Ähnliche Dokumente
FORUM Leiharbeit und Werkverträge

Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz

MERKBLATT LEIHARBEIT: ÄNDERUNGEN ZUM 1. APRIL 2017

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens

(Arbeits-) Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Managern auf Zeit

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum

Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009

Abgrenzung der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit und damit verbundenen Werbungskostenabzug

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. University of Applied Sciences

Arbeitsverträge richtig befristen

DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT. Jürgen Ulber

Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit

Gegenüberstellung. Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit

Grundbegriffe des Arbeitsrechts

Neue Regeln für den Einsatz von Fremdpersonal in Deutschland

Leiharbeit. Werkvertrag. Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag eiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers

Wichtige Änderungen zur Arbeitsnehmerüberlassung, auch Leihoder. Zeitarbeit genannt, sind nunmehr am in Kraft. getreten.

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0

Zwischen. und. wird folgender. KOOPERATIONSVERTRAG zur Arbeitnehmerüberlassung. geschlossen: Präambel

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen Tel. Assessor Stefan Cordes

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/ Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

9. Tübinger Arbeitsrechtstag. Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz

Symposium Krankenhaus und Recht Arbeitnehmerüberlassung aus Arbeitgebersicht Dr. Anette Dassau stv. Geschäftsführerin Fachanwältin für Arbeitsrecht

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

Impulsvortrag Befristungsrecht

Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt, Köln*

Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen. Für Sie zusammengefasst.

DIIR-SCHRIFTENREIHE. Band 59

Recht, Steuern, Wirtschaft. Das Ganze sehen. Freie Mitarbeiter Risiko Scheinselbständigkeit FASP Finck Sigl & Partner mbb

Bundesrat Drucksache 745/13 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 24. April 2018 Neunter Senat - 9 AZB 62/17 - ECLI:DE:BAG:2018: B.9AZB

Leiharbeitnehmer und betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit

Neues Recht zur Leiharbeit

Die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Befristete Beschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung Wesentliche Regelungen in Deutschland

Arbeitnehmerüberlassung. Rechtsgrundlagen und Informationen

CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß,

Das Verleihnix-Gesetz

Neue gesetzliche Regelungen für den Fremdpersonaleinsatz

Kurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund

Arbeitnehmerüberlassung

Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen

Prüfpraxis der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Änderungen im AÜG

Kriterien der Abgrenzung. Selbständige oder Scheinselbständige. Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung

Zwei wichtige Gesetzesänderungen, die jeder Unternehmer kennen sollte

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Einzelfragen zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be

Sondernewsletter 14. Juni 2018

In 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG wird Arbeitnehmerüberlassung erstmals gesetzlich definiert. Es wird an die Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 6. Sekundierungsgesetz

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Der Einsatz von Fremdpersonal für das eigene Unternehmen - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen -

An das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIa 1 Projektarbeitsgruppe Werkverträge

Scheinselbständigkeit aus steuer(straf)rechtlicher Sicht

Alexander Schalimow Stellv. Leiter Abteilung Recht / Tarif und Internationales

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23. Juni 2015 Neunter Senat - 9 AZR 261/14 - ECLI:DE:BAG:2015: U.9AZR

Praxisleitfaden für den Fremdpersonaleinsatz. Der Countdown läuft: Reform der Arbeitnehmerüberlassung ( AÜG ) - Auf was Unternehmen achten müssen!

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1

Arbeitsvertrag oder Werkvertrag? Aktuelle Rechtsprechung und praktische Probleme

Elbinger Platz Bremerhaven

Der Einsatz von Fremdpersonal für das eigene Unternehmen Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen

Entschließung des Bundesrates zur Begrenzung der Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen

DER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UNTERNEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen -

Fremdpersonaleinsatz im Dachdeckerbetrieb Infoblatt-Stand Juli 2014

Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Bitte beachten Sie: Auch ein periodisch wiederkehrender Arbeitsbedarf ist ein Sachgrund für die Befristung nach 14 (1) Nr. 1 TzBfG.

