BSR 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1
Inhalt Grundsätze RWA-Konzepte Notwendigkeit Arbeitshilfe Lüfter RWA 06.03.2015 Schulung Planer 2015 2
Prinzipien von Rauch- und Wärmeabzug Bildung einer raucharmen Schicht Sicherstellung der Fluchtwege über eine bestimmte Zeit Spülung / Verdünnung Sachwertschutz Intervention Kategorien Anlagen ohne Leistungsnachweis Anlagen mit Leistungsnachweis 06.03.2015 Schulung Planer 2015 3
Grundsätze Unterscheidung: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Abführen von Rauch und Wärme ins Freie besteht aus Entrauchungsöffnungen und Nachströmöffnungen Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) Überdruckbelüftung fest installiert verhindert das Eindringen von Rauch 06.03.2015 Schulung Planer 2015 4
Entrauchung mit Lüftern der Feuerwehr Entrauchung mit Lüftern der Feuerwehr (LRWA) Einsatzzeit Feuerwehr max. 15 Min. nur bis 1. Untergeschoss zulässig Einblasöffnungen vorhanden Abströmöffnungen vorhanden 06.03.2015 Schulung Planer 2015 5
Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRWA) Abströmöffnung an höchster Stelle Nachströmöffnung in Bodennähe Funktion muss witterungsunabhängig gewährleistet sein im Untergeschoss nicht zulässig 06.03.2015 Schulung Planer 2015 6
Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRWA) Absaugstellen unter der Decke Nachströmöffnungen müssen wirksame Entrauchung gewährleisten gerichtete Strömung jeder Brandabschnitt muss separat entraucht werden netzstromunabhängig Einsatzplan notwendig 06.03.2015 Schulung Planer 2015 7
RWA im Treppenhaus Notwendigkeit (ohne Leistungsnachweis) Gebäude bis 30 m bei Beherbergungsbetrieben, Räumen mit grosser Personenbelegung sowie Verkaufsgeschäften Gebäude bis 30 m bei Wohn-, Büro-, Industrie-, Gewerbe- und Schulhausbauten sowie bei Parkings, sofern nicht direkt ins Freie führende Lüftungsflügel vorhanden sind Abströmöffnung mindestens 0.5 m 2 von der Eingangsebene bedienbar und netzstromunabhängig 06.03.2015 Schulung Planer 2015 8
Spüllüftung im Treppenhaus Notwendigkeit und Anforderungen (ohne Leistungsnachweis) bei 3 Untergeschossen Spüllüftung notwendig Notwendigkeit wird im Brandschutzkonzept festgelegt Frischluftzufuhr bei Zugangsebene Feuerwehr Abströmöffnung im untersten Geschoss Spülluftmenge 10 000 m 3 /h Auslösung manuell durch Feuerwehr netzstromunabhängig Abluft ins Freie Frischluft vom Freien 06.03.2015 Schulung Planer 2015 9
RWA ohne Leistungsnachweis 06.03.2015 Schulung Planer 2015 10
RWA ohne Leistungsnachweis 06.03.2015 Schulung Planer 2015 11
RWA ohne Leistungsnachweis 06.03.2015 Schulung Planer 2015 12
Dimensionierung RWA 06.03.2015 Schulung Planer 2015 13
RWA mit Leistungsnachweis Rechnerischer Nachweis für die Wirksamkeit notwendig 06.03.2015 Schulung Planer 2015 14
RWA mit Leistungsnachweis Notwendigkeit Rauschutz-Druckanlagen (RDA) Sicherheitstreppenhäuser Feuerwehraufzüge Ausführung Treppenhaus, bzw. Aufzug höherer Überdruck als in Schleuse separater Brandabschnitt Auslösung über Brandmeldeanlage manuell ein- und ausschaltbar 06.03.2015 Schulung Planer 2015 15
Arbeitshilfe Lüfter-RWA Grundlagen für Arbeitshilfe RWA mit Lüfter (LRWA) BSR 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen VKF Reglement Basiswissen der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) praktische Erfahrungen der letzten Jahre Ziel: wirksamen Einsatz des Brandlüfters durch Feuerwehr ermöglichen präzisiert Anforderungen für den Einsatz des Brandlüfters einfache Planungshilfe 06.03.2015 Schulung Planer 2015 16
Arbeitshilfe Lüfter-RWA Fluchttüre SN EN 179 24 m (< 35 m) 26 m (< 35 m) Garage, 22 PP 660 m2 NOT NOT NOT CO Entlüftung, Tiefgarage in Schacht über Dach geführt Fluchttüre SN EN 179 NOT Metallgitter EI 30 EI 30-C Veloraum Metallgitter EI 30-C Abwart Nachweis Luftwechsel RWA: EI 30-C DK EI 30-C Kinder wagen EI 30-C DK Volumen Tiefgarage 660 m 2 x 2.50 m = 1 650 m 3 Heizung EI 30 Technik EI 30-C DK EI 30-C EI 30-C Schutzraum 1 mobiler Lüfter der FW 38 000 m 3 /h = 23-fachen LW/h Abströmöffnung über Fluchttüre = 1.8 m 2 Bastelraum 06.03.2015 BSR 21-15 17
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