14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention 22.09.2015
Unterweisung verhaltensbedingte Prävention Verantwortung im Arbeitsschutz Gesetzliche Grundlagen der Unterweisung Maßnahmen für erfolgreiches Unterweisen Methoden der Unterweisung Jens Krause
Verantwortung im Arbeitsschutz Träger von Verantwortung Unternehmer Führungskräfte Mitarbeiter Betriebsrat SIFA und Betriebsarzt Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 3
Verantwortung im Arbeitsschutz Unternehmerpflichten Schaffung der sachlichen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs. Pflichten können auf Führungskräfte oder spezielle Fachkräfte schriftlich übertragen werden. Kontrollpflicht bleibt immer beim Unternehmer. Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 4
Verantwortung im Arbeitsschutz Pflichten der Führungskräfte Gefährdungsbeurteilung durchführen Unterweisung der Mitarbeiter Fehlverhalten beanstanden Wirksamkeit von Maßnahmen prüfen Gefahrdrohende Arbeiten untersagen Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 5
Verantwortung im Arbeitsschutz Pflichten der Beschäftigten Weisungen befolgen zur Verfügung gestellte PSA benutzen betriebliche Einrichtungen bestimmungsgemäß nutzen festgestellte Mängel unverzüglich melden Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 6
Verantwortung im Arbeitsschutz Pflichten des Betriebsrates Einwirken, dass Arbeitsschutzvorschriften umgesetzt werden Anregungen und Beschwerden entgegen nehmen und auf Abhilfe hinwirken Mitbestimmungsrecht wahrnehmen Unterrichtung der Belegschaft Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 7
Verantwortung im Arbeitsschutz Pflichten SIFA und Betriebsarzt Beratung von Unternehmer und Führungskräften Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Beschaffung und Überprüfung von Arbeitsmitteln Aufzeigen von Defiziten und Hinwirken auf Mängelbeseitigung Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Information und Beratung der Beschäftigten Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 8
Gesetzliche Grundlagen der Unterweisung Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 12 Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchuG 29 Gefahrstoffverordnung GefstoffV 14 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 12 UVV Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 4 Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 9
Unterweisung - Wikipedia Bei den Sicherheitsunterweisungenhandelt es sich um Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit. Man unterscheidet zwischen Allgemeiner Unterweisung, Arbeitsplatzbezogener Unterweisung und Unterweisungen aufgrund persönlichen Fehlverhaltens. Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung kann sich auf Tätigkeiten (Arbeitseinweisung), Personen (sicherheitsgerechtes Verhalten), Hilfsmittel (Persönliche Schutzausrüstung) und Orte (Bereiche mit erhöhter Gefährdung) etc. beziehen. Damit die Beschäftigten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen handeln können, müssen sie auf ihre individuelle Arbeits-und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen. Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument, ihnen zu ermöglichen, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 10
Ziele der Unterweisung Viele Unfälle sind auf Fehlverhalten zurückzuführen, Durch Unterweisung wird das Verhalten beeinflusst, Unterweisen ist mehr als informieren, vielmehr muss man sich davon überzeugen, dass das Gesagte auch verstanden wurde, Wirksame Unterweisung benötigt betriebliche und persönliche Voraussetzungen Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 11
Erfolgreich unterweisen - Voraussetzungen beim Vorgesetzten beim Mitarbeiter fachliche Fähigkeiten Vermittlungsfähigkeit Führungsfähigkeit vorhandenes Konzept zur Unterweisung Leistungsfähigkeit geistige Auffassungskraft Sprachkenntnis Lernbereitschaft Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 12
Erfolgreich unterweisen Wann Leistungskurve beeinflusst Aufnahmebereitschaft gute Zeiten für Unterweisung 08:00 11:00 Uhr oder 16:00 18:00 Uhr Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 13
Erfolgreich unterweisen Wie Lernende behalten im Gedächtnis: Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 14
