Allgemeine Richtsätze 2014

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Transkript:

Allgemeine Richtsätze 2014 Bedarfsorientierte Mindestsicherung Alleinstehende Person/Alleinerzieherin 612,86 Volljährige Person 457,85 Ab 3. volljährigen Person 305,24 Person (mit FBH) 177,90 Richtsätze monatlich Alleinstehende Person 612,86 Zwei volljährige Personen 915,70 Drei volljährige Personen 1.220,94 2 Erwachsene, 1 Kind 1.093,60 2 Erwachsene, 2 Kinder 1.271,50 2 Erwachsene, 3 Kinder 1.449,40 2 Erwachsene, 4 Kinder 1.627,30 2 Erwachsene, 5 Kinder 1.805,20 AlleinerzieherIn, 1 Kind 790,76 AlleinerzieherIn, 2 Kinder 968,66 AlleinerzieherIn, 3 Kinder 1.146,56 AlleinerzieherIn, 4 Kinder 1.324,46 AlleinerzieherIn, 5 Kinder 1.502,36 Richtsatz wird 12x ausbezahlt. Im RS sind Heizung + Bekleidung inkludiert. BMS BezieherInnen können HKZ bei der BH (über die Gemeinde) beantragen. Höhe ist 150,-- Euro bei nachweisbarem Mehraufwand kann der HKZ nochmals um 100 Euro aufgestockt werden (Gesamt 250,-- Euro)

Beratungsstelle Bei Personen die KEINE FBH beziehen (z.b. Subsidiär Schutzberechtigte Personen - 8 etc) wird für die Kinder er erhöhte Richtsatz (ab 3. Volljähriger Person 305,24 Euro) herangenommen. muss aber ggf. bei der BH einge eingefordert fordert werden. Richtsätze BMS Wohnbedarf:

Arbeitslosengeldbezug Personen über 25 Jahre Personen über 25 Jahre Personen bis 25 Jahre Erstbezug Erneuter Bezug Erstbezug 52 Versicherungswochen in den letzten 2 Jahren 28 Versicherungswochen vor dem neuen Anspruch 26 Versicherungswochen gesamt abzüglich 4 Wochen falls keine zumutbare Stelle durch das AMS vermittelt werden kann Das Arbeitslosengeld sowie die Notstandshilfe, das Übergangsgeld, das Übergangsgeld nach Altersteilzeit, das Weiterbildungsgeld, die Überbrückungshilfe und die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes sind beschränkt pfändbar. Das bedeutet, dass nur der das Existenzminimum übersteigende Teil pfändbar ist Eine Exekution bleibt wirksam oder anders gesagt: das Pfandrecht wirkt weiter, solange der Leistungsbezug nicht länger als 12 Monate unterbrochen wird. Dauert die Unterbrechung länger als 12 Monate, erlischt das Pfandrecht und muss vom Gläubiger durch einen Exekutionsantrag erneut erworben werden Eine Mitteilung über die Durchführung einer Exekution erfolgt durch das Exekutionsgericht mitgeteilt nicht durch das AMS. Leistungen setzten sich zusammen aus Grundbetrag 55% des vorherigen Nettoverdienstes Familienzuschlag 0,97/Tag Allfälligen Ergänzungsbeträgen TIPP: ALG-Rechner im Internet unter http://ams.brz.gv.at/ams/alrech/ AMS BezieherInnen die innerhalb von Österreich verreisen, müssen sich beim AMS abmelden. Dies ist wichtig, damit kein Termin versäumt wird. Der AMS Bezug wird während dieser Zeit NICHT eingestellt. Der AMS Bezieher muss jedoch während dieser Zeit telefonisch erreichbar sein. Wenn ein Termin beim AMS versäumt wird, wird vom Tag des versäumten Termins bis zur Meldung des Beziehers beim AMS eine Sperre verhängt. Eine 6 wöchige Sperre kommt nur dann zum Tragen, wenn der Bezieher Stellenangebote vom AMS nicht antritt bzw. nicht dort vorstellig wird ODER wenn ein AMS Kurs ohne Angaben von Gründen oder Krankmeldungen abgebrochen oder nicht angetreten wird.

