Erstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Aufhebung der Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Genehmigungsfähigkeit higkeit an ausgesuchten Beispielen Dipl.-Ing. Michael Sikorski Staatlich anerkannter Sachverständiger
Politik und Baurecht - Die Landesregierung strebt einen deutlichen Abbau von Rechtsvorschriften an - Ziel: 1. Rechtsvorschriften ersatzlos entfallen lassen 2. Zusammenfassung mehrerer Vorschriften in einem Regelwerk Entbürokratisierung
Aufhebung der KhBauVO - Mit Datum vom 31. Dezember 2009 ist die Krankenhausbauverordnung außer Kraft getreten. - keine Ersatzvorschriften - Ersatzvorschriften sind nicht zu erwarten, da aus Sicht des Ministeriums und der Kammern neue Lösungsansätze zunächst durch die ARGEBAU erbracht werden müssen (Bauministerkonferenz) - Einstufung von Krankenhäusern als bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung nach 54 BauO NRW - Sonderbauten
Aufhebung der KhBauVO Sonderbauten - bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung - Es sind Erleichterungen und besondere Anforderungen möglich! - Zum Beispiel: - Zwei bauliche Rettungswege, - Flächendeckende Brandmeldeüberwachung, - Anforderungen an Art und Anzahl von Aufzügen.
Aufhebung der KhBauVO Bedeutung für die Praxis: - Formal wurde die KhBauVO aufgehoben - In der Praxis wird in Brandschutzkonzepten weiterhin eine ANALOGE BETRACHTUNG nach der KhBauVO vorgenommen!
Aufhebung der KhBauVO Umsetzung in die Praxis - Aus brandschutztechnischer Sicht stellt die analoge Betrachtung eine auf der sicheren Seite liegende Beurteilung dar! - Bewährte Vorschriften aus der Vergangenheit können heute nicht falsch sein! - Für die Bauordnungsämter besteht ansonsten keine Grundlage für die Beurteilung von Krankenhäusern.
Aufhebung der KhBauVO - Abweichungen gegenüber der alten KhBauVO sind nicht mehr als Abweichungen zu beantragen - Abweichungen sind demnach nur noch von der BauO NRW bzw. SBauVO zu beantragen! - Diese stellen Abweichungen nach 73 BauO NRW dar und keine Erleichterung nach 54 BauO NRW
Aufhebung der KhBauVO Beispiel: - Verhinderung des Brandüberschlages über die Fassade - Forderung aus der KhBauVO ( 7, Abs. 5) - In der BauO NRW gibt es hierzu keine Anforderungen - Bei Nichteinhaltung (analoge Betrachtung) - Beschreibung der Nichteinhaltung: ja - Aber: nicht mehr als Abweichung zu beantragen - Begründung: z. B. flächendeckende Brandfrüherkennung
Aufhebung der KhBauVO Beispiel: - Flur- und Türbreiten: - Früher:1,25 m für Türen, 1,50 m bzw. 2,25 m für Flure - Heute:1,00 m für Türen für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichend. - In Ermangelung eingeführter Vorschriften wird weiterhin die KhBauVO angewendet. - Bei Nichteinhaltung wird dies begründet, stellt aber keine Abweichung mehr dar!
Aufhebung der KhBauVO Beispiel: - Zulässige Brandabschnittslänge: - Früher: 50 m zulässig nach 10 (3) KhBauVO - Heute: 40 m zulässig nach 32 (1) BauO NRW - Bei einer Brandabschnittslänge von bspw. 45 m ist demnach eine Abweichung erforderlich! alte KhBauVO Brandabschnitt max. 2000 m² max. 50 m BW - Begründung: Analog KhBauVO waren 50 m zulässig. BauO NRW Brandabschnitt max. 1600 m² max. 40 m BW
Aufhebung der KhBauVO Beispiel: - Türen in inneren Brandwänden: - Früher: Rauchschutztüren möglich - Heute: T 90 Feuerschutzabschlüsse - Praxis: Bei analoger Betrachtung werden weiterhin Rauchschutztüren möglich sein, wenn die Randbedingungen eingehalten werden können. - Aber: nun als Abweichung nach 73 BauO NRW - Begründung: Analoge Betrachtung nach 11 (3) KhBauVO
Aufhebung der KhBauVO Beispiel: - Aufzugsvorräume vor Bettenaufzügen: - Früher: nach 10, Abs. 4 KhBauVO erforderlich - Heute: nach BauO NRW keine Anforderungen - Bei analoger Betrachtung werden diese Vorräume weiterhin erforderlich bleiben!
Aufhebung der KhBauVO Fazit: - Bislang keine inhaltlichen Änderungen - Inhaltliche Änderungen sind auch nicht zu erwarten - Der bauordnungsrechtliche Formalismus hat sich geändert - Durch den Entfall der KhBauVO entstehen auch Chancen: - Genehmigungsbehörden sind nun vielmehr in der Pflicht, schutzzielorientiert zu betrachten und zu begründen. - Dies führt u. U. zum Verzicht auf bauliche und anlagentechnische Maßnahmen, die bislang durch die KhBauVO pauschal gefordert worden sind (z. B. Verzicht auf maschinelle Entrauchung innenliegender Flure zugunsten einer Querlüftung über Räume)
Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden - In brandschutztechnischer Hinsicht gelten als Genehmigungsbehörden das Bauordnungsamt und die Feuerwehr - Abstimmung immer sinnvoll, da in der Regel Abweichungen vorliegen, deren Genehmigungsfähigkeit vorab besprochen werden sollte - Abstimmung kann parallel oder auch versetzt erfolgen - Abstimmung sollte vor Einreichen des Bauantrages erfolgen! - Einen Rechtsanspruch sieht das Baurecht nicht vor!!!
Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden - unterschiedliche Interessen (Bauherr und BSV): - Kosten - bauliche Maßnahmen erforderlich, die außerhalb des beantragten Bereiches liegen - zeitliche Verzögerung durch zusätzliche Baumaßnahmen - Genehmigungsbehörden - besondere Maßnahmen erforderlich, wg. der zu erwartenden Mobilitätseinschränkung - möglichst sicheres Gebäude
Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden - Beispiele für die Erforderlichkeit der Abstimmung - Anwendung von 400 m²-einheiten: - In Bereichen möglich, in denen keine Bettenstationen untergebracht werden (Praxen, Intensiv- oder OP-Abteilungen) - Einbau von Unterdecken mit Feuerwiderstandsklasse - Im Bestand sind häufig Leitungen verlegt, die nicht der LAR entsprechen - Beibehaltung alter Türen - Häufig sind Türen vorhanden, die zum Zeitpunkt der Errichtung ausreichend waren; diese entsprechen heute nicht mehr dem Stand der Technik (Drahtglastür <> T 30-RS oder RST)
Genehmigungsfähigkeit higkeit - ausgesuchte Beispiele fürf - genehmigungsfähige und nichtgenehmigungsfähige Maßnahmen - Abweichungen aus verschiedensten Gebäuden - Nicht nur anhand von Krankenhäusern - Begründungen - Bestand - Neubau
Beispiel 1-2 x 400 m²-einheiten
Beispiel 2 - Sprinklerung einer Tiefgarage
Beispiel 3 Beispiel 3 - Einstufung einer Kantine als Versammlungsstätte
Beispiel 3 - Einstufung einer Kantine als Versammlungsstätte
Beispiel 4 - Aufstockung eines Krankenhauses
Beispiel 5 - mehrgeschossiger Industriebau ohne Feuerwiderstandsklasse
Ende Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter www.brandschutz-in in-nrw.denrw.de
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