Erfolgreich unterweisen 10 Gebote Vorbild sein Tatsachen berichten Mitarbeitern Fachkompetenz zugestehen Mitarbeitern Schwächen zugestehen Mitarbeiter ausreden lassen Keine Monologe halten Andere zum Sprechen bewegen Auf Fragen eingehen Unangenehme Einwände nicht unterdrücken Einwände als Fragen an Mitarbeiter zurückgeben Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 15
Erfolgreich unterweisen - Vorbereitung Überlassen Sie also möglichst wenig dem Zufall, sondern versuchen Sie die Zeit gut zu nutzen. Das bedeutet, sich selbst folgende Fragen zu beantworten: - Was will ich mit meiner Unterweisung erreichen? - Welchen Inhalt will ich vermitteln? -Wie gestalte ich den Ablauf der Unterweisung, um die Informationen möglichst wirkungsvoll zu vermitteln? - Welche Hilfsmittel kann ich nutzen? - Wie lange soll die Unterweisung dauern? - Gibt es Möglichkeiten zur Visualisierung? -Kann ich die Beschäftigten aktiv üben lassen z.b. Umgang mit Feuerlöschern? - Wo soll die Unterweisung stattfinden? - Zu welchem Zeitpunkt soll die Unterweisung stattfinden? Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 16
Erfolgreich unterweisen - Ablauf Begrüßen Sie die Beschäftigten, um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Stellen Sie das Thema vor und stellen Sie den Bezug zum Arbeitsplatz her. Vermitteln Sie die Informationen gezielt: - nicht mehr als 3 Schwerpunkte und - nicht länger als 10 Minuten Vortrag "am Stück". Regen Sie die Beschäftigten an, aktiv mitzuarbeiten z. B. zu diskutieren, Fragen zu stellen. Stellen Sie Verbindlichkeit her, indem Sie klare und deutliche Vereinbarungen treffen. Fassen Sie die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen und lassen Sie sich die Teilnahme bestätigen. Kontrollieren Sie nach einer gewissen Zeit, dass die Unterweisung verstanden wurde. Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 17
Anlässe für Unterweisungen Neuer Mitarbeiter Neue oder veränderte Arbeitsaufgabe Überarbeitete Gefährdungsbeurteilung Neue Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe Besonderer Vorfall oder Unfall im Arbeitsbereich Besonderer Betriebszustand z.b. Erproben von Einrichtungen Gesetzlich vorgeschriebene Wiederholung Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 18
Methoden der Unterweisung passiv Referat Vortrag Vorlesung aktiv Vier-Stufen-Methode, fragend entwickelnde Methode Gruppenarbeit Rollenspiel Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 19
Vier Stufen Methode Istbesonders für neue Inhalte geeignet 1. Stufe Einstimmen des Mitarbeiters, Verständnis wecken 2. Stufe Vormachen und Erklären 3. Stufe Nachmachen lassen 4. Stufe Selbständigkeit kontrollieren Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 20
Fragend entwickelnde Methode Istbesonders für Wiederholungen oder Rundgänge geeignet Durch gezielte Fragen den Mitarbeiter zum Nachdenken und Kombinieren veranlassen sofortige Wissenskontrolle möglich Lob führt zu weiterer Lernbereitschaft Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 21
Unterweisung - Dokumentation Hiermit bestätige ich, daß ich über folgende Themen 1. Beschreibung Thema 1 2. Beschreibung Thema 2 3. Beschreibung Thema 3 Sie müssen sich die Unterweisung durch die Beschäftigten schriftlich bestätigen lassen! Vergessen Sie nicht die Unterweisung für Abwesende nachzuholen! unterwiesen wurde. Ich habe die Inhalte verstanden und werde entsprechend der Unterweisung handeln. Name, Vorname Datum Unterschrift Muster, Max 17.09.2015 Muster Meier, Franz 17.09.2015 Meier Müller, Heini 17.09.2015 ` ÄÄxÜ Schmidt, Klaus 17.09.2015 Klaus Schmidt Lehmann, Heinz 17.09.2015 Lehmann Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 22
Merkblatt A 030 der BG RCI Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 23
Literatur Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 24
mehr Informationen gewünscht? www.vbg.de Bereich Prävention der VBG www.baua.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Jens Krause Verwaltungsberufsgenossenschaft Bezirksverwaltung Würzburg Prävention Riemenschneiderstr. 2 97072 Würzburg Tel.: 0931 7943-325 Fax: 0931 7943-803 E-mail: jens.krause@vbg.de Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 25
Ende und Diskussion Unterweisung verhaltensbedingte Prävention jens.krause@vbg.de 22.09.2015 Seite 26