Notstandshilfe Voraussetzungen: Antragsstellung innerhalb von 3 Jahren nach Erschöpfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld (bzw. anderer Leistungen aus dem ALV); Man muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen Es muss eine Notlage vorhanden sein Leistung 92% des vorherigen ALG-Bezuges. Wenn dieser Betrag unter den Ausgleichszulagenrichtsatz fällt, wird der Anspruch auf 95% erhöht. Höchstgrenzen: Bezugsdauer ALG 20 Wochen 857,73 Bezugsdauer ALG 30 Wochen 1.000,00 Einkommen der mit im Haushalt lebenden Personen wird mit folgenden Freibeträgen berücksichtigt: Partnereinkommen 624,00 Personen mit UH 271,00 Für über 50 jährige Partnereinkommen 1.284,00 Personen mit UH 542,00 Für über 55jährige Partnereinkommen 1.626,00 Personen mit Unterhalt 813,00

Pensionsvorschuss Leistungsobergrenzen IV Pension 34,93 Alterspension 38,50 Auszahlung erfolgt über das AMS für die Dauer zwischen Antragsstellung der Pension und Bewilligung (bzw. Ablehnung). Sollte die Pension bewilligt werden, wir die Differenz zwischen tatsächlichem Pensionsanspruch und Auszahlung des AMS an den Bezieher ausbezahlt. IV Pension neu Rehabilitationsgeld Neu ab 01.01.2014 Die befristete IV Pension wir für alle Personen unter 50 Jahren abgeschafft. Alle über 50 Jahre erhalten bei Bewilligung eine IV Pension (sofern eine dauerhafte Invalidität gegeben ist oder eine Umschulung nicht möglich oder zweckmäßig). Ist jemand vorübergehend arbeitsunfähig erhält er eine Krankenbehandlung und Rehabilitationsgeld (verlängertes Krankengeld), welches über die GKK ausbezahlt wird oder medizinische Rehabilitation von der PVA. Die Personen werden nicht wie bisher in Pension geschickt, sondern nach einer umfassenden medizinischen Behandlung und Gesundung wieder in den Arbeitsprozess integriert. Nur wer den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, bekommt zukünftig eine Umschulung sowie Umschulungsgeld (keine IV Pension wie bisher). Genauere Informationen: Wer krank ist bzw. medizinische Reha braucht, erhält das Rehabilitationsgeld in Höhe des vorherigen Krankengeldbezuges (60% des Letztbezuges). Dies wird im Anschluss an den Krankengeldbezug gewährt und durch die GKK ausbezahlt. Dauer des Bezuges bezieht sich auf die Dauer der Rehabilitationsmaßnahmen und Gesundungszeit. Beispiel: Eine Krebserkrankung die 2 Jahre bis zur Ausheilung braucht: bisher kamen diese Personen in den IV Pensionsbezug nun wird im Anschluss an den Krankengeldbezug das Rehabilitationsgeld bezahlt, bis zum Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt oder einer Umschulung. Wer den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kommt nicht wie bisher in den IV Pensionsbezug, sondern erhält eine qualitativ hochwertige Umschulung vom AMS ( Umschulungsgeld: Höhe AMS Geld +25%). Der Bereich in den die Umschulung stattfindet, wird mit dem Betroffenen gemeinsam ausgesucht es