DER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UN- TERMEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen

Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen

Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit

Rahmenvertrag über die Überlassung von Leiharbeitnehmern

Vielfalt moderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts

ELEKTRONISCHER BRIEF. Rheinlandpfalz. Ministerium für Bildung Mainz. Referate 412 und 450. nachrichtjich: Staatskanzlei

Vertrâge ùber freie Mitarbeit

DER EINSATZ VON FREMDPERSONAL FÜR DAS EIGENE UNTERNEHMEN - Abgrenzung zu Scheinwerkverträgen / Missbrauch von Werkverträgen -

Fachgruppe Wien der Gewerblichen Dienstleister. Berufsgruppe Sicherheitsfachkräfte

Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit

Transkript:

Ressourcenflexibilität durch Einsatz von externen Mitarbeitern RA Rüdiger H. Latz, MM AVÍO Rechtsanwälte AVÍO Rechtsanwälte Seestraße 18 80802 München Tel. (089) 31 20 338-0 www.avio-law.de

I. Richtige Anbindung externer Mitarbeiter Der Einsatz externer Mitarbeiter erlaubt es Unternehmen, Kapazitätsengpässe mit flexiblen Ressourcen auszugleichen. Durch entsprechende Personalmaßnahmen können Unternehmen unabhängig von ihrer Größe erforderliche Anpassungen kurzfristig umsetzen. Vielfach werden externe Mitarbeiter allerdings an das Unternehmen gebunden, ohne ordnungsgemäße Verträge abzuschließen. Auch bei Durchführung und Handhabung dieser Mitarbeiterverhältnisse unterlaufen Unternehmen vermeidbare Fehler. Oft stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass die ursprünglich als freies Mitarbeiterverhältnis oder als Dienst- oder Werkvertrag bezeichnete Vertragsbeziehung tatsächlich ein Arbeitsverhältnis begründet hat. Dies kann im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits mit einem Mitarbeiter zu Tage treten oder schlicht Ergebnis einer Routineprüfung durch Sozialversicherungsträger oder Finanzbehörden sein. Die wirtschaftlichen Folgen einer Statusverfehlung sind für das Unternehmen mitunter fatal. So haftet der Arbeitgeber für den gesamten Sozialversicherungsbeitrag ( 28 e SGB IV), d.h. er muss ggf. den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil rückwirkend seit Beginn des Vertragsverhältnisses nachentrichten. Ferner hat er für die Abführung der Lohnsteuer des Arbeitnehmers einzustehen ( 42 d Abs. 1 Nr. 1 EStG). Hat der vermeintlich externe Mitarbeiter in seinen Abrechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen, so droht dem Arbeitgeber zudem die Rückerstattung des Vorsteuerabzugs an das Finanzamt. Bei fehlerhafter Arbeitnehmerüberlassung ergeben sich weitere Risiken. So kann ein Verleihbetrieb weitergehenden Vergütungsansprüchen des Mitarbeiters nebst Nachforderungen von Sozial- und Finanzbehörden ausgesetzt sein. Grundlage hierfür ist das sog. Gleichstellungsgebot mit Mitarbeitern der Stammbelegschaft des Entleihunternehmens, in dem der Mitarbeiter eingesetzt war (equal pay). Selbst tarifvertragliche Inbezugnahmen können nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hiervor nicht sicheren Schutz bieten. 2

