2 Zimmer Erdgeschoß-Wohnung in Seltmans-zur Kapitalanlage- Erdgeschosswohnung / Kauf Allgemeine Informationen Allgemein Objekt-Nr: Adresse: K140 DE-87480 Weitnau Deutschland Preise Kaufpreis: Betriebs-/ Nebenkosten: Mieteinnahmen p.a. IST: Courtage / Provision: 95.000,00 EUR 210,00 EUR 4.560,00 EUR 3,57% incl.ges.mwst. Flächen Wohnfläche: ca. 59 m² Zimmerzahl: 2 Anzahl Badezimmer: 1 Anzahl Wohnzimmer: 1 Anzahl Schlafzimmer: 1 Anzahl Stellplätze: 1 Stellplatzart: Stellplatz Ausstattung Art der Ausstattung: Heizungsart: Befeuerung: Bodenbelag: Küche: Badezimmer: Balkon / Terrasse: Ausrichtung Balkon / Terrasse: Fenster: normal Zentralheizung Öl Laminat, PVC Einbauküche mit Badewanne, mit Fenster ja Süd Holz Zustandsangaben Baujahr: 1979 Seite 1 von 6
Zustandsart: gepflegt Verwaltung Nutzungsart: vermietet: Wohnen ja Energieausweis Energieausweis vorhanden: erstellt am: 25.05.2011 gültig bis: 24.05.2021 Art des Energieausweises: Verbrauchskennwert insgesamt: Verbrauch inkl. Warmwasser: ja nach Verbrauch ca. 112 kwh/(m²a) nein Beschreibung im Detail Die gepflegte 2-Zimmerwohnung befindet sich in ruhiger Siedlungslage von Seltmans, einer Teilgemeinde ca. 1 Km von Weitnau entfernt. Sie ist hell und freundlich, vor 2 Jahren ist die Wohnung gründlich renoviert worden. Zur Wohnung gehört ein PKW-Stellplatz im Freien, sowie ein sehr geräumiger Kellerraum. Die derzeitige Mieterin möchte die nächsten Jahre in dieser Wohnung bis zum Ruhestand verbringen, deshalb der Hinweis auf den Erwerb als Kapitalanlage. Seite 2 von 6
Halder Immobilien Galerie Südansicht Terrasse Wohnzimmer Essecke Ausgang zur Terrasse Schlafzimmer Küche Seite 3 von 6
Halder Immobilien Bad mit Wanne Seite 4 von 6 Hausflur
Agentur Das Angebot wird betreut von Firma: Halder Immobilien Adresse: Happach 16 DE-88167 Maierhöfen Deutschland Aufsichtsbehörde: Gewerbeerlaubnis (gemäß 34c): 12.04.1999 USt-IdNr: 224/70268 Vertretungsberechtigter: Webseite: Ihr Ansprechpartner Name: Landratsamt Lindau (Bodensee) Telefon: 08383-9229170 Mobiltelefon: 0160 96006468 Fax: 08383-9229172 E-Mail: roland.halder@isny-immo.de Seite 5 von 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermittlungsgebühren Bei Grundstücksverkäufen: 3,00 % plus gesetzl. Mehrwertsteuer aus der Kaufsumme Bei Erbbaurechtverträgen: 3,00 % plus gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem Verkehrswert für den Erbbaunehmer (Als Verkehrswert gilt das 20fache des vereinbarten Erbbauzinses.) Bei Kaufverträgen über ein Geschäft oder Unternehmen: 3,00 % plus gesetzl. Mehrwertsteuer aus der Kaufsumme. Wird daneben außerdem noch ein Miet- oder Pachtvertrag übernommen, gelten zusätzlich die Sätze über Miet- und Pachtverträge. Bei Vermietungen: (gewerblich oder privat) 2,38 Monatsmieten incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Allgemeine Geschäftsbedingungen Änderung obiger Gebühren-Richtsätze bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. Wir erklären, daß wir berechtigt sind, das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten, und weisen darauf hin, daß die Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers/Vermieters beruhen, so daß eine Haftung unsererseits für die Richtigkeit nicht übernommen werden kann. Sollte das Angebot dem Empfänger bereits bekannt sein, so verpflichtet sich dieser, davon den Makler unverzüglich zu unterrichten. Der Empfänger darf die ihm angebotenen Objekte nicht ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weitergeben. Im Falle eines Verstoßes hiergegen haftet der Empfänger der Offerte für die Käufer- bzw. Mieterprovision. Der Makler ist auch berechtigt für den Verkaufs- bzw. Vermietungsinteressenten entgeltlich tätig zu werden. Die Besichtigung eines angebotenen Objektes oder die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkaufsbzw. Vermietungsinteressenten gelten als Annahme der Maklerofferte unter gleichzeitiger Annahme der vorstehenden Bedingungen. Bei Nichtigwerden von Teilen von Vereinbarungen entfällt nur der betroffene Teil. Gebühren sind nur im Erfolgsfalle zu entrichten und sind am Tage des Abschlusses der jeweiligen Verträge fällig. Unsere Angebote sind freibleibend. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Isny bzw. Wangen im Allgäu, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht. Seite 6 von 6