besteht durch den Berufsschutz auch ein Qualifikationsschutz. Es besteht das Recht auf eine hochwertige Qualifikation auf bisherigem Ausbildungsniveau. Alle Personen die im Rehabilitationsgeldbezug sind oder ein Umschulungsgeld beziehen haben einen Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation sofern diese zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist. Das Umschulungsgeld wird durch das AMS ausbezahlt jedoch von der PVA dem AMS wieder ersetzt. Nur wenn dauerhafte Invalidität besteht, oder eine berufliche Umschulung nicht zweckmäßig oder zumutbar ist, wird weiterhin eine IV-Pension gewährt. Geringfügige Beschäftigung Geringfügigkeitsgrenze: Monatlich 395,31 Täglich 30,35 Möglichkeit zur freiwilligen Selbstversicherung in der Sozialversicherung (Krankenkasse plus Alterspension) um 54,59/Monat (allgem. Monatsbeitrag Selbst-Versicherung GKK: 369,72) Geringfügige Beschäftigung auch während des KBG-Bezuges sowie AMS Bezuges möglich, ohne dass es zu Kürzungen des Tagsatzes kommt.

Familienbeihilfe (Erhöhung der FBH um voraussichtlich 4% im Juli 2014) Monatlich 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 0 bis 3 Jahre 163,80 176,60 198,80 213,80 3 bis 9 Jahre 171,10 183,90 206,10 221,10 10 bis 18 Jahre 189,30 202,10 224,30 239,30 19 bis 24 Jahre 211,10 223,90 246,10 261,10 Obige Beträge enthalten. Kinderabsatzbetrag in Höhe 58,40 Beträge erhöhen sich ab dem 5. Kind immer um jeweils 50,00 Zuschlag für Kind mit erheblicher Behinderung 138,80 Mehrkindzuschlag (, ab dem 3. Kind - und für jedes weitere) 20,00 Auszahlungsmodalitäten AntragsstellerIn wurde in einem ungeraden Jahr geboren Auszahlung am 05. des Bezugsmonats AntragsstellerIn wurde in einem geraden Jahr geboren Auszahlung am 13. des Bezugsmonats. Bezugsmonat: Wenn AntragsstellerIn in einem geraden Monat geboren wurde, wird die FBH in geraden Monaten ausbezahlt, wenn AntragsstellerIn in einem ungeraden Monat geboren wurde erfolgt FBH Zahlung immer in ungeraden Monaten. Zivildiener erhalten KEINE FBH Lehrlinge erhalten FBH. FBH kann nur noch bis zum vollendenden 24. Lebensjahr bezogen werden. Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren die arbeitsuchend sind, jedoch keine Stelle finden bekommen keine FBH mehr. In den Monaten August + September wird eine um 100 Euro erhöhte Familienbeihilfe für schulpflichtige Kinder ausbezahlt.

Kinderbetreuungsgeld Ab Geburtstermin 01.10.2009 Bezugsdauer Mit Partner Täglich Monatlich Mehrlingsgeburt 12 Monate +2 33,00 1006,50 500,00 (pauschal) 15 Monate +3 26,60 811,30 400,00 20 Monate +4 20,80 634,40 312,00 30 Monate +6 14,53 443,16 218,00 EK abhängiges KBG (80% des vorherigen Netto- Einkommens. 12 Monate + 2 mit Partner Mind. 33,00 Höchstens 66,00 Beihilfe zum KBG 6,06 180,00 Zuverdienstgrenze für Beihilfe zum KBG: KBG-Bezieher: nicht mehr als 6100 Euro pro Jahr (508,-- Euro pro Monat) Ehepartner: nicht mehr als 16.200,-- Euro pro Jahr (1350,-- Euro pro Monat) Zuverdienstgrenzen Regulärer Bezug jährlich 16.200,00 Einkommensabhängiges KBG jährlich 6.100,00 (WBH wird dem Einkommen angerechnet) Auszahlung des KBG: Erfolgt über GKK Für den vollen Bezug müssen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nachgewiesen werden (bis zum 14. Lebensmonat des Kindes). Beihilfe zum KBG: Keine Rückzahlungsverpflichtung. Antragsstellung beim Krankenversicherungsträger Bezug des KBG bis max. 30. Lebensmonat des Kindes (wenn Väterkarenz dann bis zum 36.Lebensmonat). KBG wird jeweils für das jüngste Kind ausbezahlt. Kommt während dem KBG Bezug ein weiteres Kind auf die Welt, beginnt die Anspruchsfrist von neuem mit der Geburt des jüngeren Kindes Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das KBG für das zweite Kind mit pauschalen Richtsätzen. Es erfolge keine Erhöhung des Tagsatzes.