II. Die skizzierten wirtschaftlichen Belastungen drohen dem Arbeitgeber bis zu einem Zeitraum von vier Jahren nach Beendigung des Mitarbeiterverhältnisses. Der Regress gegenüber dem Arbeitnehmer ist in rechtlicher Hinsicht schwierig und scheitert in der Praxis auch an dessen wirtschaftlichen Möglichkeiten. Da Unternehmen Rückstellungen für dieses Risiko regelmäßig nicht getroffen haben, ergeben sich oftmals erhebliche Liquiditätsengpässe, bis hin zur Insolvenz. Abgrenzung externer Mitarbeiter vom Arbeitnehmer Die dargestellten Risiken können durch eine spezifische Gestaltung und Handhabung der Vertragsbeziehungen mit externen Mitarbeitern ausgeschlossen oder jedenfalls minimiert werden. Um die Erfordernisse des Unternehmens in der Praxis bedarfsgerecht zu erfassen, dienen bestimmten Kriterien und Rechtstypen. Die Frage, ob ein externer Mitarbeiter als freier Mitarbeiter (free lancer) vollkommen selbständig beauftragt und abgerechnet werden kann, oder doch als Arbeitnehmer gilt, kann nicht durch gesetzliche Regelungen allein beantwortet werden. Vielmehr ist auf Indizien abzustellen, die die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigen. Als wichtigstes Indiz nimmt die Rechtssprechung den Umfang der Weisungsgebundenheit des Mitarbeiters an, und zwar nach Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der jeweiligen Tätigkeit im konkreten Einzelfall. Weiteres Indiz ist, inwieweit der Mitarbeiter in den Betrieb eingegliedert ist und ob er dem Unternehmen seine ganze Arbeitskraft schuldet. Zu beachten ist, dass es hierbei maßgeblich auf die tatsächliche Durchführung der Vertragsbeziehung ankommt, und nicht auf den Wortlaut des Vertrages. Ist in der praktischen Durchführung aufgrund der genannten Kriterien eher eine Weisungsabhängigkeit und Eingliederung anzunehmen, so muss grundsätzlich von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden. 3

III. Weitere Einsatzmöglichkeiten externer Mitarbeiter 1. Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) einem anderen Unternehmen (Entleiher) eigene Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) regelmäßig gewerbsmäßig überlässt. Als Verleiher treten sowohl Großunternehmen der Zeitarbeitsbranche als auch kleinere mittelständische Produktionsbetriebe auf, die bei Bedarf einen Teil ihrer qualifizierten Fachkräfte aus Gründen der Kundenbindung oder einfach aus Kostengründen an Dritte verleihen (Mischbetriebe). Der Verleiher muss zunächst über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit verfügen, ansonsten weitreichende Sanktionen drohen ( 1 Abs. 1 AÜG). Er hat auf Grund des geltenden Gleichstellungsgebotes (equal pay und equal treatment) seinem Leiharbeitnehmer während der Überlassung grundsätzlich die wesentlichen Vertragsbedingungen des Entleihers zu gewähren. Dies kann er nur dadurch vermeiden, in dem er in seine Arbeitsverträge einen gültigen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche einbezieht. Der betreffende Mitarbeiter hingegen verbleibt trotz seiner weitgehend organisatorischen Eingliederung im Fremdbetrieb Arbeitnehmer des Verleihers. Der Entleiher, der den Personalbedarf hat, schließt mit dem Verleiher hierzu einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Darin sind Tätigkeiten bzw. Qualifikationen der zu überlassenden Mitarbeiter im Einzelnen vertraglich festzulegen, um Unklarheiten über die Vertragspflichten zu vermeiden. Der Verleiher erfüllt seine Vertragspflicht bereits dann, wenn er geeignete Mitarbeiter bereitstellt. Neben Merkmalen der Qualifikation und Tätigkeit sind darüber hinaus auch die im Unternehmen des Entleihers geltenden wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufzunehmen, sofern der Verleiher diese seinen 4

