Systematik der Insolvenzaufrechnung



Ähnliche Dokumente
5: Von der Ist-Masse zur Soll-Masse

Die Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Insolvenzrecht. Gliederung - Blatt 1 - I. Vorbemerkung II. Zweck des Insolvenzverfahrens III. Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnung des Verfahrens

4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen. A. Überblick B. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner

Übungsfall 4. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg? Fundstellen: BGHZ 147, 233; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 846 = ZIP 2003, 2370

7. Mannheimer Insolvenzrechtstag Gegenseitige Verträge in der Insolvenz Dogmatik und Beispiele

Freie Universität Berlin. Dr. Henning Mordhorst. Vorlesung Umwandlungs- und Insolvenzrecht WS 2010/2011

Prof. Dr. Reinhard Bork. Vorlesung. Insolvenzrecht. Sommersemester Letzte Bearbeitung:

I. Anwendungsbereich der 94 bis 96 InsO

Aufrechnung und Insolvenz. -- Übersicht --

Der Anfechtungsprozess

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht für Magister- und Erasmusstudierende

1 Einleitung 1. I. Problemdarstellung 1 II. Gegenstand der Untersuchung 3 III. Gang der Untersuchung 4. 2 Aufrechnung 7

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. Juni in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

AO Abs. 2 Satz 1; ZPO 829 Abs. 3; InsO 88, 110, 114 Abs. 3, 139, 140 Abs. 3

Brandenburgisches Oberlandesgericht

IM NAMEN DES VOLKES! Urteil. In dem Rechtsstreit

Teil I - Grundlagen der Insolvenzanfechtung A. Bedeutung Teil II - Grundnormen, 129, 140 InsO...13

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5

C. Vertragsverhältnisse in der Insolvenz

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag

3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen

Immobilien in der Insolvenz aus Sicht der kommunalen Kassen

Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. Moritz Brinkmann

Die GmbH. - Haben sie die ihnen obliegende Einlage erbracht, so haften die Gesellschafter in der Regel nicht mehr (vgl. aber 30 I, 31 I GmbHG).

Ziele des Insolvenzverfahrens

ZIS-Abendsymposion am Vereinbarungen bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz. Von VorsRiBGH Dr. H. G.

SachenR Fall I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!!

Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters

Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von aus Vertrag haben.

6. Besprechungsfall Holden Ute SS Lösung

Erlöschen von Schuldverhältnissen

Aktuelle Rechtsprechung zur Aus-/Absonderung und Verwertung

362 Ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

Wintertagung 11. April Der eingetragene (Sport)Verein im Insolvenzverfahren

Herbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld

70 Übungsfälle. Lösung

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16

Insolvenzvrecht: Zeitpunkt der Werthaltigkeit der Forderung des Schuldners

Woche 2: Rechtshindernde & rechtsvernichtende Einwendungen

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht II Sommersemester Dritte Veranstaltung ( ) Aufrechnung. Ref. iur.

Software in der Insolvenz

Bedingungseintritt der Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Urteil des Bundesgerichtshofs vom IX ZR 147/03 -

PÜ im Grundkurs Zivilrecht II

Aufrechnung in der Insolvenz, insb. mit und gegen Steuerforderungen

10. Deutscher Insolvenzrechtstag 2013

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Dezember in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 26. Juni 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Hingabe von Vermögenswerten oder Rechten zur Absicherung des Kreditgebers.

Zeitabschnitte. Eröffnungs antrag. Verfahrenseröffnung. Insolvenzanfechtung ( 129 ff, 143 InsO) 3 Monate: Krise

WM-Tagung zum Insolvenzrecht am 19./20. Juni Anfechtbarkeit bei Zahlungen von einem debitorischen Konto des Schuldners

Beitragsforderungen in der Insolvenz des Wohnungseigentümers

BFH, Urteil vom VII R 75/ 03

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Mai in dem Rechtsstreit

A. Anspruch A gegen B

Unternehmenskäufe und Verkäufe Chancen und Risiken in der Krise. Steuerberatungsgesellschaft

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 21. September 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 1. März in dem Insolvenzverfahren

E. Rücktritt aus wichtigem Grund. VO Schuldrecht AT - Lukas

Jahrestagung der Zwangsverwalter 2017 Insolvenz- und Zwangsverwaltung: Gleichklang oder Dissonanzen?!

19. Pantaenius-Immobilientagung Wohnraummiete in der Insolvenz des Mieters

3: Eröffnung des Verfahrens

Deutscher Mietgerichtstag 2016 Arbeitskreis 4 Insolvenz des Mieters: Die Enthaftungserklärung nach 109 I 2 InsO

Erwerb und Veräußerung von (Projekt-) Gesellschaften und Projektrechten - Rechtliche Besonderheiten eines Erwerbes aus der Insolvenzmasse

Münsteraner Verwalterkonferenz 2017 Was darf der Insolvenz-/Zwangsverwalter und was nicht?

Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren

Das Erbbaurecht in der Insolvenz. Von Kristina Pfennig

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

Inhaltsverzeichnis. 6 Zusammenfassung... 23

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 14. Januar 2010 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Schriften zum Insolvenzrecht 57. Alexander Krelhaus. Insolvenzfeste Geschäftsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Ralph Kramer / Frank K. Peter. Insolvenzrecht

Besteuerung bei Insolvenz

Insolvenzrecht in der Miete

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17

Bundesarbeitsgericht

1. Anfall der Erbschaft bei A E ist in einem formgültigen Testament zum Alleinerben eingesetzt und daher zur Erbfolge berufen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Februar in dem Rechtsstreit

9. Mannheimer Insolvenzrechtstag Die Anfechtbarkeit der Kontokorrentverrechnung Aktuelle Entwicklungen

Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille

Jurakompakt. Schuldrecht AT. von Prof. Dr. Knut Werner Lange. 3. Auflage

Zivilprozessrecht II Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 13. Teil: Voraussetzungen für die Pfändung von Geldforderungen

7: GmbH in der Krise

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIX Literaturverzeichnis... XXVII. Insolvenzordnung

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

IV. Die Gläubiger. A. Insolvenzgläubiger Insolvenzforderungen ( 51 ff IO)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 118/12. Verkündet am: 8. Mai 2014 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Unternehmensinsolvenz in der Rechtsprechung des BGH. Bearbeitet von Prof. Dr. Markus Gehrlein

A) K./. U auf Zahlung von Lohn aus 611 I BGB ab dem I) Anspruch entstanden 1) Dienstvertrag? i) Vertrag vom Dienstvertrag?

Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby Übungsfall Nr. 9

Inhalt. /. Teil: Grundlagen : Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8. Seite Rdnr.

Transkript:

Systematik der Insolvenzaufrechnung 1. Frage: Bestand Aufrechnungslage im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung? - Ja, dann erlaubt 94 InsO grundsätzlich die Aufrechnung - Nein, dann ist die Aufrechnung nach 95 Abs. 1, 96 Abs. 1 Nr. 1, 2 u. 4 InsO nur zulässig, wenn Gläubiger auf Aufrechnung vertrauen durfte. Aufrechnungslage war bereits angelegt ( 95 Abs. 1 S. 1) Forderung des Gläubigers darf nicht nach Hauptforderung der Masse durchsetzbar werden ( 95 Abs. 1 S. 3) 2. Frage: Ist die Herbeiführung der Aufrechnungslage anfechtbar? Dann gilt 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO - Voraussetzungen: 129 ff. InsO - Wirkungen: Unzulässigkeit einer Aufrechnung nach Verfahrenseröffnung Unwirksamkeit vor Verfahrenseröffnung erklärter Aufrechnungen (!) Folie 172

Aufrechnung in der Insolvenz Aufrechnungslage, 387 BGB, 94 ff. InsO - Erfüllbarkeit der Hauptforderung, 95 I InsO - Durchsetzbarkeit der Gegenforderung, 95 I InsO - Gleichartigkeit, 95 II InsO - Gegenseitigkeit, 96 InsO Aufrechnungserklärung, 388 BGB Kein Aufrechnungsverbot, 392 ff. BGB Folie 173

BGHZ 147, 233 (Übungsfall 4) GmbH schuldete der Beklagten 100.000 Euro GmbH hatte alle Forderungen aus Geschäftsbetrieb an Ihre Hausbank (still) zur Sicherheit abgetreten. GmbH lieferte der Beklagten Fleisch im Werte von 75.000 Euro Beklagte rechnet im Umfange von 75.000 Euro auf. Weniger als 1 Monat nach Lieferung und Aufrechnung stellt GmbH Insolvenzantrag. Nach Insolvenzeröffnung klagt Insolvenzverwalter gegen Beklagten auf Zahlung von 75.000 Euro. Mit Erfolg? Folie 174

BGHZ 147, 233 (Übungsfall 4) A. Bestehen des Anspruchs 1. Anspruch aus KV entstanden 2. Erlöschen durch 389 BGB? a) Fehlende Gegenseitigkeit: 407 I BGB b) Ausschluss durch 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO aa) Anwendbarkeit bb) Anfechtbarkeit (1) Rechtshandlung vor Eröffnung ( 129 InsO) (2) Gläubigerbenachteiligung ( 129 InsO) Wegen Verlust des Gegenstands, der ungeachtet des Absonderungsrechts Massegegenstand ist ( 166 InsO) (3) Anfechtungsgrund: 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO B. Einziehungsbefugnis: 166 Abs. 2, 51 Nr. 1 InsO C. Ergebnis: Anspruch ist durchsetzbar! Folie 175

BGHZ 147, 28 (Übungsfall 5) Reederei bestellte bei Werft Schiff für 14 Mio. Reederei verkaufte Rumpf für 1,5 Mio. an Werft, Fälligkeit bei Ablieferung des bestellten Schiffs. Insolvenzantrag Werft (Wert des Schiffs: 5,8 Mio. ; Abschlagszahlung Reederei: 5,5 Mio. ) Insolvenzeröffnung (Wert des Schiffs: 6,9 Mio. ) Insolvenzverwalter Werft wählt Erfüllung, übergibt später (mangelfreies) Schiff (Wert 14 Mio. ). Reederei zahlt 7 Mio. (insgesamt also 12,5 Mio. ) Insolvenzverwalter klagt gegen Reederei auf 1,5 Mio., Reederei verteidigt sich mit Aufrechung. Wie ist über die Klage zu entscheiden? Folie 176