Familienzuschuss des Landes Vorarlberg Höhe des Zuschusses gestaffelt (mind. 44,90; höchstens 484,10 pro Monat). FZS wird unmittelbar nach Auslaufen des KBG oder wenn sich das EK innerhalb von 6 Monaten nach Auslaufen des KBG Bezuges verändert hat - für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt. Wenn kein Anspruch auf KBG gewährt wird, kann FZS auch schon ab Geburt des Kindes gewährt werden. Anspruchsvoraussetzungen Hauptwohnsitz in Vorarlberg Staatsbürgerschaft Ö, EU oder CH kann bis zum vollendeten 4. Lebensjahr des Kindes angesucht werden Antragstellung bei der Gemeinde Gewährung auch bei voller Berufstätigkeit beider Elternteile Höhe vom Familien-Nettoeinkommen abhängig Rechner unter: http://www.vorarlberg.at/familien_foerderung Familienhärteausgleich Bei besonderen Ereignissen (z.b. Todessfall, Krankheit, Naturkatastrophen etc.) gewährt, wenn die Person UNVERSCHULDET in Not geraten ist. Einmalige finanzielle Unterstützung. Anspruchsvoraussetzung Österr. Staatsbürgerschaft, KF, staatenlos In Ausnahmefällen auch für EU Bürger Schwangerschaft Kein Rechtsanspruch Antragstellung über Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend. Familienhospizkarenz Monatliche Zuwendung an Personen, die durch die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz (Sterbebegleitung oder Pflege von Angehörigen oder schwersterkrankten Kindes) die in den Richtlinien festgelegten Einkommensgrenze unterschreiten.

Kindesunterhalt Regelbedarfsätze pro Monat Alter des Kindes Monatlicher Betrag 2014 Obergrenze 0-3 Jahre 194 Euro 388 Euro 3-6 Jahre 249 Euro 498 Euro 6-10 Jahre 320 Euro 640 Euro 10-15 Jahre 366 Euro 915 Euro 15-19 Jahre 431 Euro 1.077,50 Euro 19-28 Jahre 540 Euro 1.350 Euro Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt für ein Kind 29,20 monatlich. Wird für ein weiteres Kind gesetzlicher Unterhalt geleistet, so stehen für dieses 43,80 monatlich zu, für jedes weitere Kind stehen dann 58,40 monatlich zu. Voraussetzung ist, dass der Unterhalt auch tatsächlich in vollem Umfang des Jahresbetrages auch geleistet wird. Wird nicht das volle Ausmaß der Unterhaltszahlungen erreicht, so steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur für Monate zu, in denen rechnerisch die volle Unterhaltszahlung Unterhaltsberechnungen Vom Nettogehalt der unterhaltspflichtigen Person inkl. SZ UH - Verpflichtung für ein Kind: 0 bis 6 Jahre 16% 11 bis 15 Jahre 20% 7 bis 10 Jahre 18% Ab 16 Jahren 22% UH- Verpflichtungen für weitere Kinder: Bei einem weiteren Kind unter 10 Jahren abzüglich 1% Bei einem weiteren Kind über 10 Jahren abzüglich 2% Bei Ehegattenunterhalt abzüglich 3% Unterhaltsvorschuss UH-Vorschuss wird immer individuell angeschaut und von der JWF bearbeitet. JWF empfiehlt IMMER UH-VS zu beantragen. Entschieden über UH-Vorschuss wird bei Gericht. Vorschuss wird schon für den Monat ausbezahlt, in dem er beantragt wurde. Max. UH-Vorschuss 560,60

Anspruchsvoraussetzungen Kind lebt in Österreich Kind besitzt Ö-Staatsbürgerschaft bzw. EU, EWR-Bürger oder KF Es liegt ein vollstreckbarer UH-Titel vor Der laufende UH wird nicht oder nicht zur Gänze geleistet und es sind Vollstreckungsmaßnahmen (z.b. Exekution) eingeleitet Vater bestreitet Vaterschaft Vaterschaftsverfahren läuft UH kann nicht festgesetzt werden, da Aufenthalt des UH-Pflichtigen unbekannt ist UH-Pflichtiger ist in Haft (mehr als einem Monat) Keinen UH-Vorschuss bekommen die Kinder wenn: Das Kind mit dem UH-Pflichtigen im gleichen HH wohnt Die KM den KV nicht bekannt gegeben hat Das Kind fremduntergebracht oder in einer sozialpädagogischen Einrichtung ist. Bezugsdauer Ab dem Antragsstellungs-Monat für jeweils 5 Jahre maximal bis zum 18. Geburtstag des Kindes UH-Vorschuss muss vom UH-Pflichtigen zur Gänze zurückbezahlt werden. Wenn keine Möglichkeit zur Bezahlung der UH-Schuld Inhaftierung. Höhe des UH-VS: Höhe richtet sich nach dem Betrag, der bei Gericht festgelegt wurde. Mindest-UH bzw. Höchs-Uh wie oben angegeben. Wenn die Festlegung durch ein Gericht nicht möglich ist, oder wenn der UH-Pflichtige eine Haftstrafe verbüßt wird der UH-VS in Fixbeträgen bezahlt. 0-6 Jahre 197,00 7-14 Jahre 281,00 15-18 Jahre 365,00 Ab 18 Jahre 421,00 Einkommen des Kindes: Einkünfte des Kindes (z.b. Lehrlingsentschädigungen etc.) reduzieren die Höhe des UH-Vorschusses. Diese müssen umgehend der JWF gemeldet werden. Antragsstellung: Durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes Bei JWF oder Bezirksgericht

Pension Ausgleichszulage Vom Ausgleichszulagenrichtsatz werden 5,10% für die Krankenversicherung direkt bei der Auszahlung abgezogen. Richtsatz Auszahlung abz. KV Beitrag Alleinstehende Person 857,73 813,99 Ehepaar 1.286,03 Erhöhung pro Kind (Einkommen des Kindes liegt unter 315,84) 132,34 Lehrlingsentschädigungen bis 188,76 bleiben unberücksichtigt. Witwenpension 857,73 Waisenpension Netto ohne weitere Abzüge Halbwaisen Vollwaisen Unter 24 Jahre 315,48 473,70 Über 24 Jahre 560,61 857,73 Kinderzuschuss zur Pension 29,07 Pensionsauszahlung Die Auszahlung der Pension erfolgt im Nachhinein, jeweils am Ersten des darauffolgenden Monats. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag wird die Pension zeitgerecht angewiesen, damit sie am Werktag davor verfügbar ist. Doppelte Pensionszahlungen (April und Oktober) sind Anfang Mai und Anfang November dem Konto. PVA übernimmt Beerdigungskosten des Pensionsbeziehers bis zu 590,-- Euro sofern die Rechnung noch nicht beglichen ist.

Telefon-/ Rundfunkgebührenbefreiung (Neue Richtsätze ab Juli 2014) Rundfunkgebühren (GIS) für Vorarlberg Zahlung der GIS Gebühr erfolgt alle zwei Monate. 19,78 /Monat Einkommensgrenzen (EK abzüglich Miete) Alleinstehende Person 938,15 Zweipersonenhaushalte 1.406,60 3 Personen 1.551,35 Jede weitere Person im HH Plus 144,75 Personen, die keine Leistungen aus dem ALVG, dem SVG bzw. BMS beziehen, können nur dann befreit werden, wenn sie zugleich auch Rezeptgebührenbefreit sind. Bei Fragen bzw. Problemen mit Rückständen und Befreiungen: Mag. Roch (05 0200 185) BezieherInnen der Beihilfe zum KBG oder des Zuschusses zum KBG können Gis- Befreiung ansuchen. Die Beihilfen zählen zu sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit. NICHT als Einkommen gerechnet werden: Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ( FBH, KBG, Wochengeld) Kriegsopferrenten Heeresversorgungsrenten Opferfürsorgerenten Verbrechensopferrenten Unfallrenten Pflegegeld. Bei Pflegegeld (ab Stufe 1) kann für die Telefongrundgebühren-befreiung angesucht werden, egal wie hoch das Einkommen ist. Es müssen auch die Angehörigen nicht angegeben und bestätigt werden. Der Festnetzanschluss bzw. das Handy muss jedoch auf den PG-Bezieher angemeldet sein. Grund: Menschen die Pflege benötigen, sollen kostenfrei telefonisch Hilfe holen können. Gilt nicht für Rundfunk und Fernsehgebühren, dort ist es vom Einkommen abhängig

Die erste Seite des PG Bescheides kann mit der Lebensbestätigung mit Rundstempel der Gemeinde direkt an die GIS gesendet werden (Lebensbestätigung braucht den Rundstempel der Gemeinde ist kostenfrei) Der Gutschein für die Telefongebührenbefreiung wird von der GIS an den Antragsteller geschickt dieser muss den Gutschein dann an die Telekom weiterleiten (Telefonnummer muss auf dem Gutschein eingetragen werden). Nach Eingang des Gutscheines bei der Telekom bekommt der Antragsteller eine Gutschrift der Telefongebühren + Gesprächsgebühren. Rezeptgebührenbefreiung Rezeptgebühr 5,40 /pro Medikament Monatliche Einkommensgrenzen (ohne Berücksichtigung der SZ) für die Befreiung der Rezeptgebühren: (Das Nettoeinkommen von Ehepartnern bzw. LGF wird voll, dass Nettoeinkommen sonstiger im gemeinsamen HH lebender Personen wird mit 12.5% angerechnet!) Normal Erhöhter Bedarf Alleinstehende Person 857,73 386,39 Zweipersonenhaushalte 1.286,03 1.479,93 Jede weitere Person im HH Plus 132,34 BMS BezieherInnen die über BMS versichert sind und AusgleichszulagenbezieherInnen sind automatisch rezeptgebührenbefreit. Service-Entgeld für E-Card: 10,30 pro Jahr

Pflegegeld Stufe 1 Mehr als 60 Stunden Betreuungsaufwand 154,20 Stufe 2 Mehr als 85 Stunden 284,30 Stufe 3 Mehr als 120 Stunden 442,90 Stufe 4 Mehr als 160 Stunden 664,30 Stufe 5 Mehr als 180 Stunden 902,30 Stufe 6 Mehr als 180 Std. & dauernde Anwesenheit von Pflegeperson 1.260,00 Stufe 7 Mehr als 180 Std. & Bewegungsunfähigkeit des Pflegebedürftigen 1.655,80 Pflegegeld als Einkommen beim BMS Antrag: (Dokumentation Telefonat mit Peter Hämmerle, Atl. IVa, Landesregierung) PG wird dem Bezieher nicht beim EK angerechnet. Wenn ein Angehöriger die Pflege erbringt, wird das PG bei dieser Person als EK gerechnet. Aufgrund interner Landesregelung wird dabei PG bis Stufe 2 außer Acht gelassen. Wird nachgewiesen, dass (obwohl die angehörige Person die Pflege erbringt) noch zusätzlich externe Pflege in Anspruch genommen wird und das PG für diese Leistung eingesetzt wird (somit nicht zur Existenzsicherung herangezogen werden kann), wird das PG bei der pflegenden Angehörigen Person NICHT als EK gerechnet. Nicht Österr. Staatsbürger, die einen Pensionsbezug aus ihrem Herkunftsland beziehen, können einen Antrag auf Landespflegegeld beim Wohnsitzgemeindeamt stellen. EU Bürger können auch ohne Pensionsbezug aus dem Herkunftsland einen PG-Antrag stellen. Ärztliche Gutachten müssen dem Antrag auf PG beigelegt werden. Sind keine Gutachten vorhanden, so kann die BH ggf. ein Gutachten in Auftrag geben. In diesen Begutachtungen werden auch psychische Erkrankungen berücksichtigt.