Leiharbeitnehmern mangels tarifvertraglicher Einbeziehung gewähren muss ( 12 AÜG). Aufgrund der Vielzahl sich ergebender rechtlicher Fragen empfiehlt sich daher eine eingehende Beratung und sorgsam abgestimmte Vertragsgestaltung und - handhabung. 2. Subunternehmervertrag Unter einem Subunternehmervertrag versteht man einen Werk- oder auch Dienstvertrag zwischen zwei Unternehmen. Darin verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erstellung eines Werkes, das durch den Einsatz eigener Mitarbeiter oder durch Dritte (Erfüllungshilfen) erfolgen kann. Subunternehmerverträge werden meist projektbezogen abgeschlossen. Die Schwierigkeit besteht in der Abgrenzung insbesondere zu einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dies ist deshalb von maßgeblicher Bedeutung, weil der beauftragte Subunternehmer regelmäßig nicht über die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Liegen Anhaltspunkte für eine - dann unzulässige - Arbeitnehmerüberlassung vor, so gilt dann der auftraggebende Unternehmer als Arbeitgeber dieser externen Mitarbeiter mit sämtlichen sich hieraus ergebenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ( 10 AÜG). Das wichtigste Kriterium für die Annahme eines Werkvertrages ist die Ergebnisverantwortung des Werkunternehmers. Hierfür sprechen zum einen die vertraglich geregelte Gewährleistung, der die entsprechende Handhabung in der Praxis folgen muss (wie beispielsweise Werkabnahme, Nachbesserungsverlangen, Mängeleinbehalte und Rechnungsabzüge), zum anderen der Umfang des Werkunternehmerbetriebs selbst, der in eigener wirtschaftlicher Verantwortung gesteuert werden muss. Fehlende Weisungsbefugnisse sowie ein geringerer Umfang der Eingliederung der Mitarbeiter im Betrieb des Entleihers sind weitere Indizien, die für die Abgrenzung im Einzelfall von Bedeutung sind. 5

3. Befristetes Arbeitsverhältnis als Alternative IV. Der vorübergehende Personalbedarf kann auch durch den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages gedeckt werden. Hierbei sind allerdings die engen Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten. Viele Befristungen scheitern bereits an Formvorschriften. So muss die Befristung schriftlich vereinbart sein und bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Eine nachträgliche Befristung ist grundsätzlich nicht möglich. Desweiteren darf der Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Befristung hinaus das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen. Wird dies nicht beachtet, so liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor, das der Arbeitnehmer durch Befristungskontrollklage vor dem Arbeitsgericht feststellen lassen kann ( 17 TzBfG). Die Zeitbefristung ohne Sachgrund ist nur bis zu einem Zeitraum von insgesamt zwei Jahren zulässig ( 14 Abs. 2 TzBfG). Ansonsten bedarf sie eines bestimmten Sachgrundes, worunter insbesondere die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers sowie die Befristung zur Probe fallen ( 14 Abs. 1 TzBfG). Desweiteren kann die Befristung auch zweckbezogen geregelt sein, was allerdings die genaue Bezeichnung der Zweckerreichung des betreffenden Projektes erfordert ( 15 Abs. 2 TzBfG). Vertragsmuster Entsprechend den einzelnen Erfordernissen in der Praxis sind für die gewünschten Vertragsbeziehungen unterschiedliche Vertragsmuster zugrunde zu legen, die der individuellen Anpassung bedürfen. 6

Hierunter fallen u.a.: Dienstvertrag mit einem freien Mitarbeiter bzw. Unternehmen Beratervertrag Werkvertrag Subunternehmervertrag Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einem Verleiher bzw. Entleiher (jeweils mit bzw. ohne Tarifvertragsbezug). Befristeter oder zweckgebundener Arbeitsvertrag V. Resümee Es gibt ausreichende Möglichkeiten, personelle Kapazitätsanpassungen zeitnah und individuell durchzuführen. Vor der Umsetzung ist gut zu überlegen, welche Personalmaßnahme für die Zweckerreichung am geeignetsten ist. Auch bei der flexiblen Gestaltung sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen zum Schutz und Wohl der Beteiligten genau zu beachten. 7