Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung Übung 1: Steuerpflicht Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität?
Fall 1 A ist in Aachen als selbständiger Zahnarzt tätig. Er bewohnt dort in gehobener Wohnlage ein ihm gehörendes Einfamilienhaus. Anlässlich eines Urlaubs lernt er die in den Niederlanden wohnende und dort ebenfalls eine Zahnarztpraxis betreibende B kennen. A und B beschließen zu heiraten. Die Heirat findet am 01.09.2007 in Aachen statt. Ab diesem Zeitpunkt wohnen die Ehepartner zusammen in dem A gehörenden Einfamilienhaus. B behält ihren Hauptwohnsitz in den Niederlanden zunächst bei. In der Wohnung in Aachen hält sie sich regelmäßig an den Wochenenden, zuweilen auch während der Woche auf. Frage: Ab welchem Zeitraum ist B unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?
Lösung:
Fall 2 Anlässlich eines Besuchs einer in Freiburg wohnenden Freundin hat die Französin Nicole Sarkozy (S) den Bankkaufmann Anton Aumann (A) kennengelernt. Nach mehreren gegenseitigen Besuchen beschließen S und A zu heiraten. Die Heirat findet am 12. 10 2006 in Freiburg statt. Bis Anfang Oktober 2006 hat S in Paris gewohnt und dort als Sekretärin gearbeitet. Siet dem 05. 10. 2006 befindet sie sich in Deutschland. Nach ihrer Hochzeit arbeitet sie als Schreibkraft im elterlichen Betrieb ihrer Freundin, bei der sie auch übernachtet, weil die Wohnung ihres Ehemannes bzw. ihrer geliebten Schwiegereltern wegen der geringen Größe die Unterbringung einer weiteren Person nicht zulässt. A und S beginnen noch im Oktober 2006 mit dem Bau eines Einfamilienhauses, das zum Anfang 2007 fertig gestellt wird. Die Eheleute ziehen am 10. 04. 2007 in ihr neues Haus ein und begründen dort eine gemeinsame Familienwohnung. S überrascht ihren Ehemann beim Einzug mit einem Perserteppich, den sie von ihren Eltern geschenkt erhielt, als sie diese vom 20. bis 30. 12. 2007 zu Weihnachten besucht hat. Frage: Ist S im Veranlagungszeitraum 2007 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?
Lösung:
Fall 3 Die deutsche Rentnerin R lebt zehn Monate des Jahres auf Mallorca. Sie bewohnt dort eine angemietete Wohnung. Ihr in Deutschland befindliches Einfamilienhaus hat sie langfristig vermietet. Bei ihren regelmäßigen Besuchen in Deutschland wohnt sie zumeist bei ihrer Tochter. Neben einer Rente und den Vermietungseinkünften bezieht sie Zinsen von einem Sparbuch bei einer deutschen Bank. Frage: Ist R unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Ja, weil sie deutsche Staatsangehörige ist. Ja, weil sich ihr gesamtes Vermögen in Deutschland befindet. Nein, da sie weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügt.
Fall 4 Der in der Türkei lebende Arbeitnehmer A arbeitet einmalig in der Zeit vom 01. 04. bis 20. 11. in Düsseldorf und wohnt währenddessen abwechselnd bei Freunden und in verschiedenen Hotels. Als Wohnsitz gibt er weiterhin den Wohnort seiner Familie in der Türkei an. In den Sommermonaten fährt er für vier Wochen zu seiner Familie. Frage: Ist A unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Nein, weil A in Deutschland keine Wohnung hat. Nein, weil A sich nicht ununterbrochen für sechs Monate im Inland aufhält Ja, weil A einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Fall 5 Die ImEx GmbH im- und exportiert Rohstoffe europaweit. Sie hat a) ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz in Karlsruhe. b) ihre Geschäftsleitung in Basel (Schweiz) und ihren Sitz in Karlsruhe. c) ihre Geschäftsleitung in Karlsruhe und ihren Sitz in Basel (Schweiz). d) ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz in Basel (Schweiz). Frage: Ist die ImEx GmbH unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig?
Lösung: