Verkaufsunterlagen Baugrundstück in der Lübecker Altstadt Hüxterdamm 1 Inhalt: Informationen zu dem Grundstück Bebauungsmöglichkeit gemäß Sanierungskonzept Vergabeverfahren und Kaufbedingungen Lageplan Ihr Ansprechpartner ist: Herr Frank Kähler Tel: 0451 / 7 99 66-308 Fax: 0451 / 7 99 66-990 E-Mail: kaehler@trave.de
Informationen zu dem Grundstück Attraktive Lage in der östlichen Lübecker Altstadt Das Baugrundstück liegt im östlichen Teil der Lübecker Altstadt in unmittelbarer Nähe zum Trave-Kanal an der Ecke Hüxterdamm / An der Mauer. Die beliebten Einkaufsstraßen Hüxstraße und Fleischhauerstraße mit vielen kleinen Boutiquen führen von der Straße An der Mauer über nur ca. 300 m direkt bis in die Innenstadt mit ihren kulturellen und gastronomischen Angeboten. Über die Kanalstraße und die nahe Hüxtertorallee ist der Standort gut an den Verkehr angebunden, in direkter Nachbarschaft befindet sich ein öffentliches Parkhaus. Die Wege am Elbe-Lübeck-Kanal bieten sich für Spaziergänge und sportliche Aktivitäten an. Das Baugrundstück bildet ein seltenes Angebot, innerhalb der historischen Bebauung der Lübecker Altstadtinsel einen modernen Neubau zu errichten. Das baulich hochwertige, teils denkmalgeschützte Umfeld stellt besondere Anforderungen an die Gestaltungsqualität des Neubaues (siehe Vergabeverfahren / Kaufbedingungen). Bebauungsmöglichkeiten Die Baugenehmigung für das zu errichtenden Gebäude wird gem. 34, 144 und 172 BauGB erteilt, ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Sanierungskonzept sieht auf dem Grundstück Hüxterdamm 1 ein Wohn- und / oder Geschäftshaus in geschlossener Bauweise vor. Das Erdgeschoss sollte aus städtebaulichen Gründen gewerblich genutzt werden und sich mit Schaufenstern zur Straße hin öffnen. Die im Lageplan dargestellte vordere Bauflucht ist als Baulinie zu verstehen. Ein Zurückweichen hinter diese Linie ist lediglich im Eckbereich zulässig (siehe Lageplan). In der Straße An der Mauer sind die vordere und die rückwärtige Bauflucht der bestehenden Häuser Nr. 5 bis 17 aufzunehmen, so dass sich hier eine Gebäudetiefe von ca. 7,70 m ergibt. Am Hüxterdamm schließt das Gebäude an den Baukörper des Parkhauses an. Im Bereich An der Mauer ist die Anordnung von zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss mit Flachdach (extensiv begrünt), im Bereich Hüxterdamm von drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss mit Flachdach (extensiv begrünt) zulässig. Die gemäß Landesbauordnung erforderlichen Abstandsflächen sind einzuhalten. Bei der Bebauung ist ein 3 m überbaubarer breiter Weg (Gehrecht /Fluchtweg) im Erdgeschoss zugunsten der Eigentümer der Grundstücke An der Mauer 5 17 und Hüxterdamm 3 / Kanalstraße 108 (Parkhaus) zu berücksichtigen, der an der Grenze zum Grundstück An der Mauer 17 verlaufen soll. Das Gehrecht ist dann noch grundbuchlich zu sichern.
Bei der evtl. Planung eines Kellergeschosses ist neben den archäologischen Belangen zu berücksichtigen, dass im Erdreich Reste des Bunkers verblieben sind und bei den Straßenbauarbeiten eine Zerschellplatte gefunden wurde (Plan auf Nachfrage). Hinweis: Die Tragfähigkeit des Bodens ist für das Grundstück individuell zu prüfen. Erschließung und Ver- und Entsorgung Das Grundstück ist voll erschlossen. Die Entsorgungsleitungen in der Straße An der Mauer werden ab Oktober 2013 im Trennsystem erneuert. Die neuen EigentümerInnen des Grundstückes Hüxterdamm 1 haben die Kosten für alle für ihr Grundstück erforderlichen Hausanschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen zu tragen. Für die Entsorgungsleitungen fallen Zweitanschlussgebühren in Höhe von ca. 5.500,- an. Aufgrund der Umgestaltung der Straße in diesem Bereich wird ein neuer Gehweg hergestellt. Die Anordnung von Stufen im Gehweg ist nicht zulässig. Hinweise zu grundbuchlichen Belastungen Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Block 23, in dem Grundbuch ist ein entsprechender Sanierungsvermerk eingetragen. Bei dem Grundstück handelt es sich zudem um ein Bodendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (Grabungsschutzgebiet, eine entsprechende Dienstbarkeit ist eingetragen). Falls ein Kellergeschoss realisiert werden soll, sind die historischen Befunde gemäß 7 und 8 Denkmalschutzgesetz zu berücksichtigen. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu beim Bereich Archäologie (Hansestadt Lübeck, Tel.: 0451/1227163). Das Gehrecht zugunsten der Eigentümer der Grundstücke An der Mauer 5-17 ist noch grundbuchlich zu sichern. Hinweise zu Baulasten Alle relevanten Belastungen sind auch im beiliegenden Lageplan eingezeichnet: Bauwich in einer Tiefe von 8,0 m ab Parkhaus. Fluchtweg/Gehrecht für das Parkhaus an der Grundstücksgrenze zum Grundstück An der Mauer 17. Vorhandene Pfahlrostgründung am Hüxterdamm (Plan auf Nachfrage). Teilweise sind die Baulasten auch grundbuchlich gesichert. Hinweise zu Altlasten Nach Auskunft des Bereichs Umweltschutz der Hansestadt Lübeck liegen keine Hinweise auf Altlasten vor. Bei dem Grundstück wie überall auf der Lübecker Altstadtinsel ist bei durchzuführenden Erdarbeiten mit dem Anfall verunreinigten Bodenmaterials der LAGA-Einbauklasse 2 (LAGA-Zuordnungswert Z 2) zu rechnen. Grundstücksgröße Kaufpreis Hüxterdamm 1: 534 m² 141.700,- Dieser Angebotspreis ist ein Festpreis und kann aufgrund des Sanierungsvermerkes (Preisbeschränkung) nicht überboten werden. Erst wenn ausschließlich niedrigere
Angebote eingehen, wird auch der Preis bei der Vergabe zu einem weiteren Wertungskriterium. In dem Kaufpreis ist der Ausgleichsbetrag enthalten. Eine Courtage fällt nicht an. Alle Erwerbsnebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Vergabeverfahren und Kaufbedingungen Um die Qualität der Neubebauung in dieser exponierten Lage der Lübecker Altstadt zu sichern, gilt folgendes Vergabeverfahren bzw. gelten folgende Kaufbedingungen: Das Grundstück Hüxterdamm 1 soll mit einem Wohn- und/oder Geschäftshaus bebaut werden. Aus städtebaulichen Gründen sollte das Erdgeschoss gewerblich genutzt werden und sich mit Schaufenstern zur Straße hin öffnen. Es sind Stellplätze gemäß Stellplatzerlass nachzuweisen. Auf dem Grundstück selbst sind Stellplätze nicht genehmigungsfähig. Der Nachweis muss folglich per Baulast auf einem anderen, nahe gelegenen Grundstück erfolgen oder es ist je nachzuweisenden Stellplatz eine Stellplatzablöse (11.120,- incl. MwSt.) zu zahlen. Die Erwerber übernehmen im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung (Baubeginn und Fertigstellungstermin) und ein damit verbundenes befristetes Rückkaufsrecht zugunsten der Trave. Die exakten Termine der Bauverpflichtung werden individuell in Abhängigkeit von den Kaufvertragsterminen bestimmt. Dem Gestaltungsbeirat werden alle eingegangenen Kaufangebote / Entwürfe durch die Hansestadt Lübeck - Bereich Stadtplanung - in einer nicht öffentlichen Sitzung vorgestellt. Auf dieser Basis wird eine Rangfolge der Entwürfe gebildet, so dass nach Absage von Interessenten der Nachfolgende ausgewählt werden kann. Die endgültige Vergabeentscheidung treffen die Hansestadt Lübeck - Bereich Stadtplanung - und die Trave als Sanierungsträgerin. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Grundstückes ergibt sich mit der Abgabe des Kaufangebotes nicht. Die schriftliche Kaufbewerbung muss enthalten: Die genaue Grundstücksbezeichnung mit verbindlich gebotenem Kaufpreis. Eine Entwurfsplanung im Maßstab 1:100 (Ansichten, Grundrisse, Dachaufsicht, Schnitte). Die Planunterlagen sind einzeln als pdf Datei zur Verfügung zu stellen. Ausgedruckte Pläne dürfen das Format DIN A3 nicht überschreiten. Bewertet wird vorrangig die äußere Gestaltung des Gebäudes. Angaben zum vorgesehenen Baumaterial (Außenwände und Dach). Angaben zur geplanten Art der Nutzung. Die Kaufbewerbung muss spätestens bis zum 05. Mai 2014 um 16 Uhr, bei der eingegangen sein.
Der Gestaltungsbeirat entscheidet in seiner Sitzung (nicht öffentlicher Teil) im Juni 2014 über die Kaufangebote / Entwürfe. Die BewerberInnen werden dann bis spätestens eine Woche nach der Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke benachrichtigt. Anlagen Lageplan Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit überprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Informationen kann jedoch nicht übernommen werden. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des notariell beurkundeten Kaufvertrages. Der Käufer verpflichtet sich, den Grundstückskaufvertrag innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Verkaufsentscheidung beim Notar zu beurkunden. Stand: November 2013