung 7. Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung (Umsatz und Kostenprognose) 8. Liquiditätsrechnung

Förderung von Integrationsprojekten Regelförderung von IP durch das Integrationsamt (Kombinationen mit anderen Förderungen sind möglich, z.b. LWL-Sozialhilfe, Job 4000, ESF) Investitionen Laufende Leistungen außerhalb von 16a SGB II - Minderleistungsausgleich 27 SchwbAV - Besonderer Aufwand 134 SGB IX Betriebswirtschaftliche Beratung

Finanzierung des NRW- Landesprogramms 10 Mio. Landesmittel 10 Mio. der beiden LV aus der Ausgleichsabgabe Darüber hinaus lfd. Leistungen aus: Mittel der Sozialhilfe zur WfbM- Vermeidung Job-Perspektive 16e SGB II

Bisherige Ergebnisse des NRW- Landesprogramms Seit 2008 in NRW ca. 130 Projektbewilligungen. Bisher 834 neue Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Personengruppe des 132 Abs. 2 SGB Bis Mitte 2011 wird die Zielmarke von 1000 Arbeitsplätze mindestens erreicht, wenn nicht sogar um 100 überschritten

Entwicklung der Arbeitsplätze für sbm in NRW 2002 bis 2009 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 LWL LVR NRW gesamt 600 400 200 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

WfbM-IP im Bereich des LWL LWL-Integrationsamt Westfalen WfbM: 61 Integrationsprojekte: 83 29.883 Menschen 770 Menschen 4,6 Mio. 369 Mio. Euro Euro Ø 14,5 T /Person Ø 6 T /Person

Gastrobetriebe LWL-Integrationsamt Westfalen

Catering/Schulverpflegung LWL-Integrationsamt Westfalen

Integrationsabteilungen bei gewerblichen Unternehmen LWL-Integrationsamt Westfalen

Wie kann der Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und sozialer Aufgabe gemeistert werden? Fachliche, betriebswirtschaftliche und soziale Kompetenz Auswahl bzw. Gestaltung der Arbeitsplätze Auswahl des passenden Personals Teilzeitarbeit Qualifizierung, Job-Coaching, Learning by doing Arbeitsabläufe kleinteilig organisieren Gute Betreuung, arbeiten in Teams Ausgleich von Spitzenbelastungen auch mit nicht behinderten Beschäftigten und Aushilfen

Selbstbewusst eigene Leistungen einschätzen und anbieten Im Marketing zwischen den Kundengruppen und ihren Kaufmotiven unterscheiden Vernetzung im Markt, Gesellschafterstruktur nutzen Unterstützung durch Gesellschafter: Liquidität, Verwaltung Integrationsunternehmen nicht an alle Regeln des Gesellschafters binden; individuelles Controlling gute Kommunikation mit anderen Akteuren: LWL, IFD, ARGE, Agentur für Arbeit, Finanzamt Mitarbeitenden mehr zutrauen und Teilhabe ermöglichen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen: www.lwl.org/lwl/soziales/integrationsamt/ Integrationsprojekte/ sowie: www.ip-westfalen.de (Internet-Forum) Dokumentation zur Messe Unternehmen tun Gutes! am 24.3.2010 in Münster: www.lwl-messe.de