Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen den Access-Provider Tina Gausling Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen
Hintergrund Internet als Gefahr für Urheberrechtsinhaber Schutzrechtsverletzer kann sich anonym bewegen Identifikation anhand der IP-Adresse möglich Wer verbirgt sich hinter IP-Adresse? nur durch Access-Provider feststellbar
Bisherige Rechtslage Kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch Rechteinhaber auf Umweg angewiesen Protokollieren von IP-Adresse und Log-Zeiten Strafanzeige Ermittlungsbehörden treten an Provider heran Akteneinsicht durch beauftragten Rechtsanwalt Einleitung zivilrechtlicher Verfahren
Enforcement-Richtlinie Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Verabschiedung im Jahr 2004 Ende der Umsetzungsfrist: 29. April 2006 Art. 8: Recht auf Auskunft Name und Adresse des Rechtsverletzers Verpflichtung für Diensteanbieter, wenn Dienstleistung - in gewerblichem Ausmaß erbracht - und nachweislich für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzt
Umsetzung in Deutschland Referentenentwurf für Durchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums) 3. Januar 2006 Regierungsentwurf: 26. Januar 2007 101 UrhG-E: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen den Access-Provider
101 UrhG-E Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs Handeln des Rechtsverletzers im geschäftlichen Verkehr Nutzung zum privaten Gebrauch Handeln des Access-Providers in gewerblichem Ausmaß richterliche Klärung erforderlich
Probleme des Auskunftsanspruchs Richtervorbehalt Datenschutzrecht
Richtervorbehalt (1) 101 Abs. 9 UrhG-E: vorherige richterliche Anordnung erforderlich, sofern Auskunft über Verkehrsdaten erteilt wird Problem: Name und Adresse des Nutzers bei bekannter IP-Adresse und Log-Zeiten Auskunft über Bestandsdaten oder Verkehrsdaten? - Rspr. uneinheitlich
Richtervorbehalt (2) LG Stuttgart, Beschlüsse vom 5.11.2004 und 4.1.2005/ LG Würzburg, Beschluss vom 20.9.2005 richterliche Anordnung (-) LG Bonn, Beschluss vom 21.5.2004: richterliche Anordnung (+)
Datenschutzrecht Problem: Datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Auskunftsanspruchs nach dem TKG? TKG Februar 2007: TKG-Änderungsgesetz kein datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums TMG (+) aber: keine Anwendbarkeit auf Access-Provider
Läuft Auskunftsanspruch ins Leere? (1) TKG: Verkehrsdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es zu Abrechnungszwecken erforderlich ist LG Darmstadt, Urteil vom 7.12.2005: bei pauschaler Abrechnung (z.b. Flatrate) Speicherung über Dauer der Verbindung hinaus unzulässig
Läuft Auskunftsanspruch ins Leere? (2) seit Januar 2008: Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG 113a TKG: Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten für einen Zeitraum von 6 Monaten Access-Provider müssen erst ab 1.1.2009 speichern Problem: Dürfen Daten im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs verwendet werden? nein, 113b TKG
EuGH, Az.: C-275/06 (1) Sachverhalt: 1. Wo? Spanien 2. Wer? ProMusicae Telefónica 3. Was? ProMusicae Telefónica: Herausgabe der Adressen von Urheberrechtsverletzern Anspruch nach spanischem Recht? (-) Regelung rechtmäßig?
EuGH, Az.: C-275/06 (2) Europäischer Gerichtshof: EU-Staaten nicht zur Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Access-Provider verpflichtet EU-Staaten können Ansprüche einführen, wenn es politische Mehrheiten gibt weiterhin offen: wann wird Durchsetzungsgesetz verabschiedet?
Zusammenfassung nach bisheriger Rechtslage besteht kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen den Access-Provider Rechteinhaber zur zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzern auf Umweg angewiesen aber: RegE sieht in 101 UrhG-E zivilrechtlichen Auskunftsanspruch vor
Offene Fragen Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen den Access- Provider zulässig? nationales Datenschutzrecht Läuft Auskunftsanspruch ins Leere? Wann wird das Durchsetzungsgesetz verabschiedet?
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