BGHZ 147, 233 (Übungsfall 5) Anspruch auf Kaufpreiszahlung ( 433, 651 BGB) I. Anspruch entstanden: 14 Mio. II. Anspruch untergegangen? 1. Erfüllung ( 362 BGB): 12,5 Mio. 2. Aufrechnung ( 389 BGB, 94 InsO)? a) Im Grundsatz sind Voraussetzungen gegeben. b) Aufrechnungsausschluss kann sich auf Forderungsteile gemessen an Wertentwicklung des Schiffes beziehen: (1) Ausschluss nach 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO Wertentwicklung nach Verfahrenseröffnung als Neuforderung (7,1 Mio.) übersteigt Zahlung (7 Mio.) um 0,1 Mio.. (2) Ausschluss nach 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO Anfechtbarer Wertzuwachs im Eröffnungsverfahren beträgt 1,1 (6,9 5,8) Mio.. III. Anspruch besteht in Höhe von 1,2 Mio.. Folie 177

Modifizierung des 91 InsO durch 110 InsO (und 114 InsO ) (1) Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht. Ist die Eröffnung nach dem fünfzehnten Tag des Monats erfolgt, so ist die Verfügung auch für den folgenden Kalendermonat wirksam. (2) Eine Verfügung im Sinne des Absatzes 1 ist insbesondere die Einziehung der Miete oder Pacht. Einer rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt. (3) Der Mieter oder der Pächter kann gegen die Miet- oder Pachtforderung für den in Absatz 1 bezeichneten Zeitraum eine Forderung aufrechnen, die ihm gegen den Schuldner zusteht. Die 95 und 96 Nr. 2 bis 4 bleiben unberührt. Folie 178

Beispiel (BGHZ 182, 264) Pfändung der Grundstücksmieten durch Grundpfandgläubiger Eröffnungsverfahren Insolvenzantrag Insolvenzeröffnung Insolvenzverfahren Einzug von Mieten durch Gläubiger anfechtbar nach 129, 131, 140 Abs. 1 InsO? Folie 179

140 InsO (1) Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. (2)... (3) Bei einer bedingten oder befristeten Rechtshandlung bleibt der Eintritt der Bedingung oder des Termins außer Betracht. Folie 180

BGHZ 182, 264 1. Pfändet ein Gläubiger eine künftige Mietforderung des Schuldners gegen einen Dritten, richtet sich der für die Anfechtung des Pfändungspfandrechts maßgebliche Zeitpunkt nach dem Beginn des Nutzungszeitraums, für den die Mietrate geschuldet war. 2. Ist das durch Pfändung der Mietforderung entstandene Pfandrecht anfechtbar, weil der Nutzungszeitraum, für den die Mieten geschuldet sind, in der anfechtungsrelevanten Zeit begonnen hat, führt es nicht zur Annahme eines masseneutralen Sicherheitentauschs, dass die Mietforderung zugleich in den Haftungsverband einer Grundschuld fällt. Folie 181

Beispiel zweifelnder Exkurs Pfändung der Grundstücksmieten durch Grundpfandgläubiger Eröffnungsverfahren Insolvenzantrag Insolvenzeröffnung Insolvenzverfahren Einzug von Mieten durch Gläubiger Einzug der Miete des laufenden Monats durch Gläubiger anfechtbar nach 129, 131, 140 Abs. 1 InsO Jacoby, LMK 299366: 110 InsO verlangt der Sache nach Anwendung von 140 Abs. 3 InsO Widerspruch?!! insolvenzfest wegen 110 InsO Folie 182

Beispiel klarstellender Exkurs Pfändung der Grundstücksmieten durch Grundpfandgläubiger Pfändung der Grundstücksmieten durch Grundpfandgläubiger Eröffnungsverfahren Insolvenzantrag Insolvenzeröffnung Insolvenzverfahren Einzug von Mieten durch Gläubiger Einzug der Miete des laufenden Monats durch Gläubiger Einziehungen anfechtbar nach 129, 131, 140 Abs. 3 InsO! Folie 183

Ist-Masse zur Soll-Masse Vermehrung durch - Verwertung der Aktiva - Anfechtung, 129 ff. InsO Verminderung durch - Aussonderung, 47 f. InsO - Absonderung, 49 ff. InsO - Aufrechnung, 94 ff. InsO - Befriedigung der Massegläubiger, 53 ff. InsO Folie 184

Befriedigung der Massegläubiger Hinreichende Masse: volle Befriedigung Unzulängliche Masse - Massekosten ( 54 InsO) sind nicht gedeckt: Einstellung, 207 InsO - Massekosten sind gedeckt: Anzeige der Masseunzulänglichkeit, 208 InsO Verteilung nach 209 InsO - Massekosten - Neumassegläubiger - Altmassegläubiger Einstellung, 211 InsO Folie 185