Mutterschutz/Wochengeld Anspruch auf Wochengeld besteht in den letzten 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, für den Tag der Geburt und für 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten wird das Wochengeld nach der Geburt für 12 Wochen gewährt. Wochengeld wird alle 4 Wochen im Nachhinein ausbezahlt. Höhe des Wochengeldes errechnet sich aus dem durchschnittlichen EK der Mutter in den letzten drei Monaten (SZ werden mit 17% zugeschlagen). Das Wochengeld kann nicht geringer sein, als der herkömmliche KBG-Bezug ( 14,53/Tag). Wenn die Berechnung des Wochengeldes geringer ist, wird es automatisch auf diesen Tagsatz aufgestockt. Geringfügig beschäftigte Frauen haben einen Anspruch auf Wochengeld (sofern sie selbstversichert sind) von 8,45 Tag. AMS BezieherInnen haben Anspruch auf Wochengeld in Höhe von 180% des vorher bezogenen Tagsatzes. Mutterschutz während laufendem KBG-Bezug: Wochengeld beträgt unter bestimmten Voraussetzungen 26,73/Tag ( 180% des Tagsatzes von 14,53) Antragstellung bei Eintritt in die Wochenfrist bei der GKK. Wenn alle UL eingereicht werden, erfolgt die Berechnung des Wochengeldes noch am gleichen Tag. Ausbezahlt wird alle 28 Tage ab dem ersten Tag der Wochenfrist. Wochengeld ist ein Folgeeinkommen aus der Erwerbstätigkeit und kann gepfändet werden. Es muss jedoch von den Gläubigern ein neuer Exekutionstitel erwirkt werden.

Krankengeld Wird alle 28 Tage (ab Tag der Krankschreibung) ausbezahlt. Bei AMS Bezug wird innerhalb von 3 Tagen auf KG-Bezug umgestellt. Die Höhe des KG entspricht der Höhe des Tagsatzes des AMS Bezuges. KG wird grundsätzlich bis zu 26 Wochen gewährt. Wenn der Versicherte in den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Krankschreibung 6 Monate durchgehend versichert war, erhöht sich die Anspruchsdauer auf 52 Wochen. BMS BezieherInnen, die krankgeschrieben werden kommen nicht in den KG-Bezug. Sie beziehen auch während der Krankheit BMS. Geringfügig Beschäftigte die eine Selbstversicherung abgeschlossen haben (54,59 Euro pro Monat), erhalten KG in Höhe von 4,63/Tag (max. 139,92 pro Monat) Unselbständig Beschäftigte und Unselbständig Beschäftigte mit zusätzlicher geringfügiger Beschäftigung: Bis zum 42. Tag der Krankschreibung (6 Wochen) erfolgt die volle Lohn-, bzw. Gehaltsauszahlung durch den AG. Ab dem 43. Tag der Krankschreibung erfolgt die KG-Zahlung durch die GKK in Höhe von 60 75% der Bemessungsgrundlage (durchschnittliches beitragspflichtiges Entgelt). Wohnbeihilfe Wohnbeihilfeanträge müssen bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Kaltmiete (Miete abzüglich Betriebskosten) muss der Ortsüblichkeit entsprechen. Für ein Zimmer wird keine WBH gewährt. Die Wohnung muss mind. 25m2 groß sein und aus mind. Einem Zimmer, Küche (Kochniesche), WC, Dusche oder Bad bestehen. Förderbare m2 1 Person 50m2 2 Personen 70m2 Jede weitere Person + 10m2 Obergrenze pro fördernungswürdigem m2 beträgt 6,70 Euro (inkl. 1,20 Euro BK). Wohnbeihilferechner: http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/wohnen/wohnbaufoerderung/weitere informationen/wohnbeihilfe-rechner2014_.htm